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Begutachtungsverfahren NBA - Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen

So funktionieren Feststellungsverfahren und Einstufung nach dem neuen Recht; Mit Praxisbeispielen zur Berechnung

AutorCarmen P. Baake
VerlagWalhalla und Praetoria Verlag GmbH & Co. KG
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl100 Seiten
ISBN9783802948343
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR

Praxisnah und verständlich erläutert: Das Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit

Die Profi-Arbeitshilfe Begutachtungsverfahren NBA - Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen vermittelt praxisnah und verständlich das seit dem 1. Januar 2017 geltende Feststellungsverfahren. Die Autorin zeigt dabei die Bedeutung der Plausibilität sowie mögliche Stolpersteine auf und gibt Tipps zur Umsetzung bei Begutachtung und Versorgungsplanung:

  • Was ändert sich im Feststellungsverfahren?
  • Was erfragt der Gutachter beim Begutachtungstermin?
  • Wie können sich Antragsteller auf den Begutachtungstermin vorbereiten?
  • Welche Bereiche fließen - je nach Lebensalter - in die Pflegegradermittlung ein?
  • Welche Kriterien werden geprüft?
  • Wie ist der Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern und Jugendlichen vorzunehmen?
  • Welche Stolpersteine sind während der Begutachtung zu erwarten und wie können Leser diese vermeiden?
  • Wie wird der Pflegegrad berechnet?
  • Was muss der Versorgungsplan enthalten?
  • Was passiert nach der Begutachtung?

So funktioniert die 'neue' Kinderbegutachtung

Der Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen wird auf der Basis der Kriterien ermittelt, die auch für Erwachsene gelten.

Entscheidend für die Bewertung und damit den Pflegegrad ist bei ihnen jedoch der Vergleich ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern.

  • Kindspezifische Anamnese, um dem individuellen Entwicklungsverlauf und der besonderen Versorgungssituation gerecht zu werden
  • Erforderlichkeit einer eingehenden Befunderhebung
  • Sonderregelungen für Kinder bis zu18 Monaten

Hintergrund: Paradigmenwechsel beim Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz verändert die Pflegeversicherung grundlegend. Seit dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit die Betrachtungsweise, wann Pflegebedürftigkeit und in welchem Grad vorliegt.

Die Berücksichtigung von Hilfeleistungen im Bereich der Grundpflege und deren minutengenaue Auswertung sind passé. Das neue Begutachtungsassessment rückt den Fokus auf die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten des Betroffenen.

Jeder, der ab diesem Zeitpunkt Leistungen der Pflegeversicherung erstmals oder als Höherstufung beantragt, wird mit einem neuen Begutachtungsverfahren begutachtet - dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Dieses Verfahren berücksichtigt die neue Betrachtungsweise.

Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen sind zu beachten

Kinder und Jugendliche werden nach denselben Kriterien wie Erwachsene begutachtet. Für die Bewertung ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten ist jedoch der Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern und Jugendlichen entscheidend. Für Kinder bis zum 18. Lebensmonat gelten zusätzlich besondere Bewertungsvorschriften.

Wie das Feststellungsverfahren, die Begutachtung und der Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern und Jugendlichen konkret ablaufen, ist in den 'Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstrumentes nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches' festgelegt, die zeitgleich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff am 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind.

Der Blick auf die detaillierten Regelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und in den neuen Begutachtungs-Richtlinien zeigt: Das Neue Begutachtungsassessment bietet für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern eine gute Basis, um einen Pflegegrad zu erhalten und damit Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Es bietet jedoch auch mindestens ebenso viele potenzielle Streitpunkte wie das bisherige System. Leser, die diese Punkte von Beginn an kennen, können das Neue Begutachtungsassessment bestmöglich nutzen.

Zielgruppe

Bestens geeignet für Pflegeberater und -sachverständige, Mitarbeiter in Klinik- oder Rehasozialdiensten, bei ambulanten Diensten, in stationären Einrichtungen, in der Frühförderung, in der Sozial- und Behindertenhilfe und für alle, die professionell mit Pflegebegutachtung und Einstufung befasst sind.



