II. Gesetze - Aktuelles - Neues - Änderungen
Neues Gleichstellungsgesetz ungenügend geändert!
Das neue Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen liegt weit hinter den Erwartungen der Betroffenen.
Verstehen kann man die Regierung nicht, denn nach langem Kampf wurde das Gesetz verabschiedet ohne die dringend und berechtigten Forderungen der betroffenen Menschen zu berücksichtigen.
Wo bleibt da die Gerechtigkeit, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind?
Dass zwar die Barrierefreiheit für Ämter und Behörden nun durch ist, ist nur ein kleiner Erfolg. Warum lässt man die privaten Anbieter, wie z.B. Ärzte und Geschäfte außen vor? Unverständlich - nicht nur in meinen Augen!
Ja weit gefehlt, behinderte Menschen werden im privaten Sektor weiterhin diskriminiert.
Hier ein sehr guter Auszug und den Link um sicher weiter zu informieren:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/protest-gegen-neues-gleichstellungsgesetz-menschen-mit-behinderung-fordern-solidaritaet/13586260.html
Jeder kann betroffen sein:
Die Aktivistinnen und Aktivisten wollen vor allem auch eine breite Öffentlichkeit für ihre Sicht der Dinge gewinnen. Das haben sie mit ihrer Protestaktion erreicht: "Die mediale Aufmerksamkeit ist enorm.", sagt Bießmann. Trotzdem: "Menschen mit Behinderung sind wohl die größte Minderheit in Deutschland, die nicht politisch vertreten ist", sagt Hans-Joachim Szymanowicz aus Falkensee, der selbst mehrfach schwer behindert und mit einer gehörlosen Frau verheiratet ist. Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, drei Viertel davon gelten als schwerbehindert. Überall gibt es Barrieren: bei der Kommunikation, auf der Straße, auf Ämtern und in Privatwohnungen. "Bei meiner Frau ist zum Beispiel nie klar, wer den Gebärdendolmetscher bezahlt, wenn sie einen braucht. Das ist nicht gesetzlich geregelt", erklärt Szymanowicz.
Weitere Informationen und was das Gleichstellungsgesetz bedeutet:
https://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/bgg/
Ich bin nicht die einzige, die fassungslos ist. Zum Glück gibt es Verbände, wie der VDK, der für uns kämpft. Aber wie lange wird wohl die nächste Gesetzesänderung dauern? Jahre!! ... und in der Zwischenzeit? Da müssen Menschen, die mit einer Behinderung leben, weiterhin Barrieren versuchen zu überwinden und das wissen wir alle, wie das im Alltag aussieht.
Grünes Rezept
Beim grünen Rezept geht es um die Verschreibung von privaten Medikamenten z.B. Homöopathischen Mitteln oder auch Behandlungen wie Osteopathie, man muss in Vorkasse gehen und viele Krankenkassen erstatten nur bis zu 100 € im Jahr!
Christine, eine Bloggerin, bekam nun eine Liste einer Leserin zugemailt und die möchte ich euch hier auch einstellen:
OTC-Liste 2016
Es lohnt sich wirklich seine Krankenkasse anzurufen und nachzufragen.
Ich behandle mich und meine Kinder seit sehr vielen Jahren mit homöopathischen Mitteln z.B. bei Ohrenschmerzen und Erkältungen, bei Halsschmerzen und Übelkeit. Leider erhielt ich noch nie eine Erstattung durch die Kasse.
Viel Erfolg und schreibt mir doch bitte eure Erfahrungen.
Grundsicherung als EU-Rentner und im Alter
Ein wichtigstes Thema, gerade für uns EU-Rentner, denn nicht jeder bezieht eine Rente, die zum Leben reicht!
Grundsicherung kann man beantragen, wenn der Renteneintritt erreicht ist oder man dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder so ein geringes Einkommen hat, das es für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Beantragen kann man die Grundsicherung bei den Sozialämtern. Weitere Beratungen erteilt z.B. der VdK.
Die Grundsicherung ist regional unterschiedlich, aber beträgt durchschnittlich 769 € im Monat.
Die Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
-maßgeblicher Regelsatz nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
-angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
-Mehrbedarf von 17 des maßgebenden Regelsatz bei einer Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und aG oder bei Alleinerziehenden
Was zählt zum Einkommen?
