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Die Verkehrspflichten.

Eine dogmatisch-historische Legitimierung.

AutorLaurenz Voss
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 363
Seitenanzahl250 Seiten
ISBN9783428525294
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Die Rechtsprechung hat sich zur Bewältigung von Fällen mittelbar verursachter Schädigungen das Instrument der Verkehrspflichten geschaffen. Die tatsächliche Bedeutung derartiger Schädigungen und damit das praktische Bedürfnis nach einem solchen Instrument sind nicht zu bestreiten. Dennoch spricht die Wissenschaft ganz überwiegend der Verkehrspflichtenjudikatur nach wie vor die Legitimität ab: Diese Rechtsprechung sei weder mit der Dogmatik des § 823 BGB noch mit den historischen Wurzeln unserer Rechtsordnung zu vereinbaren. Laurenz Voss verteidigt die Rechtsprechung gegen diese beiden Argumente. Im ersten Teil widmet er sich der dogmatischen Legitimierung der Verkehrspflichten. Auf der Grundlage einer systematisch-teleologischen Auslegung des § 823 BGB entwickelt er einen Ansatz, nach dem die Verkehrspflichtenjudikatur mit der gesetzgeberischen Konzeption des § 823 BGB im Einklang stehen. Im zweiten Teil setzt er sich mit dem historischen Argument auseinander. Voss weist nach, dass sich bereits die römischen Juristen der Zurechnungskonzepte bedienten, mit Hilfe derer auch heute mittelbare Schädigungsfälle bewältigt werden.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
A. Einleitung16
B. Die Haftung aus der Verletzung von Verkehrspflichten unter dem BGB21
I. Grundlagen: Widerrechtlichkeit und Verschulden im außervertraglichen Haftungssystem des BGB21
1. Erster Ausgangspunkt: zwei Arten unerlaubten Verhaltens21
a) Das Gesetzgebungsverfahren21
b) Konsequenzen für das Tatbestandsmerkmal der Widerrechtlichkeit in § 823 Abs. 1 und 224
2. Zweiter Ausgangspunkt: Verschuldensgrundsatz28
a) Gesetzgebungsverfahren29
b) Gründe für die axiomatische Stellung des Verschuldensprinzips33
aa) Geistes- und wirtschaftsgeschichtliche Strömungen im 19. Jhd.33
bb) Die axiomatische Stellung des Verschuldensgrundsatzes als Ergebnis der Bearbeitung der römisch-rechtlichen culpa nach der „naturhistorischen Methode“35
(1) v. Savigny: Verbindung der historischen mit der systematischen Methode36
(2) Puchta: Begründung der Begriffsjurisprudenz38
(3) v. Jhering: „Der Name tritt an die Stelle der Sache und wird selbst zur Sache“40
(4) Gesetzgebung44
c) Objektiv-typisierte Fahrlässigkeit: ein vom Gesetzgeber im Fahrlässigkeitsbegriff angelegtes Gefährdungshaftungsmoment45
3. Zusammenfassung47
II. Etablierung der Verkehrspflichten in § 823 Abs. 1 durch die Rechtsprechung49
1. Die Begründung der Verkehrssicherungspflichten durch das Reichsgericht49
a) RGZ 52, 37349
b) RGZ 54, 5351
2. Fortentwicklung: Von der Verkehrssicherungspflicht zur Verkehrspflicht52
3. Verkehrspflichten zur Abgrenzung von Verantwortungsbereichen55
4. Der Rechtfertigungsgrund des verkehrsrichtigen Verhaltens57
III. Die angebliche Illegitimität der Verkehrspflichtenjudikatur59
1. Einleitung59
2. Die Verkehrspflichten und die Rechtswidrigkeit60
a) Die Diskussion um den Rechtswidrigkeitsbegriff62
aa) Konsequenzen des Beschlusses des Großen Zivilsenats zum „verkehrsrichtigen Verhalten“ für den Widerrechtlichkeitsbegriff62
bb) Kritik der Literatur63
cc) Übernahme des Gedankens der Sozialadäquanz und der finalen Handlungslehre in das Zivilrecht: Verhaltensorientierung der Widerrechtlichkeit auch in § 823 Abs. 1?63
dd) Bedenken gegen die Etablierung des verhaltensorientierten Verständnisses der Widerrechtlichkeit auch in § 823 Abs. 164
ee) Das Desiderat einer zivilrechtlichen Handlungslehre65
ff) Die Lehre von der Erheblichkeit der Eingriffsqualität68
b) Eigener Ansatz71
aa) Die Handlungsbezogenheit jedes Rechtswidrigkeitsurteils72
bb) Das Verhältnis der Widerrechtlichkeitsbegriffe des § 823 Abs. 1 und Abs. 274
(1) Die Seite des § 823 Abs. 274
(a) Der Ansatz von Canaris74
(b) Die Heterogenität des Rechtswidrigkeitskonzeptes des § 823 Abs. 275
