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Die Gesundheitsprämie: Ziele, rechtliche Anforderungen und Anwendungsbeispiele

AutorMaik Jäger
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl75 Seiten
ISBN9783958501607
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Mitarbeiterfehlzeiten verursachen Unternehmen jeder Branche enorme Kosten und werden dadurch zunehmend zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Durch Krankheit fehlende Mitarbeiter sind jedoch nicht nur verantwortlich für steigende Personalkosten in einem Unternehmen, sondern wirken sich weiterhin negativ auf die Produktivität des Unternehmens aus. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, haben viele Unternehmen bereits ein betriebliches Gesundheitsmanagement oder ein Fehlzeitmanagement in ihre Betriebsstruktur integriert, die zur Verringerung von Fehlzeiten führen sollen. In diesem Buch wird zusätzlich zur Bedeutung einer gesunden betrieblichen Infrastruktur auch die Möglichkeit einer Anwesenheitsprämie diskutiert. Finanzielle Anreize, die sich nach den Anwesenheitszeiten des Arbeitnehmers richten, fördern den Abbau von Fehlzeiten. Der Autor stellt in vorliegender Studie dar, welche Vorteile eine solche Prämie für die Unternehmen hätte. Auch erläutert das Buch den gesetzlichen Rahmen für die Integration einer solchen Initiative und analysiert die Chancen, Mitarbeiterfehlzeiten und Personalkosten zu reduzieren.

Maik Jäger, LL.M., wurde 1990 in Zella-Mehlis/Thüringen geboren. Sein Studium im Wirtschaftsrecht an der FH Schmalkalden schloss der Autor im Jahre 2014 erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte er umfassende praktische Erfahrung in der Personalbranche. Seite Tätigkeit in der Personalwirtschaft eines der größten deutschen Unternehmen motivierte ihn, eingehender zu der Thematik des vorliegenden Buches zu forschen.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2, Fehlzeiten als Ursache betrieblicher Problemfelder: Um Fehlzeiten zu reduzieren, müssen zu diesem Zweck die wahren Gründe erforscht und Problemfelder beseitigt werden. Hierbei hilft grundsätzlich zunächst eine Fehlzeitenanalyse. Diese gibt Auskunft, wie hoch die Fehlzeitenquote in den einzelnen Abteilungen ist und welche Arten von Fehlzeiten es innerhalb des Betriebes gibt. Im nächsten Schritt werden dann Dauer, Häufigkeit und Verteilung der Abwesenheitsfälle untersucht und die Kosten ermittelt, die aufgrund von Fehlzeiten entstanden sind. 2.1, Begriff der Fehlzeiten: Derzeitig existiert keine einheitliche Definition, die den Begriff Fehlzeiten festlegt und erläutert. Das mag unter anderem daran liegen, dass es verschiedene Methoden zur Fehlzeitenmessung gibt. Aber prinzipiell werden unter Fehlzeiten alle Zeiten gefasst, in denen der Mitarbeiter seine geschuldete Leistung, die er aufgrund von Anwesenheitspflichten aus dem Arbeitsvertrag § 611 Abs. 1 BGB, tariflichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen hat, dem Unternehmen nicht zur Verfügung stellen kann. Neben den Fehlzeiten unterscheidet man Ausfallzeiten. Dazu gehören u.a. Feiertage, Urlaube und sonstige Freistellungen des Arbeitnehmers. 2.2, Arten von Fehlzeiten: Fehlzeiten werden prinzipiell unterschieden in gesetzliche und tarifvertraglich bedingte, in betrieblich bedingte Fehlzeiten sowie in persönliche und krankheitsbedingte Fehlzeiten. Fehlzeiten, die auf Grund eines Gesetzes, eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entstehen, sind für die Fehlzeitenanalyse nicht weiter von Bedeutung, da diese sowieso nicht vermeidbar bzw. beeinflussbar sind. Aus diesem Grund sind im Rahmen dieses Buches ausschließlich die persönlichen und krankheitsbedingten Fehlzeiten von Bedeutung. 