Anlegerschutz bei Delisting zwischen Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht.
Der Anlegerschutz bei Delisting ist durch die im November 2015 in Kraft getretene Neuregelung in § 39 Abs. 2-6 BörsG nF in jüngster Vergangenheit vollständig neu justiert worden und wirft zahlreiche…