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Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht.

AutorElisabeth Sauthoff
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheMünsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft 173
Seitenanzahl433 Seiten
ISBN9783428524464
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Elisabeth Sauthoff beantwortet in der vorliegenden Arbeit die Frage, ob und inwieweit sich die Schadensersatzhaftung für mangelhafte Lieferung im Zuge der deutschen Schuldrechtsreform an das UN-Kaufrecht angenähert hat. Zugleich erklärt sie die Vor- und Nachteile der Schadensersatzhaftung für mangelhafte Lieferung im UN-Kaufrecht und im BGB. Im Einzelnen werden die wesentlichen Haftungsvoraussetzungen, wie z. B. das Vorliegen eines Mangels, sowie die Stellung des Schadensersatzes im System der Rechtsbehelfe im UN-Kaufrecht und im BGB untersucht. Insbesondere durchleuchtet die Autorin die Verbindung des Konzepts der Pflichtverletzung mit dem Verschuldensprinzip im BGB. Ausgehend von der Voraussetzung des Vertretenmüssens untersucht sie, ob sich die Schadensersatzhaftung für mangelhafte Lieferung im BGB an eine Garantiehaftung angenähert hat. Schließlich werden die Möglichkeiten der Haftungsfreizeichnung verglichen. Die Verfasserin stellt fest, dass im deutschen Recht in vielen Punkten eine Annäherung an das UN-Kaufrecht besteht. Eine Annäherung der Schadensersatzhaftung für mangelhafte Lieferung im BGB an eine Garantiehaftung ist jedoch - zumindest vom Ergebnis her - nur für den Schadensersatz statt der Leistung zu verzeichnen. Im Ergebnis bietet das UN-Kaufrecht trotz der dort bestehenden Garantiehaftung gegenüber dem BGB im internationalen Handel einige Vorteile.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis14
Abkürzungsverzeichnis29
§ 1 Einleitung32
I. Gegenstand der Untersuchung und Zielsetzung32
II. Gang der Untersuchung35
1. Teil: Schadensersatzhaftung des Verkäufers für Lieferung mangelhafter Ware nach UN-Kaufrecht38
§ 2 Das UN-Kaufrecht, sein Anwendungs- und Regelungsbereich sowie die Möglichkeit seines Ausschlusses38
I. Entstehung des UN-Kaufrechts38
II. Anwendungsbereich39
III. Regelungsbereich40
IV. Möglichkeit des Ausschlusses durch Parteivereinbarung40
§ 3 Der Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer gem. Art. 45 Abs. 1 lit. b CISG bei mangelhafter Lieferung41
I. Anspruchsgrundlage und -voraussetzungen41
II. Die Lieferung mangelhafter Ware als Vertragsverletzung i. S. d. Art. 45 Abs. 1 CISG41
1. Vertragsgemäßheit der Ware42
2. Freiheit der Ware von Rechten und Ansprüchen Dritter44
III. Voraussetzungen für die Erhaltung des Schadensersatzanspruchs44
1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei vertragswidriger Lieferung44
2. Rügeobliegenheit bei Vorliegen eines Rechtsmangels45
IV. Inhalt des Schadensersatzes (Art. 74 S. 1 CISG)45
§ 4 Schadensersatz als Garantiehaftung47
I. Vorbildfunktion des Common Law47
II. Haftungskonzeption im Haager Kaufrecht49
§ 5 Die Befreiungstatbestände der Art. 79, 80 CISG bei Lieferung mangelhafter Ware52
I. Befreiungstatbestand des Art. 79 CISG52
1. Anwendbarkeit des Art. 79 CISG auf die Haftung des Verkäufers für mangelhafte Lieferung54
a) Argumente gegen die Anwendbarkeit54
b) Argumente für die Anwendbarkeit55
c) Diskussion und eigene Stellungnahme56
2. Risiken innerhalb des typischen Einflussbereichs des Verkäufers57
a) Der Verkäufer als Zwischenhändler58
aa) Haftung für Vorlieferanten58
(1) Direkte Anwendung des Art. 79 Abs. 2 CISG60
(2) Analoge Anwendung des Art. 79 Abs. 2 CISG62
