Danksagung | 6 |
Inhaltsverzeichnis | 8 |
Abkürzungsverzeichnis | 25 |
Einleitung: Die Minderheitsgewerkschaften – Der Gegenstand der Untersuchung | 34 |
§ 1 Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne | 34 |
§ 2 Minderheitsgewerkschaften im besonderen, betriebsverfassungsrechtlichen Sinne | 39 |
§ 3 Minderheitenproblematik | 40 |
§ 4 Der Gang der Untersuchung | 42 |
1. Kapitel: Rechtstatsächlicher Hintergrund der Untersuchung | 44 |
§ 1 Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften in Deutschland | 44 |
A. Pluralität gewerkschaftlicher Ansätze bei der Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und im gesellschaftspolitischen Sektor | 44 |
B. Allgemeine Typologie gewerkschaftlicher Organisationsformen | 46 |
I. Die Richtungsgewerkschaften | 46 |
II. Die sog. „Einheitsgewerkschaft“ | 47 |
III. Industriegewerkschaften | 48 |
IV. Organisation nach Berufsverbandsprinzip | 48 |
V. Statusgewerkschaften | 49 |
VI. Multibranchengewerkschaften | 49 |
VII. Betriebsgewerkschaften | 50 |
VIII. Überschneidung der Grundtypenformen in der gewerkschaftlichen Realität | 51 |
C. Spezielle Typologisierung nach richtungspolitisch-inhaltlichen Präferenzen | 51 |
I. Mitgliedschaftliche Verquickungen zwischen politischen Parteien und Spitzenfunktionären der Dachverbände | 51 |
II. Parteipolitische Neutralität und Unabhängigkeit als Begriffe eines Paradigmenwechsels von der Einheits- zur Richtungsgewerkschaft | 54 |
III. Unterschiedlich weite Wahrnehmung eines allgemeinpolitischen Mandats – gesellschaftspolitisch restriktive berufs- und betriebsbezogene Gewerkschaftstätigkeit | 57 |
§ 2 Historischer Abriss der Entwicklung der „Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne“ | 61 |
A. Die Entwicklung der Christlichen Gewerkschaften | 62 |
B. Die Entwicklung des dbb beamtenbund und tarifunion | 65 |
§ 3 Rechtstatsächliche Tendenz zu härterer gewerkschaftlicher Konkurrenz | 69 |
A. Negative Veränderungen des gewerkschaftlichen Organisationsgrades | 69 |
B. Einflussfaktoren für den gewerkschaftlichen Organisationsgrad | 71 |
C. Konsequenzen für die gewerkschaftliche Konkurrenz | 73 |
I. Denkbare Konsequenzen aus der unterschiedlich starken Pointierung der „klassischen“ gewerkschaftlichen Aufgaben | 73 |
II. Enger werdender „Mitgliedermarkt“ | 75 |
III. Gewerkschaftspolitische Taktiken auf dem Hintergrund der Konkurrenzsituation von Gewerkschaften in der Betriebsverfassung | 76 |
2. Kapitel: Der (verfassungs-)rechtliche Rahmen für die gewerkschaftliche Stellung und die gewerkschaftliche Tätigkeit in der Betriebsverfassung | 80 |
§ 1 Schutzumfang und Schutzfunktion des Art. 9 Abs. 3 GG | 80 |
A. Sachlicher Geltungsbereich: Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen | 80 |
I. Abhängig geleistete Arbeit im betrieblichen Rahmen | 80 |
II. Abhängig geleistete Arbeit und Unternehmenspolitik – historisch-funktionale Bestimmung des Gegenstands der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen | 82 |
III. Einflussnahme auf Betriebs- und Unternehmensverfassung – Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes | 83 |
B. Funktion der kollektiven Koalitionsfreiheit als Mittel der Verwirklichung der individuellen Koalitionsfreiheit der Organisierten | 85 |
I. Persönlicher Geltungsbereich: Individuelle Koalitionsfreiheit | 85 |
II. Persönlicher Geltungsbereich: Kollektive Koalitionsfreiheit | 85 |
1. Ideologische Differenzen über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit | 86 |
a) Kollektive Koalitionsfreiheit (auch) als Ausdruck des Ordnungsprinzips eines Kollektivwettbewerbs | 86 |
b) Koalitionsfreiheit als Instrument quasi-öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltung | 87 |
2. Konsequenzen des Streits über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit | 89 |
a) Konsequenzen aus einer privatautonomen Einordnung der kollektiven Koalitionsfreiheit im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus | 89 |
b) Konsequenzen aus einem Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit als Teil einer staatlich verliehenen sozialen Selbstverwaltung mit umfassender Repräsentationsfunktion für die Arbeitnehmerschaft im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus | 91 |
3. Argumente für das unterschiedliche Verständnis „des Wesens“ der Koalitionsfreiheit | 94 |
a) Historisch-entwicklungsbezogene Argumente | 94 |
