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E-Book

Das Geheimnis guter Datenschutzberatung

52 Tipps für erfolgreiche Datenschützer

AutorJana Moser
VerlagHaufe Verlag
Erscheinungsjahr2019
ReiheHaufe Fachbuch 
Seitenanzahl95 Seiten
ISBN9783648134238
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis28,99 EUR
Das Buch ist bewusst verständlich, interessant und sogar amüsant geschrieben, um sich dem Thema Datenschutz sowie dessen Kommunikation und Organisation leicht zu nähern oder zu optimieren. Es handelt sich um eine praxisnahe Ergänzung zur klassischen Fachliteratur zum Datenschutzrecht. Inhalt: - Vermarktung und Kommunikation von Datenschutz - Die Positionierung im Unternehmen - Aufbau einer Datenschutzorganisation - Praxisgerechte Lösungen finden

Dr. Jana Moser ist Datenschutzexpertin, berät Unternehmen beim Thema Datenschutz und bewertet neue digitale Trends und Innovationen. Sie war Datenschutzbeauftragte bei einem großen deutschen sozialen Netzwerk sowie Justiziarin und Projektleiterin bei Axel Springer SE. Sie hält regelmäßig Vorträge zu Fragen des Datenschutzes und ist gefragte Moderatorin bei nationalen und internationalen Konferenzen.

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Leseprobe

„Das verfolgte wirtschaftliche Ziel Ihres Mandanten ist zentraler Dreh und Angelpunkt Ihrer Datenschutzberatung.“

3


Der Mandant


Unabhängig davon, ob Sie gerade neu in die datenschutzrechtliche Beratung einsteigen oder bereits erfahrener Datenschutzexperte sind, sollten Sie sich überlegen, welcher Typ Mandant Ihnen am Liebsten ist. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob es sich um ein kleines oder großes Unternehmen handelt, sondern vor allem, was das Geschäftsmodell Ihres Mandanten ist. Nur, wenn Sie das Geschäftsmodell verstehen, interessant finden und deshalb kritisch analysieren können, können Sie gute Datenschutzberatung anbieten. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.

Folgende Checkliste soll Ihnen im ersten Schritt dabei helfen, Ihr Tätigkeitsfeld und Ihre Mandanten zu finden:

Tabelle 3.1
Frageliste – Wie Sie Ihren richtigen Mandanten finden

  • Haben Sie Spaß daran,Mitarbeitern eines Unternehmens Datenschutzrecht zu erklären (dann Unternehmensberatung) oder fühlen Sie sich wohler, Verbraucher zu beraten (dann Verbraucherberatung)?
  • Wenn Sie lieber Unternehmen beraten wollen, finden Sie es spannend, viele unterschiedliche Beteiligte involviert zu wissen (dann Konzernberatung) oder fühlt es sich angenehmer an, wenn Sie überwiegend nur mit einer Person Kontakt haben, die Ihre Vorschläge dann umsetzt (dann KMUBeratung)?
  • Welche Themen machen Ihnen am meisten Spaß? Wofür brennen Sie? (Maschinen, Gesundheit, Online Werbung, Kommunikation, Arbeitswelt/HR etc.)
  • Welches dieser Themen ist Ihnen vom Verständnis her leicht zugänglich? (Interesse, berufliche Vorbefassung etc.)

3.1 Das Geschäftsmodell


Jedes Unternehmen und Geschäftsmodell ist anders. Es gibt oft gewisse Parallelen insbesondere in Standardprozessen, sodass auch bestimmte Themen vergleichbar bearbeitet und auch gelöst werden können. Passende datenschutzrechtliche Lösungen hängen jedoch von der tatsächlichen Umsetzung im Einzelfall ab.

  • Welche Daten werden konkret verarbeitet?
  • Wer ist sonst bei der Verarbeitung eingebunden?
  • Wo werden Daten verarbeitet?
  • Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet? etc.