(3) Haftung nach Art. 79 Abs. 1 CISG62
bb) Haftung für verdeckte Mängel62
b) Der Verkäufer als Hersteller der Ware64
aa) Risiken aus dem Bereich der Produktion und Organisation einschließlich des Personalrisikos64
bb) Haftung für Entwicklungsfehler64
(1) Urteil des BGH vom 9.1.200265
(2) Unbeherrschbarkeit von Entwicklungsfehlern66
(3) Diskussion und eigene Stellungnahme67
cc) Haftung für Zulieferer und Haftung für verdeckte Mängel68
3. Risiken außerhalb des typischen Einflussbereichs des Verkäufers68
4. Haftung für Dritte gem. Art. 79 Abs. 2 CISG69
5. Zwischenergebnis70
6. Beweislast71
7. Vertragliche Ausgestaltung der Haftungsbefreiung72
II. Befreiungstatbestand des Art. 80 CISG73
§ 6 Schadensersatz im System der Rechtsbehelfe74
I. Die dem Käufer grundsätzlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe74
II. Besonderheiten im Fall der Lieferung mangelhafter Ware75
1. Lieferung vertragswidriger Ware76
2. Lieferung von mit einem Rechtsmangel behafteter Ware76
III. Kriterium der wesentlichen Vertragsverletzung77
IV. Die Lieferung mangelhafter Ware als wesentliche Vertragsverletzung78
1. Wesentliche Vertragsverletzung bei Vorliegen eines Sachmangels79
a) Qualitätsmangel und Falschlieferung79
aa) Möglichkeit und Zumutbarkeit einer anderweitigen Verwertung80
(1) Möglichkeit anderweitiger Verwertung81
(2) Zumutbarkeit anderweitiger Verwertung84
(3) Bewertung86
bb) Behebbarkeit des Mangels88
(1) Unerheblichkeit der Behebbarkeit des Mangels89
(2) Berücksichtigung der Behebbarkeit des Mangels90
(a) Rechtsprechung90
(b) Literatur91
(aa) „Dynamischer“ Begriff der wesentlichen Vertragsverletzung92
(bb) Suspendierung des Vertragsaufhebungsrechts93
(cc) Abwägung zwischen der Schwere der Vertragsverletzung und den Modalitäten ihrer Behebbarkeit94
(3) Diskussion und eigene Stellungnahme94
b) Quantitätsmangel98
2. Wesentliche Vertragsverletzung bei Vorliegen eines Rechtsmangels98
3. Zwischenergebnis99
V. Das Verhältnis des Schadensersatzes zu den einzelnen Rechtsbehelfen101
1. Mögliche Schadensarten102
a) Nichterfüllungsschaden im engeren Sinne102
b) Begleitschäden102
c) Folgeschäden103
d) Sinn dieser Kategorien103
e) Verzögerungsschaden als eigene Kategorie?104
2. Isolierte Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs105
3. Schadensersatz in Verbindung mit der Vertragsaufhebung106
4. Schadensersatz in Verbindung mit dem (Nach-) Erfüllungsanspruch109
5. Schadensersatz in Verbindung mit der Minderung110
§ 7 Das Vorhersehbarkeitserfordernis des Art. 74 S. 2 CISG112
I. Funktion des Art. 74 S. 2 CISG112
II. Maßstab114
III. Vorhersehbarkeit bestimmter Schäden115
1. Unmittelbar aus der Nichterfüllung resultierende Schäden115
2. Folgeschäden116
§ 8 Möglichkeiten von Haftungsausschluss und-beschränkungen durch Parteivereinbarung119
§ 9 Zusammenfassung122
2. Teil: Schadensersatzhaftung des Verkäufers für Lieferung mangelhafter Ware nach BGB126
§ 10 Bedeutung des UN-Kaufrechts für die Auslegung der Regelungen über die Schadensersatzhaftung des Verkäufers im BGB126
I. Auslegung des neuen Schuldrechts unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts im Allgemeinen127
1. Berücksichtigung des UN-Kaufrechts im Rahmen der historischen Auslegung127
2. „Einflusslinie“ vom UN-Kaufrecht über die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bis in das BGB128
a) Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts128
b) Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in das deutsche Recht130
c) Richtlinienkonforme Auslegung von Transformationsnormen im deutschen Recht131
