Aufgabe der Satzungsstrenge nach Maßgabe von § 23 Abs. 5 AktG bei börsennotierten Unternehmen
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,5, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische…