Unter EE werden Energieträger gefasst, die unbegrenzt und kostenfrei zur Verfügung stehen. Dazu zählen Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft, Windenergie, Geothermie, Deponie-, Klär- und Grubengas sowie Gezeitenenergie.[5]
Um den Ausbau der EE innerhalb Deutschlands zu fördern, trat bereits im Jahr 2000 das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Durch das Energiekonzept im Jahre 2010 hat die Bundesregierung festgelegt, bis 2020 die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 40% zu senken. Damit soll das Ziel der Europäischen Union, die Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf maximal 2°C, erreicht werden.[6] Zur Zielerreichung stehen derzeit zwei Instrumente zur Verfügung: das EEG und der Handel mit CO2-Emissionszertifikaten.
Das EEG ist notwendig, um die Technologien im Bereich der EE, vor allem finanziell, zu fördern, da diese alleine nicht marktfähig sind.[7] Dies trifft vor allem auf Technologien zu, die zu den aktuellen Marktbedingungen zu kostenintensiv sind. Im Rahmen des Emissionshandels hätten sich diese Technologien auf Grund der geringen Zertifikatskosten und somit unzureichenden Vergütung sowie der fehlenden Investitionssicherheit nicht entwickeln können. Durch die gesetzliche Förderung können sich Märkte bilden und Lerneffekte der Errichtung und des Betriebs dieser Anlagen realisiert werden.
Zweck des EEG ist „eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern“[8]. EE steigern die Rohstoffvielfalt, ersetzen fossile Brennstoffe und vermeiden den Ausstoß von CO2 und Treibhausgasen. Demnach unterstützen die EE den Strukturwandel hin zu einer CO2-freien Wirtschaftsweise, wirken der Ressourcenknappheit entgegen und fördern den Klimaschutz.[9] So lag in 2013 die Emissionsvermeidung durch EE bei rund 148 Mio. Tonnen.[10] Ein weiterer Vorteil von EE-Anlagen im Vergleich zu Atomkraftwerken, die ebenso CO2-neutral erzeugen, ist, dass die Anlagen am Ende ihrer Lebensdauer abgebaut und recycelt werden können, ohne umweltschädliche Altlasten, wie radioaktive Abfälle oder Kohlengruben, zu hinterlassen.[11] Ebenso werden Risiken wie atomare Unglücke vermieden. Neben dem Klimaschutz wird durch den Einsatz von EE die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und somit die Importabhängigkeit reduziert. 65 bis 100% der fossilen Energieträger müssen nach Deutschland importiert werden, während die EE dezentral zur Verfügung stehen. Somit kann sich Deutschland von den politischen Verhältnissen der Importländer, wie der Nahost-Konflikt, der Irakkrieg oder die aktuellen Differenzen zwischen Russland und der Ukraine, distanzieren. Nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen, sondern auch die Abhängigkeit von Stromproduzenten wird verringert. Durch den dezentralen Ausbau von EE und die Zunahme der Stromerzeuger werden die oligopolistischen Strukturen des Strommarktes verändert.[12]
Zudem ist mittlerweile in Deutschland der Ausbau der EE ein wirtschaftlich bedeutendes Thema. Rund 20 Mrd. Euro sind in Anlagenbau und Forschung investiert worden, rund 16 Mrd. Euro Wertschöpfung wird durch den Betrieb der Anlagen gewonnen und es wird ein Inlandsumsatz von 36 Mrd. Euro erzielt. Über 370.000 Beschäftigte arbeiten in der Branche. Durch den Export der Technologien trägt Deutschland zum weltweiten Klimaschutz bei.[13]
Vor allem in Deutschland ist der Ausbau an EE im Vergleich zu anderen Staaten rasant verlaufen. Die Entwicklung zeigt den großen Erfolg des Energiekonzepts, vor allem durch das EEG. Im Jahr 2013 lag der Anteil der EE an der Bruttostromerzeugung in Deutschland bei 23,4% und somit an zweiter Stelle hinter der Braunkohle (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1 Bruttostromerzeugung in Deutschland 2013
Quelle: In Anlehnung an: BMWi (o.J. b).