d) Quasi-richtlinienkonforme Auslegung bei überschießender Umsetzung131
aa) Einheitliche Auslegung aufgrund autonomer Entscheidung des Gesetzgebers132
bb) Gemeinschaftsrechtlicher Ansatz133
e) Zwischenergebnis136
II. Einfluss des UN-Kaufrechts auf die Schadensersatzhaftung des Verkäufers und Konsequenzen für die Auslegung136
1. Schadensersatzhaftung des Verkäufers für die Lieferung mangelhafter Ware nach altem Recht136
2. Grundlegende Aspekte der Neuregelung der Schadensersatzhaftung des Verkäufers für die Lieferung mangelhafter Ware140
3. Unmittelbarer Einfluss des UN-Kaufrechts und Konsequenzen für die Auslegung143
4. Mittelbarer Einfluss des UN-Kaufrechts durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie145
a) Ausklammerung der Schadensersatzhaftung aus dem Regelungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie146
b) Interne Harmonisierung und autonome Rechtsangleichung147
5. Konsequenzen für die Auslegung151
6. Zwischenergebnis152
§ 11 Überblick über die Regelung der Schadensersatzhaftung des Verkäufers für Lieferung mangelhafter Ware154
I. Mangelhaftigkeit der Kaufsache154
1. Freiheit von Sachmängeln155
a) Überblick über die Regelung des § 434 BGB155
b) Berücksichtigung des UN-Kaufrechts im Rahmen der Auslegung von § 434 BGB und Vergleich156
aa) Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung157
(1) Vergleich von Art. 2 Abs. 2 lit. b VerbrGK-RiL und Art. 35 Abs. 2 lit. b CISG157
(2) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung i. S. d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB158
(3) § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB als gesetzlich typisierte konkludente Beschaffenheitsvereinbarung160
bb) Eignung für die gewöhnliche Verwendung161
cc) Öffentliche Äußerungen und Montagefehler162
dd) Aliud-Lieferungen und Mengenabweichungen162
c) Haftungsausschluss nach § 442 Abs. 1 BGB und Vergleich mit dem UN-Kaufrecht164
d) Beweislast und Vergleich mit dem UN-Kaufrecht165
2. Freiheit von Rechtsmängeln und Vergleich mit dem UN-Kaufrecht166
II. Rügepflicht167
III. Zwischenergebnis167
IV. Die verschiedenen Schadensersatzansprüche wegen Lieferung mangelhafter Ware170
1. Schadensersatz statt der Leistung171
a) Behebbarer Mangel171
b) Unbehebbarer Mangel171
c) Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. § 282 BGB173
d) Schadensersatz statt der ganzen Leistung im Gegensatz zum Schadensersatz statt der Leistung175
2. Schadensersatz neben der Leistung176
3. Abgrenzung von Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung176
a) Abgrenzung anhand der alten Kategorien177
b) Abgrenzung nach Art der verletzten Pflicht178
c) „Schadensphänomenologische“ Abgrenzung179
d) Abgrenzung nach dem Sinn und Zweck der Sonderregelung des Schadensersatzes statt der Leistung182
aa) Schadensersatz statt der Leistung als Schadensersatz anstelle der primär geschuldeten mangelfreien Kaufsache182
bb) Dynamisches Verständnis183
(1) Schadensersatz statt der Leistung als Schaden infolge des endgültigen Ausbleibens der Leistung183
(2) Schadensersatz statt der Leistung als der durch eine gedachte Nacherfüllung im spätestmöglichen Zeitpunkt vermeidbare Schaden184
(a) Spätestmöglicher Zeitpunkt bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung185
(b) Spätestmöglicher Zeitpunkt bei Wegfall des Nacherfüllungsanspruchs gem. § 281 Abs. 4 BGB185
(3) Sinnlosigkeit der Fristsetzung189
(4) Zwischenergebnis190
(5) Einordnung mangelbedingter Folgeschäden191
(a) Das Erfüllungsinteresse betreffende Folgeschäden191
(b) Das Integritätsinteresse betreffende Folgeschäden192