Carmen P. Baake ist Diplomökonomin und berät seit 2011 Pflegedienste und Sozialstationen. Zuvor war sie viele Jahre als Sozialversicherungsangestellte und Volkswirtin bei gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beschäftigt.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Begutachtungsverfahren NBA – Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen1
Schnellübersicht5
Vorwort7
Abkürzungen10
1 Antragstellung und Bearbeitung durch die Pflegekasse13
Das Feststellungsverfahren im Überblick14
Antrag und Bearbeitungsfristen der Pflegekasse15
Antragsteller, Antragsform, Antragsadressat15
Bearbeitungsfristen der Pflegekasse nach § 18 SGB XI16
Frist nach § 18 Absatz 3 Satz 2 SGB XI – reguläre Frist16
Fristen nach § 18 Abs. 3 Satz 3 bis 5 SGB XI – verkürzte Fristen17
70 Euro „Strafzahlung“18
Von der Pflegekasse veranlasste Wiederholungsbegutachtungen18
Paradigmenwechsel durch das Neue Begutachtungsassessment19
Gesetzlich vorgegeben: Module und Kriterien24
Punktesystem zur Ermittlung des Pflegegrades27
Besonderheiten bei Kindern28
Einzelne Module und Kriterien erst ab einem bestimmten Alter zu beurteilen28
Pflegegrade bei Kindern ab 19 Monate29
Pflegegrade bei Kindern bis 18 Monate29
2 Vorbereitung und Durchführung des Begutachtungstermins31
Vorbereitung des Begutachtungstermins32
So bereitet sich der beauftragte Gutachter vor33
So können Sie sich vorbereiten33
Medizinische Unterlagen34
Schriftliche Aufzeichnungen, Dokumentation durch Pflegeberater34
Vorhandene Pflegedokumentation als Informationsquelle nutzen35
Informationen Dritter einholen37
Pflegetagebuch, eigene Aufzeichnungen37
Praxis-Check vor der Begutachtung: „Praxis schlägt Theorie“38
Ablauf des Begutachtungstermins41
Angaben zur Person und zur Begutachtungssituation43
Anamnese44
Wohn- und Lebenssituation46
Versorgungssituation47
Präsenzzeiten47
Häufigkeit nächtlicher Unterstützung48
Vorhandene Hilfs- Pflegehilfsmittel und deren Nutzung48
Angaben zum Pflegeaufwand durch Pflegepersonen48
Befunderhebung zu Schädigungen und Beeinträchtigungen49
Neues Begutachtungsinstrument52
3 Grundlagen der Bewertung: Selbständigkeit und Fähigkeiten55
Dreh- und Angelpunkt:Was KANN das Kind/der Jugendliche?56
Grad der Selbständigkeit – 4 Abstufungen56
Kognitive Fähigkeiten – 4 Abstufungen59
Pflegefachliche Konkretisierung61
Was das Kind/der Jugendliche KANN entscheidet62
Plausibilität beachten63
Plausibilität vereinfacht die Einschätzung oder: Wie Sie den Dominoeffekt nutzen können63
Beispiel: Modul 1 – Kriterium „Umsetzen“65
Beispiel: Modul 1 – Kriterium „Halten einer stabilen Sitzposition“66
Beispiel: Modul 2 – Kriterium „Zeitliche Orientierung“67
Beispiel: Modul 2 – Kriterium „Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen“67
Beispiel: Modul 3 – Kriterium „Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten“68
Beispiel: Modul 3 – Kriterium „Wahnvorstellungen“69
4 Die Module und Pflegegradberechnung im Detail71
Nico begleitet Sie durch die Module72
Modul 1: Mobilität72
Kinder unter 11 Jahre: Tabelle altersentsprechende Selbständigkeit74
Positionswechsel im Bett (Kriterium 1.1)75
Halten einer stabilen Sitzposition (Kriterium 1.2)76
Umsetzen (Kriterium 1.3)77
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs (Kriterium 1.4)78
Treppensteigen (Kriterium 1.5)79
So fließen die in Modul 1 erreichten Einzelpunkte in den Pflegegrad ein79
Modul 1 – Besondere Bedarfskonstellation80
Mögliche Stolpersteine im Modul 181
Stolperstein 1: Tagesform81
Stolperstein 2: Unbewusstes Reichen, Bereitstellen von Hilfsmitteln81
Stolperstein 3: Sitzen81
Stolperstein 4: Gehstrecke82
Stolperstein 5: Treppensteigen82
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten83
Kinder unter 11 Jahre: Tabelle altersentsprechende Selbständigkeit85
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld (Kriterium 2.1)87
Örtliche Orientierung (Kriterium 2.2)88
Zeitliche Orientierung (Kriterium 2.3)88
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen (Kriterium 2.4)90
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen (Kriterium 2.5)91
Treffen von Alltagsentscheidungen (Kriterium 2.6)92
Verstehen von Sachverhalten (Kriterium 2.7)93
Erkennen von Risiken und Gefahren (Kriterium 2.8)94
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen (Kriterium 2.9)95
Verstehen von Aufforderungen (Kriterium 2.10)96
Beteiligen an einem Gespräch (Kriterium 2.11)97
Punktebewertung98
Mögliche Stolpersteine im Modul 298
Stolperstein 1: Orientierungshilfen98
Stolperstein 2: Fassadenverhalten98
Stolperstein 3: Demonstration der Fähigkeiten99
Stolperstein 4: Tagesform berücksichtigen99
Stolperstein 5: Mehrschrittige Alltagshandlungen100
Stolperstein 6: Alltagsentscheidungen berücksichtigen100
Stolperstein 7: Sachverhalte verstehen100
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen101
