Die Auflösung von Unternehmenszusammenschlüssen nach § 41 Abs. 3 GWB.
Wenn infolge eines Zusammenschlusses von Unternehmen eine erhebliche Behinderung des funktionierenden Wettbewerbs eintritt, ist der Zusammenschluss nach § 41 Abs. 3 S. 1 GWB aufzulösen. Die zur…