Die besondere Bedeutung des Falles gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 Var. 3 GVG
Die strafprozessrechtliche Arbeit zielt auf eine von den Grundlagen her entwickelte und strukturierte Konkretisierung des Zuständigkeitsmerkmals der 'besonderen Bedeutung des Falles'.°°Ausgehend vom…