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Die Zulässigkeit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten.

Ein Beitrag zur Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den verwaltungsrechtlichen Vertrag.

AutorMarc Michael Ruttloff
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2012
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1207
Seitenanzahl454 Seiten
ISBN9783428537006
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen flankieren regelmäßig verkaufsflächen- oder sortimentsbezogene Nutzungsbeschränkungen. Sie erfüllen als unselbständige Strafversprechen eine Druck- und Sanktionsfunktion hinsichtlich der städtebaulichen Ziele der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung. Entsprechende Vertragsklauseln beruhen häufig auf vorformulierten Vertragsklauseln. Marc Michael Ruttloff untersucht, unter welchen Voraussetzungen diese Vertragsklauseln dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen und welche Maßstäbe sich aus der Inhaltskontrolle nach § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. §§ 305 ff. BGB ergeben. Im Ergebnis ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den untersuchten Beispielsfall hinaus im Allgemeinen auf verwaltungsrechtliche Verträge ergänzend und entsprechend anzuwenden, wenn einer Vereinbarung vorformulierte Klauseln zugrunde liegen. Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der Universität zu Köln 2012.

Dr. Marc Michael Ruttloff, Europajurist (Univ. Würzburg), studierte von 2002-2007 Rechtswissenschaften (mit Begleitstudium im Europäischen Recht) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Nach dem Referendariat legte er 2009 im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. die Zweite Juristische Staatsprüfung ab und beendete sein Promotionsstudium an der Universität zu Köln im Jahr 2011 (s.c.l.). Er ist als Rechtsanwalt für eine überörtliche Sozietät tätig.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung22
A. Problemstellung22
B. Ziel der Untersuchung25
C. Gang der Darstellung26
1. Kapitel: Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen – Interessenlage und Erscheinungsformen29
A. Das Handlungsinstrument des städtebaulichen Vertrags29
I. Entstehungsgeschichte29
II. Erscheinungsformen städtebaulicher Verträge31
1. Der städtebauliche Vertrag als Oberbegriff32
2. Vertragstypen städtebaulicher Verträge33
III. Die allgemeine Interessenlage der Vertragsparteien34
1. Gemeindliche Interessen35
a) Stadtentwicklung36
b) Kostenminimierung38
c) „Umweltabsprachen“38
2. Interessen des Vertragspartners des gemeindlichen Planungsträgers39
a) Rechts- und Kalkulationssicherheit40
b) Projektrisiken40
3. Interessen Dritter43
B. Vertragsstrafenklausen in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten44
I. Vertragsstrafen im Kontext der Steuerungsinstrumentarien45
II. Die Steuerung des großflächigen Einzelhandels46
1. Steuerungsbedarf des großflächigen Einzelhandels46
a) Großflächiger Einzelhandel als Gefahr für die städtebauliche Funktion der Zentren47
b) Das Spannungsverhältnis zwischen zentralen Versorgungsbereichen und dem großflächigen Einzelhandel48
aa) Zentrale Versorgungsbereiche49
bb) Großflächiger Einzelhandel50
(1) Das Merkmal der Großflächigkeit50
(2) Einkaufszentren53
cc) Auswirkungen54
2. Instrumente zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels57
a) Raumordnung und großflächiger Einzelhandel59
aa) Das Zentrale-Orte-Konzept der Raumordnungsplanung: Konzentrationsgebot – Kongruenzgebot – Beeinträchtigungsverbot – Integrationsgebot59
