Die Anwendung des Einwendungsdurchgriffs gem. § 359 BGB auf den Beitritt zu einer Publikumsgesellschaft.
Bankfinanzierte Beteiligungen an Publikumsgesellschaften, z.B. an geschlossenen Immobilienfonds, beschäftigen in jüngerer Zeit zunehmend Rechtsprechung und Literatur (vgl. Urteil des BGH v. 21.07.…