aa) Die Entwicklung der Koalitionsfreiheit bis zum Ende des Kaiserreichs | 94 |
bb) Die Stellung der Koalitionsfreiheit seit der Weimarer Reichsverfassung | 96 |
cc) Die Stellung der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz | 97 |
b) Funktionsbezogene Argumentationsmuster | 98 |
aa) Kartellfunktion der Koalitionen | 98 |
bb) Staatsentlastende Funktion des Koalitionswesens | 99 |
cc) Kartellfunktion der Koalitionen – Ein Widerspruch zum koalitionspluralistisch offenen Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit? | 101 |
4. Ergebnis | 102 |
C. Allgemeine „vereinigungsrechtliche“ Anforderungen an Arbeitnehmerkoalitionen | 103 |
I. „Ad-hoc-Koalitionen“ | 105 |
1. Das Erfordernis der „längeren Zeit“ | 105 |
2. Organisierte Willensbildung | 107 |
II. Ergebnis | 108 |
D. Besondere, koalitionsspezifische Anforderungen | 109 |
I. Gegnerunabhängigkeit | 109 |
II. Überbetrieblichkeit | 110 |
1. Steuerung der Mitgliederstärke und -struktur der Vereinigung durch den Arbeitgeber | 110 |
2. Historische Begründung und Entwicklung der Forderung nach Überbetrieblichkeit | 111 |
3. Weitere Argumente für die Forderung nach Überbetrieblichkeit | 113 |
a) Gesamtwirtschaftlich sinnvolles Verhalten und Gruppenegoismus | 113 |
b) Tatbestandsmerkmal „für alle Berufe“ als Indiz der Zuweisung des grundrechtlichen Schutzes nur für Berufs- und Industrieverbände | 114 |
c) Dualismus von Tarifvertragssystem und Betriebsverfassung | 115 |
4. Zusammenfassung | 116 |
E. Gewerkschaftliche Konkurrenz als Freiheitsgewähr des Einzelnen gegenüber den Kollektivmächten | 117 |
I. Konflikt zwischen den Interessen einzelner Organisierten und ihrer eigenen Koalition | 118 |
II. Konflikt zwischen dem Einzelnen und der „tonangebenden“ Koalition | 120 |
F. Abschied von der Kernbereichslehre des Bundesverfassungsgerichts – Grundsätzliche Schutzgewährung für jede koalitionsspezifische Tätigkeit | 121 |
I. Die Entwicklung der Kernbereichslehre in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 122 |
II. Die Kernbereichslehre und ihre Kritik in der Literatur | 125 |
III. Art. 9 Abs. 3 GG als „unfertige Grundrechtsgewährleistung“ | 127 |
IV. Grenzen und Maßstab staatlicher Ausgestaltung durch verfassungsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes | 131 |
1. Keine grundsätzliche staatliche Rechtfertigungslast des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit | 131 |
2. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 132 |
a) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität) – weite staatliche Einschätzungsprärogative | 133 |
b) Bindung der Koalitionsbetätigung an die allgemeine Rechtsordnung | 135 |
c) Wechselwirkungsgedanke | 138 |
d) Unantastbarkeit des Kernbereichs | 140 |
e) Gewährleistung effektiver Grundrechtsausübung – Untermaßverbot | 140 |
3. Allgemeiner Gleichheitssatz – Diskriminierungsverbot | 142 |
a) Allgemeine Anforderungen des Gleichheitssatzes an staatliches Handeln | 142 |
b) Ausformung eines speziellen Anforderungsprofils für das erlaubte Maß der Differenzierung – Prüfungsintensität | 144 |
c) Ausdifferenziertes Anforderungsprofil bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit | 145 |
d) Weitere Verstärkung der Prüfungsintensität bei Wahlen | 146 |
e) Staatliche Neutralität als Ausfluss des Allgemeinen Gleichheitssatzes | 147 |
f) Zersplitterungsargument als Sachkriterium der Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitskoalitionen bzw. Gewerkschaften? | 149 |
g) Effektivität des Minderheitenschutzes als Verwirklichung des Koalitionsgrundrechts von Minderheitsgewerkschaften bzw. -koalitionen | 150 |
aa) Allgemeine – positive – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung | 150 |
bb) Spezielle – negative – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung – Unlauterkeitsgrenzen und Auswirkungen von Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG | 152 |
cc) Insbesondere: bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in staatlich vorgegebenen Zwangskorporationen („konkurrierende Einrichtungen“) | 154 |
dd) Vorgaben des Demokratieprinzips an die Verwirklichung der kollektiven Koalitionsfreiheit bei der Ausgestaltung zwangskorporierter Mitbestimmung | 155 |
ee) Grundsätzlicher Geltungsanspruch des Demokratiegebots als Folge der Zwangskorporation? – Regelungsunterworfenheit der Zwangskorporierten | 157 |
ff) Demokratisches Verfahren | 160 |
