Schulrecht ist in Deutschland Länderangelegenheit. Das Grundgesetz sichert den Bundesländern das Monopol. Die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen und der Lehrbefähigungen koordiniert die Kultusministerkonferenz. Der Trend geht zur Einheitlichkeit, zumal auch europaweit vergleichbare Qualifikationen angestrebt werden.
Landesschulgesetz
Im Landesschulgesetz regelt jedes Bundesland die Organisationsformen seiner Schulen, die Befugnisse des Schulleiters sowie die Rechte und Pflichten von Eltern, Schülern und Lehrern.
Danach haben Eltern Anspruch darauf, jederzeit von den Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Kinder unterrichtet zu werden. Darüber hinaus dürfen sie nach Absprache mit den Lehrern am Unterricht des eigenen Kindes teilnehmen und in geeigneten Schulbereichen mitarbeiten.
Eine Beteiligung an der Schulorganisation ist über Gremien möglich: der Klassenelternversammlung, der Klassenkonferenz, der Schulelternversammlung, den Fachkonferenzen und der Schulkonferenz.
Organisation der Schule
Rolle und Kompetenz des Schulleiters
Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Er ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen und hat dafür zu sorgen, dass die Einrichtung Schule mit dem Herzstück Unterricht reibungslos und möglichst optimal funktioniert.
Er verwaltet die Finanzen, ist an der Einstellung neuer Lehrer beteiligt, vertritt die Schule nach außen und ist darüber hinaus verpflichtet, regelmäßig selbst zu unterrichten.
Stellvertretender Schulleiter
Der Stellvertreter vertritt den Schulleiter in Abwesenheit, hat aber in der Regel auch bestimmte Zuständigkeitsbereiche wie die Organisation des Stunden- und Vertretungsplans, der Pausenaufsicht, die Schülerbeförderung, den Mensaplan.
Fachleiter
Die Fachleiter sind verantwortlich für ein Unterrichtsfach wie zum Beispiel Deutsch, Englisch oder Biologie. Sie kümmern sich um die Einhaltung und Überarbeitung der Arbeitspläne, die Grundsätze der Leistungsbewertung, Materialsammlungen, Anschaffungen, den jeweiligen Etat dafür.
Fachleiter werden durch einen Mehrheitsbeschluss aller Fachlehrer der Schule gewählt.
Oberstufenlehrer / Mittelstufenlehrer / Unterstufenlehrer
Oberstufenlehrer unterrichten allein in der Oberstufe, d. h. ab Klasse 10 im G8 (Achtjähriges Gymnasium), ab Klasse 11 im G9 (Neunjähriges Gymnasium) oder der IGS (Integrierte Gesamtschule), in den Klassen darunter spricht man von Mittelstufenlehrern für die Klassen 7 bis 10 und Unterstufenlehrern für die Klassen 5 und 6.
Klassenlehrer
Der Klassenlehrer ist der erste Ansprechpartner der Eltern und Schüler. In den Oberstufen der meisten Gymnasien entfällt der Klassenverband, und ein Tutor oder Beratungslehrer kümmert sich um die Schüler.
Ein Klassenlehrer ist neben seinem Unterricht für alle organisatorischen Belange der Klasse zuständig. Er koordiniert u. a. die Jahresplanung, organisiert Klassenfahrten, führt die Klassenkasse, lässt die Klassensprecher wählen, bespricht Verhaltensregeln, vermittelt zwischen Schülern und Fachlehrern. Er ist verantwortlich für die Kontrolle der Schulpflicht und die Erstellung der Zeugnisse.
Grundschullehrer / Primarlehrer
Der Grundschullehrer bzw. Primarlehrer unterrichtet an Grundschulen die Klassen 1 bis 4, in Berlin 1 bis 6.
Beratungs- und Vertrauenslehrer
Beratungslehrer sind Ansprechpartner der Schüler und Eltern bei Problemen aller Art wie Ängsten, Mobbing, mangelnde Disziplin, drohendem Sitzenbleiben. Ihre Beratungstätigkeit unterliegt der Schweigepflicht. Sie haben für ihre Aufgabe eine zusätzliche Qualifizierung erworben.
Vertrauenslehrer werden zu Beginn des Schuljahres von den Klassensprechern gewählt. Sie unterstützen Schülerprojekte und bereiten darüber hinaus die Schülervertreter auf ihre Mitwirkung in den Schulgremien vor.
Organisation der Eltern
Die Einrichtung von Elternvertretungen und deren Mitwirkungsrechten ist in den Schulgesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben. Damit sind Eltern an allen wesentlichen Entscheidungen der Schulen beteiligt.
Klassenelternversammlung oder Klassenpflegschaft
Die Klassenelternversammlung (auch Elternabend) findet in der Regel zwei- bis dreimal jährlich statt. Erörtert werden alle Klassenangelegenheiten. Das umfasst den Leistungsstand der Klasse, das Verhalten der Schüler, Unterrichtsveranstaltungen, Fächerwahl, Ausflüge, Probleme im Schulalltag und Grundsätzliches wie Kriterien der Leistungsbeurteilung, der Versetzungs- und Prüfungsverordnungen. Der Klassenlehrer ist grundsätzlich anwesend, weitere Lehrer können eingeladen werden. Eltern sind zur Teilnahme nicht verpflichtet.
