Der Konzern
Die wichtigste Organisationsform für unternehmerische Tätigkeit ist nicht die selbstständige Gesellschaft, sondern der Konzern.
Das Recht der Konzerne ist dabei in hohem Maße durch Wechselwirkungen zwischen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung geprägt.
Ertragsteuerliche Organschaft und Vertragskonzernrecht, Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht sowie die Internationalisierung der Rechnungslegung und ihre Auswirkungen auf Handelsbilanz, Konzernabschluss und steuerliche Gewinnermittlung sind Beispiele solcher Verflechtungen.
Nur übergreifende Ansätze und Lösungen können den komplexen Fragestellungen im Konzern gerecht werden.
Der Konzern ist ganz auf das Recht der verbundenen Unternehmen spezialisiert und legt dabei besonderen Wert auf eine fachübergreifende Sicht, die die Beziehungen zwischen den einzelnen Disziplinen in den Mittelpunkt stellt.
Der Konzern bietet monatlich hoch qualifizierte Beiträge führender Experten, aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen sowie zeitnahe Dokumentationen der Entwicklungen im Recht der verbundenen Unternehmen.
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Fachmedien Otto Schmidt KG | 22.06.2019 | 899 | ||||
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