gg) Grundsatz der Mehrheitsherrschaft – Immanenz des Minderheitenschutzes | 160 |
hh) Allgemeine Konsequenzen des auch aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes für die Anwendung der Normen des Betriebsverfassungsrechts | 162 |
ii) Besondere Konsequenz des aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes – Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe? | 163 |
§ 2 Landesverfassungsrechtliche Regelungen der Koalitionsfreiheit | 164 |
§ 3 International-rechtliche Gewährleistungen der Koalitionsfreiheit | 165 |
3. Kapitel: Die Untauglichkeit der These vom „einheitlichen Gewerkschaftsbegriff für die gesamte arbeitsrechtliche Gesetzgebung“, insbesondere für die Betriebsverfassung | 167 |
§ 1 Der „einheitliche Gewerkschaftsbegriff“ in seiner Sperrfunktion für kleinere Arbeitnehmerverbände | 167 |
§ 2 Einheitlichkeit der Begriffsverwendung aus juristisch-methodologischer Sicht | 168 |
§ 3 Die Rechtsprechungsthese des Bestehens eines „einheitlichen Gewerkschaftsbegriffs“: Entwicklung und Kritik | 170 |
A. Die historisch-soziologische Argumentation | 170 |
B. Notwendigkeit des Auftretens eines Verbandes mit sozialer Mächtigkeit auch im Bereich „sekundärer Gewerkschaftsrechte“ in der Betriebsverfassung | 174 |
I. Der wesentliche Inhalt der Entscheidung vom 23.04.1971 | 174 |
II. Kritik an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter dem Gesichtspunkt der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht des § 74 Abs. 2 BetrVG | 175 |
III. Systemfremdheit des tarifrechtlichen Gegengewichtsprinzips in der Betriebsverfassung am Beispiel konkret eingeräumter gewerkschaftlicher Sekundärrechte | 178 |
IV. Verzahnung von Tarif- und Betriebsverfassungsrecht durch betriebsverfassungsbezogene Regelungs- und Normsetzungskompetenz | 181 |
C. Zwischenergebnis | 182 |
D. Weitere Einwände gegen die These vom einheitlichen Gewerkschaftsbegriff | 183 |
I. Verbot der Diskriminierung von Koalitionen gem. Art. 9 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG | 183 |
II. Der verfassungsrechtliche Sonderstatus der Beamtenverbände in der Personalverfassung – längst anerkannter Bruch der Einheitlichkeit des Gewerkschaftsbegriffs | 186 |
§ 4 Ergebnis | 188 |
4. Kapitel: Die Verwirklichung des effektiven Grundrechtsschutzes der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung | 190 |
§ 1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) | 190 |
A. „Gewerkschaften“ – Kein Erfordernis der Mächtigkeit im tarifrechtlichen Sinne | 192 |
B. Prozessuale Anforderungen an den Nachweis des „Vertretenseins“ im Betrieb | 193 |
C. Die Neutralitätspflicht des Arbeitgebers gegenüber den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften | 196 |
I. Neutralitätspflicht aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses eigener Art („Betriebsverhältnis“)? | 196 |
II. Neutralitätspflicht als Ausfluss des koalitionsrechtlichen Diskriminierungsverbots | 199 |
1. Praktische Folgerungen aus der Neutralitätspflicht des Arbeitgebers – gleichgeordneter Verhandlungsanspruch aller Gewerkschaften im Betrieb – Verhandlungspflicht | 201 |
2. Weitere Folgen der Neutralitätspflicht bei der Gestattung der gewerkschaftlichen Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers | 202 |
3. Keine Relevanz des Streits um die Legitimität einer Indienstnahme des sozialen Gegenspielers | 204 |
C. Allgemeines gewerkschaftliches Zugangsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG | 205 |
D. Gewerkschaftliches Zugangsrecht aus dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich gebotenen Minderheitenschutzes? | 207 |
I. Argumente für und gegen ein koalitionsrechtliches Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Gewerkschaften | 207 |
1. Individualrechtliche Verankerung des Koalitionsgrundrechts | 207 |
2. Kreation eines Zugangsrechts alleine durch Satzungsgestaltung der zutrittswilligen Gewerkschaft | 209 |
3. Entstehungsgeschichte des gewerkschaftlichen Zugangsrechts des § 2 Abs. 2 BetrVG | 210 |
4. „Wesentlichkeitsüberlegungen“ | 211 |
5. Eigentums- und Hausrecht des Arbeitgebers | 212 |
6. Übereinkommen Nr. 135 ILO – Gewohnheitsrecht | 214 |
II. Abschließende Stellungnahme | 215 |
1. Unerlässlichkeit | 215 |
2. Hoher Rang des Koalitionspluralismus | 217 |
3. Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Koalition – Verbotene Erfolgsverschaffung? | 218 |
III. Ergebnis | 219 |
