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Abschreibungsrecht 2016
Dieser Ratgeber enthält einen ausführlichen Kommentar zu den Rechtsgrundsätzen der steuerlichen Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter sowie sämtliche AfA-Tabellen, und verknüpft damit Gesetz und Verwaltungsregelungen zu einer ganzheitlichen Gesamtdarstellung. Nachdem der Gesetzgeber in den Jahren 2008 und 2009 – als Reaktion auf die eingetretene Wirtschaftskrise – zahlreiche Verbesserungen der steuerlichen Abschreibungsbedingungen beschlossen hatte, ist in den letzten Jahren wieder etwas Ruhe in die steuerliche Abschreibungslandschaft eingetreten. Die zeitlich begrenzt eingeführten Abschreibungsmöglichkeiten – wie die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter – sind ausgelaufen. Trotz dringend nötiger Investitionsanreize wurden die Regelungen vom Gesetzgeber nicht verlängert. Stattdessen hat sich die Bundesregierung am 11. Dezember 2014 auf Eckpunkte zum Bürokratieabbau verständigt und mit dem Bürokratieentlastungsgesetz vom 28. Juli 2015 (BGBl. 2015 Teil I S. 1400) bereits erste Maßnahmen umgesetzt, die für eine schnelle und spürbare Entlastungen der mittelständischen Wirtschaft sorgen sollen. Und auch das Steueränderungsgesetz 2015 hat für kleine und mittlere Unternehmen eine Verbesserung parat. So ist für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags keine konkrete Investitionsabsicht mehr erforderlich, mit der Folge, dass bei Anschaffung eines anderen als des geplanten Wirtschaftsguts nunmehr keine (verzinsliche) Rückabwicklung erfolgt. Im Bereich der Abschreibung für Mietwohnungsneubauten kann dagegen keine Verbesserung verkündet werden. Da man sich nicht über die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der geplanten zeitlich und regional befristeten Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten einig werden konnte, entschieden sich die Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf nicht weiter zu verfolgen. Die bestehenden und zum Teil auch ineinander greifenden Abschreibungsmöglichkeiten werfen Planungs- und Zweifelsfragen auf, zu denen dieser Ratgeber eine praxisgerechte Hilfe anbieten will. Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und AfA-Höhe sind hier die wesentlichen Stichworte. Die Ausführungen werden durch Darstellung der Rechtsgrundlagen flankiert und anhand zahlreicher konkreter Beispiele veranschaulicht.
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