2.2.1,Krankheitsbedingte Fehlzeiten: Krankheitsbedingt sind alle Fehlzeiten, die auf eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Dies ist i.d.R. dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Krankheit 'nicht in der Lage ist, oder nur unter Gefahr, in einer absehbaren Zeit seinen Gesundheitszustand zu verschlimmern, seiner Arbeit nachzugehen'. Unter Krankheit versteht die Rechtsprechung einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung, Arbeitsunfähigkeit oder beides zur Folge hat. Die Ursache für die Krankheit ist für die Definition nicht weiter von Bedeutung. Somit wird jede Art von Krankheit nach der Rechtsprechung sozusagen gleichgestellt. Es ist folglich grundsätzlich unbedeutend, ob es sich bei der Krankheit um einen Infekt oder um eine psychische Erkrankung handelt. Im Jahr 2013 lag die Fehlzeitenquote für krankheitsbedingte Ausfälle in Deutschland bei ca. vier Prozent. Entsprechend fallen durchschnittlich 14,7 Fehltage für jeden Arbeitnehmer jährlich in Deutschland an. Fehlzeiten, die als medizinisch erforderlich gelten, sind an sich nicht vermeidbar oder beeinflussbar. Aber der Arbeitgeber kann teilweise auch präventiv auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter einwirken, in dem er gesundheitsfördernde Maßnahmen einleitet. 2.2.2, Absentismus: Der Begriff Absentismus stammt von dem englischen Wort absentism ab und wird übersetzt mit Abwesenheit. In der Arbeitspsychologie beschreibt Absentismus jedoch vielmehr jene Fehlzeiten, die auf motivationale Ursachen zurückzuführen sind und durch unehrliche Gründe, wie einer ungerechtfertigten Krankmeldung, entschuldigt werden. Aber nicht nur vorgetäuschte Krankheiten gehören zum Wesen des Absentismus dazu, sondern auch bewusste Verspätungen, das zu frühe Verlassen des Arbeitsplatzes und unberechtigte Pausenverlängerungen. Die Entscheidung pünktlich zur Arbeit zu erscheinen und auch zu bleiben, trifft allein der Mitarbeiter. Gegenstand dieser Arbeit werden lediglich motivationsbedingte Fehlzeiten sein, die auf unberechtigte Krankschreibungen zurückgehen. Dabei entscheidet man grundsätzlich zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten. Der Mitarbeiter fehlt unentschuldigt, wenn er sich im Betrieb nicht krank gemeldet bzw. er seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst verspätet oder gar nicht eingereicht hat. Wenn dies der Fall ist, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter zunächst abmahnen. Falls der Arbeitnehmer nach einer Abmahnung erneut unentschuldigt fehlt, könnte der Arbeitgeber den Mitarbeiter, wegen seines Fehlverhaltens, aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen, § 626 BGB. Der Gebrauch von Absentismus ist jedoch legitim, wenn die subjektive Störung des Befindens durch ein ärztliches Attest bescheinigt wird. Der Arzt muss dann letztlich zwischen objektiven, medizinischen Befunden und den subjektiven Schilderungen über eine vorgetäuschte Krankheit abwägen. In den meisten Fällen wird der Doktor jedoch dem Patienten sicherheitshalber mehr Glauben schenken und diesem eine Krankschreibung attestieren, welche seine Fehlzeit im Betrieb entschuldigt. Laut einer empirischen