E. Akzessorisches betriebsverfassungsrechtliches Zugangsrecht gem. § 2 Abs. 2 BetrVG auch für die Minderheitskoalitionäre im Betriebsrat? | 220 |
§ 2 Abweichende Regelungen (§ 3 BetrVG) | 222 |
A. Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien im Bereich der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsstruktur? | 224 |
I. Bedeutung der Fragestellung im Untersuchungszusammenhang | 224 |
II. Das Verhältnis zwischen tariflicher und gesetzlicher Regelungsmacht im Bereich der Organisationsstruktur der Betriebsverfassung | 225 |
1. Kein Normsetzungsmonopol der Koalitionen | 225 |
2. Keine grundsätzliche Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG | 227 |
3. Keine spezielle Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der Organisation der Betriebsverfassung | 228 |
a) Verhältnis tarifautonomer und staatlicher Normsetzungsmacht: Keine konkreten Vorrangprinzipien | 228 |
b) Vorrang des Gesetzgebers in der Betriebsverfassung | 230 |
aa) Begrenzung der Normsetzungskompetenz der Tarifvertragsparteien im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips – Vermutung der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems nur bei traditionell originären tarifvertraglichen Regelungsfragen | 230 |
bb) Die staatliche Regelung des Betriebsverfassungsgesetzes als verhältnismäßige Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG | 232 |
III. Ergebnis | 234 |
B. Notwendige Erfassung der Nicht- oder Andersorganisierten durch Tarifverträge im Rahmen des § 3 BetrVG | 235 |
C. Die Auseinandersetzung um das Bestehen von Legitimationsproblemen bei der tarifvertraglichen Gestaltung des betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsrechts im Rahmen des § 3 Abs. 1 BetrVG im Hinblick auf Außenseiter und Andersorganisierte | 236 |
I. Nichtbestehen eines Legitimationsdefizits wegen fehlender Fremdbestimmung der Außenseiter und Nichtorganisierten durch Organisationstarifvertrag? | 237 |
II. Keine Legitimation der Außenseitergeltung durch die Tarifautonomie | 238 |
III. Abschaffung des präventiven staatlichen Zulassungsverfahrens für Organisationstarifverträge als unüberbrückbares Legitimationsdefizit? | 240 |
1. Legitimation durch ausdrückliches staatliches Genehmigungserfordernis –„Theorie vom hoheitlichen Rechtsetzungsakt“ | 240 |
a) Befürwortende Stimmen | 240 |
b) Gegenstimmen | 243 |
2. Legitimationsmöglichkeiten jenseits eines ausdrücklichen staatlichen Genehmigungserfordernisses? | 243 |
a) § 3 Abs. 1 BetrVG als „Erneuerung der Beleihung durch den Staat“ | 244 |
b) Legitimation der Außenseiterbindung durch § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 TVG als Transmissionsnormen für tarifliche Regelungen der betrieblichen Organisationsverfassung? | 245 |
c) Die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 2 TVG in der Sicht von Literatur und Rechtsprechung | 246 |
aa) Stellungnahmen in der Literatur | 247 |
(1) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit | 247 |
(2) Bejahung der Verfassungsmäßigkeit | 248 |
bb) Die Rechtsprechung | 250 |
(1) Das Bundesarbeitsgericht | 250 |
(2) Das Bundesverfassungsgericht | 250 |
IV. Eigene Stellungnahme zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 BetrVG | 253 |
1. Bestehen eines Legitimationsbedürfnisses für die Außenseitergeltung betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen | 253 |
2. Kein Entfallen des Legitimationsbedürfnisses wegen eintretender Fremdbestimmung durch Strukturtarifvertrag | 253 |
3. Legitimation durch staatliche Mitwirkung an der Normsetzung bzw. Normerstreckung auf Außenseiter | 254 |
a) Die Funktion des Genehmigungsvorbehalts gem. § 3 Abs. 2 BetrVG a.F. | 254 |
b) Überbrückung des eingetretenen Legitimationsdefizits durch § 3 Abs. 2 TVG? | 256 |
aa) Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG | 256 |
(1) Verfassungsmäßigkeit der Außenseitererfassung qua „Natur der Sache“? | 256 |
(2) § 3 Abs. 2 TVG als ausreichende staatliche Mitwirkung bei der Erfassung der Außenseiter und Andersorganisierten? | 257 |
(a) § 3 Abs. 2 TVG als generelle Allgemeinverbindlicherklärung | 258 |
(b) § 3 Abs. 2 TVG als dynamische Verweisung auf Tarifverträge | 259 |
bb) Zwischenergebnis zur Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG | 261 |
c) Unverzichtbarkeit des staatlichen Genehmigungsvorbehalts | 261 |