bb) Regionalplanung62
(1) Die Funktion der Regionalplanung62
(2) Ergänzende Instrumente der Regionalplanung64
b) Bauleitplanung und großflächiger Einzelhandel66
aa) Wechselbeziehungen von Raumplanung und Bauleitplanung66
bb) Die Steuerung des Einzelhandels in der Bauleitplanung67
(1) Der Flächennutzungsplan68
(2) Der Bebauungsplan68
cc) Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsvorhaben74
(1) Der beplante Innenbereich74
(2) Der unbeplante Innenbereich75
(3) Der Außenbereich77
I. Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten78
1. Das Bedürfnis für Vertragsstrafenklauseln78
2. Erscheinungsformen von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten81
3. Wesen und Funktion der Vertragsstrafe in städtebaulichen Verträgen88
a) Wesen und Funktion der Vertragsstrafe im Allgemeinen88
aa) Akzessorietät: Selbständigkeit oder Unselbständigkeit des Strafversprechens89
bb) Druck- und Ersatzfunktion91
cc) Sanktionsfunktion: Sühne oder Strafe93
dd) Keine eigenständige Genugtuungsfunktion94
b) Wesen und Funktion der Vertragsstrafe in städtebaulichen Verträgen im Speziellen95
aa) Unselbständiges Strafversprechen akzessorischer Natur95
bb) Vorrangige Bedeutung der Druckfunktion95
cc) Keine Ersatzfunktion96
dd) Immanenz der Sanktionsfunktion98
2. Kapitel: Zur Rechtsnatur von Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen100
A. Zur Terminologie und Unterscheidung: Verwaltungsvertrag und verwaltungsrechtlicher Vertrag100
B. Zur Rechtsnatur städtebaulicher Verträge im Allgemeinen103
I. Der Vertragsgegenstand als Ausgangspunkt104
II. Normfiktionstheorie106
III. Vorordnungstheorie107
IV. Aufgabentheorie107
V. Vereinigungslehre108
C. Die Rechtsnatur von Vereinbarungen über verkaufsflächen- und sortimentsbezogene Verkaufsflächenbeschränkungen und deren Absicherung durch Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen109
I. Rechtsnatur von Vereinbarungen über sortiments- und verkaufsflächenbezogenen Nutzungsbeschränkungen110
II. Rechtsnatur von sortiments- und verkaufsflächenbezogenen Nutzungsbeschränkungen sichernden Vertragsstrafenversprechen113
III. Keine Überlagerung der Vertragsnatur durch andere Vertragsbestandteile115
3. Kapitel: Allgemeine materiell-rechtliche Grenzen für Vertragsstrafenregelungen in städtebaulichen Verträgen119
A. Das Koppelungsverbot, § 11 Abs. 2 S. 2 BauGB121
I. Zur Reichweite des Koppelungsverbots122
1. Der unmittelbaren Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 S. 2 BauGB123
2. Zweckbestimmung und Sachzusammenhang124
3. Das Koppelungsverbot als allgemeiner Rechtsgrundsatz126
II. Das Koppelungsverbot und die Vertragsstrafenbewehrung von Nutzungsbeschränkungen129
1. Der vertragliche Zweck der Vertragsstrafenvereinbarung130
2. Konformität mit den öffentlichen Aufgaben und Zwecken des Baugesetzbuchs132
3. Hinreichender innerer sachlicher Zusammenhang132
a) Verwendung der Vertragsstrafenzahlung133
b) Leistung und Gegenleistung135
aa) „Hinkender“ Austauschvertrag136
bb)Vertragsstrafe keine Gegenleistung136
cc) Ausnahme: Verkauf von Hoheitsleistungen140
III. Zwischenergebnis141
B. Die Angemessenheitsklausel des § 11 Abs. 2 S. 1 BauGB143
I. Das Kriterium der Angemessenheit143
1. Der Maßstab der Angemessenheit i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 1 BauGB144
a) Die Angemessenheit als Kriterium der objektiven wirtschaftlichen Ausgewogenheit der Vertragsleistungen144
b) Die Angemessenheit als Kriterium der subjektiven Zumutbarkeit der Vertragsleistungen145
2. Die Angemessenheit als Konkretisierung des Koppelungsverbots146
II. Angemessenheitsgebot und Vertragsstrafe148
1. Leistung und Gegenleistung148
2. Angemessenheit „den gesamten Umständen nach“149
III. Zwischenergebnis151
C. Rechtsstaatlicher Gesetzesvorbehalt und Vertragsstrafe152
I. Gesetzesvorbehalt und Vertragshandeln153
1. Subjektiv- und objektiv-rechtliche Dimension des Gesetzesvorbehalts153
2. Vertragshandeln und Besonderheiten des Gesetzesvorbehalts155
II. Vertragsstrafe in städtebaulichem Vertrag und Gesetzesvorbehalt156
1. Legitimation des Vertragshandelns157
2. Vertragsstrafe und Gesetzesvorbehalt159
III. Zwischenergebnis161
D. Die Grundrechte als unmittelbarer Rechtmäßigkeitsmaßstab163
I. Die Grundrechte als Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB?163
II. Das einfache Recht als Grundrechtsausgestaltung164
1. Vorrang der grundrechtskonformen Auslegung der Vertragsinhaltsverbote vor der Begründung eines Grundrechtsverstoßes165
2. Gewährleistung der Drittgrundrechte durch Zustimmungsvorbehalt und einfachgesetzliche Vertragsinhaltsverbote166
III. Zwischenergebnis167
E. Vorrang des Verwaltungszwangs gegenüber Vertragsstrafenregelungen in städtebaulichen Verträgen öffentlich-rechtlicher Natur?168
I. Vorrang des Verwaltungszwangs: Widerspruch der Vertragsstrafenklauseln zu vorrangigen gesetzlichen Wertungen des öffentlichen Rechts?169
II. Kein abschließender Regelungszweck des Verwaltungszwangs170
1. Keine generelle Titelfunktion des öffentlich-rechtlichen Vertrags170
2. Funktionale Unterschiede zwischen Verwaltungszwang und Vertragsstrafe172
3. Keine pauschale Begrenzung der Beugefunktion auf das nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Zulässige175
III. Zwischenergebnis177
F. Die bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse als abschließender Regelungskomplex?178
I. Kein Vorrang der Nutzungsuntersagung178
II. Kein Gleichlauf der Rechtmäßigkeitsmaßstäbe von Nutzungsuntersagung und Vertragsstrafe179
G. Machtmissbrauchsverbot180
H. Sittenwidrigkeit181
I. Verwaltungsrechtlicher Vertrag und Sittenverstoß182
II. Sittenverstoß und Anpassungsmöglichkeit nach § 343 BGB184
1. Entsprechende Anwendbarkeit des § 343 BGB184
a) Kein Ausschluss gemäß § 348 HGB184
b) Kein Vorrang der clausula rebus sic stantibus185
c) Entsprechende Anwendbarkeit des § 343 BGB auf Austauschverträge185
2. Das Verhältnis von § 59 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 44 Abs. 2 Nr. 6 VwVfG zu § 343 BGB i. V. m. § 62 S. 2 VwVfG186
III. Vertragsstrafe und Verstoß gegen die guten Sitten187
1. Der Maßstab der guten Sitten187
2. Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen und Sittenverstoß188
a) Höhe der Einzelstrafe188
aa) Verkaufsflächenbezug189
bb) Sortimentsbezug190
b) Differenzierung nach dem Ausmaß des Verstoßes190
c) Strafobergrenze192
d) Einstandspflicht für das Verhalten Dritter194
e) Abbedingung des Verschuldenserfordernisses194
IV. Rechtsfolge195
J. Zustimmung von Dritten und Behörden, § 58 VwVfG196
I. Zustimmung Dritter, § 58 Abs. 1 VwVfG197
1. Einzelhändler der zentralen Versorgungsbereiche197
2. Einzelhändler im Rahmen des vertragsgegenständlichen Einzelhandelsvorhabens197
II. Zustimmung von Behörden, § 58 Abs. 2 VwVfG199
K. Unwirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung aufgrund Unwirksamkeit der Hauptverbindlichkeit200
I. Die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung aufgrund Unwirksamkeit der Hauptverbindlichkeit – ein Ausdruck der Akzessorietät200