(6) Kritik an dem dynamischen Verständnis und eigene Stellungnahme196
4. Nachteile gegenüber dem UN-Kaufrecht197
5. Konkurrenzverhältnis von Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung198
6. Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung200
a) Schadensersatz wegen Verzögerung der Nacherfüllung200
b) Schadensersatz wegen Verzögerung der geschuldeten mangelfreien Leistung202
aa) Ersatz des Nutzungsausfallschadens gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 2 i. V. m. § 286 BGB202
bb) Gesetzeswortlaut und Regierungsbegründung204
cc) Argumente für den Ersatz von Nutzungsausfallschäden gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB und eigene Stellungnahme205
dd) Konsequenzen für die Definition des Schadensersatzes wegen Verzögerung der Leistung208
7. Zwischenergebnis208
§ 12 Verschuldensprinzip211
I. Neufassung des § 276 Abs. 1 S. 1 BGB212
1. Übernahme einer Garantie213
2. Übernahme eines Beschaffungsrisikos214
a) Legitimation einer Risikohaftung bei der Beschaffungsschuld214
b) Dogmatische Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung für Beschaffungsschulden215
aa) § 276 Abs. 1 S. 1 BGB als Auslegungsregel für Beschaffungsschulden215
bb) Diskussion und eigene Stellungnahme216
c) Art der übernommenen Risiken219
II. Rechtsnatur des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB und Konsequenzen220
1. Gesetzliche Beweislastregel220
2. Beweislastregel und Verschuldensvermutung221
3. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB als Einwendungsnorm bzw. materieller Haftungsausschluss222
4. Prozessuale Konsequenzen223
III. Gefahr der Ausweitung der Haftung des Verkäufers225
IV. Zwischenergebnis225
§ 13 Schadensersatz im System der Rechtsbehelfe228
I. Die dem Käufer grundsätzlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe228
1. Überblick228
2. Vergleich der Stufung der Rechtsbehelfe mit dem UN-Kaufrecht229
3. Situation nach Ablauf der Nachfrist231
4. Ius variandi zwischen Nacherfüllung und Schadensersatz statt der Leistung bzw. Rücktritt233
5. Erlöschen des Nacherfüllungsanspruchs234
II. Das Verhältnis des Schadensersatzes zu den anderen Rechtsbehelfen235
1. Schadensersatz statt der Leistung und sein Verhältnis zu den anderen Rechtsbehelfen235
a) Isolierte Geltendmachung des Schadensersatzes statt der Leistung235
b) Ius variandi237
c) Das Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung239
aa) Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung240
bb) Ius variandi zwischen Rücktritt und kleinem Schadensersatz240
(1) Weite Auslegung des § 325 BGB241
(2) Diskussion und eigene Stellungnahme242
d) Das Verhältnis von Minderung und Schadensersatz statt der Leistung244
aa) Kumulation von Minderung und Schadensersatz statt der Leistung244
bb) Ius variandi zwischen Minderung und Schadensersatz statt der ganzen Leistung244
e) Das Verhältnis von Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Schadensersatz statt der Leistung245
aa) Alternativität der Ansprüche245
bb) Teleologische Reduktion des § 284 BGB246
(1) Aufwendungen zu ideellen oder konsumtiven Zwecken246
(2) Ausbleiben einer doppelten Entschädigung247
2. Das Verhältnis des Schadensersatzes neben der Leistung und des Schadensersatzes wegen Verzögerung der Nacherfüllung zu den anderen Rechtsbehelfen250
III. Das Kriterium der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung252
1. Vorliegen einer unerheblichen Pflichtverletzung253
2. Übertragung der Rechtsprechungsgrundsätze zu § 459 Abs. 1 S. 2 BGB a. F. auf das neue Recht255
3. Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie256
4. Einflusslinie vom CISG über die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in das BGB256
5. Vergleich mit dem UN-Kaufrecht259
6. Fall der Zuweniglieferung im Kaufrecht259
a) Argumente für die Anwendung der §§ 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB260
b) Argumente für die Anwendung der §§ 281 Abs. 1 S. 2, 323 Abs. 5 S. 1 BGB261
c) Diskussion und eigene Stellungnahme261
IV. Zwischenergebnis264
§ 14 Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung268
I. Schadensersatz statt der Leistung wegen eines unbehebbaren Mangels268
1. Anfängliche Unbehebbarkeit des Mangels (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 BGB)268
a) Bezugspunkt für die Kenntnis bzw. die zu vertretende Unkenntnis bei mangelhafter Lieferung269
b) Struktur des § 311a Abs. 2 BGB270
aa) Haftungsgrund270
bb) Verschuldens- oder Garantiehaftung272
c) Positive Kenntnis274
d) Zu vertretende Unkenntnis274
aa) Haftung „für die Zulänglichkeit des eigenen Geschäftskreises“275
bb) Untersuchungspflichten des Verkäufers277
(1) Untersuchungspflichten des Verkäufers im Allgemeinen278
(a) Zwischenhändler278
(b) Hersteller281
(2) Übertragung der allgemeinen Grundsätze auf § 311a Abs. 2 S. 2 BGB282
cc) Zurechnung Dritter283
e) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos285
aa) Übernahme einer Garantie285
(1) Bezugspunkt286
(2) Stillschweigende Übernahme einer Garantie287
(3) Fälle des anfänglichen Unvermögens288
bb) Übernahme eines Beschaffungsrisikos290
(1) Übernahme des Beschaffungsrisikos in Bezug auf die Fehlerfreiheit der Ware291
(2) Kritik und Diskussion292
(3) Heranziehung des UN-Kaufrechts und Vergleich296
(4) Übernahme des Beschaffungsrisikos in Bezug auf die Nachlieferung298
(5) Konsequenzen für die Haftung aus § 311a Abs. 2 BGB299
f) Beweislast300
g) Garantiehaftung auf das negative Interesse nach § 122 BGB analog302
h) Zwischenergebnis305
2. Nachträgliche Unbehebbarkeit des Mangels (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. § 283 BGB)307
a) Relevante Pflichtverletzung307
aa) Grundkonstellation308
(1) Streng verhaltensbezogener Ansatz308
(2) Eintritt der Unmöglichkeit als Pflichtverletzung309
(3) Diskussion und eigene Stellungnahme310
bb) Mangelhafte Lieferung314
(1) Eintritt der Unbehebbarkeit des Mangels vor Gefahrübergang314
(2) Eintritt der Unbehebbarkeit des Mangels nach Gefahrübergang315
b) Vertretenmüssen318
aa) Verschulden318
bb) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos319
(1) Übernahme einer Garantie319
(2) Übernahme eines Beschaffungsrisikos319
cc) Beweislast hinsichtlich des Vertretenmüssens320
c) Zwischenergebnis322
II. Schadensersatz statt der Leistung wegen eines behebbaren Mangels (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. § 281 BGB)323
1. Relevante Pflichtverletzung323
a) Wortlaut des § 281 Abs. 1 BGB324
b) Historische Auslegung324
c) Mangelhafte Lieferung als Pflichtverletzung325
d) Mangelhafte Lieferung und Nichtvornahme der Nacherfüllung als Pflichtverletzung326
e) Nichtvornahme der Nacherfüllung als Pflichtverletzung327
f) Mangelhafte Lieferung oder Nichtvornahme der Nacherfüllung als Pflichtverletzung332
g) Vergleich mit dem UN-Kaufrecht333
2. Vertretenmüssen334
a) Vertretenmüssen der mangelhaften Lieferung334
aa) Verschulden335
(1) Schuldhafte Herbeiführung des Mangels335
(a) Verkäufer als Hersteller335
(aa) Zurechnung des Verschuldens Dritter nach § 278 BGB336
(bb) Vergleich mit der Zurechnung des Verhaltens Dritter nach Art. 79 CISG336
(b) Verkäufer als Zwischenhändler337
