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Die Stellung der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung.

AutorJens Klein
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 261
Seitenanzahl524 Seiten
ISBN9783428524006
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Die betriebsverfassungsrechtliche Praxis ist erstaunlich oft von der heftigen Konkurrenz zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften und deren Vertretern gekennzeichnet. Nach einem Blick auf die Entwicklung der Minderheitsgewerkschaften widmet sich Jens Klein dem verfassungsrechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung und verwirft dann die These der Rechtsprechung vom 'einheitlichen Gewerkschaftsbegriff' im gesamten Arbeitsrecht. Anhand eines 'ausdifferenzierten Anforderungsprofils' werden stattdessen die minderheitsrelevanten Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts untersucht, wobei der Autor insbesondere die These entwickelt, dass das Minderheitsschützende Verhältniswahlrecht wegen des bereits im Koalitionsgrundrecht angelegten Pluralismusgedankens das Betriebsverfassungsrecht im Organisatorischen in fundamentaler Weise durchstrukturiert, so dass auch die Legitimität betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge nicht gegeben sei. Besonderes Gewicht legt der Verfasser auch auf die Aufarbeitung und Kritik der einschlägigen (verfassungsgerichtlichen) Rechtsprechung.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Danksagung6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis25
Einleitung: Die Minderheitsgewerkschaften – Der Gegenstand der Untersuchung34
§ 1 Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne34
§ 2 Minderheitsgewerkschaften im besonderen, betriebsverfassungsrechtlichen Sinne39
§ 3 Minderheitenproblematik40
§ 4 Der Gang der Untersuchung42
1. Kapitel: Rechtstatsächlicher Hintergrund der Untersuchung44
§ 1 Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften in Deutschland44
A. Pluralität gewerkschaftlicher Ansätze bei der Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und im gesellschaftspolitischen Sektor44
B. Allgemeine Typologie gewerkschaftlicher Organisationsformen46
I. Die Richtungsgewerkschaften46
II. Die sog. „Einheitsgewerkschaft“47
III. Industriegewerkschaften48
IV. Organisation nach Berufsverbandsprinzip48
V. Statusgewerkschaften49
VI. Multibranchengewerkschaften49
VII. Betriebsgewerkschaften50
VIII. Überschneidung der Grundtypenformen in der gewerkschaftlichen Realität51
C. Spezielle Typologisierung nach richtungspolitisch-inhaltlichen Präferenzen51
I. Mitgliedschaftliche Verquickungen zwischen politischen Parteien und Spitzenfunktionären der Dachverbände51
II. Parteipolitische Neutralität und Unabhängigkeit als Begriffe eines Paradigmenwechsels von der Einheits- zur Richtungsgewerkschaft54
III. Unterschiedlich weite Wahrnehmung eines allgemeinpolitischen Mandats – gesellschaftspolitisch restriktive berufs- und betriebsbezogene Gewerkschaftstätigkeit57
§ 2 Historischer Abriss der Entwicklung der „Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne“61
A. Die Entwicklung der Christlichen Gewerkschaften62
B. Die Entwicklung des dbb beamtenbund und tarifunion65
§ 3 Rechtstatsächliche Tendenz zu härterer gewerkschaftlicher Konkurrenz69
A. Negative Veränderungen des gewerkschaftlichen Organisationsgrades69
B. Einflussfaktoren für den gewerkschaftlichen Organisationsgrad71
C. Konsequenzen für die gewerkschaftliche Konkurrenz73
I. Denkbare Konsequenzen aus der unterschiedlich starken Pointierung der „klassischen“ gewerkschaftlichen Aufgaben73
II. Enger werdender „Mitgliedermarkt“75
III. Gewerkschaftspolitische Taktiken auf dem Hintergrund der Konkurrenzsituation von Gewerkschaften in der Betriebsverfassung76
2. Kapitel: Der (verfassungs-)rechtliche Rahmen für die gewerkschaftliche Stellung und die gewerkschaftliche Tätigkeit in der Betriebsverfassung80
§ 1 Schutzumfang und Schutzfunktion des Art. 9 Abs. 3 GG80
A. Sachlicher Geltungsbereich: Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen80
I. Abhängig geleistete Arbeit im betrieblichen Rahmen80
II. Abhängig geleistete Arbeit und Unternehmenspolitik – historisch-funktionale Bestimmung des Gegenstands der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen82