Untersuchung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfahlen bspw. Gaben 42,86 Prozent der Unternehmen an, dass ihnen niedergelassene Ärzte bereits aufgefallen sind, die auffällig viele Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Nach dieser Befragung erkennt auch knapp die Hälfte der befragten Arbeitnehmer das Problem, dass es viele Ärzte gibt, die schnell eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und dies auch häufig ausgenutzt wird. Weiterhin gibt der überwiegende Teil der Arbeitnehmer gibt an, dass Fehlzeiten oft auf fehlende Motivation und schlechte Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind. Verdächtig sind besonders kurze, wiederholt auftretende Fehlzeiten bis zu drei Tagen, in denen der Arbeitgeber möglicherweise kein ärztliches Attest verlangt. Anzeichen für mögliche Fälle von Absentismus können aber auch im Folgenden vorliegen, wenn bspw: ?der Mitarbeiter häufig den Arzt für Krankschreibungen wechselt ?zuvor der Urlaub in dieser Zeit verwehrt wurde ?Erkrankungen häufig am Wochenanfang oder Wochenende auftreten ?der Mitarbeiter familiäre Probleme hat ?der Mitarbeiter sich von einem Arzt krankschreiben lässt, der den Ruf hat, leichtfertig Krankschreibungen zu attestieren ?die Krankheit periodisch auftritt (jeden Monat) ?die Krankheit an Brückentagen auftritt ?der Mitarbeiter nach einer Kündigung erkrankt ?der Mitarbeiter kurz vor der Rente steht Diese Fehlzeiten gehen nicht auf ein medizinisches Problem zurück, sondern es handelt sich in diesen Fällen vielmehr um ein soziales, moralisches und motivationsbedingtes Problem. Diese Abwesenheiten des Arbeitnehmers sind daher jederzeit vermeidbar und können somit vom Arbeitgeber beeinflusst werden. Unklar ist jedoch, wie viel Prozent der krankheitsbedingten Fehlzeitenquote auf motivationale Ursachen zurückzuführen sind, da kein Arbeitnehmer freiwillig eingestehen würde, dass er seine Krankheit nur vorgetäuscht hat. Nieder zum Beispiel geht davon aus, dass ungefähr 40 Prozent der gesamten Fehlzeiten auf Absentismus zurückzuführen sind. Das würde demnach bedeuten, dass im Jahr 2013 von den durchschnittlichen 14,7 Fehltagen je Arbeitnehmer knapp sechs Fehltage motivationsbedingt sind.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung7
1.1 Problemstellung7
1.2 Vorgehensweise9
1.3 Zielstellung10
2 Fehlzeiten als Ursache betrieblicher Problemfelder11
2.1 Begriff der Fehlzeiten11
2.2 Arten von Fehlzeiten11
2.3 Durch Fehlzeiten verursachte Kosten15
2.4 Dauer, Häufigkeit und Verteilung von Abwesenheitsfällen17
3 Senkung von Fehlzeiten anhand von Anwesenheitsprämien21
3.1 Begriff der Anwesenheitsprämie22
3.2 Historische Entwicklung der Anwesenheitsprämie23
3.3 Zielsetzung der Anwesenheitsprämie26
3.4 Verbreitung der Anwesenheitsprämie30
4 Gesetzlicher Rahmen für die Gewährung von Anwesenheitsprämien33
4.1 Regelungen aus dem Arbeitsrecht33
4.2 Regelungen aus dem Steuer- und Sozialrecht44
5 Gestaltungsmöglichkeiten der Anwesenheitsprämie47
5.1 Gewährung einer laufenden Anwesenheitsprämie47
5.2 Gewährung einer stichtagsbezogenen Anwesenheitsprämie52
5.3 Kopplung mit bestehenden Prämiensystemen55
5.4 Zusätzliche Maßnahmen56
6 Kritik an der Gewährung von Anwesenheitsprämien57
7 Zusammenfassung und Ausblick61
7.1 Fazit61
7.2 Ausblick62
Abbildungsverzeichnis63
Literaturverzeichnis65
Druckwerke65
Internetquellen67
PDF-Dateien70
Rechtsprechungsverzeichnis72
Anhang73
Anhang 173
Anhang 274

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