Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach fast vierzigjähriger Reifezeit beschlossen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am 20.12.2000 in Nizza ('Wunder von Nizza') die Einführung einer supranational-europäischen Gesellschaftsform - der Europäischen Gesellschaft, genannt Societas Europaea (SE). Gemäß der Präambel der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) soll die neue Gesellschaftsform SE den Unternehmen der EU die Möglichkeit eröffnen, ihr Wirtschaftspotenzial durch Konzentrations- und Fusionsmaßnahmen zu bündeln, Produktionsmaßnahmen gemeinschaftsweit zu reorganisieren und damit die Wirtschaft der Gemeinschaft zu stärken. Die SE ermöglicht dies vor allem durch die organisatorische Vereinfachung grenzüberschreitenden Handelns, indem der Zwang entfällt, verschiedene Tochtergesellschaften zu gründen und die Unternehmen stattdessen mit einer Geschäftsführung, einem Berichtssystem und einem einheitlichen Kern an Regeln europaweit wirken können. Damit ist die Europäische Gesellschaft als Rechtsform für ein europaweit agierendes Unternehmen prädestiniert.
Der Erfolg der SE und deren praktische Relevanz werden in hohem Maße von ihrer steuerlichen Behandlung abhängen. Eine der großen Schwächen der SE-VO ist, dass die Besteuerung nicht in ihr enthalten ist, sondern auf das jeweilige nationale Recht des Sitzstaates verwiesen wird. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Besteuerung der SE grundsätzlich der AG gleicht. Damit wird den im Sitzstaat ansässigen anderen vergleichbaren Kapitalgesellschaften steuerliche Rechtsformneutralität gewährleistet und eine Sonderstellung der SE vermieden. Allerdings ist in diesem Zusammenhang die steuerliche Fusionsrichtlinie ebenfalls entscheidend, , die bis zum 31.12.2005 in nationales Recht umzusetzen war und die Rechtsgrundlage bildet, auf der die steuerliche Behandlung der SE fußt. Zurzeit ist eine umfassende Überarbeitung des EStG, UmwStG und KStG zur Einführung der SE (SEStEG) in Verhandlungen, womit die Änderungen der FRL in deutsches Steuergesetz umgesetzt werden sollen.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Hauptaspekte der Besteuerung der SE aus deutscher Sicht darzustellen und damit aufzuzeigen, inwiefern die Besteuerung den Zielen des Ministerrates zur Einführung der SE, der Förderung der Kooperationsmöglichkeiten der Unternehmen auf europäischer Ebene, gerecht wird. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Besteuerung der SE bei Gründung und Sitzverlegung gelegt werden.
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