aa) Ausgangspunkt: Vermutung der Gefährdung von Minderheitsinteressen bei alleiniger Vertretung durch die Mehrheit | 262 |
bb) Konsequenz: Notwendigkeit einer effektiven Ex-ante-Kontrolle betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge | 264 |
(1) Indirekte Bestätigung des Gebots der Ex-ante-Kontrolle durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebot und zur Wesentlichkeitstheorie | 266 |
(2) Kein Ersatz der staatlichen Ex-ante-Kontrolle durch verfahrensmäßige Einbindung aller potentiell betroffenen Gewerkschaften | 267 |
D. Ergebnis | 268 |
§ 3 Betriebsratswahlen (§ 14 BetrVG) | 269 |
A. Verfassungsfestigkeit des § 14 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 BetrVG (Unterschriftenquorum) | 270 |
I. Besonders hohe Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung im Bereich von Wahlen im Mitbestimmungsbereich | 271 |
II. Übertragbarkeit der Grundsätze des Parlamentswahlrechts auf Wahlen im Mitbestimmungssektor | 271 |
1. Staatliche Neutralität und Chancengleichheit | 274 |
2. Beeinträchtigung der Chancengleichheit – Zwingende Gründe – Das Argument der Zersplitterung | 275 |
3. Eigene Auffassung | 279 |
a) Verfassungswidrigkeit des vormaligen Zehn-Prozent-Quorums des § 14 Abs. 4 und 5 BetrVG (Fassung vor der Novelle 1988) | 279 |
b) Vorgaben an ein verfassungsgemäßes Quorum für Wahlvorschläge zu Betriebsratswahlen | 279 |
B. Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe? | 282 |
I. Betonte Zurückhaltung in Rechtsprechung und Literatur | 282 |
II. Beschränkung der Wahlmöglichkeit des Gesetzgebers auf das Verhältniswahlrecht bei Parlamentswahlen? | 284 |
1. Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur: Keine Festlegung auf ein bestimmtes Wahlsystem durch das Grundgesetz | 284 |
2. Gegenauffassungen: Festlegung der Verfassung auf die grundsätzliche Geltung des Verhältniswahlrechts | 287 |
3. Eigene Meinung | 289 |
4. Zwischenergebnis | 292 |
5. Übertragbarkeit dieses Befundes auf das Betriebsverfassungsrecht | 293 |
a) Ausgestaltung des Wahlrechts zum Betriebsrat – Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität) | 294 |
b) Demokratisch verfasste Repräsentation als Folge der staatlich vorgegebenen Zwangskorporation | 294 |
c) Demokratieprinzip – Immanenz des Minderheitenschutzes – Grundrechtliches Optimierungsgebot | 295 |
d) Differenzierende staatliche Ausgestaltung bei Wahlen | 297 |
e) Faktische staatliche Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften durch ein System der Mehrheitswahl | 297 |
f) Verfassungsrechtlich legitime Differenzierung aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats? – Das Zersplitterungsargument | 297 |
g) Kein Erfordernis der „Regierungsbildung“ | 298 |
III. Ergebnis | 301 |
C. Vorgabe eines bestimmten Zählsystems im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältniswahl? | 302 |
D. Die Wahlrechtsgrundsätze der „Geheimheit“ und „Freiheit“ der Wahl in ihrer spezifischen Schutzfunktion für die Minderheitsgewerkschaften | 304 |
I. Insbesondere: Die unaufgeforderte Übermittlung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand an den Wahlberechtigten | 306 |
II. Eigene Stellungnahme | 308 |
1. Unaufgeforderte Übersendung oder Überbringung der Briefwahlunterlagen | 308 |
2. Sofortige Rückübermittlung der unaufgefordert durch den Boten übermittelten Briefwahlunterlagen | 310 |
III. Die Gestattung der Einsichtnahme in die bei ihm geführte Wählerliste durch den Wahlvorstand während der laufenden Betriebsratswahl – Die Bekanntmachung der Rücksendevermerke durch den Wahlvorstand | 311 |
1. Die Sicht des Bundesverwaltungsgerichts | 312 |
2. Kritik an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts | 313 |
3. Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts | 314 |
4. Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000 | 316 |
a) Freiheit der Wahl | 316 |
b) Chancengleichheit der Wahlbewerber und Gewerkschaften bei der Betriebsratswahl | 317 |
5. Ergebnis | 318 |
IV. Die Sicherung des Wählervotums – Der Umgang mit der Wahlurne | 319 |
1. Die effektive Versiegelung der Wahlurne | 320 |
2. Die Sicherstellung der Wahlurne selbst | 322 |
3. Eigene Auffassung | 324 |
E. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts (Freistellung des gewerkschaftlichen Wahlvorschlags vom gesetzlichen Unterschriftenquorum) gem. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG? | 326 |