Zudem reduzieren EE externe Kosten für Umwelt- und Klimaschäden, die durch die Nutzung fossiler Energieträger entstehen würden und von den Produzenten nicht beglichen werden. Ein Teil dieser Kosten wird durch den Emissionshandel gedeckt. Der restliche Teil geht zu Lasten der Verbraucher. Durch den Ausbau der EE werden die externen Kosten nachhaltig gemindert, da die Energie CO2- und schadstofffrei erzeugt wird. Bereits in 2008 konnten so externe Kosten i.H.v. 9,2 Mrd. Euro vermieden werden.[14]
Kritisiert wird das klimapolitische Versagen des EEG, da der steigende Anteil daran zu sinkender Nachfrage nach CO2-Zertifikaten führt und der Zertifikatspreis fällt. Die Produktion von Braunkohle wird günstiger und die Industrie kann preiswerter CO2 ausstoßen, da die Gesamtmenge des CO2-Ausstoßes durch die Zertifikate und nicht durch die Mengen des EE-Stroms gedeckelt ist. Der Klimaeffekt durch das EEG tendiert mit dieser Argumentation gegen Null. Sinnvoll wäre aus Kritikersicht eine gezielte Förderung der Forschung und Entwicklung und nicht eine Förderung der Strommengen. Des Weiteren wird das ordnungspolitische Versagen des EEG genannt. Durch die Abnahmegarantie entsteht eine ‚Produce and forget‘-Mentalität. Dies wiederrum führt zu negativen Preisen[15]. Zudem gibt es eine Überförderung einzelner Technologien, die zu Ineffizienzen mit Allokationsverzerrung und Umverteilungswirkung führen. Zusätzlich werden der steigende Netzausbaubedarf, die Versorgungssicherheit und die Integrationsfähigkeit kritisiert. Alternativen zum EEG sind einheitliche Einspeisetarife, die Einführung des Ausschreibungsmodells oder des Quotenmodells zu nennen.[16] Diese Alternativen werden im Laufe der Arbeit noch erläutert.
Das zweite Instrument der Energiewende ist der Emissionshandel. Die Reduktion der Treibhausgase soll durch eine Limitierung des CO2-Ausstoßes (sogenannte Caps), verknüpft mit entsprechenden Preisen für diesen, erreicht werden. Unternehmen dürfen nur soviel CO2 emittieren, wie die durch den Staat zugewiesenen Verschmutzungsrechte erlauben. Bei geringerem Ausstoß können die Zertifikate verkauft bzw. bei höherem Ausstoß dazugekauft werden. So sollen dem Unternehmen Anreize geboten werden, mit CO2-effizienten Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit durch den Verkauf der Rechte auszubauen. Die Staaten legen EU-weit die Volumen der Zertifikate für mehrere Handelsperioden fest und reduzieren diese schrittweise.[17]
Durch den Emissionshandel werden in erster Linie die kostengünstigsten Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, wie die Optimierung fossiler Stromerzeugungsanlagen. Neben der Erhöhung des Wirkungsgrades ist hier der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung zu nennen. Diese Maßnahmen sind jedoch begrenzt.[18] Durch das EEG haben sich zusätzlich Technologien zur CO2-freien Stromerzeugung entwickelt. Diese schaffen die Voraussetzungen, um die CO2-Ziele durch die Verdrängung der fossilen Stromerzeugung zu erreichen. Alleine durch den Ausbau der EE konnte das CO2-Minderungsziel erreicht werden.
Schwachstellen des EU-ETS sind „die zu großzügige Ausstattung der Industrie mit Zertifikaten, die Beschränkung auf den Sektor Großfeuerungsanlagen und die bislang fehlende Fortschreibung über das Jahr 2020 hinaus“[19]. Die Preise für CO2-Zertifikate sind auf einem niedrigen Niveau von etwa 5 Euro/t, statt wie erwartet bei 30 Euro/t.[20] Durch den Zertifikatshandel wird es den privaten Akteuren überlassen, wie CO2 vermieden wird. Dafür müsste das Ziel, einen festen Prozentsatz des Stromverbrauchs aus EE zu decken, aufgegeben werden. Aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Vermeidung von CO2 sinnvoll. Dabei ist es aus umwelt- und klimapolitischen Aspekten irrelevant an welchen Stellen CO2 eingespart wird. Aus verteilungspolitischen bzw. politökonomischen Sicht ist der CO2-Handel weniger durchsetzbar. Der Ausbau der EE ist gesetzlich im EnWG verankert, sodass alleine durch den Zertifikatshandel das Ziel des Ausbaus der Stromerzeugung aus EE nicht umgesetzt werden kann.[21]
Beide vorgestellten Instrumente sind für den Klimaschutz förderlich und sollten nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Der Zertifikatshandel hat die CO2-Einsparung als Hauptziel und setzt die Obergrenze durch die Handelbarkeit der Zertifikate fest. „Die Verschmutzungszertifikate wurden den Energieversorgern und der Industrie bisher größtenteils kostenlos zur Verfügung gestellt. Dennoch haben die Verbraucher den vollen Wert der Zertifikate mit dem Strompreis bezahlen müssen. Solche...