Der passende Anzug für dein Feierabend-Startup
Die perfekte Rechtsform für dein Feierabend- Startup
Die Rechtsform sorgt für den Rahmen, in dem du als Gründer agierst. Sie bestimmt, wie dein Unternehmen aufgebaut ist und auf welcher Rechtsgrundlage es beruht. Am besten besprichst du dieses komplexe Thema gemeinsam mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater, da mit der Auswahl starke finanzielle, steuerliche und auch persönliche Folgen verbunden sind. Nachfolgend bekommst du einen groben Überblick, was es mit den Rechtsformen auf sich hat.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Unternehmensformen und Rechtskonstruktionen. Dazu zählen die Personengesellschaft, die Personenhandelsgesellschaften, die juristischen Personen und die natürlichen Personen. Bei Letzteren wird die unternehmerische Tätigkeit auf die Person abgestellt, der klassische Einzelunternehmer.
Personengesellschaft
Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher Personen zu einer Gesellschaft. Bei der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) schließen sich mindestens zwei Personen mit einem gemeinsamen Zweck zu einer Gesellschaft zusammen. Hier haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen. Im Volksmund wird diese Unternehmensform deshalb auch »Haus-und-Hof-Gesellschaft« genannt. Ein Gläubiger kann sich den solventesten Gründer suchen und diesen direkt in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist die Gründung ohne schriftlichen Gesellschaftervertrag möglich. Dennoch ist ein schriftlicher Gesellschaftervertrag sinnvoll, da beim Ableben von Gesellschaftern oder ihrem Ausscheiden die Gesellschaft ansonsten aufgelöst werden muss. Auch Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, sind ohne Gesellschaftervertrag nicht möglich.
Personenhandelsgesellschaften
Zu den Personenhandelsgesellschaften zählt die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft). Bist du Handelskaufmann, musst du eine OHG gründen und kannst keine GbR wählen. Eine Spedition mit komplexen Lieferungssystemen und mehreren Angestellten kann beispielsweise eine OHG sein, ein kleiner Imbisswagen hingegen wird wahrscheinlich eher in Form einer GbR gegründet. Weitere Gesellschaften sind die Partnergesellschaft und die stille Gesellschaft. Wählst du die Form einer Personenhandelsgesellschaft, haftest du immer mit deinem privaten Vermögen. Der Unterschied zur Personengesellschaft ist, dass die OHG ins Handelsregister eingetragen wird und ein Geschäftsführer bestellt werden kann.
Juristische Personen
Juristische Personen sind die Kapitalgesellschaften. Bei diesen Gesellschaften haftet lediglich die juristische Person mit ihrem Vermögen, dem Kapital, nicht aber die Eigentümer – sofern diese die Einlage auf das Stammkapital geleistet haben. Das ist ein großer Vorteil, denn im Falle einer Insolvenz wird nicht dein privates Vermögen herangezogen, sondern nur das Vermögen der Gesellschaft. Birgt dein Feierabend-Start- up ein gewisses Risiko, solltest du dich für die Rechtsform der Kapitalgesellschaft entscheiden. Zwar ist diese mit höheren Kosten verbunden, aber der ruhigere Schlaf sollte dir diese Investition wert sein.
Natürliche Personen
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den natürlichen Personen, die nicht zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen sind, um Einzelunternehmer. Das Einzelunternehmen ist mit Abstand die beliebteste Rechtsform für Feierabend-Startups. Ganze 75,4 Prozent der Gründer in Deutschland haben im Jahr 2015 laut dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn diese Rechtsform gewählt. Auf Platz zwei folgt die GmbH, die von 12,3 Prozent der Gründer bevorzugt wurde. Auch ich habe mich für die Rechtsform des Einzelunternehmens entschieden, als ich mit 19 Jahren meine erste Firma gründete. Sechs Jahre lang war das die perfekte Rechtsform für mich. Ich benötigte keine Investoren und konnte mich ganz dem Bootstrapping und dem ständigen Verbessern meiner Produkte widmen, nachdem ich einen Proof of Concept durchgeführt hatte. Beim Bootstrapping wird auf externes Kapital verzichtet und nur aus eigenen Mitteln oder aus dem Cashflow finanziert. Erst im Jahr 2014 firmierte ich in eine GmbH & Co. KG um, was mit sehr viel Arbeit verbunden war. Sämtliche Verträge, Konten und Vermögenswerte mussten übertragen werden. Hätte ich mich von Anfang an für die Rechtsform der GmbH & Co. KG entschieden, hätte ich mir diesen Prozess zwar sparen können, hätte aber auch mehr Geld investieren müssen. Deshalb ist es wichtig, dass du dir schon zum Beginn deines Feierabend-Startups Gedanken darüber machst, welche Rechtsform die beste für dich ist.
Für die Gründung eines Einzelunternehmens brauchst du nur dich selbst. Du musst weder Gesellschaftsverträge aufsetzen, noch Formalitäten erledigen, wie beispielsweise dich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Oftmals sind Einzelunternehmer Kleingewerbetreibende. Darunter fallen alle Unternehmen, die in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb haben.
