Rechtsprobleme des Austritts beim Formwechsel (§§ 207 ff. UmwG).
Die §§ 207 ff. UmwG können als Grundform der im Umwandlungsgesetz geregelten Abfindungs- bzw. Lösungsrechte von Minderheiten gelten. Der rechtsformübergreifende Anwendungsbereich dieser Bestimmungen…