Als Methode habe ich die Extrapolation gewählt.[1] Aus den erhobenen Daten, und zwar
demografische Entwicklung von 1960 bis 2010,
Bevölkerungsprognosen ab 2020,
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bis 2010,
werden Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung ab dem Jahr 2020 gezogen (Straftaten insgesamt, Tatverdächtige nach Altersgruppen „0 bis unter 21 Jahre“ und „60 Jahre und älter“).
Tatsachen der Vergangenheit beschreiben in dieser Studie demnach die retrograd erfassten Statistikdaten (Einwohner/Bevölkerung, Kriminalität, Tatverdächtige), die Grundlagen für einen Ausblick in eine relativ unbestimmte Zukunft sind.
Diese Studie erhebt keinen Anspruch auf ein streng wissenschaftlich-methodisches Vorgehen.
Die Modelle zur Berechnung der Kriminalitätsentwicklung habe ich durch viele Versuche ausgetüftelt. Mir kommt es bei den Berechnungsmodellen darauf an, nicht nur die Einwohnerzahl, sondern auch die Prognosen zur Entwicklung der Altersgruppen (grundsätzlich „0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“ bzw. „65 Jahre und älter“) bei der Kriminalitätsentwicklung zu berücksichtigen. Die Veränderungen innerhalb dieser Altersgruppen – also Prozentanteile an der Gesamtbevölkerung – haben teils erhebliche Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung ab 2020 (Straftaten insgesamt, Tatverdächtige nach Altersgruppen „0 bis unter 21 Jahre“ und „60 Jahre und älter“).
Beim Berechnen gehe ich nicht von Prognosen[2] oder Trends[3] aus, sondern lege lediglich „statistische Tendenzen“[4] zugrunde.
Zur Ermittlung der „statistischen Tendenzen“ habe ich drei Berechnungsmodelle entwickelt:
Berechnungsmodell 1 (Variable)
Berechnungsbasis des Modells 1 sind die Daten des Jahres 2010 in Bezug auf die Einwohnerzahl, die Bevölkerungsstruktur (grundsätzlich „0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“ bzw. „65 Jahre und älter“), die Tatverdächtigenanteile („0 bis unter 21 Jahre“, „60 Jahre und älter“) und die Straftaten insgesamt als variable Größe („statistische Tendenzen“ der Jahre 2020, 2030, 2040, 2050, 2060; orientiert an der Entwicklung der Einwohnerzahl).
Berechnungsmodell 2 (Konstante)
Berechnungsbasis des Modells 2 sind die Daten des Jahres 2010 in Bezug auf die Einwohnerzahl, die Bevölkerungsstruktur (grundsätzlich „0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“ bzw. „65 Jahre und älter“), die Tatverdächtigenanteile („0 bis unter 21 Jahre“, „60 Jahre und älter“) und die Straftaten insgesamt als konstante Größe (Jahr 2010).
Berechnungsmodell 3 (Schnittmengen)
Berechnungsbasis des Modells 3 sind die Schnittmengen der Jahre 2000 und 2010 in Bezug auf die Einwohnerzahl, die Bevölkerungsstruktur („0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“), die Tatverdächtigenanteile („0 bis unter 21 Jahre“, „60 Jahre und älter“) und die Straftaten insgesamt als konstante Größe.
In diese Berechnungen fließen also die Altersstrukturen (grundsätzlich „0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“ bzw. „65 Jahre und älter“) ein, die auf die Kriminalitätsentwicklung ab 2020 größere Auswirkungen haben, weil sich die Altersstrukturen der verschiedenen geografischen Bereiche (Bundesgebiet, Bundesländer, Millionenstädte) ab 2020 bis 2060 (Köln: 2040) mehr oder weniger von „jung nach alt“ entwickeln.
Das Berechnungsmodell 3 kommt nur bei der bundesweiten Erhebung zur Anwendung (Ziff. 2.4.4), da die Werte aus Modell 1 und Modell 2 am ehesten wahrscheinlich sein dürften (Ausnahme: Köln, vgl. Ziff. 4.4.4 und Ziff. 4.4.5). Für Modell 1 spricht insbesondere, dass auch die sich an der Einwohnerzahl orientierende Kriminalitätsbelastung (Straftaten insgesamt) berücksichtigt ist.
