Das Rechnungswesen im Betrieb hat die Aufgabe, die das betriebliche Geschehen betreffenden Daten für Kontroll-, Steuerungs- und Planungszwecke zu erfassen, aufzubereiten und auszuwerten. Um den verschiedenen Aufgaben gerecht zu werden, wird das Rechnungswesen üblicherweise wie folgt gegliedert:[1]
Die Finanzbuchhaltung hat die Aufgabe, das Gesamtergebnis des Unternehmens für ein Jahr (GuV) und den Vermögensstand (Bilanz) zu ermitteln. Adressaten sind Personen und Organisationen außerhalb des Unternehmens (Anteilseigner, Fiskus), die Finanzbuchhaltung ist also auf externe Informationszwecke ausgerichtet. Bei der Durchführung sind zwingende gesetzliche Vorschriften (HGB, Steuerrecht) zu beachten. Grundprinzip der Finanzbuchhaltung ist das Vorsichtsprinzip.
Aufgabe der KLR ist es, das Betriebsergebnis des Unternehmens über kurze Perioden zu ermitteln (kurzfristige Erfolgsrechnung), die Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren und betriebliche Leistungen zu kalkulieren. Die Betriebsbuchhaltung ist somit auf interne Informationszwecke ausgerichtet und unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften (Ausnahme: bei Datenlieferung an die Fibu, z.B. Bewertung von Erzeugnisbeständen).
Die Planungsrechnung beschäftigt sich mit der Aufbereitung von Zahlenmaterial zum Zweck der Vorbereitung von unternehmerischen Entscheidungen in der operativen und langfristigen Planung.
Gegenstand der Statistik im betrieblichen Rechnungswesen ist es, Datenmaterial über mehrere Perioden zu erfassen und aufzubereiten, insbesondere um Vergleichswerte zu schaffen.
Die Kostenrechnung geht bei ihrem Aufbau vom Grundmodell[2] der betrieblichen Leistungserstellung aus. Dieses wird durch Zahlungs- und Leistungsströme mit der Umwelt (Märkte, Staat) dargestellt. In der Kosten- und Leistungsrechnung sind hierbei insbesondere die Leistungsströme von Bedeutung, welche zahlenmäßig abgebildet werden sollen.
Die Kostenrechnung gliedert sich nach ihrem Ablauf ausgehend von diesem Modell in drei Teilbereiche:
1. Die Kostenartenrechnung hat die Aufgabe, die angefallenen Kosten zu ermitteln und zu gliedern.
2. In der Kostenstellenrechnung werden die Kosten den Bereichen des Unternehmens (= Kostenstellen) zugeordnet, in denen sie angefallen sind.
3. Die Kostenträgerrechnung ordnet die Kosten den erstellten Leistungen (= Kostenträger) zu.[3]
Die Kostenrechnung kann nach verschiedenen Kostenrechnungssystemen durchgeführt werden. Nach dem Zeitbezug wird unterschieden zwischen:
Istkostenrechnung
Normalkostenrechnung und
Plankostenrechnung.
Die Istkostenrechnung erfasst und verrechnet die tatsächlich angefallenen Kosten einer Periode. Damit stellt die Istkostenrechnung auch die Basis der anderen Systeme dar. Ihr Nachteil besteht in der fehlenden Wirtschaftlichkeitskontrolle aufgrund der fehlenden Vergleichswerte.
Normalkostenrechnungssysteme erfassen als Weiterentwicklung der Istkostenrechnung Normalkosten, d.h. Durchschnittswerte der Istkosten mehrerer Perioden. Damit ist bereits eine bedingte Wirtschaftlichkeitskontrolle möglich, indem die aktuellen Istwerte mit den Normalwerten verglichen werden.
Die Plankostenrechnung ist eine zukunftsorientierte Kostenrechnung, bei der mit im voraus berechneten Kosten (= Plankosten) gearbeitet wird. Diese weitgehende Unabhängigkeit von den Vergangenheitswerten ermöglicht eine weit umfassendere Wirtschaftlichkeitskontrolle.