II. Unwirksamkeit der Hauptverbindlichkeit201
1. Planergänzende bzw. planersetzende Regelungen201
2. Verstoß gegen das Koppelungsverbot, § 11 Abs. 2 S. 2 BauGB, bei Vertragsschluss nach Wirksamwerden des Bebauungsplans?204
3. Beeinträchtigung der freien Nutzung des Grundstückseigentums und der Gewerbefreiheit207
L. Exkurs: § 60 VwVfG bei Veränderung der zentralen Versorgungsbereiche209
I. Wesentliche Änderung der Verhältnisse209
1. Rechtliche und tatsächliche Verhältnisse210
2. Wesentliche Änderung210
II. Wesentliche Änderung der Situation der zentralen Versorgungsbereiche211
1. Keine Vertragsanpassung bei „Minderbelastung“ der zentralen Versorgungsbereiche211
2. Vertragsanpassung bei „Mehrbelastung“ der zentralen Versorgungsbereiche nur im Ausnahmefall211
3. Vertragsanpassung bei Wandel der tatsächlichen Gegebenheiten213
4. Kapitel: Städtebauliche Verträge öffentlich-rechtlicher Natur und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen214
A. Grundsätzliche Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf verwaltungsrechtliche Verträge214
B. § 62 S. 2 VwVfG als Verweisungsnorm auf die §§ 305 ff. BGB216
I. Entsprechende und ergänzende Geltung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften gemäß § 62 S. 2 VwVfG216
II. Der Meinungsstand vor und nach der Schuldrechtsmodernisierung219
1. AGB-Gesetz und verwaltungsrechtliche Verträge219
2. §§ 305 ff. BGB und verwaltungsrechtliche Verträge221
III. § 62 S. 2 VwVfG und die Problematik der dynamischen Verweisungstechnik223
1. § 62 S. 2 VwVfG als dynamische Verweisung auf das Bürgerliche Gesetzbuch223
2. Zur Verfassungsmäßigkeit der dynamischen Verweisungstechnik224
a) Koinzidenz der Gesetzgebungskompetenz für den verweisenden und den verwiesenen Normenkomplex225
aa) Rechtsstaatliche Bestimmtheitsanforderungen225
bb) Das praktische Bedürfnis für die Verweisung des § 62 S. 2 BVwVfG226
b) Differenz der Gesetzgebungskompetenz für den verweisenden und den verwiesenen Normenkomplex228
c) Die Verweisung auf die §§ 305 ff. BGB als materielles Verwaltungsrecht230
aa) Die Subsidiaritätsklausel des § 1 Abs. 3 BVwVfG230
bb) § 62 S. 2 BVwVfG i. V. m. §§ 305 ff. BGB als Bestandteil der Bundesregelung über den städtebaulichen Vertrag233
3. Zwischenergebnis234
IV. Keine vorrangige Spezialregelung abschließender Natur235
1. Die Ergänzungsfunktion des § 62 S. 2 VwVfG235
2. Die Angemessenheitsklausel: Keine vorrangige öffentlich-rechtliche Wertung235
a) Unterschiedliche Kontrollgegenstände236
aa) Das Angemessenheitsgebot als auf das Äquivalenzverhältnis begrenzte lex specialis236
bb) Keine AGB-Kontrolle des unmittelbaren Vertragsgegenstands bzw. Leistungsinhalts gemäß § 307 Abs. 3 BGB237
b) Unterschiedliche Konkretisierungsgrade der Inhaltskontrolle238
aa) Angemessenheitskontrolle – globaler Wirtschaftlichkeitsmaßstab238
bb) AGB-Kontrolle – konkrete Klauselkontrolle238
c) Lücke im öffentlichen Vertragsrecht und „ergänzende“ Lückenfüllung239
V. Verwaltungsvertragliche „Anklänge“ im Recht allgemeiner Geschäftsbedingungen und entsprechende Anwendung240
C. Die RL 93/13/EWG als Geltungsgrund der §§ 305 ff. BGB im öffentlichen Recht242
I. AGB-Kontrolle im öffentlichen Recht gemäß Art. 1 und Art. 2 lit. b und c RL 93/13/EWG243
1. Sachlicher Anwendungsbereich243
2. Persönlicher Anwendungsbereich245
a) Öffentlich- und privatrechtliche Handlungsformen246
b) Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit248
aa) Die Binnenmarktrelevanz als Auslegungsleitlinie248
bb) Übertragbarkeit der Auslegungsgrundsätze für das öffentliche Auftragswesen250