I. (Verfassungsrechtliche) Kritik am gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrecht | 326 |
II. Argumente für die Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts | 328 |
III. Ergebnis | 330 |
§ 4 Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren (nach §§ 14a, 14 Abs. 2 Satz 2, HS 2 BetrVG) | 331 |
A. Minderheitsspezifische Auswirkungen der zwingenden gesetzlichen Anordnung der Mehrheitswahl in Kleinbetrieben | 331 |
B. Erleichterung der Errichtung betrieblicher Interessenvertretungen als tragfähiger Sachgrund für die Durchbrechung des verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes der Verhältniswahl bei Wahlen zum Betriebsrat? | 332 |
C. Bestehen eines gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts als Ausgleich für die Abschaffung des Verhältniswahlrechts für Kleinbetriebe mit der Novelle 2001? | 334 |
§ 5 Die obligatorische Abbildung der Geschlechterquote (gem. §§ 15 Abs. 2 BetrVG, 15 Abs. 5 Nr. 2 WO BetrVG) | 335 |
A. Die Neuregelung | 335 |
B. Praktische Umsetzung des § 15 Abs. 2 BetrVG bei Betriebsratswahlen | 336 |
C. Spezifische Problematik im Hinblick auf die Vorschlagsliste(n) der Minderheitsgewerkschaft(en) | 338 |
D. Rechtfertigungsversuche für den Eingriff in den Grundsatz der formalen Wahlrechtsgleichheit | 340 |
I. Aspekt der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats als „zwingender Grund“ für die Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit? | 340 |
1. Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Gruppeninteressen | 340 |
2. Einwände gegen die geschlechtsspezifische Gruppendefinition | 342 |
3. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2005 | 343 |
4. Eigene Stellungnahme | 344 |
a) Gleichstellungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG als Rechtfertigung für eine Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit? | 346 |
b) Verbot einer Quotenregelung im Bereich von Wahlen? | 346 |
c) Abwägung der kollidierenden Verfassungsgüter | 347 |
d) Problem des schematischen Ausgleichs der Unterrepräsentation ohne Einzelfallprüfung | 349 |
II. Ergebnis | 350 |
§ 6 Die Bestellung des Wahlvorstands (§ 16 BetrVG) | 351 |
A. Verfassungsfestigkeit des Entsendungsrechts der Gewerkschaften gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG | 351 |
I. Sinn und Zweck des gewerkschaftlichen Entsendungsrechts | 351 |
II. Prüfung des § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG am oben entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstab | 352 |
1. Zusammenfassung der Maßstabsüberlegungen | 352 |
2. Anwendung des besonders strengen Maßstabs für die Ausgestaltung des Wahlverfahrens auf die Prüfung des Entsenderechts? | 353 |
3. Ergebnis: Zwingende Ermöglichung der Repräsentanz der Minderheitsgewerkschaften im Wahlvorstand gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG | 354 |
B. Bestellung des Wahlvorstands gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG als ein dem Prinzip der Verhältniswahl unterliegender Wahlakt | 357 |
I. Bestellung des Wahlvorstands: einfacher Beschluss des Betriebsrats oder Wahlakt? | 358 |
1. Literaturauffassungen | 358 |
2. Eigene Auffassung | 359 |
a) Sprachliche Auslegung des Bestellungsbegriffs in § 16 Abs. 1 BetrVG | 359 |
b) Kein Ausschluss von Wahlen auch im Rahmen eines Geschäftsordnungsbeschlusses gem. § 33 BetrVG | 360 |
c) Ausstrahlungswirkung des Art. 9 Abs. 3 GG auf die Auslegung des Bestellungsbegriffs | 360 |
d) Zwischenergebnis | 361 |
II. Bestellung der Wahlvorstandsmitglieder im Wege der Verhältniswahl? | 362 |
III. Ergebnis | 362 |
§ 7 Die Wahlanfechtung (§ 19 BetrVG) | 363 |
A. Allgemeine Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG | 363 |
B. Spezifische Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts für Minderheitskoalitionen | 364 |
C. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts? | 365 |
I. Im Allgemeinen: Im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG an sich | 365 |
II. Im Besonderen: Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Minderheitskoalitionen | 366 |
III. Ergebnis | 366 |
§ 8 Der Betriebsausschuss (§ 27 BetrVG) | 367 |
A. Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl, § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG? | 367 |
I. Verhältniswahl als Grundprinzip der Betriebsverfassung | 368 |
1. Gesetzessystematische Überlegungen | 368 |
2. Verfassungsrechtliche Überlegungen | 369 |
