Die Grenzen der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbs in der Schweiz und in Deutschland.
In Umsetzung von Art. 25 der Kapitalrichtlinie ist es einer Gesellschaft im deutschen Recht gemäß § 71a Abs. 1 AktG untersagt, den Erwerb ihrer Aktien durch Dritte mit Darlehen, Sicherheiten oder…