cc) Nicht-gewerblich als Synonym für „öffentliche Verwaltung“ und „öffentliche Gewalt“ i. S. d. Art. 45 Abs. 4, Artt. 51, 62 AEUV (ex-Art. 39 Abs. 4, Artt. 45, 55 EG)251
dd) Der städtebauliche Vertrag als gewerbliche Tätigkeit der öffentlichen Hand i. S. d. Art. 2 lit. c) RL 93/13/EWG254
II. Keine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinienvorgaben258
III. Richtlinienkonforme Auslegung von § 62 S. 2 VwVfG i. V. m. §§ 305 ff. BGB260
1. Die Grundsätze der richtlinienkonformen Auslegung260
2. Keine richtlinienkonforme Auslegung des Rechtsbegriffs der „Angemessenheit“ in öffentlich-rechtlichen Vorschriften261
3. Die Anwendbarkeit der § 62 S. 2 VwVfG i. V. m. §§ 305 ff. BGB – ein Erfordernis richtlinienkonformer Auslegung261
a) „Entsprechende“ und „ergänzende“ Heranziehung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 62 S. 2 VwVfG262
b) Verwaltungsrechtlicher Vertrag und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – richtlinienkonforme Auslegung und überschießende Umsetzung263
aa) Auslegungseinheit und überschießende Umsetzung263
bb) Kein europarechtliches Gebot der Auslegungseinheit264
cc) Nationale Vermutung der Auslegungseinheit265
(1) Normsetzung266
(2) (Gespaltene?) Normanwendung267
IV. Zwischenergebnis268
D. §§ 305 ff. BGB als Ausprägung des (öffentlich-rechtlichen) Grundsatzes von Treu und Glauben270
I. Der Grundsatz von Treu und Glauben im öffentlichen Recht270
II. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben272
III. Die §§ 305 ff. BGB als Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben – auch im öffentlichen Recht273
E. Wertungsgrundlagen eines restriktiven Regelungsregimes Allgemeiner Geschäftsbedingungen274
I. Vertragsfreiheit als Ausgangspunkt274
II. Ausstrahlungswirkung verfassungsrechtlicher Leitlinien276
1. Der privatrechtliche Rechtsverkehr276
a) Grundrechte und Privatrechtsverkehr276
b) Inhaltskontrolle als verfassungsrechtliche Obliegenheit279
c) Unionsgrundrechtlicher Schutzauftrag283
2. Der verwaltungsvertragliche Rechtsverkehr286
III. Vertragstheoretische Legitimation eines restriktiven Regelungsregimes Allgemeiner Geschäftsbedingungen288
1. Der privatrechtliche Rechtsverkehr289
a) Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit289
b) Inhaltskontrolle und Richtigkeitsgewähr290
c) Institutioneller Machtmissbrauch292
2. Der verwaltungsvertragliche Rechtsverkehr292
a) Koppelungsverbot und Angemessenheitsgebot als kompensatorische Inhaltskontrolle des Äquivalenzverhältnisses293
b) Inhaltskontrolle und Richtigkeitsgewähr außerhalb des Äquivalenzverhältnisses293
c) Kein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Besonderheiten295
IV. Rechtsökonomische Legitimation eines restriktiven Regelungsregimes Allgemeiner Geschäftsbedingungen296
1. Der privatrechtliche Rechtsverkehr297
2. Der verwaltungsvertragliche Rechtsverkehr299
V. Zwischenergebnis302
F. „Keine Flucht ins öffentliche Recht“ zur Umgehung der §§ 305 ff. BGB303
G. Exkurs: Unterlassungsklagen nach dem Unterlassungsklagengesetz304
5. Kapitel: Die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen anhand der §§ 305 ff. BGB307
A. Sachlicher Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB308
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen308
II. Das Subordinationsverhältnis als „Entsprechung“ des Verbrauchervertrags gemäß § 310 Abs. 3 BGB311
III. Rechtsdeklaratorische Klauseln und Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand314
1. Kontrollfreiheit gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB314
