Das Erfordernis der besonderen Sicherung im StGB am Beispiel des Ausspähens von Daten, § 202a StGB.
Datenspionage ist die Tat des Informationszeitalters. Das Gros der Delikte bleibt naturgemäß unentdeckt, so dass trotz zunehmender 'Datenskandale' die hier zentrale Norm § 202a StGB unzureichend…