Der Selbstbehalt für Versicherungen von Vorstandsmitgliedern gemäß § 93 II 3 AktG
Am 5. August 2009 hat der Gesetzgeber im Rahmen des 'Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)' § 93 II 3 AktG eingeführt. Vorstände von Aktiengesellschaften sind nun gehalten, für…