Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Gleichstellung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes soll erfolgen, wenn der Betreffende infolge seiner Behinderungen bei wertender Betrachtung (i. S. einer wesentlichen Bedingung) in seiner Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Nichtbehinderten in besonderer Weise beeinträchtigt und deshalb nur schwer vermittelbar ist. Unter dieser Voraussetzung ist eine Gleichstellung zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes gerechtfertigt, denn die Gleichstellung hat zur Folge, dass der Gleichgestellte auf die Pflichtquote (§ 71) des ArbG angerechnet wird. Die Gleichstellung kann dazu dienen, dem Minderbehinderten einen Arbeitsplatz zu verschaffen oder zu erhalten. Hintergrund der Gleichstellung ist die Tatsache, dass bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 nicht automatisch eine uneingeschränkte Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorliegt. Eine Gleichstellung kommt in Betracht, wenn eine Schutzbedürftigkeit vorliegt, d. h. behinderte Mensch ansonsten nicht in der Lage ist, sich einen geeigneten Arbeitsplatz zu verschaffen oder zu erhalten. Jede Gleichstellung ist von drei persönlichen Voraussetzungen abhängig. Der Gleichzustellende muss zum Personenkreis des § 2 Abs. 2 SGB IX gehören, also im Bundesgebiet rechtmäßig wohnen, sich aufhalten oder arbeiten. Es muss eine Feststellung über den Grad der Behinderung nach § 69 SGB IX vorliegen. Der Gleichzustellende muss sich ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht verschaffen oder erhalten können. Ob der Behinderte bereits in einem Betrieb als Arbeitnehmer tätig ist oder eine Beschäftigung erst aufnehmen will, ist nicht von Belang. Die Auslegung und Anwendung des § 73 SGB IX durch die Arbeitsagentur verstößt gegen § 4 TzBfG. § 4 Abs. 1 TzBfG differenziert in der ab 01.04.1999 geltenden Fassung nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern. § 4 enthält ein Verbot der Diskriminierung: Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftiger Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Genau das passiert aber, wenn man wie die Arbeitsagentur § 73 SGB IX auf § 68 und das Gleichstellungsverfahren bezieht. Dies ist weder vom Gesetzgeber so gedacht, noch formuliert und erst recht gar nicht gewollt. Kapitel 2 (SGB IX) regelt die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber.
Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab
Kaufen Sie hier:
Horizontale Tabs
Weitere E-Books zum Thema: Arbeitsrecht - Sozialrecht
Der praxisorientierte, systematische Ratgeber zur neuen Gesetzeslage: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz stellt als neuer Baustein des deutschen Arbeitsrechts anspruchsvolle Herausforderungen an…
Das Arbeitsrecht gefällt sich schon lange darin, das Anfechtungsrecht der Arbeitsvertragsparteien vor allem des Arbeitgebers mit Blick auf Willensmängel bei Arbeitsvertragsschluss…
Eine arbeitsrechtliche Bestandsaufnahme des Gestaltungsrahmens und seiner Umsetzung Format: PDF
Viele Arbeitgeber in Deutschland denken über eine Umstrukturierung Ihrer Entgeltsysteme nach, um die Personalkosten marktfähiger und unternehmensgerechter gestalten zu können. Aus…
Eine arbeitsrechtliche Bestandsaufnahme des Gestaltungsrahmens und seiner Umsetzung Format: PDF
Viele Arbeitgeber in Deutschland denken über eine Umstrukturierung Ihrer Entgeltsysteme nach, um die Personalkosten marktfähiger und unternehmensgerechter gestalten zu können. Aus…
Der praktisch bedeutsamste Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Zwar kann die Krankheit alleine eine Kündigung niemals rechtfertigen, jedoch ist sie…
Der praktisch bedeutsamste Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Zwar kann die Krankheit alleine eine Kündigung niemals rechtfertigen, jedoch ist sie…
Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Bund-Dossiers Kurzarbeit!
Seit Erscheinen der ersten Version unseres Dossiers im Januar 2009 ist viel passiert. Deswegen haben wir unser Bund-Dossier Kurzarbeit…
Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Bund-Dossiers Kurzarbeit!
Seit Erscheinen der ersten Version unseres Dossiers im Januar 2009 ist viel passiert. Deswegen haben wir unser Bund-Dossier Kurzarbeit…
Mit der digitalen Revolution ergeben sich ganz neue Herausforderungen bei der Kriminalitätsbekämpfung. Dieser Band behandelt die Problematik der Beschlagnahme elektronisch gespeicherter Daten bei…
Mit der digitalen Revolution ergeben sich ganz neue Herausforderungen bei der Kriminalitätsbekämpfung. Dieser Band behandelt die Problematik der Beschlagnahme elektronisch gespeicherter Daten bei…
ARCH+ ist eine unabhängige, konzeptuelle Zeitschrift für Architektur und Urbanismus. Der Name ist zugleich Programm: mehr als Architektur. Jedes vierteljährlich erscheinende Heft beleuchtet ...
Veröffentlichte Gebrauchsmustereintragungen beim Deutschen Patent- und Markenamt. Bibliographie, Hauptanspruch,wichtigste Zeichnung, Nebenklassenhinweise.
Checkpoint is a tax research system that ...
Beiträge zur Namenforschung. Neue Folge ist eine internationale fachübergreifende Zeitschrift für Namenforschung. In den Artikeln werden Probleme der Ortsnamen- wie Personenamenforschung und der ...
Technische Fachzeitschrift aus der Praxis für die Praxis in allen Bereichen des Handwerks und der Industrie.
“der praktiker“ ist die Fachzeitschrift für alle Bereiche der fügetechnischen ...
Prüfungs- und Praxiswissen für Steuerfachangestellte
Mehr Erfolg in der Ausbildung, sicher in alle Prüfungen gehen, im Beruf jeden Tag überzeugen: „Die Steuerfachangestellten“ ist die ...
Der "DSD – Der Sicherheitsdienst" ist das Magazin der Sicherheitswirtschaft. Es erscheint viermal jährlich und mit einer Auflage von 11.000 Exemplaren.
Der DSD informiert über aktuelle Themen ...
e-commerce magazin
Die Redaktion des e-commerce magazin versteht sich als Mittler zwischen Anbietern und Markt und berichtet unabhängig, kompetent und kritisch über ...
Lebendige Reportagen, spannende Interviews, interessante Meldungen, informative Hintergrundberichte. Lesen Sie in der Zeitschrift „EineWelt“, was Menschen in Mission und Kirche bewegt
Man kann ...
VideoMarkt – besser unterhalten. VideoMarkt deckt die gesamte Videobranche ab: Videoverkauf, Videoverleih und digitale Distribution. Das komplette Serviceangebot von VideoMarkt unterstützt die ...
Deutschlands aktuelleste Finanz-Wochenzeitung
Jede Woche neu bietet €uro am Sonntag Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Themen Geldanlage und Vermögensaufbau. Auch komplexe Sachverhalte ...