III. Einflussnahme auf Betriebs- und Unternehmensverfassung – Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes83
B. Funktion der kollektiven Koalitionsfreiheit als Mittel der Verwirklichung der individuellen Koalitionsfreiheit der Organisierten85
I. Persönlicher Geltungsbereich: Individuelle Koalitionsfreiheit85
II. Persönlicher Geltungsbereich: Kollektive Koalitionsfreiheit85
1. Ideologische Differenzen über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit86
a) Kollektive Koalitionsfreiheit (auch) als Ausdruck des Ordnungsprinzips eines Kollektivwettbewerbs86
b) Koalitionsfreiheit als Instrument quasi-öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltung87
2. Konsequenzen des Streits über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit89
a) Konsequenzen aus einer privatautonomen Einordnung der kollektiven Koalitionsfreiheit im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus89
b) Konsequenzen aus einem Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit als Teil einer staatlich verliehenen sozialen Selbstverwaltung mit umfassender Repräsentationsfunktion für die Arbeitnehmerschaft im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus91
3. Argumente für das unterschiedliche Verständnis „des Wesens“ der Koalitionsfreiheit94
a) Historisch-entwicklungsbezogene Argumente94
aa) Die Entwicklung der Koalitionsfreiheit bis zum Ende des Kaiserreichs94
bb) Die Stellung der Koalitionsfreiheit seit der Weimarer Reichsverfassung96
cc) Die Stellung der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz97
b) Funktionsbezogene Argumentationsmuster98
aa) Kartellfunktion der Koalitionen98
bb) Staatsentlastende Funktion des Koalitionswesens99
cc) Kartellfunktion der Koalitionen – Ein Widerspruch zum koalitionspluralistisch offenen Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit?101
4. Ergebnis102
C. Allgemeine „vereinigungsrechtliche“ Anforderungen an Arbeitnehmerkoalitionen103
I. „Ad-hoc-Koalitionen“105
1. Das Erfordernis der „längeren Zeit“105
2. Organisierte Willensbildung107
II. Ergebnis108
D. Besondere, koalitionsspezifische Anforderungen109
I. Gegnerunabhängigkeit109
II. Überbetrieblichkeit110
1. Steuerung der Mitgliederstärke und -struktur der Vereinigung durch den Arbeitgeber110
2. Historische Begründung und Entwicklung der Forderung nach Überbetrieblichkeit111
3. Weitere Argumente für die Forderung nach Überbetrieblichkeit113
a) Gesamtwirtschaftlich sinnvolles Verhalten und Gruppenegoismus113
b) Tatbestandsmerkmal „für alle Berufe“ als Indiz der Zuweisung des grundrechtlichen Schutzes nur für Berufs- und Industrieverbände114
c) Dualismus von Tarifvertragssystem und Betriebsverfassung115
4. Zusammenfassung116
E. Gewerkschaftliche Konkurrenz als Freiheitsgewähr des Einzelnen gegenüber den Kollektivmächten117
I. Konflikt zwischen den Interessen einzelner Organisierten und ihrer eigenen Koalition118
II. Konflikt zwischen dem Einzelnen und der „tonangebenden“ Koalition120
F. Abschied von der Kernbereichslehre des Bundesverfassungsgerichts – Grundsätzliche Schutzgewährung für jede koalitionsspezifische Tätigkeit121
I. Die Entwicklung der Kernbereichslehre in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts122
II. Die Kernbereichslehre und ihre Kritik in der Literatur125
III. Art. 9 Abs. 3 GG als „unfertige Grundrechtsgewährleistung“127
IV. Grenzen und Maßstab staatlicher Ausgestaltung durch verfassungsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes131
1. Keine grundsätzliche staatliche Rechtfertigungslast des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit131
2. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz132
a) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität) – weite staatliche Einschätzungsprärogative133
b) Bindung der Koalitionsbetätigung an die allgemeine Rechtsordnung135
c) Wechselwirkungsgedanke138
d) Unantastbarkeit des Kernbereichs140
e) Gewährleistung effektiver Grundrechtsausübung – Untermaßverbot140
3. Allgemeiner Gleichheitssatz – Diskriminierungsverbot142
a) Allgemeine Anforderungen des Gleichheitssatzes an staatliches Handeln142
b) Ausformung eines speziellen Anforderungsprofils für das erlaubte Maß der Differenzierung – Prüfungsintensität144
c) Ausdifferenziertes Anforderungsprofil bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit145
d) Weitere Verstärkung der Prüfungsintensität bei Wahlen146