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (Kriterium 3.1)103
Nächtliche Unruhe (Kriterium 3.2)103
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten (Kriterium 3.3)104
Beschädigen von Gegenständen (Kriterium 3.4)104
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen (Kriterium 3.5)104
Verbale Aggression (Kriterium 3.6)104
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten (Kriterium 3.7)105
Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen (Kriterium 3.8)105
Wahnvorstellungen (Kriterium 3.9)105
Ängste (Kriterium 3.10)106
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage (Kriterium 3.11)106
Sozial inadäquate Verhaltensweisen (Kriterium 3.12)106
Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen (Kriterium 3.13)106
So fließen die in den Modulen 2 und 3 erreichten Punkte in den Pflegegrad ein107
Fallbeispiel: Nico107
Mögliche Stolpersteine im Modul 3108
Stolperstein 1: Tagesform108
Stolperstein 2: Alleinlebende Antragsteller108
Stolperstein 3: Nur einmalige Erfassung erlaubt108
Stolperstein 4: Krankenkassenleistungen nicht vergessen108
Tipp zu Modul 2 und 3: Quicktest mit Modul 3109
Modul 4: Selbstversorgung110
Kinder unter 11 Jahre: Tabelle altersentsprechende Selbständigkeit113
Waschen des vorderen Oberkörpers (Kriterium 4.1)115
Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kriterium 4.2)116
Waschen des Intimbereichs (Kriterium 4.3)117
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare (Kriterium 4.4)117
An- und Auskleiden des Oberkörpers (Kriterium 4.5)119
An- und Auskleiden des Unterkörpers (Kriterium 4.6)120
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken (Kriterium 4.7)121
Essen (Kriterium 4.8)122
Trinken (Kriterium 4.9)123
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls (Kriterium 4.10)124
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma (Kriterium 4.11)125
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma (Kriterium 4.12)126
Ernährung parenteral oder über Sonde (Kriterium 4.13)127
So fließen die in Modul 4 erreichten Punkte in den Pflegegrad ein127
Fallbeispiel: Nico128
Mögliche Stolpersteine im Modul 4128
Stolperstein 1: Tagesform128
Stolperstein 2: Schamgefühl, Fassadenverhalten128
Stolperstein 3: Handreichungen129
Stolperstein 4: Kognitive Beeinträchtigungen129
Stolperstein 5: Bereitlegung von Kleidungsstücken130
Modul 5: Umgang mit und selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen130
Kriterien-Block 1: Kriterien 5.1 bis 5.7135
Kriterien-Block 2: Kriterien 5.8 bis 5.11137
Kriterien-Block 3: Kriterien 5.12 bis 5.K139
Kriterien-Block 4: Kriterium 5.16142
So fließen die in Modul 5 erreichten Punkte in den Pflegegrad ein143
Fallbeispiel: Nico144
Mögliche Stolpersteine144
Stolperstein 1: Hilfestellung je Applikation144
Stolperstein 2: Richten der Medikamente144
Stolperstein 3: Umrechnungsvorschriften Woche/Monat145
Stolperstein 4: Anlegen unterschiedlicher körpernaher Hilfsmittel146
Stolperstein 5: Arztbesuche in größeren Abständen147
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte147
Kinder unter 11 Jahre: Tabelle altersentsprechende Selbständigkeit148
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen (Kriterium 6.1)149
Ruhen und Schlafen (Kriterium 6.2)151
Sichbeschäftigen (Kriterium 6.3)152
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen (Kriterium 6.4)153
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt (Kriterium 6.5)154
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds (Kriterium 6.6)155
So fließen die in Modul 6 erreichten Punkte in den Pflegegrad ein156
Fallbeispiel: Nico156
Mögliche Stolpersteine156
Stolperstein 1: Tagesform156
Stolperstein 2: Unbewusste Hilfestellungen157
Stolperstein 3: Schleichende Erhöhung des Bedarfs157
Gesamtergebnis für Nico157
Zusammenfassung: Besonderheiten bei Kindern bis zum 18. Monat158
Eingruppierung ab Pflegegrad 2: Per Gesetz weniger Punkte für Pflegegrade erforderlich158
Durch BRi-Vorgaben maximal 65 Punkte (Pflegegrad 4) erreichbar159
Weitere versorgungsrelevante Informationen (Modul 7, Modul 8)160
Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten160
Verlassen des Bereichs der Wohnung oder der Einrichtung (Kriterium 7.1)161
Fortbewegen außerhalb der Wohnung oder Einrichtung (Kriterium 7.2)161
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr (Kriterium 7.3)162
Mitfahren in einem Kraftfahrzeug (Kriterium 7.4)162
Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen (Kriterium 7.5)163
Besuch von Kindertagesstätte, Schule, Werkstatt für behinderte Menschen, Tages- oder Nachtpflege oder eines Tagesbetreuungsangebotes (Kriterium 7.6)163
Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen (Kriterium 7.7)164
Modul 8: Haushaltsführung164
5 Fallbeispiele mit Pflegegradberechnung (Kinder bis 18 Monate)165