-alle Renten, auch Mütter- und Riesterrenten
-Kindergeld und Einnahmen aus einem Minijob
-Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit
-Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen
-Nebenverdienste
-Einkommen des Lebenspartners mit angerechnet
Vermögen bis auf 2600 € muss verwertet werden. Als Vermögen gelten Geld- und Sachwerte wie Grundbesitz, Autos, Immobilien und Schmuck. Eine angemessene Eigentumswohnung muss nicht verkauft werden. Das Vermögen der Kinder bleibt unangetastet, wenn sie weniger als 100 000 € im Jahr verdienen.
Ich fand den Bericht informativ, aber sehr erschreckend, denn was ist angemessen und zumutbar??
Gerade MS-Betroffene oder chronisch krank Menschen sind auf ein Auto angewiesen und die Mehraufwendungen sind nicht unerheblich. Viele sind ausgesteuert und können somit die Mehraufwendungen beim Finanzamt nicht geltend machen.
Hoffe, ich konnte euch etwas informieren über die Grundsicherung und für den ein oder anderen war es eine Hilfe!
Neuigkeiten: Pflege nach amb. OP oder Klinikaufenthalt, wenn man alleine lebt!? JA
Diese Frage und Situation traf einen MS-Betroffenen in unserer Selbsthilfegruppe. Hier habe ich den entsprechenden Artikel für euch gefunden.
Ohne Pflegestufe ist die Kurzzeitpflege nach einen längeren Krankenhausaufenthalt z.B. Oberschenkelhalsbruch nach Sturz, endlich möglich, ebenso nach einer ambulanten Operation.
Patienten, die vorübergehend auf Pflege angewiesen sind, aber zu keiner Pflegestufe zugeordnet sind, haben RECHT AUF Kurzzeitpflege:
http://t1p.de/iufc
Ein sehr gutes Gesetz, denn oft fragte ich mich, was passiert mit mir, wenn meine Kinder nicht mehr zuhause wohnen!? Bei unzähligen Schüben und angewiesener Pflege/Haushaltsführung konnte ich bis zum 12. Lebensjahr der Kinder eine Familienpflegerin bekommen, danach "halfen wir uns mehr recht, als schlecht" gegenseitig.
Endlich einmal ein vernünftiges Gesetz! Was meint ihr?
EU-Rentner sind ab Juli 2016 evtl. steuerpflichtig!
Mehr Rente ab Juli 2016 bedeutet nicht nur für die Altersrente Steuern zu bezahlen, auch für die EU-Rente!
In der VdK-Zeitung fand ich zu diesem Thema einen sehr interessanten und wissenswerten Artikel:
Voraussichtlich steigen die Rentenerhöhungen um 4,4 % in den alten Bundesländern, 5 % in den neuen. Dadurch fallen Rentner, die bisher keine Einkommenserklärung abgaben, unter die Steuerpflicht. Erst ab einem jährlichen Grundfreibetrag über 8472 € (2015) und 8652 € (2016) ist man steuerpflichtig.
copyright http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/5359/vdk_zeitung
Zur Berechnung werden ...
die Jahreseinnahmen herangezogen. Mit einem 450 € Job ist man auf der sicheren Seite, da der Arbeitgeber die Besteuerung zahlt.
Ansonsten werden von den Jahreseinnahmen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen. Minus Freibetrag bleibt die Differenz zu versteuern.
EU-Rentner können bestimmte Pauschbeträge in ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Höhe der Pauschbeträge richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Menschen mit einem GdB von 50 erhalten einen Freibetrag von 570 €, je höher der GdB um so höher der Freibetrag.
Ich denke hiervon sind die meisten MS-Betroffene ausgeschlossen, denn durch die Freibeträge, Pauschbeträge und Sonderausgaben, erschwerend noch oft die geringen Renten, können wir aufatmen.
Wer es aber genau wissen möchte und durch die vielen Schlagzeilen in der Öffentlichkeit verunsichert ist, lässt sich beim VdK beraten, bei Lohnsteuerhilfevereine oder beim Finanzamt.
Ich bin seit meiner Diagnose MS 2004 Mitglied im VdK Rheinland-Pfalz und das Geld ist mehr als gut angelegt, denn sehr oft hatte ich ihre Hilfe angenommen, egal ob es um meine Entlassung 2004 ging, oder meiner EU-Rente oder Steuererklärung.
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht in den Dschungel von Informationen bringen!?
Passt auf euch auf,
eure Caro
"MyHandicap" - mehr als nur eine Stiftung!
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