(2) Die Seite des § 823 Abs. 177
cc) Kriterien zur Bestimmung der Rechtswidrigkeit79
dd) Anforderungen an die vom Schädiger zu ergreifenden Sicherungsmaßnahmen80
ee) Die Grenze zulässiger Statuierung von Verkehrspflichten durch die Rechtsprechung81
ff) Stellungnahme zur These Fraenkels, Mertens’ u. a.82
c) Zusammenfassung83
3. Die Diskussion um den Verschuldensgrundsatz85
a) Zur angeblichen Aushöhlung des Verschuldensgrundsatzes86
aa) Die ex-post-Perspektive der Verkehrspflichten87
bb) Die Abstraktheit der Verkehrspflichten88
cc) Erfolgsbezogener Sorgfaltsbegriff90
dd) Überspannung der Verkehrspflichten92
b) Eigener Ansatz95
aa) Einleitung95
bb) Die Verkehrspflichtenrechtsprechung als Problem der Rechtswidrigkeit98
(1) Zur sog. ex-post-Perspektive der Verkehrspflichten98
(2) Zur sog. Abstraktheit der Verkehrspflichten100
(3) Zum erfolgsbezogenen Sorgfaltsbegriff104
(4) Die praktische Bedeutung der Einordnung als Rechtswidrigkeitsproblem107
cc) Zur angeblichen Überspannung der Verkehrspflichten109
(1) Einleitung109
(2) Zu der Straßenbaumentscheidung111
(3) Zu den Spül- und Waschmaschinenfällen113
(4) Zu den Streupflichtfällen115
(5) Zu den Gebäude- und Baustellensicherungspflichten117
c) Zusammenfassung124
C. Römisches Recht127
I. Einleitung127
II. Wirtschaftsgeschichtlicher Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mittelbarer Schädigungshandlungen132
III. Das Unmittelbarkeitsprinzip der actio directa137
1. Keine Kausalitätstheorie im römischen Haftungsrecht138
2. Behandlung kausaltheoretischer Fragen in der Philosophie140
3. Verortung des Unmittelbarkeitserfordernis141
a) Das ursprüngliche Verständnis des Wortes occidere: gewaltsame und direkte Tötung141
b) Das ursprüngliche Verständnis der Schädigungshandlungen des 3. Kapitels143
4. Gründe für die Beschränkung auf unmittelbare Schädigungshandlungen144
a) Das Erfordernis des damnum corpore datum zur Umschreibung typischer Schädigungshandlungen145
b) Die Handlungen des ersten und des dritten Kapitels im einzelnen146
aa) Occidere146
bb) Die Schädigungshandlungen des dritten Kapitels149
5. Ergebnis150
IV. Erweiterungen durch Auslegung150
1. 1. Kapitel: Erweiterung auf gewaltlose, aber direkte Tötungen – Verzicht auf „adhibita vi“?151
2. 3. Kapitel: von rumpere zu corrumpere153
3. Grenzfälle zwischen der actio directa und einer actio in factum156
a) Grenzfälle zum ersten Kapitel157
b) Grenzfälle zum dritten Kapitel160
aa) Der Normalfall161
bb) Römisch-rechtlicher „Handlungsbegriff“161
cc) „Pathologische“ Fälle163
4. Ergebnis165
V. Actiones utiles oder in factum für mittelbare Schädigungen167
1. Actiones in factum und actiones utiles167
2. Die erste actio in factum im Umkreis der lex Aquilia171
3. Vom Legisaktionenverfahren zum Formularprozeß172
4. Rechtsschutzlücke bis zur Einführung der actiones in factum?174
5. Ergebnis179
VI. Iniuria und culpa in der lex Aquilia179
1. Iniuria179
a) Ursprung des Begriffs iniuria180
b) Die Funktionen der iniuria in der lex Aquilia – ein Überblick184
c) Iniuria und Rechtfertigungsgründe185
d) Der Übergang von iniuria zu culpa189
2. Culpa199
a) Die culpa-Forschung im Wandel der Zeit199
b) Die Funktionen der culpa im Überblick: Von der Formulierung typischer Schädigungshandlungen zur Statuierung von Sorgfaltspflichten201
c) Culpa als Instrument zur Durchsetzung von Verhaltenserwartungen204
d) Die zeitliche Einordnung des Abstraktionsvorgangs der culpa208
e) Aquilische culpa, mittelbare Schädigungen und Unterlassungshaftung: römisch-rechtliche Verkehrspflichten212
aa) Die Gleichstellung mittelbarer und durch Unterlassenverursachter Schädigungen212
bb) Pflichten zur Sicherung des Verkehrs im römischen Recht216
cc) Verhaltenspflichten zur Abgrenzung von Verantwortungsbereichen219
f) Die Ausgestaltung des culpa-Begriffes durch die römischen Juristen223
aa) Objektivierter culpa-Begriff224
bb) Imperitia, infirmitas225
cc) Culpa levissima227
3. Ergebnis229
D. Gesamtergebnis232
Literaturverzeichnis235
Sachwortregister249

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