e) Staatliche Neutralität als Ausfluss des Allgemeinen Gleichheitssatzes147
f) Zersplitterungsargument als Sachkriterium der Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitskoalitionen bzw. Gewerkschaften?149
g) Effektivität des Minderheitenschutzes als Verwirklichung des Koalitionsgrundrechts von Minderheitsgewerkschaften bzw. -koalitionen150
aa) Allgemeine – positive – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung150
bb) Spezielle – negative – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung – Unlauterkeitsgrenzen und Auswirkungen von Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG152
cc) Insbesondere: bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in staatlich vorgegebenen Zwangskorporationen („konkurrierende Einrichtungen“)154
dd) Vorgaben des Demokratieprinzips an die Verwirklichung der kollektiven Koalitionsfreiheit bei der Ausgestaltung zwangskorporierter Mitbestimmung155
ee) Grundsätzlicher Geltungsanspruch des Demokratiegebots als Folge der Zwangskorporation? – Regelungsunterworfenheit der Zwangskorporierten157
ff) Demokratisches Verfahren160
gg) Grundsatz der Mehrheitsherrschaft – Immanenz des Minderheitenschutzes160
hh) Allgemeine Konsequenzen des auch aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes für die Anwendung der Normen des Betriebsverfassungsrechts162
ii) Besondere Konsequenz des aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes – Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe?163
§ 2 Landesverfassungsrechtliche Regelungen der Koalitionsfreiheit164
§ 3 International-rechtliche Gewährleistungen der Koalitionsfreiheit165
3. Kapitel: Die Untauglichkeit der These vom „einheitlichen Gewerkschaftsbegriff für die gesamte arbeitsrechtliche Gesetzgebung“, insbesondere für die Betriebsverfassung167
§ 1 Der „einheitliche Gewerkschaftsbegriff“ in seiner Sperrfunktion für kleinere Arbeitnehmerverbände167
§ 2 Einheitlichkeit der Begriffsverwendung aus juristisch-methodologischer Sicht168
§ 3 Die Rechtsprechungsthese des Bestehens eines „einheitlichen Gewerkschaftsbegriffs“: Entwicklung und Kritik170
A. Die historisch-soziologische Argumentation170
B. Notwendigkeit des Auftretens eines Verbandes mit sozialer Mächtigkeit auch im Bereich „sekundärer Gewerkschaftsrechte“ in der Betriebsverfassung174
I. Der wesentliche Inhalt der Entscheidung vom 23.04.1971174
II. Kritik an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter dem Gesichtspunkt der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht des § 74 Abs. 2 BetrVG175
III. Systemfremdheit des tarifrechtlichen Gegengewichtsprinzips in der Betriebsverfassung am Beispiel konkret eingeräumter gewerkschaftlicher Sekundärrechte178
IV. Verzahnung von Tarif- und Betriebsverfassungsrecht durch betriebsverfassungsbezogene Regelungs- und Normsetzungskompetenz181
C. Zwischenergebnis182
D. Weitere Einwände gegen die These vom einheitlichen Gewerkschaftsbegriff183
I. Verbot der Diskriminierung von Koalitionen gem. Art. 9 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG183
II. Der verfassungsrechtliche Sonderstatus der Beamtenverbände in der Personalverfassung – längst anerkannter Bruch der Einheitlichkeit des Gewerkschaftsbegriffs186
§ 4 Ergebnis188
4. Kapitel: Die Verwirklichung des effektiven Grundrechtsschutzes der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung190
§ 1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG)190
A. „Gewerkschaften“ – Kein Erfordernis der Mächtigkeit im tarifrechtlichen Sinne192
B. Prozessuale Anforderungen an den Nachweis des „Vertretenseins“ im Betrieb193
C. Die Neutralitätspflicht des Arbeitgebers gegenüber den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften196
I. Neutralitätspflicht aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses eigener Art („Betriebsverhältnis“)?196
II. Neutralitätspflicht als Ausfluss des koalitionsrechtlichen Diskriminierungsverbots199
1. Praktische Folgerungen aus der Neutralitätspflicht des Arbeitgebers – gleichgeordneter Verhandlungsanspruch aller Gewerkschaften im Betrieb – Verhandlungspflicht201
2. Weitere Folgen der Neutralitätspflicht bei der Gestattung der gewerkschaftlichen Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers202
3. Keine Relevanz des Streits um die Legitimität einer Indienstnahme des sozialen Gegenspielers204
