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Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gemäß § 266a Abs. 2 StGB.

Eine Untersuchung zu den Anwendungsproblemen aufgrund der strukturellen Anlehnung an § 370 Abs. 1 AO und der Übernahme des »Vorenthaltens« von Beiträgen aus § 266a Abs. 1 StGB.

AutorMarcus Loose
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2017
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 275
Seitenanzahl259 Seiten
ISBN9783428549610
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Obwohl von Arbeitgebern regelmäßig zugleich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden, existiert kein einheitlicher Straftatbestand für beide Beitragsteile. Während das Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile in § 266a Abs. 1 StGB geregelt ist, wird das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von dem im Jahr 2004 neu eingeführten § 266a Abs. 2 StGB erfasst. Die Tatbestandsstruktur des Absatzes 2 wirft eine Reihe dogmatischer Fragen auf, da sie einerseits an die Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO angelehnt ist, andererseits aber das Tatbestandsmerkmal des »Vorenthaltens« von Beiträgen aus § 266a Abs. 1 StGB übernommen wurde. Die daraus resultierenden Anwendungsprobleme wurden im Rahmen der Untersuchung aufgearbeitet und konnten im Wege der Auslegung weitgehend gelöst werden. Allein im Bereich der beitragsstrafrechtlichen Selbstanzeige ist eine Reform zwingend erforderlich, für die ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet wurde. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der »Alfred Teves-Stiftung« ausgezeichnet.

Marcus Loose ist Staatsanwalt in Dresden und derzeit an das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung abgeordnet. Er studierte Rechtswissenschaft an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit dem Schwerpunkt Strafrecht/Strafverteidigung. Nach seinem Ersten Staatsexamen arbeitete Marcus Loose promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Professor Dr. Volker Erb, Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seine Dissertation wurde mit dem Preis der »Alfred Teves-Stiftung« ausgezeichnet. Die Publikation wurde gefördert durch die inneruniversitäre Forschungsförderung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Das Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Mainz im OLG-Bezirk Koblenz.

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