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Die rechtlichen Voraussetzungen der Direktansprache: Ein praxisorientierter Leitfaden

AutorMeike Köser
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl28 Seiten
ISBN9783959935074
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
In Zeiten des allerorts proklamierten Fachkräftemangels haben viele Unternehmen zunehmend Probleme ausreichend qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu finden. Dadurch hat sich der Anteil der Arbeitgeber, die sich nicht mehr mit der passiven Personalsuche zufriedengeben wollen, erhöht. In diesem Zusammenhang stellt sich dann häufig die Frage, ob das planmäßige Abwerben von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz mittels Direktansprache überhaupt erlaubt ist und in welchen rechtlichen Grenzen man sich dabei bewegt. Was ist Active Sorcing überhaupt, wie geht eine Personalberatung dabei vor und wie kann ein Unternehmen verfahren? Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich das vorliegende Buch und bietet einen Leitfaden für die praktische Anwendung.

Meike Köser wurde 1976 in Schweinfurt geboren. Ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn schloss die Autorin mit dem akademischen Grad Diplom-Juristin erfolgreich ab. Die Autorin war viele Jahre in namhaften Personalberatungsunternehmen tätig und sammelte dort umfangreiche Erfahrung im Research und der qualifizierten Direktansprache. Ihre juristischen Kenntnisse und die Erfahrungen in der Personalberatung motivierten sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen und einen praxisorientierten Leitfaden für die Direktsuche in Personalberatungen und Unternehmen zu erstellen.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel I: Direktansprache in der Personalberatung: Die Suchmethoden der Personalberatungen zeichnen sich durch ihren proaktiven Charakter aus, denn es werden stets Personen angesprochen, die sich bis zum Zeitpunkt der Direktansprache durch den Personalberater vielleicht noch gar nicht mit dem Gedanken eines Arbeitgeberwechsels beschäftigt haben. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, ob das planmäßige Abwerben von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt ist, in welchen rechtlichen Grenzen man sich bewegt und wie eine Personalberatung dabei vorgeht. 1, Vorgehensweise einer Personalberatung: Ist die Entscheidung für eine Personalberatung gefallen, wird diese mit der Besetzung beauftragt. Im Rahmen eines 'Briefings' informiert das Unternehmen den Berater ausführlich über alle für die Suche relevanten Eckdaten sowie das fachliche und persönliche Anforderungsprofil der Position. Dieses bildet die Grundlage der Suche. Für eine gezielte und effektive Direktsuche wird zunächst eine 'Zielfirmenliste' erstellt. Darauf befinden sich die Firmen, bei denen aufgrund des Produktportfolios, des Unternehmensstandortes und der Unternehmensgröße die am besten geeigneten Mitarbeiter für den Suchauftrag vermutet werden. Dann beginnt die Identifikation der sog. 'Zielpersonen', also derjenigen Personen die aufgrund ihrer aktuellen Position als fachlich geeignet für die zu besetzende Position erscheinen. Dies geschieht zum einen über eine umfassende Online-Recherche, wie auch mittels gezielter Anrufe in den Zielfirmen, um den Stelleninhaber der relevanten Position zu ermitteln. Bei diesen Anrufen wird in aller Regel eine vorgespiegelte Identität (Coverstory) verwendet. Meist ist zu diesem Zeitpunkt nichts außer dem Positionstitel und dem Namen dieser Mitarbeiter bekannt. Darauf folgt die Direktansprache, also der Anruf des Beraters, der meist am Arbeitsplatz erfolgt. Konnte durch die Direktansprache des Beraters das Interesse einer Zielperson an der Vakanz geweckt werden, so stehen im weiteren Verlauf telefonische bzw. persönliche Interviews, die Präsentation beim Kunden und die Einstellung des Wunschkandidaten.
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