C. Allgemeines gewerkschaftliches Zugangsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG205
D. Gewerkschaftliches Zugangsrecht aus dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich gebotenen Minderheitenschutzes?207
I. Argumente für und gegen ein koalitionsrechtliches Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Gewerkschaften207
1. Individualrechtliche Verankerung des Koalitionsgrundrechts207
2. Kreation eines Zugangsrechts alleine durch Satzungsgestaltung der zutrittswilligen Gewerkschaft209
3. Entstehungsgeschichte des gewerkschaftlichen Zugangsrechts des § 2 Abs. 2 BetrVG210
4. „Wesentlichkeitsüberlegungen“211
5. Eigentums- und Hausrecht des Arbeitgebers212
6. Übereinkommen Nr. 135 ILO – Gewohnheitsrecht214
II. Abschließende Stellungnahme215
1. Unerlässlichkeit215
2. Hoher Rang des Koalitionspluralismus217
3. Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Koalition – Verbotene Erfolgsverschaffung?218
III. Ergebnis219
E. Akzessorisches betriebsverfassungsrechtliches Zugangsrecht gem. § 2 Abs. 2 BetrVG auch für die Minderheitskoalitionäre im Betriebsrat?220
§ 2 Abweichende Regelungen (§ 3 BetrVG)222
A. Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien im Bereich der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsstruktur?224
I. Bedeutung der Fragestellung im Untersuchungszusammenhang224
II. Das Verhältnis zwischen tariflicher und gesetzlicher Regelungsmacht im Bereich der Organisationsstruktur der Betriebsverfassung225
1. Kein Normsetzungsmonopol der Koalitionen225
2. Keine grundsätzliche Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG227
3. Keine spezielle Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der Organisation der Betriebsverfassung228
a) Verhältnis tarifautonomer und staatlicher Normsetzungsmacht: Keine konkreten Vorrangprinzipien228
b) Vorrang des Gesetzgebers in der Betriebsverfassung230
aa) Begrenzung der Normsetzungskompetenz der Tarifvertragsparteien im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips – Vermutung der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems nur bei traditionell originären tarifvertraglichen Regelungsfragen230
bb) Die staatliche Regelung des Betriebsverfassungsgesetzes als verhältnismäßige Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG232
III. Ergebnis234
B. Notwendige Erfassung der Nicht- oder Andersorganisierten durch Tarifverträge im Rahmen des § 3 BetrVG235
C. Die Auseinandersetzung um das Bestehen von Legitimationsproblemen bei der tarifvertraglichen Gestaltung des betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsrechts im Rahmen des § 3 Abs. 1 BetrVG im Hinblick auf Außenseiter und Andersorganisierte236
I. Nichtbestehen eines Legitimationsdefizits wegen fehlender Fremdbestimmung der Außenseiter und Nichtorganisierten durch Organisationstarifvertrag?237
II. Keine Legitimation der Außenseitergeltung durch die Tarifautonomie238
III. Abschaffung des präventiven staatlichen Zulassungsverfahrens für Organisationstarifverträge als unüberbrückbares Legitimationsdefizit?240
1. Legitimation durch ausdrückliches staatliches Genehmigungserfordernis –„Theorie vom hoheitlichen Rechtsetzungsakt“240
a) Befürwortende Stimmen240
b) Gegenstimmen243
2. Legitimationsmöglichkeiten jenseits eines ausdrücklichen staatlichen Genehmigungserfordernisses?243
a) § 3 Abs. 1 BetrVG als „Erneuerung der Beleihung durch den Staat“244
b) Legitimation der Außenseiterbindung durch § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 TVG als Transmissionsnormen für tarifliche Regelungen der betrieblichen Organisationsverfassung?245
c) Die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 2 TVG in der Sicht von Literatur und Rechtsprechung246
aa) Stellungnahmen in der Literatur247
(1) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit247
(2) Bejahung der Verfassungsmäßigkeit248
bb) Die Rechtsprechung250
(1) Das Bundesarbeitsgericht250
(2) Das Bundesverfassungsgericht250
IV. Eigene Stellungnahme zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 BetrVG253
1. Bestehen eines Legitimationsbedürfnisses für die Außenseitergeltung betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen253
2. Kein Entfallen des Legitimationsbedürfnisses wegen eintretender Fremdbestimmung durch Strukturtarifvertrag253
3. Legitimation durch staatliche Mitwirkung an der Normsetzung bzw. Normerstreckung auf Außenseiter254
