Abwehr und Ausgleich »aufgedrängter Bereicherungen« im Bürgerlichen Recht.
Verpflichtet ein objektiv messbarer, subjektiv jedoch als nutzlos oder nachteilig empfundener Vermögenszuwachs bzw. der unerbetene Schutz von Rechtsgütern oder Rechten den 'Bereicherten' zum Wert-…