Das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot für »relativ marktstarke« Unternehmen.
Die Arbeit hat das Diskriminierungsverbot für 'relativ' marktstarke Unternehmen zum Gegenstand. Monika Taube vergleicht die nach § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB verbotenen Verhaltensweisen mit dem EG…