Teil 2: Die Gliederung von Jahresabschlüssen sowie Informationen zu einzelnen Bilanz- und Erfolgspositionen
Bei Kapitalgesellschaften sieht das Unternehmensgesetz sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) in etwa folgendes Mindestgliederungsschema vor:
▪ Bilanzgliederung (siehe Seiten 18 und 19)
▪ G&V-Gliederung (siehe Seite 35)
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann grundsätzlich nach folgenden zwei Kriterien strukturiert sein:
▪ Gesamtkostenverfahren (siehe Seite 36)
▪ Umsatzkostenverfahren (siehe Seite 37)
Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber – je nach Rechtsform und Größe (siehe Schaubild auf der nächsten Seite) des Unternehmens – eine Reihe weiterer verpflichtender Bestimmungen vor, und zwar:
▪ Prüfpflicht
▪ Publizitätspflicht
▪ Anhang (liegt dem Jahresabschluss bei)
▪ Lagebericht (liegt dem Jahresabschluss bei)
Zu den einzelnen Punkten anschließend noch einige Informationen.
Welche Erfordernisse sind für den Jahresabschluss notwendig?
Siehe Tabelle.
Publizitätspflichtige Unternehmen haben die Einreichung spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag vorzunehmen.
Größenmerkmale für Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter werden wie eine Kapitalgesellschaft behandelt.
Anhang
Der Anhang ist ein Teil des Jahresabschlusses. Im Anhang werden bestimmte Bilanz- und G&V-Positionen näher erläutert. Die folgende Checkliste zeigt das deutlich.
Checkliste für den Anhang
(Auszug, unvollständig)
1. Forderungen mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | |
2. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |
3. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit größer gleich fünf Jahre | |
4. Grundwert bei bebauten Grundstücken | |
5. Darstellung des Anlagenspiegels | |
6. Abschreibungen des Geschäftsjahres | |
7. Aufgliederung der Zuführung und Auflösung unversteuerter Rücklagen | |
8. Materialaufwand und Personalaufwand, aufgegliedert beim Umsatzkostenverfahren | |
9. Leasingverbindlichkeiten des Folgejahres und der folgenden fünf Jahre | |
10. Wesentliche Verluste aus Anlagenabgang | |
11. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen | |
12. Erträge und Aufwendungen aus Gewinngemeinschaften und sonstigen verbundenen Unternehmen | |
13. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, getrennt nach Arbeitern und Angestellten | |
14. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen, getrennt nach Vorstandsmitgliedern, leitenden Angestellten und sonstigen Arbeitnehmern | |
15. Überschuldung nach Insolvenzrecht | |
16. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | |
Der Anhang ist Teil des Jahresabschlusses und ist von allen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafter zu erstellen.
Für die Anhangerstellung sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung zu beachten, und zwar die Grundsätze der
▪ Wahrheit
▪ Vollständigkeit
▪ Übersichtlichkeit
▪ Verständlichkeit
▪ Klarheit
Lagebericht
Der Jahresabschluss mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie der kleinen Aktiengesellschaften wird durch den sogenannten Lagebericht ergänzt. Es gilt die sogenannte Generalnorm, wonach ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln ist. Im Lagebericht soll auch auf besondere Vorgänge, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, eingegangen werden. Schließlich sind die zu erwartenden Forecasts mit Angaben zu Forschung und Entwicklung (F&E) zu beschreiben. Unterhält die Gesellschaft Zweigniederlassungen, sind diese verpflichtend anzuführen.
Bilanzgliederung
Pos. -Nr. | Bilanz-Positionsbezeichnung |
110 111 112 113 114 120 121 122 130 | Sachanlagevermögen Grundstücke Gebäude Maschinen und maschinelle Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Finanzanlagevermögen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens geleistete Anzahlungen |
210 211 212 213 214 215 220 221 222 223 230 | Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse fertige Erzeugnisse und Waren noch nicht abrechenbare Leistungen geleistete Anzahlungen Forderungen und sonstiges Vermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sonstige Forderungen Kassenbestand, Bankguthaben |
300 | Rechnungsabgrenzungsposten |
410 420 421 422 430 431 432 440 450 | Nennkapital (Grund-, Stammkapital) Kapitalrücklagen gebundene nicht gebundene Gewinnrücklagen gesetzliche Rücklagen freie Rücklagen Bilanzgewinn unversteuerte Rücklagen |
510 520 530 | Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen Steuerrückstellungen sonstige Rückstellungen |
610 620 630 640 650 660 | Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Wechselverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sonstige Verbindlichkeiten |
700 | Rechnungsabgrenzungsposten |
800 | Bilanzsumme (Pos.- Nr. 400+500+600+700) = Gesamtkapital |
Bei negativem Eigenkapital (= Fehlkapital) entspricht die Summe des Fremdkapitals dem Gesamtkapital!
Sachanlagevermögen, Pos.-Nr. 110
– Anlagevermögen – Umlaufvermögen – ARA | – Eigenkapital – Rückstellungen – Verbindlichkeiten – PRA |
Definition
Zum Anlagevermögen gehören jene...