Fallbeispiel 1: Lene, 11 Monate alt166
Auswertung der pflegegradrelevanten Module166
Module 1 und 2: nicht prüfungsrelevant166
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen166
Modul 4: Selbstversorgung166
Modul 5: Umgang mit und selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen167
Module 6: nicht prüfungsrelevant170
Einstufungsergebnis170
Fallbeispiel 2: Martin, 6 Monate alt171
Auswertung der pflegegradrelevanten Module171
Module 1 und 2: nicht prüfungsrelevant171
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen171
Modul 4: Selbstversorgung171
Modul 5: Umgang mit und selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen172
Module 6: nicht prüfungsrelevant174
Einstufungsergebnis174
Fallbeispiel 3: Nadine, 9 Monate alt175
Auswertung der pflegegradrelevanten Module175
Module 1 und 2: nicht prüfungsrelevant175
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen175
Modul 4: Selbstversorgung175
Modul 5: Umgang mit und selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen176
Module 6: nicht prüfungsrelevant179
Einstufungsergebnis179
6 Fallbeispiele mit Pflegegradberechnung (Kinder ab 19 Monaten)181
Fallbeispiel 1: Caroline, 8 Jahre alt182
Ausgangslage und Begutachtungstermin182
Auswertung der pflegegradrelevanten Module 1 bis 6182
Modul 1: Mobilität182
Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten183
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen185
Modul 4: Selbstversorgung186
Modul 5: Umgang mit und selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen188
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte191
Einstufungsergebnis192
Fallbeispiel 2: Oskar, 2 Jahre und 1 Monat alt192
Ausgangslage und Begutachtungstermin192
Auswertung der pflegegradrelevanten Module 1 bis 6193
Modul 1: Mobilität193
Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten194
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen196
Modul 4: Selbstversorgung196
Modul 5: Umgang mit und selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen198
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte201
Einstufungsergebnis202
Fallbeispiel 3: Klara, 4 Jahre und 2 Monate alt202
Ausgangslage und Begutachtungstermin202
Auswertung der pflegegradrelevanten Module 1 bis 6203
Modul 1: Mobilität203
Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten203
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen205
Modul 4: Selbstversorgung207
Modul 5: Umgang mit und selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen208
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte209
Einstufungsergebnis210
Fallbeispiel 4: Gregor, 14 Jahre alt210
Ausgangslage und Begutachtungstermin210
Auswertung der pflegegradrelevanten Module 1 bis 6211
Modul 1: Mobilität211
Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten211
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen213
Modul 4: Selbstversorgung213
Modul 5: Umgang mit und selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen215
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte215
Einstufungsergebnis216
Fallbeispiel 5: Luzie, 3 Jahre und 2 Monate alt216
Ausgangslage und Begutachtungstermin216
Auswertung der pflegegradrelevanten Module 1 bis 6217
Modul 1: Mobilität217
Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten217
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen219
Modul 4: Selbstversorgung219
Modul 5: Umgang mit und selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen221
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte222
Einstufungsergebnis223
7 Das Gutachten225
Überblick zu den Inhalten des Gutachtens226
Empfehlungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Hilfsmittelversorgung226
Medizinische Rehabilitation227
Hilfsmittelversorgung228
Empfehlungen nach Handlungsfeldern232
Befristeter Bescheid235
Verringerung der Pflegebedürftigkeit muss wahrscheinlich sein235
Gesamtdauer vom Mehrfachbefristungen begrenzt236
Versorgung nach Fristende muss nahtlos fortgeführt werden können236
Bei Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse zu beachten237
8 Rechtsmittel gegen den Bescheid239
Lohnt sich ein Widerspruch?240
Widerspruchsfrist, Widerspruchsform242
Mögliche Widerspruchsbegründung bei Kindern bis 18 Monaten245
Mögliche Punkte in den „verbotenen“ Modulen 1, 2 und 6246
Modul 1 – Mobilität246
Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten248
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte250
Widerspruchsverfahren251
Erneuter Antrag oder Gang vor das Sozialgericht?252
9 Leistungen der Pflegekassen je Pflegegrad auf einen Blick255
Leistungen bei Pflegegrad 1256
Leistungen bei Pflegegrad 2258
Leistungen bei Pflegegrad 3260
Leistungen bei Pflegegrad 4262
Leistungen bei Pflegegrad 5264
10 Stichwortverzeichnis267

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