(aa) Zurechnung des Herstellerverschuldens nach § 278 BGB337
(bb) Vergleich mit der Haftung für das Verhalten von Vorlieferanten nach CISG341
(c) Unterschiede zwischen der Haftung des Herstellers und der des Händlers342
(2) Schuldhafte Nichtbeseitigung des Mangels344
bb) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos345
(1) Übernahme einer Garantie345
(2) Übernahme eines Beschaffungsrisikos346
cc) Beweislast346
b) Vertretenmüssen der gescheiterten Nacherfüllung347
aa) Verschulden348
(1) Unterlassen der Nacherfüllung348
(2) Mangelhafte Ersatzlieferung oder Nichtbeseitigung des Mangels durch die Nachbesserung348
(a) Die anzuwendende Sorgfalt bei der Ersatzlieferung348
(b) Die anzuwendende Sorgfalt bei der Nachbesserung350
bb) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und Einstandspflicht für finanzielles Unvermögen350
(1) Übernahme einer Garantie351
(2) Übernahme eines Beschaffungsrisikos351
(a) Unterlassen der Ersatzlieferung351
(b) Mangelhafte Ersatzlieferung352
(3) Einstandspflicht für finanzielles Unvermögen355
cc) Beweislast356
3. Zwischenergebnis356
§ 15 Voraussetzungen des Schadensersatzes neben der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB361
I. Relevante Pflichtverletzung361
II. Konkurrierender Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Schutzpflicht362
III. Vertretenmüssen365
1. Übernahme einer Garantie365
2. Übernahme eines Beschaffungsrisikos366
3. Beweislast366
IV. Zwischenergebnis367
§ 16 Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen Verzögerung der Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 2, 286 i. V. m. § 439 BGB369
I. Relevante Pflichtverletzung und zeitlicher Bezugspunkt für das Vertretenmüssen369
II. Vertretenmüssen371
1. Übernahme einer Garantie371
2. Übernahme eines Beschaffungsrisikos372
3. Beweislast372
III. Zwischenergebnis373
§ 17 Möglichkeiten von Haftungsausschluss und -beschränkungen durch Parteivereinbarung374
I. Sonderfall des Verbrauchsgüterkaufs374
II. Ausschluss oder Beschränkung durch individualvertragliche Vereinbarung375
III. Ausschluss oder Beschränkung in allgemeinen Geschäftsbedingungen375
1. § 309 Nr. 8 lit. b (aa) BGB376
2. § 309 Nr. 7 BGB376
3. Wirksamkeit eines Ausschlusses oder einer Begrenzung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit376
a) Wirksamkeit nach § 309 Nr. 7 lit. b BGB und nach der europäischen Klausel-Richtlinie377
b) Wirksamkeit nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB377
aa) Grundsätze im alten Recht378
bb) Übertragung auf das neue Recht378
(1) Gesetzesmaterialien379
(2) Urteil des BGH vom 20.7.2005380
(3) Qualifizierung der Pflicht zur mangelfreien Lieferung als Kardinalpflicht381
(a) Differenzierung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschäden381
(b) Die Pflicht zur mangelfreien Lieferung als Hauptleistungspflicht382
(4) Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks383
(a) Mittelbare Gefährdung des Vertragszwecks385
(b) Differenzierung zwischen einer Haftungsfreizeichnung bei gebrauchten und bei neuen Sachen387
cc) Zwischenergebnis389
c) Wirksamkeit nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB390
4. Sonderfall der Haftung für anfänglich unbehebbare Mängel390
IV. Selbstbelieferungsklauseln392
V. Vergleich mit dem UN-Kaufrecht392
§ 18 Zusammenfassung, Fazit und Handlungsempfehlung395
I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse395
II. Fazit und Handlungsempfehlung für die Vertragsparteien401
Literaturverzeichnis403
Stichwortverzeichnis429

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