Die Systeme der Kostenrechnung werden umfangsbezogen eingeteilt in:
Vollkostenrechnung und
Teilkostenrechnung.
In der Vollkostenrechnung werden alle Kosten (d.h. variable und fixe Kosten) auf die Kostenträger verteilt. Bei Teilkostenrechnungssystemen werden die Kosten nur teilweise (die variablen Kosten) den Kostenträgern zugerechnet. Damit wird dem Verursachungsprinzip besser Rechnung getragen.
Die KLR hat innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens insbesondere folgende Aufgaben:
1. Ermittlung relevanter Größen, z.B.:
Selbstkosten
Preise (Untergrenzen für den Absatz, Obergrenzen für die Beschaffung)
Betriebsergebnis
Wertansätze für unfertige Erzeugnisse und Eigenleistungen
Verrechnungspreise für innerbetriebliche Leistungen
2. Kontrolle, z.B.:
Preiskontrolle durch Nachkalkulation
Kostenkontrolle durch Soll-/Ist-Vergleiche
Ergebniskontrolle durch die kurzfristige Erfolgsrechnung
3. Planung, z.B.:
Erfolgsplanung
Planung von Fertigungsprogrammen
Planung von Neu- und Zusatzaufträgen
Planung von Angebotspreisen (Vorkalkulation)
In der KLR müssen bestimmte Prinzipien beachtet werden, um einerseits die Aufgaben erfüllen zu können, andererseits die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten:
Vollständigkeit, d.h. die Kosten und Leistungen sind vollständig zu erfassen. Somit werden in der KLR auch Kosten angesetzt, denen kein Aufwand in der Fibu gegenübersteht.
Zweckorientiertheit, d.h. die Kostenrechnung ist so einzurichten, dass sie die zu erfüllenden Aufgaben zweckgerichtet erfüllen kann.
Wirtschaftlichkeit, d.h. der Aufwand der Kostenerfassung und die erzielbare Genauigkeit müssen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.
Kontinuität, d.h. die KLR muss über mehrere Perioden kontinuierlich und gleichartig durchgeführt werden, um vergleichbare Werte zu erreichen.
Periodengerechtheit, d.h. Kosten und Leistungen sind den Perioden zuzurechnen, für die sie angefallen sind.
Verursachungsgerechtheit, d.h. Kosten sind so weit wie möglich den Bereichen und Produkten anzulasten, für die sie angefallen sind. Nur wenn dies nicht oder nur erschwert möglich ist, kann ersatzweise das Beanspruchungs-, Durchschnitts- oder Tragfähigkeitsprinzip angewendet werden.
Innerhalb des Rechnungswesens haben sich verschiedene Begriffe herausgebildet, deren Abgrenzung von großer Bedeutung ist. Häufig werden die Grundbegriffe nicht exakt verwendet bzw. unterschiedlich definiert, was dann zu Missverständnissen führt. Aus diesem Grund sollen die wichtigsten Begriffe nachfolgend erläutert und voneinander abgegrenzt werden. Dabei sind Stromgrößen, die zu einer Veränderung führen, und Bestandsgrößen, welche verändert werden, zu unterscheiden. Die wichtigsten Begriffe zeigt die nachfolgende Übersicht:
Auszahlungen, Ausgaben, Aufwand und Kosten können je nach Sachlage übereinstimmen oder auseinanderfallen. Als Abgrenzungen zwischen Auszahlungen, Ausgaben, Aufwand und Kosten ergeben sich insgesamt neun Fälle, welche nachfolgend schematisch dargestellt und an Beispielen erläutert werden sollen:
Für diese neun Fallgruppen kann man z.B. folgende Beispiele angeben:
Für Einzahlungen, Einnahmen, Erträge und Leistungen lassen sich analoge Überlegungen anstellen.
Die Abgrenzung der ersten drei Begriffspaare kann nach folgender Rechnung vorgenommen werden[4]:
Von besonderer Bedeutung, aber etwas komplizierter, ist die Abgrenzung zwischen Aufwand und Kosten bzw. Ertrag und Leistung. Diese Unterscheidung betrifft die Schnittstelle zwischen Fibu und KLR.
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