2. Diokletian und die Tetrarchie (284–305): Ein Neuanfang
Als Diokletian, der aus Dalmatien stammende Chef der kaiserlichen Leibgarde, am 20. 11. 284 zum Kaiser ausgerufen wurde, schien die lange Geschichte von Usurpationen und Kaiserwechseln des 3. Jahrhunderts nur um ein weiteres, unbedeutendes Kapitel verlängert zu werden. Tatsächlich sollte es jedoch ganz anders kommen, was selbst der christliche Historiker Orosius (2. Hälfte 4. Jahrhundert – ca. 418), der dem Christenverfolger Diokletian wahrlich nicht wohlgesonnen war, am Anfang des 5. Jahrhunderts anerkennt, als er in seiner kurzgefaßten Weltgeschichte die heidnischen Elogien auf diesen Kaiser referiert (7,26,5f.): „Es trat ein dem Menschengeschlecht bislang unbekannter Zustand ein: eine auf gegenseitiger Duldung basierende Gemeinschaft vieler Herrscher, geprägt durch große Eintracht und gemeinschaftliche Machtausübung, die, anders als sonst, an dem Gemeinwohl orientiert war.“
In der Tat hat Diokletian nach zunächst konventionellen ersten Maßnahmen, zu denen vor allem die Ermordung des Prätorianerpräfekten Aper gehörte, bald ein originelles Herrschaftssystem entwickelt und realisiert, welches erst vor dem Hintergrund der Reichskrise des 3. Jahrhunderts recht verständlich wird. Denn schon im Dezember 285 erhob der neue Kaiser, der keinen Sohn besaß, den fast gleichaltrigen Offizier Maximian zum Caesar und beförderte diesen nach erfolgreichem Feldzug gegen die gallischen Bagauden im Frühjahr 286 zum Augustus. 293 sorgte Diokletian für die Erweiterung dieser Zweierherrschaft (Dyarchie) zu einer Viererherrschaft (Tetrarchie), indem beiden Augusti jeweils ein Juniorpartner zugeordnet wurde: Maximian der Caesar Constantius (I.) Chlorus, Diokletian selbst der Caesar Galerius. Von dem durchaus traditionellen Modell einer Mehrkaiserherrschaft unterscheidet sich diese diokletianische Tetrarchie gleich in mehrfacher Hinsicht. Durch den Ausschluß leiblicher Söhne – so fand etwa Maximians erwachsener Sohn Maxentius keine Berücksichtigung – sollte für ein einzig an Leistung und Loyalität ausgerichtetes Kaisertum Sorge getragen werden; die Letrarchen stilisierten sich als Iovii und Herculii zu direkten Abkömmlingen von Iupiter und Hercules und suchten durch diese exklusive theokratische Ideologie allen potentiellen Usurpatoren von vornherein jegliche Legitimation zu verweigern; schließlich sollte die auf Münzen, Inschriften und Kunstwerken propagierte Eintracht (concordia) zwischen den Kaisern zusätzlich durch Adoptions- und Heiratsverbindungen gestärkt werden: Die Caesares wurden von den Augusti adoptiert und ehelichten zudem deren Töchter. Wie planmäßig Diokletian als Urheber dieser innovativen Konzeption vorging, lehrt schließlich deren revolutionärstes Moment: die freiwillige Abdankung der Augusti im Jahre 305. Durch gezielte Manipulationen bei der offiziellen Zählung der Herrschaftsjahre, welche auf eine Angleichung der Regierungszeiten beider Augusti hinausliefen, schufen die Tetrarchen eine fiktive, dezimale Symmetrie zwischen Augusti und Caesares und ermöglichten einen erkennbar langfristig avisierten, regelmäßigen Wechsel der Herrscherpositionen. Jeweils zwei Caesares sollten nämlich zehn Jahre lang ihre Qualitäten unter Beweis stellen, um dann den Abdankenden als Augusti nachzurücken und ihrerseits zwei neue Caesares zu ernennen, für die dann entsprechende Perspektiven bestanden. Nur die erste Bewährungsprobe hat dieses idealiter überzeugend anmutende Rotationsmodell bestanden. Als am 1. Mai 305 die Augusti Diokletian und Maximian nach vermeintlich zwanzigjährigem gemeinsamem Regieren abtraten, folgten ihnen die bisherigen Caesares Constantius (I.) sowie Galerius nach und ernannten gleichzeitig zwei neue Caesares, die ebenfalls vom Balkan stammenden Soldaten Severus und Maximinus Daia.
Schon die lange Lebensdauer dieser ersten Tetrarchie erscheint vor dem Hintergrund der notorisch labilen Kaiserherrschaft des 3. Jahrhunderts als eine Besonderheit und vermittelte bereits den Autoren des 4. Jahrhunderts den Eindruck, daß das Jahr 284 tatsächlich eine Zäsur darstellte. Um so mehr gilt dies nun auch mit Blick auf die übrigen Reformanstrengungen Diokletians und seiner Kollegen, denn in der Summe vermitteln sie die unabweisbare Erkenntnis, daß hier eine Gruppe tatkräftiger Politiker und Militärs wild entschlossen war, dem römischen Staat neue Stabilität und Lebenskraft zu verleihen.
