Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3, Karl-Franzens-Universität Graz, Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Dissertation widmet sich der Privaten Aktiengesellschaft, die in dieser Form in Österreich noch nicht existiert. Ausgangspunkt ist der Umstand, dass für Unternehmen mit einer personalistischen Eigentümerstruktur derzeit nur die GmbH und die (Publikums-) Aktiengesellschaft als kapitalgesellschaftliche Organisationsformen zur Verfügung stehen, zwischen welchen die Private Aktiengesellschaft anzusiedeln wäre. In einem ersten Schritt wird analysiert, ob ein Bedarf für die Einführung der Privaten Aktiengesellschaft in Österreich besteht (Kap. 1). Im nächsten Schritt wird die Geschichte des Aktienrechts - beginnend mit der St. Georgsbank 1407 bis zum ARÄG 2009 - dargestellt, gefolgt von der Erörterung der Diskussion der 'kleinen' bzw Privaten Aktiengesellschaft in Deutschland und Österreich (Kap. 2). Der Veranschaulichung der Unterschiede zwischen GmbH und Aktiengesellschaft dient deren tabellarische Gegenüberstellung (Kap. 3). Es folgt die eigene Definition der Privaten Aktiengesellschaft (Kap. 4), die der Dissertation zugrunde gelegt wird. Der Hauptteil der Dissertation (Kap. 5) beschäftigt sich mit den Regelungsbereichen des österreichischen Aktienrechts, die einer Deregulierung für eine personalistisch ausgestaltete Aktiengesellschaft sinnvoll zugänglich gemacht werden können und sollten. Als solche werden die Regelungen betreffend die Veröffentlichung, die Beurkundung von Hauptversammlungsbeschlüssen sowie die (eingeschränkten) Informations- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre identifiziert. Darauf aufbauend werden konkrete Deregulierungsvorschläge erstattet, die vorsehen: den Ersatz der 'Wiener Zeitung' als Veröffentlichungsmittel (Kap. 5.1), den Ersatz des Notars als Urkundsperson für bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse (Kap. 5.2), die Zulassung von Umlaufbeschlüssen der Aktionäre (Kap. 5.2.3.4), die Einführung von statutarischen Informationsrechten der Aktionäre in Annäherung an jene des Aufsichtsrats im Allgemeinen (Kap. 5.3.5) und für den Fall des Verkaufs von Aktien im Besonderen (Kap. 5.3.5.4), sowie die Einführung von statutarischen Mitwirkungsrechten der Aktionäre (Kap. 5.3.2) zu bestimmten Maßnahmen der Geschäftsführung, zur Bestellung des Vorstands und Festlegung von Vorstandsbezügen und zur Verwendung des Jahresüberschusses. Abschließend werden in einer Tabelle die relvanten Regelungsinhalte der GmbH und der dem gesetzlichen Leitbild entsprechenden Aktiengesellschaft jenen der Privaten Aktiengesellschaft gegenübergestellt (Kap. 8).
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