Kleingewerbetreibender
Ein Kleingewerbetreibender ist ein Unternehmer in Person und keine Firma. Die Firmierung erfolgt unter dem Vor- und Nachnamen, beispielsweise als Friseur Max Muster oder Schuster Friedrich Müller. Es kann weder ein Geschäftsführer eingestellt werden noch Prokura, also eine Generalvollmacht, erteilt werden. Übernimmst du ein Einzelunternehmen, kannst du dessen Namen beibehalten. Dennoch muss dein Name mit dem Zusatz Inhaber dabeistehen, also zum Beispiel Friseur Max Muster, Inhaberin Grete Meier. Kleingewerbetreibende müssen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Darunter fallen etliche Vorschriften, wie die Aufstellung einer Bilanz, eines Inventars und viele weitere.
Eingetragener Kaufmann (e.K.)
Als Einzelunternehmer kannst du dich auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Du bist dann ein eingetragener Kaufmann und musst alle Vorschriften des Handelsgesetzbuches beachten. Als Begründung für diesen Schritt habe ich schon oft gehört, dass das Image aufgebessert wird. Ich persönlich stimme dem nicht zu und bin der Meinung, dass du dir das Geld für die Eintragung, die Jahresabschlüsse und weitere Administration sparen kannst.
Beteiligung am Einzelunternehmen
An Gesellschaftsformen wie der GmbH, AG und weiteren können sich andere beteiligen. Das ist bei einem Einzelunternehmen nicht möglich, da damit automatisch eine GbR oder OHG erwächst. Hier haften auch die Investoren mit ihrem privaten Vermögen, was viele abschreckt. Will ein potenzieller Investor an dem Gewinn partizipieren und dem Gründer Startkapital ohne Haftung zur Verfügung stellen, muss ein partiarisches Darlehen, also ein Beteiligungsdarlehen, gewählt werden. Der Darlehensgeber ist nicht am Vermögen der Firma beteiligt und bekommt keinerlei Mitspracherechte. Es ist ein sogenanntes Nachrangdarlehen, das keine Zinsen gewährt, sondern eine Bonusverzinsung, der ein Anteil vom Gewinn entspricht.
Vorteile des Einzelunternehmens
Als Einzelunternehmer genießt du bei Banken hohes Vertrauen, da du für alle Verbindlichkeiten mit deinem Privatvermögen haftest. Dennoch kann es in den ersten drei Jahren schwierig sein, eine Finanzierung zu bekommen. Diese Zeit gilt bei Banken als besonders risikoreich. Typische freiberufliche Tätigkeiten wie sie Ärzte, Rechtsanwälte oder Notare ausüben, werden eher finanziert als Internet-Geschäftsmodelle oder innovative Dienstleistungen. Warum? Banken finanzieren mit Vorliebe Geschäfte, die sie kennen und einschätzen können. Es kann sein, dass du in der Anfangszeit zusätzliche Sicherheiten stellen musst, um einen Bankkredit zu bekommen. Dein Vorteil beim Feierabend-Startup: Dank deinem sicheren Angestellten-Job kannst du in der Regel genügend Bonität für einen Konsumentenkredit nachweisen. Sofern diese passt, kannst du etwa das Zweieinhalbfache deines Nettojahresgehalts als Konsumentenkredit beantragen. Um einen Kredit zu bekommen, reichen hier meist die letzten drei Gehaltsabrechnungen und ein ungeschwärzter, einmonatiger Kontoauszug aus. Eine Gründungsfinanzierung erfordert hingegen viel mehr Unterlagen, wie zum Beispiel einen umfangreichen Businessplan, Eigenkapital und Abtretungen.
Nachteile des Einzelunternehmens
Dir muss klar sein, dass du mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Des Weiteren sind Beteiligungen an deinem Einzelunternehmen schwer möglich. Für zukünftige Expansionen und Investoren benötigst du einen aufwendigen Rechtsformwechsel. Auch bei einer Übertragung ergeben sich Probleme. Konten und Verträge laufen alle auf dich als natürliche Person. Bei juristischen Personen kann der Inhaber wechseln, aber die Firma bleibt mit ihren Verträgen und Konten bestehen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine schnell gründbare Unternehmensform. Laut dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn haben 2015 5,1 Prozent der Gründer eine GbR gewählt. Der Vorteil der GbR ist, dass es nur wenige gesetzliche Vorgaben gibt. So einfach und gut das klingt, so risikoreich ist die GbR.
Zur Gründung einer GbR oder einer BGB-Gesellschaft (Bürgerliches-Gesetzbuch-Gesellschaft) reicht es aus, wenn sich mindestens zwei Personen mit einem gemeinsamen Ziel zusammenschließen. Ein Beispiel hierfür sind zwei Kommilitonen, die ein Restaurant in Form einer GbR gründen wollen. Dazu ist weder ein schriftlicher Vertrag erforderlich, noch die Anzahlung eines Stammkapitals oder der Eintrag ins Handelsregister notwendig. Dies spart eine Menge Geld, da sowohl der Notar bezahlt werden muss, der...