2. Kontrollfreiheit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen?315
a) Rechtsdeklaratorischer Charakter aufgrund gesetzlich eröffneter Gestaltungsmöglichkeit?315
b) Rechtsdeklaratorischer Charakter aufgrund inhaltlicher Übereinstimmung mit allgemeinen Verwaltungsvorschriften?317
B. Einbeziehung in den Vertrag319
I. Allgemeine Anforderungen319
II. Besondere Anforderungen für Klauseln über Vertragsstrafen?321
C. Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB), überraschende und mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB), Umgehungsverbot (§ 306a BGB)322
D. Klauselverbote i. S. d. § 309 BGB324
I. Das Wertungsverbot des § 309 BGB und der öffentlich-rechtliche Vertrag324
II. Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 309 Nr. 6 BGB und Nr. 5 BGB?325
III. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 309 Nr. 12 BGB325
1. Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung326
a) Kontrollfähigkeit der Erklärung326
b) Beweislastumkehr durch Unterwerfungserklärung?328
2. Gemeindliche Feststellungsbefugnis329
a) Gesetzliche Beweislastverteilung330
b) Keine Beweislastumkehr bei Bestimmungsrecht i. S. d. § 315 BGB330
IV. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 309 Nr. 2 BGB332
E. Die Generalklausel des § 307 BGB333
I. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB333
1. Unangemessene Benachteiligung333
2. Berücksichtigung des gesamten Vertragsinhalts335
a) Summierungs- und Kompensationseffekt335
b) Sachlicher Zusammenhang336
c) Unmaßgeblichkeit des Preisarguments337
3. Berücksichtigungsfähige Interessen338
a) Individual- und Gemeinwohlinteressen339
b) Gemeinwohlinteressen und Verwaltungsvertrag342
4. Die Konkretisierungsfunktion des § 307 Abs. 2 BGB344
5. Das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB347
a) Die Anforderungen des Transparenzgebots347
b) Die verwaltungsvertraglichen Besonderheiten348
II. Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen und unangemessene Benachteiligung349
1. Gemeindliches Bedürfnis nach einem Vertragsstrafeversprechen350
2. Strafhöhe352
a) Höhe der Einzelstrafe353
b) Differenzierung nach dem Ausmaß des Verstoßes356
c) Strafobergrenze357
3. Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen i. S. d. §§ 315 ff. BGB362
4. Bindungsfrist364
a) Befristung der Nutzungsbeschränkungen364
b) Befristung der Vertragsstrafe366
5. Vertretenmüssen367
6. Einstandspflicht für das Verhalten Dritter371
7. Sicherheiten372
a) Sicherung der Nutzungsbeschränkungen372
b) Sicherung der Vertragsstrafe374
8. Bestimmtheit und Transparenzgebot375
F. Rechtsfolgen gemäß § 306 BGB i. V. m. § 59 Abs. 1 VwVfG376
I. Vorrang des Rechtsfolgenregimes von § 306 Abs. 1 und 3 BGB gegenüber § 59 Abs. 3 VwVfG376
II. Verbot der geltungserhaltenden Reduktion378
III. Schadensersatz380
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse382
1. Kapitel: Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen – Interessenlage und Erscheinungsformen382
2. Kapitel: Zur Rechtsnatur von Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen382
3. Kapitel: Allgemeine materiell-rechtliche Grenzen für Vertragsstrafenregelungen in städtebaulichen Verträgen383
4. Kapitel: Städtebauliche Verträge öffentlich-rechtlicher Natur und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen387
5. Kapitel: Die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen anhand der §§ 305 ff. BGB390
Literaturverzeichnis397
Sachverzeichnis450

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