Zu den Bevölkerungsdaten und Bevölkerungsstrukturen wird auf Fakten – was die „alte“ Bundesrepublik (Deutschland-West sowie Berlin-West) und die vormalige DDR (Deutschland-Ost sowie Berlin-Ost) betrifft – zurückgegriffen, und zwar beginnend mit dem Jahr 1960.
Die von verschiedenen Ämtern und Stellen angestellten Prognosen zur demografischen Entwicklung in Deutschland – abhängig von der Lebenserwartung, der Geburtenrate und der Ein- und Auswanderung – wagen sich bis in das Jahr 2060 vor, sodass eine Bevölkerungserhebung und eine Bevölkerungsprognose über 100 Jahre (1960 bis 2060) zugrunde liegen. Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung stellen nicht nur auf die Einwohnerzahlen, sondern auch auf die sich voraussichtlich entwickelnden Altersstrukturen ab.
In die Berechnungen fließen lediglich die Bevölkerungsdaten (Einwohner, Altersstruktur) der Jahre 2000 und 2010 ein, weil erst ab 1993 zuverlässige Kriminalitätsdaten für Gesamtdeutschland (alte und neue Bundesländer) vorliegen.
Kriminalitätsdaten gehen für die „alten Bundesländer“ (Deutschland-West einschließlich Berlin-West) auch bis in das Jahr 1960 zurück[5].
Eine Zusammenfassung der Kriminalitätsdaten mit denen der vormaligen DDR ist wegen völlig unterschiedlicher Erhebungen nicht möglich. Deshalb wurde die Kriminalitätsbelastung auf der Grundlage der „West-Statistik“ für die vormalige DDR umgerechnet.
Formelbeispiel für das Jahr 1960:
Diese Erhebung/Umrechnung unter „West-Standards“ gibt die Kriminalitätsbelastung in der vormaligen DDR wegen unterschiedlichster Gegebenheiten (insbesondere Rechtsordnung und Rechtspflege[6], gesellschaftliche Rahmenbedingungen) sicherlich nicht exakt wieder, kommt aber der Realität wesentlich näher als die DDR-Erhebung (Näheres dazu unter Ziff. 2.4.3 – Kriminalstatistik der DDR). Dennoch: Es handelt sich um einen vagen bis gewagten oder auch fiktiven Vergleich. Deshalb fließen diese umgerechneten Kriminalitätsdaten auch nicht in die Berechnungsmodelle ein; berechnet werden somit nur die Bevölkerungs- und Kriminalitätsdaten für die Jahre 2000 und 2010.
Zur Ermittlung der „statistischen Tendenzen“ usw. wurde für diese Studie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für folgende Bereiche herangezogen:
Straftaten insgesamt
1960 und 1970: ohne Schlüsselzahl,
ab 1980: Schlüsselzahl ----,
ab 2009: Schlüsselzahl ------,
Diebstahl insgesamt
1960 und 1970: ohne Schlüsselzahl,
ab 1980: Schlüsselzahl ****,
ab 2009: Schlüsselzahl ****00,
Betrug
1960: ohne Schlüsselzahl – Betrug, Untreue, Urkundenfälschung = Betrugskriminalität,
1970: ohne Schlüsselzahl – Betrug insgesamt = Waren- und Warenkreditbetrug, Grundstücks- und Baubetrug, Kautions- und Beteiligungsbetrug, Geld- und Geldkreditbetrug, Betrug durch Geschäftsreisende,
ab 1980: Schlüsselzahl 5100 = §§ 263/a, 264/a, 265, 265 a, 265 b StGB,
ab 2009: 510000 = Betrug insgesamt = §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265 a, 265 b StGB,
Jugendkriminalität (Kinder, Jugendliche und Heranwachsende; also „0 bis unter 21 Jahre“).
„Zum 01.01.2009 haben alle Bundesländer auf die Anlieferung der Daten in Form von Einzeldatensätzen umgestellt. Die Kriminalitätsentwicklung kann damit durchgängig in den differenzierteren sechsstelligen Straftatenschlüsseln abgebildet werden. Die Tabellen werden auf Basis der jeweiligen...