a) Beachtung des Prinzips der Verhältniswahl auch bei der Organbildung als Gebot der Wahlrechtsgleichheit gem. Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG | 369 |
b) Rechtsanalogie zum Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen | 370 |
c) Demokratieprinzip | 373 |
d) Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts | 373 |
II. Ergebnis: Durchgreifen des Grundprinzips der Verhältniswahl – Vorliegen einer Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl gem. § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG | 375 |
B. Minderheitenschutz durch Vorrang des Betriebsratsplenums für Entscheidungen im Kernbereich seiner gesetzlichen Befugnisse | 377 |
I. Das „Entkernungsverbot“ | 377 |
II. Rechtstatsächliche Funktion des „Entkernungsverbots“ für den Schutz der Minderheitsgewerkschaften | 377 |
III. Verfassungsrechtlich gesicherte Verbindlichkeit des „Entkernungsverbots“ zugunsten von Minderheitsgewerkschaften? | 378 |
C. Die Nachbesetzung von Betriebsausschusssitzen | 379 |
I. Nachbesetzung durch Mehrheitswahl | 379 |
II. Wahl von Ersatzmitgliedern | 380 |
III. Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG | 381 |
IV. Effektive Gewährleistung des Minderheitenschutzes durch Abberufungsquorum, § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG? | 383 |
§ 9 Weitere Ausschüsse (§ 28 Abs. 1, 2 BetrVG) | 385 |
§ 10 Die Einberufung der Betriebsratssitzungen (§ 29 BetrVG) | 386 |
A. Die Verwirklichung eines effektiven Schutzes der Vertreter der Minderheitskoalitionen durch ausreichende Information, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG | 386 |
B. Recht auf neutrale und gleichwertige und zeitlich synchrone Vorabinformation durch den Betriebsratsvorsitzenden in „Fraktionsvorbesprechungen“ | 387 |
C. Notwendigkeit der Einstimmigkeit für „ad hoc“ erfolgende Ergänzungen oder Veränderungen als Verwirklichung des Rechts der Minderheitenvertreter auf effektive Informationsteilhabe | 388 |
D. Quorumsvorschrift des § 29 Abs. 3 BetrVG als Sicherung der effektiven Einflussnahmemöglichkeit auch der Vertreter von Minderheitskoalitionen – Verfassungsfestigkeit? | 390 |
§ 11 Teilnahme der Gewerkschaften an Betriebsratssitzungen (§ 31 BetrVG) – verfassungsrechtliche Notwendigkeit? | 392 |
§ 12 Das Unterlagen-Einsichtsrecht (§ 34 Abs. 3 BetrVG) | 393 |
A. Allgemeine Bedeutung für die Minderheitsgewerkschaften | 393 |
B. Spezielle Auswirkungen für die Vertreter der Minderheitsgewerkschaft | 394 |
§ 13 Die Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG) | 395 |
A. Umgehung des Minderheitenschutzes durch autonome Regelungen der Geschäftsordnung? | 395 |
I. Das Problem: Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter als gesetzte Mitglieder in den weiteren Ausschüssen | 395 |
II. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München | 396 |
III. Eigene Auffassung | 397 |
IV. Die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.11.2005 | 399 |
B. Ergebnis | 400 |
§ 14 Schutz der Minderheitenvertreter vor Aufgabenentzug oder vor der Betrauung mit ausschließlich „randständigen“ Aufgaben? | 401 |
§ 15 Die Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder als „ehrenamtliche“ Tätigkeit (§ 37 BetrVG) | 402 |
A. Freistellung bei konkreter Erforderlichkeit, § 37 Abs. 2 BetrVG | 402 |
I. Ausgangspunkt: Unabhängigkeit des Betriebsratsamts | 402 |
II. Priorität der Freigestellten für die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben? | 403 |
B. Eigene Auffassung | 404 |
§ 16 Der Schulungsanspruch der Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG) | 406 |
A. Grundsatz: Kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Schulung im Rahmen der Erforderlichkeit | 406 |
B. Subjektiv-rechtlicher Einschlag des kollektiven Schulungsanspruchs | 407 |
C. Anspruch auf Schulung durch die eigene Minderheitsgewerkschaft? | 409 |
D. Verbot der „Schulung wider Willen“ der Minderheitskoalitionäre durch die Mehrheitsgewerkschaft | 410 |
E. Ergebnis | 410 |
§ 17 Freistellungen (§ 38 BetrVG) | 411 |
A. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahlmodus, § 38 Abs. 1 Satz 2 BetrVG | 411 |
B. Die Nachbesetzung freigewordener Freistellungspositionen | 412 |
I. Nachwahl mit einfacher Mehrheit? | 413 |
1. Begründungsversuche | 413 |
2. Gegenargumente | 414 |
3. Zwischenergebnis | 415 |
II. Verwirklichung des Minderheitenschutzes | 416 |
1. Neuwahl aller Freizustellenden? | 416 |
