Die außervertragliche Haftung der Europäischen Union nach Art. 340 Abs. 2 AEUV für rechtswidriges Verhalten
Die mit der fortschreitenden europäischen Integration verbundene Übertragung nationaler Hoheitsbefugnisse auf die EU führt zwangsläufig zu vermehrten Eingriffen der Unionsorgane in die Rechtssphäre…