a) Die Funktion des Genehmigungsvorbehalts gem. § 3 Abs. 2 BetrVG a.F.254
b) Überbrückung des eingetretenen Legitimationsdefizits durch § 3 Abs. 2 TVG?256
aa) Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG256
(1) Verfassungsmäßigkeit der Außenseitererfassung qua „Natur der Sache“?256
(2) § 3 Abs. 2 TVG als ausreichende staatliche Mitwirkung bei der Erfassung der Außenseiter und Andersorganisierten?257
(a) § 3 Abs. 2 TVG als generelle Allgemeinverbindlicherklärung258
(b) § 3 Abs. 2 TVG als dynamische Verweisung auf Tarifverträge259
bb) Zwischenergebnis zur Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG261
c) Unverzichtbarkeit des staatlichen Genehmigungsvorbehalts261
aa) Ausgangspunkt: Vermutung der Gefährdung von Minderheitsinteressen bei alleiniger Vertretung durch die Mehrheit262
bb) Konsequenz: Notwendigkeit einer effektiven Ex-ante-Kontrolle betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge264
(1) Indirekte Bestätigung des Gebots der Ex-ante-Kontrolle durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebot und zur Wesentlichkeitstheorie266
(2) Kein Ersatz der staatlichen Ex-ante-Kontrolle durch verfahrensmäßige Einbindung aller potentiell betroffenen Gewerkschaften267
D. Ergebnis268
§ 3 Betriebsratswahlen (§ 14 BetrVG)269
A. Verfassungsfestigkeit des § 14 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 BetrVG (Unterschriftenquorum)270
I. Besonders hohe Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung im Bereich von Wahlen im Mitbestimmungsbereich271
II. Übertragbarkeit der Grundsätze des Parlamentswahlrechts auf Wahlen im Mitbestimmungssektor271
1. Staatliche Neutralität und Chancengleichheit274
2. Beeinträchtigung der Chancengleichheit – Zwingende Gründe – Das Argument der Zersplitterung275
3. Eigene Auffassung279
a) Verfassungswidrigkeit des vormaligen Zehn-Prozent-Quorums des § 14 Abs. 4 und 5 BetrVG (Fassung vor der Novelle 1988)279
b) Vorgaben an ein verfassungsgemäßes Quorum für Wahlvorschläge zu Betriebsratswahlen279
B. Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe?282
I. Betonte Zurückhaltung in Rechtsprechung und Literatur282
II. Beschränkung der Wahlmöglichkeit des Gesetzgebers auf das Verhältniswahlrecht bei Parlamentswahlen?284
1. Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur: Keine Festlegung auf ein bestimmtes Wahlsystem durch das Grundgesetz284
2. Gegenauffassungen: Festlegung der Verfassung auf die grundsätzliche Geltung des Verhältniswahlrechts287
3. Eigene Meinung289
4. Zwischenergebnis292
5. Übertragbarkeit dieses Befundes auf das Betriebsverfassungsrecht293
a) Ausgestaltung des Wahlrechts zum Betriebsrat – Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität)294
b) Demokratisch verfasste Repräsentation als Folge der staatlich vorgegebenen Zwangskorporation294
c) Demokratieprinzip – Immanenz des Minderheitenschutzes – Grundrechtliches Optimierungsgebot295
d) Differenzierende staatliche Ausgestaltung bei Wahlen297
e) Faktische staatliche Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften durch ein System der Mehrheitswahl297
f) Verfassungsrechtlich legitime Differenzierung aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats? – Das Zersplitterungsargument297
g) Kein Erfordernis der „Regierungsbildung“298
III. Ergebnis301
C. Vorgabe eines bestimmten Zählsystems im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältniswahl?302
D. Die Wahlrechtsgrundsätze der „Geheimheit“ und „Freiheit“ der Wahl in ihrer spezifischen Schutzfunktion für die Minderheitsgewerkschaften304
I. Insbesondere: Die unaufgeforderte Übermittlung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand an den Wahlberechtigten306
II. Eigene Stellungnahme308
1. Unaufgeforderte Übersendung oder Überbringung der Briefwahlunterlagen308
2. Sofortige Rückübermittlung der unaufgefordert durch den Boten übermittelten Briefwahlunterlagen310
III. Die Gestattung der Einsichtnahme in die bei ihm geführte Wählerliste durch den Wahlvorstand während der laufenden Betriebsratswahl – Die Bekanntmachung der Rücksendevermerke durch den Wahlvorstand311
1. Die Sicht des Bundesverwaltungsgerichts312
2. Kritik an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts313
3. Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts314
4. Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000316