Grundlegende Neuerungen betrafen die innere Reichsorganisation, die von dem christlichen Zeitgenossen Laktanz (ca. 250–ca. 325) in seiner antiheidnischen Schrift „Über die Todesarten der Christenverfolger“ (De mortibus persecutorum) polemisch verzeichnet werden (7,1–4): „Diokletian, … ein Erfinder von Verbrechen und Urheber von Mißständen, … kreierte drei Teilhaber seiner Herrschaft, teilte den Erdkreis in vier Teile, und so wurden die Heere vermehrt, weil jeder einzelne von ihnen sich bemühte, über eine weit größere Zahl an Soldaten zu verfügen, als frühere Kaiser sie besessen hatten, da diese noch allein über den Staat herrschten … Und um alles mit Schrecken zu erfüllen, wurden auch die Provinzen in Stücke zerschnitten: Viele Statthalter und zahlreiche Amtsträger lasteten auf den einzelnen Regionen und beinahe schon auf den einzelnen Gemeinden, und ebenfalls viele Finanzbeamte, Verwaltungsleute und Stellvertreter von Präfekten.“ Geschickt verknüpft Laktanz hier sachlich Zutreffendes mit tendenziöser Wertung. So kann von einer faktischen Reichsteilung zwischen den einzelnen Tetrarchen keine Rede sein; vielmehr sorgte Diokletian für eine informelle Zuordnung von keineswegs strikt als territoriale Einheiten mißzuverstehenden Kompetenzbereichen an sich und seine Kollegen, um die Effizienz der Regierungspraxis zu verbessern. Diokletian selbst konzentrierte sich auf den Osten, Maximian agierte vornehmlich in Africa, Italien, Spanien sowie im westlichen Donaugebiet, Constantius (I.) hatte sich primär um Gallien und Britannien zu kümmern und Galerius um Griechenland sowie um den mittleren Donauraum. Eine Vervierfachung des Heeresbestandes, wie Laktanz es suggeriert, mit entsprechend höheren Steuerbelastungen für die Reichsbevölkerung war damit gewiß nicht verbunden. Durch die Verkleinerung schon bestehender Einheiten sowie die Schaffung neuer kleinerer Detachements mag sich immerhin eine leicht erhöhte Gesamtzahl von nunmehr 400.000 bis 500.000 Soldaten ergeben haben, was freilich bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 50 Millionen durchaus noch im Rahmen des fiskalisch Erträglichen lag. Entsprechendes dürfte für die Neuordnung der Provinzverwaltung gelten. Zwar führte die Teilung der von Diokletian vorgefundenen ca. fünfzig Provinzen tatsächlich zu einer Verdoppelung der Provinzzahl, und auch die (vielleicht ebenfalls bereits von Diokletian vorgenommene) Etablierung zweier übergeordneter neuer Instanzen – der zwölf Diözesen (unter der Leitung von Vikaren) und der drei beziehungsweise vier Prätorianerpräfekturen – dürfte das Stellenvolumen erhöht haben, gleichwohl berechtigt dies nicht zu der auch heute noch gelegentlich vertretenen Annahme, eine überbordende Bürokratie sei maßgeblich an der Ausbildung eines spätantiken Ausbeutungs- und Zwangsstaates beteiligt gewesen. Es ist eine zeitlose Einsicht, daß größere Reformanstrengungen und Strukturveränderungen stets das Mißtrauen der Betroffenen hervorrufen, die beispielsweise schon geringe Steuererhöhungen als Indiz staatlicher Willkür und Bereicherungspraxis perhorreszieren, und so haben auch die entsprechenden Bemühungen der Tetrarchen nur ein überaus einseitiges Echo in den Quellen gefunden. Denn fraglos hat der Reichsbevölkerung die im Zuge der Reformpolitik erfolgte Trennung zwischen militärischer und ziviler Verwaltung durchaus auch Vorteile eingebracht, und zumindest im Ansatz barg auch das neue System einer Koppelung von Grund- und Kopfsteuer das Potential größerer Steuergerechtigkeit in sich. In regelmäßigen Abständen – zunächst alle fünf, später alle fünfzehn Jahre – sollte nämlich eine Neuveranlagung der nach Arbeitskräften (capitatio) und Grundbesitz (iugatio) differenzierten Steuerpflicht stattfinden, um in der Zwischenzeit erfolgten Veränderungen in den Besitzverhältnissen Rechnung tragen zu können. Doch auch diese Neuerung wird von Laktanz (De mortibus persecutorum 23) in Bausch und Bogen verworfen und als Repression, ja gar als staatlich verordnete Folterung gebrandmarkt. Zweifellos zielte das System der capitatio-iugatio in erster Linie auf die Sicherstellung eines staatlichen Budgets, doch verhinderte dies keineswegs, daß nicht auch die Reichsbewohner von derartigen Neuerungen (in diesem Fall: von einem adäquaten Bemessungsverfahren) profitieren konnten. Dies bestätigt schließlich noch ein Blick auf die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Tetrarchen.
Im Laufe des 3. Jahrhunderts hatten drastische Reduktionen des Metallgehaltes, verbunden mit einer gewaltigen Aufblähung des Geldvolumens, zu erheblichen Vertrauensverlusten in die Währung, folglich zu Preissteigerungen und der Zunahme naturalwirtschaftlicher...