2. Kapitel
Inventur und Bilanz
In diesem Kapitel wird der Leser zunächst am Beispiel „Kasse“ in die Notwendigkeit eines Kontenabgleichs eingeführt. Der errechnete Wert wird mit dem tatsächlichen Wert verglichen. Dieses Vorgehen wird mit allen Bestandskonten durchgeführt. Am Beispiel einer einfachen Inventurdifferenz wird dem Leser vor Augen geführt, dass die auf den Konten gebuchten Zahlen an die tatsächlichen Werte angepasst werden müssen. Dies geschieht durch Korrekturbuchungen. Anschließend erfolgt eine tiefer gehende Beschäftigung mit dem Entstehen der tatsächlichen Zahlen im Rahmen einer Inventur. Das Ergebnis der Inventur wird im Inventar dargestellt. Grundlegende Fachbegriffe werden erläutert und aus einem Eigenkapitalvergleich der Erfolg berechnet. Aus dem Inventar wird die Bilanz erstellt. Dies wird an einem Beispiel aufgezeigt und gesetzliche Vorgaben werden dem Leser vorgestellt.
2.1 Kontenabgleich und Inventurdifferenz
Angenommen unsere kleine Fahrradhandlung hätte im gesamten Jahr 20XX folgende Buchungen auf dem T-Konto „Kasse“:
Wie viel EUR haben wir am Jahresende in der Kasse?
Da keine Abgänge aus der Kasse vorkamen, können wir den Endbestand durch Addition der Zugänge zum Anfangsbestand errechnen: 771,00 + 1.200,00 + 49,00 + 260,00 + 1.020,00 = 3.300,00 EUR. Können wir ganz sicher sein, dass wir tatsächlich 3.300 EUR in der Kasse haben? Wir haben alle Buchungen nochmals überprüft und die Summe nochmals nachgerechnet. Alle Buchungen und die Summe sind richtig. Folglich können wir sicher sein, dass wir 3.300 EUR in der Kasse haben oder?
Den Betrag in Höhe von 3.300 EUR haben wir durch eine Berechnung (AB+ Zugänge) ermittelt. Es sollten 3.300 EUR in der Kasse sein (rechnerischer Wert). Dennoch können wir nicht ganz sicher sein, ob tatsächlich 3.300 EUR in der Kasse sind. Es könnte ja Geld aus der Kasse gestohlen worden sein, was wir auf dem T-Konto ja nicht erkennen können. Um ganz sicher zu sein, dass 3.300 EUR in der Kasse sind, müssen wir das Geld in der Kasse zählen. Den Vorgang des Zählens bezeichnet man als Bestandsaufnahme = Inventur. (Näheres zur Inventur in Kap. 2.2).
Den Vergleich der errechneten Endbestände auf den Bestandskonten mit den tatsächlichen Werten bezeichnet man als Kontenabgleich.
Das Zählen des Geldes in der Kasse erfolgt mithilfe einer Zählliste. Die Zählliste unserer Fahrradhandlung zeigt folgendes Ergebnis:
Kassenaufnahme: | Datum: 31. 12. 20XX |
Anzahl | Einheit | EUR | Anzahl | Einheit | EUR |
28 | 2,00 | 56,00 | 15 | 100 | 1.500,00 |
20 | 1,00 | 20,00 | 18 | 50 | 900,00 |
15 | 0,50 | 7,50 | 18 | 20 | 360,00 |
Summe Münzgeld | 85,00 | Summe Papiergeld | 2.915,00 |
Kasse gezählt: | 31. 12. 20XX | Müller | |
Zählung notiert und addiert: | 31. 12. 20XX | Schneider | |
Kontrolle | 31. 12. 20XX | Bürkle | |
Was stellen Sie fest?
Richtig: In der Kasse sind nur 3.000 EUR. Es sollten aber 3.300 EUR in der Kasse sein.
Eine Differenz zwischen errechneten Endbeständen auf den Bestandskonten und den durch Inventur ermittelten tatsächlichen Werten bezeichnet man als Inventurdifferenz.
Was nun? Wir müssen unser Konto „Kasse“ an die Wirklichkeit anpassen. Das bedeutet: Auf dem Konto „Kasse“ stehen 3.300 EUR. Es dürfen dort aber nur 3.000 EUR stehen. Wir müssen bildlich gesprochen vom Konto „Kasse“ 300 EUR wegnehmen. Wie machen wir das?
Wir buchen auf dem Konto „Kasse“ im Haben einen Abgang in Höhe von 300 EUR und korrigieren damit den errechneten Endbestand. Man spricht deshalb auch von einer Korrekturbuchung . Aber auf welchem Konto buchen wir im Soll?
Gehen Sie im Geiste alle Ihnen bisher bekannten Bestandskonten durch. Welches kommt infrage?
Da andere aktive Bestandskonten ausscheiden, bleibt nur...