a) Freiheit der Wahl316
b) Chancengleichheit der Wahlbewerber und Gewerkschaften bei der Betriebsratswahl317
5. Ergebnis318
IV. Die Sicherung des Wählervotums – Der Umgang mit der Wahlurne319
1. Die effektive Versiegelung der Wahlurne320
2. Die Sicherstellung der Wahlurne selbst322
3. Eigene Auffassung324
E. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts (Freistellung des gewerkschaftlichen Wahlvorschlags vom gesetzlichen Unterschriftenquorum) gem. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG?326
I. (Verfassungsrechtliche) Kritik am gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrecht326
II. Argumente für die Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts328
III. Ergebnis330
§ 4 Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren (nach §§ 14a, 14 Abs. 2 Satz 2, HS 2 BetrVG)331
A. Minderheitsspezifische Auswirkungen der zwingenden gesetzlichen Anordnung der Mehrheitswahl in Kleinbetrieben331
B. Erleichterung der Errichtung betrieblicher Interessenvertretungen als tragfähiger Sachgrund für die Durchbrechung des verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes der Verhältniswahl bei Wahlen zum Betriebsrat?332
C. Bestehen eines gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts als Ausgleich für die Abschaffung des Verhältniswahlrechts für Kleinbetriebe mit der Novelle 2001?334
§ 5 Die obligatorische Abbildung der Geschlechterquote (gem. §§ 15 Abs. 2 BetrVG, 15 Abs. 5 Nr. 2 WO BetrVG)335
A. Die Neuregelung335
B. Praktische Umsetzung des § 15 Abs. 2 BetrVG bei Betriebsratswahlen336
C. Spezifische Problematik im Hinblick auf die Vorschlagsliste(n) der Minderheitsgewerkschaft(en)338
D. Rechtfertigungsversuche für den Eingriff in den Grundsatz der formalen Wahlrechtsgleichheit340
I. Aspekt der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats als „zwingender Grund“ für die Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit?340
1. Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Gruppeninteressen340
2. Einwände gegen die geschlechtsspezifische Gruppendefinition342
3. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2005343
4. Eigene Stellungnahme344
a) Gleichstellungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG als Rechtfertigung für eine Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit?346
b) Verbot einer Quotenregelung im Bereich von Wahlen?346
c) Abwägung der kollidierenden Verfassungsgüter347
d) Problem des schematischen Ausgleichs der Unterrepräsentation ohne Einzelfallprüfung349
II. Ergebnis350
§ 6 Die Bestellung des Wahlvorstands (§ 16 BetrVG)351
A. Verfassungsfestigkeit des Entsendungsrechts der Gewerkschaften gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG351
I. Sinn und Zweck des gewerkschaftlichen Entsendungsrechts351
II. Prüfung des § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG am oben entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstab352
1. Zusammenfassung der Maßstabsüberlegungen352
2. Anwendung des besonders strengen Maßstabs für die Ausgestaltung des Wahlverfahrens auf die Prüfung des Entsenderechts?353
3. Ergebnis: Zwingende Ermöglichung der Repräsentanz der Minderheitsgewerkschaften im Wahlvorstand gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG354
B. Bestellung des Wahlvorstands gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG als ein dem Prinzip der Verhältniswahl unterliegender Wahlakt357
I. Bestellung des Wahlvorstands: einfacher Beschluss des Betriebsrats oder Wahlakt?358
1. Literaturauffassungen358
2. Eigene Auffassung359
a) Sprachliche Auslegung des Bestellungsbegriffs in § 16 Abs. 1 BetrVG359
b) Kein Ausschluss von Wahlen auch im Rahmen eines Geschäftsordnungsbeschlusses gem. § 33 BetrVG360
c) Ausstrahlungswirkung des Art. 9 Abs. 3 GG auf die Auslegung des Bestellungsbegriffs360
d) Zwischenergebnis361
II. Bestellung der Wahlvorstandsmitglieder im Wege der Verhältniswahl?362
III. Ergebnis362
§ 7 Die Wahlanfechtung (§ 19 BetrVG)363
A. Allgemeine Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG363
B. Spezifische Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts für Minderheitskoalitionen364
C. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts?365
I. Im Allgemeinen: Im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG an sich365
II. Im Besonderen: Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Minderheitskoalitionen366