TIPP 4: Ein und dieselbe Software kann in zwei Unternehmen ganz unterschiedlich eingesetzt und damit auch bewertet werden.

Eine grundsätzlich gleiche Bewertung einer Datenverarbeitung in zwei unterschiedlichen Unternehmen verbietet sich daher. So können zum Beispiel in einem Fall für eine Software alle verfügbaren Daten für persönlich adressierte Werbung genutzt werden (Beispiel einer EMail: „Guten Tag Frau Moser, Sie haben bei uns eine Krankenversicherung. Passend zu Ihrem Beruf bieten wir Ihnen folgende Berufshaftpflichtversicherung an.“). In einem anderen Fall werden die Adressdaten vorher in Segmente einsortiert und die Werbung nur semantisch ausgespielt (Beispiel: Online Werbebanner zu „Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte“ auf einer Webseite, die Urteile aufgelistet hat).

Der Unterschied resultiert aus dem individuellen Geschäftsmodell oder dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck. Deshalb wird es Ihnen auch nicht gelingen, nur die rechtlichen Fragen zu beantworten. Sie müssen zwingend die wirtschaftliche Komponente mit einbeziehen, da zum einen wegen des Zweckbindungsgrundsatzes (Art. 5 (1) b)DSGVO) nach dem Zweck der Datenverarbeitung erfragt und zum anderen wegen des Grundsatzes der Datenminimierung (Art. 5 (1) c)DSGVO) der Umfang der Datenerhebung ermittelt werden muss.

TIPP 5: Das verfolgte wirtschaftliche Ziel Ihres Mandanten ist zentraler Dreh und Angelpunkt Ihrer Datenschutzberatung.

Verstehen Sie dieses Ziel d.h. den Zweck der Datenverarbeitung nicht, wird die Datenschutzberatung definitiv nicht zur Zufriedenheit Ihres Mandanten ausfallen. Die Frage ist nun, wie Sie sich dem Verständnis des wirtschaftlichen Ziels bzw. dem wirtschaftlichen Thema allgemein nähern.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie einen Master in Betriebswirtschaft machen. Es ist jedoch wichtig, die Begriffe, Kennzahlen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge gehört und – zumindest vorerst – im Ansatz verstanden zu haben. Gleiches gilt für Technikfragen. Dabei empfehle ich, dass Sie sich im Sinne eines agilen SelbstLernAnsatzes Schritt für Schritt dem Datenschutzrecht praxisbezogen nähern.

Ich werde häufig gefragt, welches Buch ich empfehlen kann, um sich erst einmal ins Datenschutzrecht einzuarbeiten. Was Sie mit dieser Fachliteratur jedoch nur lernen können, sind die rechtlichen Grundlagen und Details. Was Sie dort nicht lesen, sind die wirtschaftliche Zusammenhänge, die meines Erachtens zwingende Grundlage guter Datenschutzberatung sind. Mein Ratschlag ist daher wie folgt: Nehmen Sie sich ein Datenschutzthema und gehen Sie folgende Fragen durch:

Tabelle 3.2
Frageliste – Wie Sie Datenschutzthemen in einem Geschäftsmodell erkennen

  • Warum verarbeitet dieses Unternehmen diese Daten?
  • Wie erhebt dieses Unternehmen diese Daten?
  • Woher kommen die Daten und wohin werden sie transferiert?
  • Wie verdient dieses Unternehmen Geld?
  • Verarbeiten, übermitteln und nutzen auch andere Unternehmen diese Daten so? Wenn ja, genauso oder anders? Wenn nein, warum nicht?
  • Gibt es bereits Bewertungen von Aufsichtsbehörden zu dieser Art der Datenverarbeitung?
  • Gibt es bereits Nachrichten, Presseinformationen o.ä. zu dieser Art der Datennutzung?