Für die Dauer eines Schuljahres wählt die Klassenelternversammlung (in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Schuljahresbeginn) aus dem Kreis der Eltern einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Kandidaten werden aus der Elternschaft vorgeschlagen.
Schulelternrat oder Schulpflegschaft
Der Schulelternrat bzw. die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Vertretern der einzelnen Klassenelternvertretungen. Aufgabe des Schulelternrates ist es, die Interessen der Eltern und ihrer Kinder bei allen Schulangelegenheiten zu vertreten. Entsprechende Sitzungen finden mehrmals jährlich statt. Zumeist wird der Schulleiter dazu eingeladen.
Themen sind das Schulprogramm, Hausaufgabenregelungen, Modalitäten der Schulbuchausleihe oder Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt. Bei Themen, die die Mitwirkung der Schüler betreffen, können auch Schülervertreter eingeladen werden. Das betrifft die Schulhofgestaltung, Mittagessenangebote, Schulfahrten, Konzepte zur Gewaltprävention und Gesundheitserziehung.
Schulvorstand oder Schulausschuss
Der Schulvorstand setzt sich zusammen aus Lehrern, Schülervertretern ab der Sekundarstufe I und Elternvertretern. Den Vorsitz hat der Schulleiter. In kleinen Schulen muss kein Schulvorstand eingerichtet werden.
Der Schulvorstand regelt die Kernaufgaben der Schule wie die Optimierung des Unterrichts, die Übernahme moderner pädagogischer Konzepte, Stellungnahmen zu Neueinstellung von Lehrern und die Verwendung der Haushaltsmittel.
Organisation der Schüler
Laut Schulgesetz sollen Schüler zu mündigen, selbstständigen und kritischen Bürgern erzogen werden. Sie können deshalb an der Gestaltung ihrer Schule aktiv mitwirken. Sie arbeiten in Gremien mit und bekommen altersentsprechende Verantwortungsbereiche übertragen.
Schule ist traditionell eine Institution, die eher undemokratisch ist und von Erwachsenen beherrscht wird. Doch Schüler haben neben den Pflichten auch Rechte. Eltern sollten ihren Kindern das vermitteln und ihnen Schule als einen Ort näherbringen, den sie mitgestalten dürfen. Wenn Kinder gewohnt sind, dass sie gefragt werden, haben sie Vertrauen in das eigene Handeln und den Mut, ihre Meinung zu sagen. Und das gilt nicht nur für gewählte Vertreter, sondern für jeden Schüler.
- Ab Klasse 5 wählen die Schüler einen Klassensprecher und dessen Stellvertreter, üblich ist es an vielen Grundschulen schon ab Klasse 3.
- Alle Klassensprecher und Stellvertreter bilden die Schülervertretung (auch: Schülerrat). Die Schülervertretung hat ähnliche Rechte wie die Elternvertretung, vor allem die Teilnahme an Konferenzen. Darüber hinaus besteht Anspruch auf einen eigenen Etat. Eine Schülerzeitung darf ohne Pressezensur herausgegeben werden. Oft helfen ältere Schülervertreter den jüngeren beim Einüben demokratischer Rituale.
- Schülervertreter können in die Stadt- oder Kreisschülervertretung delegiert werden und dort die Bildungspolitik der Kommune erleben, eigene Anträge stellen und können somit die Schulstruktur der Kommune und des gesamten Schulangebots beeinflussen. Häufige Themen sind Ganztagseinrichtungen, Schülerbeförderung oder Städtepartnerschaften.
- Auf Länderebene arbeitet die Landesschülervertretung.
Konferenzen
Gesamtkonferenz oder Schulkonferenz
Die Gesamtkonferenz ist das wichtigste Beschlussorgan einer Schule. Hier kommen alle Lehrer plus Eltern- und Schülervertreter zusammen, häufig auch Vertreter der Schulangestellten. Inhaltlich wird über wichtige pädagogische Grundsätze abgestimmt. Themen sind zum Beispiel die Dauer der Unterrichtsstunde, Maßnahmen zur Unterrichtsverbesserung, Grundsätze zum Klassenlehrerwechsel, Präsentation der Schule in der Öffentlichkeit.
Die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Einladung des Schulleiters mit Angabe der Tagesordnung. Elternvertreter und Schülervertreter sind berechtigt, eigene Tagesordnungspunkte einzubringen; sie haben gleiches Stimmrecht wie die Lehrer.
Fachkonferenzen
In den Fachkonferenzen tagen nur die Lehrer, die ein bestimmtes Fach unterrichten, plus Eltern- und Schülervertreter. Hier werden Curricula (auch: schuleigene Lehrpläne) präzisiert, Methoden und Medien für die Unterrichtsplanung vereinbart, aber auch Grundsätze zur Leistungsbewertung festgelegt.
Klassenkonferenz / Jahrgangsstufenkonferenz
In der Klassenkonferenz begegnen sich alle Lehrer, die in einer Klasse unterrichten, plus Eltern- und Schülervertreter. In einer Klassenkonferenz wird über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entschieden, aber auch über Themen wie Schulfahrten,...