III. Ergebnis366
§ 8 Der Betriebsausschuss (§ 27 BetrVG)367
A. Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl, § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG?367
I. Verhältniswahl als Grundprinzip der Betriebsverfassung368
1. Gesetzessystematische Überlegungen368
2. Verfassungsrechtliche Überlegungen369
a) Beachtung des Prinzips der Verhältniswahl auch bei der Organbildung als Gebot der Wahlrechtsgleichheit gem. Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG369
b) Rechtsanalogie zum Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen370
c) Demokratieprinzip373
d) Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts373
II. Ergebnis: Durchgreifen des Grundprinzips der Verhältniswahl – Vorliegen einer Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl gem. § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG375
B. Minderheitenschutz durch Vorrang des Betriebsratsplenums für Entscheidungen im Kernbereich seiner gesetzlichen Befugnisse377
I. Das „Entkernungsverbot“377
II. Rechtstatsächliche Funktion des „Entkernungsverbots“ für den Schutz der Minderheitsgewerkschaften377
III. Verfassungsrechtlich gesicherte Verbindlichkeit des „Entkernungsverbots“ zugunsten von Minderheitsgewerkschaften?378
C. Die Nachbesetzung von Betriebsausschusssitzen379
I. Nachbesetzung durch Mehrheitswahl379
II. Wahl von Ersatzmitgliedern380
III. Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG381
IV. Effektive Gewährleistung des Minderheitenschutzes durch Abberufungsquorum, § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG?383
§ 9 Weitere Ausschüsse (§ 28 Abs. 1, 2 BetrVG)385
§ 10 Die Einberufung der Betriebsratssitzungen (§ 29 BetrVG)386
A. Die Verwirklichung eines effektiven Schutzes der Vertreter der Minderheitskoalitionen durch ausreichende Information, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG386
B. Recht auf neutrale und gleichwertige und zeitlich synchrone Vorabinformation durch den Betriebsratsvorsitzenden in „Fraktionsvorbesprechungen“387
C. Notwendigkeit der Einstimmigkeit für „ad hoc“ erfolgende Ergänzungen oder Veränderungen als Verwirklichung des Rechts der Minderheitenvertreter auf effektive Informationsteilhabe388
D. Quorumsvorschrift des § 29 Abs. 3 BetrVG als Sicherung der effektiven Einflussnahmemöglichkeit auch der Vertreter von Minderheitskoalitionen – Verfassungsfestigkeit?390
§ 11 Teilnahme der Gewerkschaften an Betriebsratssitzungen (§ 31 BetrVG) – verfassungsrechtliche Notwendigkeit?392
§ 12 Das Unterlagen-Einsichtsrecht (§ 34 Abs. 3 BetrVG)393
A. Allgemeine Bedeutung für die Minderheitsgewerkschaften393
B. Spezielle Auswirkungen für die Vertreter der Minderheitsgewerkschaft394
§ 13 Die Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG)395
A. Umgehung des Minderheitenschutzes durch autonome Regelungen der Geschäftsordnung?395
I. Das Problem: Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter als gesetzte Mitglieder in den weiteren Ausschüssen395
II. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München396
III. Eigene Auffassung397
IV. Die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.11.2005399
B. Ergebnis400
§ 14 Schutz der Minderheitenvertreter vor Aufgabenentzug oder vor der Betrauung mit ausschließlich „randständigen“ Aufgaben?401
§ 15 Die Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder als „ehrenamtliche“ Tätigkeit (§ 37 BetrVG)402
A. Freistellung bei konkreter Erforderlichkeit, § 37 Abs. 2 BetrVG402
I. Ausgangspunkt: Unabhängigkeit des Betriebsratsamts402
II. Priorität der Freigestellten für die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben?403
B. Eigene Auffassung404
§ 16 Der Schulungsanspruch der Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG)406
A. Grundsatz: Kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Schulung im Rahmen der Erforderlichkeit406
B. Subjektiv-rechtlicher Einschlag des kollektiven Schulungsanspruchs407
C. Anspruch auf Schulung durch die eigene Minderheitsgewerkschaft?409
D. Verbot der „Schulung wider Willen“ der Minderheitskoalitionäre durch die Mehrheitsgewerkschaft410
E. Ergebnis410
§ 17 Freistellungen (§ 38 BetrVG)411
A. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahlmodus, § 38 Abs. 1 Satz 2 BetrVG411
B. Die Nachbesetzung freigewordener Freistellungspositionen412
I. Nachwahl mit einfacher Mehrheit?413