2. Ergebnis: Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG | 417 |
III. Isolierte Nachwahl bei Listenerschöpfung? | 419 |
C. Kein Freistellungsverzicht zu Lasten der Minderheit | 421 |
D. Keine Verteilung der Teilfreistellungen gem. § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nach Köpfen | 423 |
E. Herabsetzung der Freistellungsstaffel gem. § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG zu Lasten der Minderheit? | 424 |
F. Folgen der Verringerung der Belegschaftsstärke für das Freistellungskontingent für die Minderheitenliste | 425 |
§ 18 Das Betriebsversammlungs-Erzwingungsrecht (§ 43 Abs. 4 BetrVG) | 427 |
§ 19 Die Bildung des Gesamtbetriebsrats (§ 47 BetrVG) | 429 |
A. Entsendung: Wahl oder einfacher Geschäftsführungsbeschluss des Betriebsrats? | 429 |
B. Verhältniswahl als Gebot eines effektiven Minderheitenschutzes | 430 |
I. Allgemeine Gesichtspunkte | 430 |
II. Die Stellung des Gesamtbetriebsrats im Gesamtgefüge der Betriebsverfassung | 432 |
III. Möglichkeit der Herstellung „praktischer Konkordanz“ der Koalitionsfreiheit konkurrierender Gewerkschaften durch die Entsendung im Wege der Verhältniswahl | 433 |
IV. Das Folgeproblem der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat: Regelungslücke? | 436 |
C. Tarifliche Entsendungsregelungen | 437 |
I. Regelungen über die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats | 437 |
II. Tarifvertragliche Regelung der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat | 439 |
§ 20 Das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat (gem. § 49 letzte Alt. BetrVG) – Bestehen einer Regelungslücke | 441 |
§ 21 Der Gesamtbetriebsausschuss (§ 51 BetrVG) | 443 |
A. Wahl im Wege der Verhältniswahl – kein „Redaktionsversehen“ | 443 |
B. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahl | 444 |
C. Besetzung der weiteren Ausschüsse des Gesamtbetriebsrats | 445 |
§ 22 Die Betriebsräteversammlung (§ 53 BetrVG) | 446 |
§ 23 Der Konzernbetriebsrat – Die Entsendung in den Konzernbetriebsrat (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) | 447 |
§ 24 Der Konzernbetriebsausschuss (§ 59 Abs. 1 BetrVG) | 448 |
§ 25 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 ff. BetrVG) | 448 |
§ 26 Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG) | 449 |
A. „Bestellung“ gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Beschluss mit wahlähnlichem Charakter? | 449 |
B. § 76 Abs. 8 BetrVG – Die Ersetzung der Einigungsstelle durch eine tarifliche Schlichtungsstelle | 451 |
I. Minderheitenspezifische Bedeutung der Regelung | 451 |
II. Verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf § 76 Abs. 8 BetrVG | 452 |
III. Eigene Stellungnahme | 453 |
IV. Ergebnis | 457 |
§ 27 Der Versetzungsschutz für Betriebsratsmitglieder (§ 103 Abs. 3 BetrVG) | 457 |
A. Maßstabsüberlegungen für die Erteilung der Zustimmung oder deren Verweigerung durch den Betriebsrat | 459 |
I. Allgemeine Überlegungen | 459 |
II. Besondere, minderheitenbezogene Überlegungen | 461 |
B. Rechtsschutz des betroffenen Vertreters der Minderheitsgewerkschaft bei Zustimmung des Betriebsrats | 463 |
§ 28 Der Wirtschaftsausschuss (§§ 106 ff. BetrVG) | 466 |
A. „Bestimmung“ der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses gem. § 107 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Wahlakt? | 466 |
B. Ersetzung des Wirtschaftsausschusses durch einen Ausschuss des Betriebsrats gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG | 469 |
I. Gesetzlicher Zweck | 469 |
II. Beschluss nach § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG als Entscheidung des Betriebsrats für die Unterstellung unter die allgemeinen Maßgaben an die Besetzung von Ausschüssen | 470 |
C. Umgehung des Minderheitenschutzes durch Kooptationsmöglichkeit gem. §§ 107 Abs. 3 Satz 3 BetrVG? | 472 |
§ 29 Die tarifliche Betriebsverfassung im Flugbetrieb von Luftfahrtunternehmen (§ 117 Abs. 2 BetrVG) | 473 |
A. Verfassungswidrigkeit unter dem Aspekt der Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG? | 474 |
B. Weitere Aspekte einer möglichen Verfassungswidrigkeit | 477 |
C. Folgeproblem: Völliger Ausfall der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretung für das fliegende Personal? | 479 |
Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der Untersuchung | 480 |
Literaturverzeichnis | 484 |
Schlagwortverzeichnis | 516 |