3.2 Das Wissen


Die meisten Ausbildungen zum Datenschutzbeauftragten oder rechtler konzentrieren sich ganz überwiegend auf die juristischen und technischen Aspekte. Reines Rechts oder Technologieverständnis wird Ihnen jedoch nicht helfen. Sie müssen das übergreifende Thema der „datenbasierten/informierten Geschäftsmodelle“ ausreichend kennen und verstehen.

Abbildung 3.1 Wissensbereiche eines Datenschutzexperten

3.2.1 Rechtsverständnis


Rechtliches Wissen ist zweifelsohne essentiell für einen Datenschutzexperten und gute datenschutzrechtliche Beratung. Wie Sie sich dem Rechtsgebiet am besten näher, hängt stark von Ihren ganz persönlichen Lernpräferenzen ab. Wenn Sie erst einmal jemanden benötigen, der Ihnen alles von Anfang an erklärt, bevor Sie sich an ein Buch oder eine konkrete Fragestellung setzen, dann eignet sich ein Grundlagenseminar gut. Ich würde immer empfehlen, ein Seminar von einem erfahrenen Praktiker zu besuchen. Anders als JuraProfessoren, Landesdatenschutzbeauftragte oder reine GroßkanzleiJuristen können die Kollegen aus der Praxis konkrete und echte Beispiele aus dem Leben darstellen und Empfehlungen geben, welche Themen besonders relevant sind und wie Sie mit bestimmten Themen praktikabel umgehen können.

Sie brauchen als Datenschutzexperte nämlich vor allem viel Kreativität, um gute Lösungen zu entwickeln. Was im Gesetz steht und was sie alles nicht dürfen, hilft Ihnen deshalb nur bedingt weiter. Ein Praktiker kann Ihnen über Fälle und Probleme „aus dem echten Leben“ berichten und vertieft am Anfang nicht unnötig kleinteilige juristische Diskussionen, die Sie am Anfang nur durcheinander bringen. Wenn Sie schon erfahrener sind, brauchen Sie dann „echte Fälle und Lösungen“, um selbst abstrahieren und im Einzelfall kreativ werden zu können.

Üblicherweise wird der Referent eines Seminars in der Seminarbeschreibung vorgestellt. Falls dem nicht so ist – oder auch sonst – empfehle ich, den Referenten im Internet zu suchen. Finden Sie heraus, was die Person beruflich bis dato gemacht hat. Bestenfalls finden Sie auch Videos, damit Sie für sich prüfen können, ob Ihnen der Vortragsstil gefällt.

Wenn Sie sich einem Thema lieber im Selbststudium nähern, ist es hilfreich, mit einem schlanken Grundlagenbuch und dem Gesetz zu beginnen. Es ist aus meiner Sicht auch nicht relevant, wessen Buch es ist. Nehmen Sie eines, das Sie anspricht. Sie werden ohnehin erst später herausfinden, welche Meinung und welcher Stil Ihnen ganz persönlich zusagen. Es gibt eine unzählige Anzahl an Literatur zum Thema Datenschutz, wenngleich Ihnen nach einer Weile schnell ersichtlich sein wird, welcher Autor wirklich eine eigene und fundierte Meinung hat oder schlicht nur das Gesetz oder gar die Meinung der Aufsichtsbehörden wiedergibt.

Zu Beginn empfehle ich, dass Sie erst einmal nach und nach studieren, wie das Datenschutzrecht aufgebaut ist, wie die Strukturen sind und was wo steht. Erarbeiten Sie sich den Stoff in der für Sie passenden Form. Ein vertiefendes Seminar wird Ihnen dann helfen, Rückfragen zu stellen und noch einmal gewonnenes Wissen zu vertiefen und auch die abstrakten Themen in eine echte Welt zu transferieren. Auch hier ist ein Praktikerseminar am Anfang am Sinnvollsten. Sofort in große Konferenzen mit Experten zu gehen, verwirrt meines Erachtens. Sie werden von diesen, den vielen Experten sowie vor allem von der Komplexität des Themas mit hoher Wahrscheinlichkeit überwältigt und im...

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