1. Begründungsversuche413
2. Gegenargumente414
3. Zwischenergebnis415
II. Verwirklichung des Minderheitenschutzes416
1. Neuwahl aller Freizustellenden?416
2. Ergebnis: Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG417
III. Isolierte Nachwahl bei Listenerschöpfung?419
C. Kein Freistellungsverzicht zu Lasten der Minderheit421
D. Keine Verteilung der Teilfreistellungen gem. § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nach Köpfen423
E. Herabsetzung der Freistellungsstaffel gem. § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG zu Lasten der Minderheit?424
F. Folgen der Verringerung der Belegschaftsstärke für das Freistellungskontingent für die Minderheitenliste425
§ 18 Das Betriebsversammlungs-Erzwingungsrecht (§ 43 Abs. 4 BetrVG)427
§ 19 Die Bildung des Gesamtbetriebsrats (§ 47 BetrVG)429
A. Entsendung: Wahl oder einfacher Geschäftsführungsbeschluss des Betriebsrats?429
B. Verhältniswahl als Gebot eines effektiven Minderheitenschutzes430
I. Allgemeine Gesichtspunkte430
II. Die Stellung des Gesamtbetriebsrats im Gesamtgefüge der Betriebsverfassung432
III. Möglichkeit der Herstellung „praktischer Konkordanz“ der Koalitionsfreiheit konkurrierender Gewerkschaften durch die Entsendung im Wege der Verhältniswahl433
IV. Das Folgeproblem der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat: Regelungslücke?436
C. Tarifliche Entsendungsregelungen437
I. Regelungen über die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats437
II. Tarifvertragliche Regelung der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat439
§ 20 Das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat (gem. § 49 letzte Alt. BetrVG) – Bestehen einer Regelungslücke441
§ 21 Der Gesamtbetriebsausschuss (§ 51 BetrVG)443
A. Wahl im Wege der Verhältniswahl – kein „Redaktionsversehen“443
B. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahl444
C. Besetzung der weiteren Ausschüsse des Gesamtbetriebsrats445
§ 22 Die Betriebsräteversammlung (§ 53 BetrVG)446
§ 23 Der Konzernbetriebsrat – Die Entsendung in den Konzernbetriebsrat (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG)447
§ 24 Der Konzernbetriebsausschuss (§ 59 Abs. 1 BetrVG)448
§ 25 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 ff. BetrVG)448
§ 26 Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)449
A. „Bestellung“ gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Beschluss mit wahlähnlichem Charakter?449
B. § 76 Abs. 8 BetrVG – Die Ersetzung der Einigungsstelle durch eine tarifliche Schlichtungsstelle451
I. Minderheitenspezifische Bedeutung der Regelung451
II. Verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf § 76 Abs. 8 BetrVG452
III. Eigene Stellungnahme453
IV. Ergebnis457
§ 27 Der Versetzungsschutz für Betriebsratsmitglieder (§ 103 Abs. 3 BetrVG)457
A. Maßstabsüberlegungen für die Erteilung der Zustimmung oder deren Verweigerung durch den Betriebsrat459
I. Allgemeine Überlegungen459
II. Besondere, minderheitenbezogene Überlegungen461
B. Rechtsschutz des betroffenen Vertreters der Minderheitsgewerkschaft bei Zustimmung des Betriebsrats463
§ 28 Der Wirtschaftsausschuss (§§ 106 ff. BetrVG)466
A. „Bestimmung“ der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses gem. § 107 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Wahlakt?466
B. Ersetzung des Wirtschaftsausschusses durch einen Ausschuss des Betriebsrats gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG469
I. Gesetzlicher Zweck469
II. Beschluss nach § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG als Entscheidung des Betriebsrats für die Unterstellung unter die allgemeinen Maßgaben an die Besetzung von Ausschüssen470
C. Umgehung des Minderheitenschutzes durch Kooptationsmöglichkeit gem. §§ 107 Abs. 3 Satz 3 BetrVG?472
§ 29 Die tarifliche Betriebsverfassung im Flugbetrieb von Luftfahrtunternehmen (§ 117 Abs. 2 BetrVG)473
A. Verfassungswidrigkeit unter dem Aspekt der Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG?474
B. Weitere Aspekte einer möglichen Verfassungswidrigkeit477
C. Folgeproblem: Völliger Ausfall der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretung für das fliegende Personal?479
Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der Untersuchung480
Literaturverzeichnis484
Schlagwortverzeichnis516

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