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Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz.

AutorChristian Raetzke
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Technikrecht 3
Seitenanzahl270 Seiten
ISBN9783428505500
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis. Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle 'klassischen' Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen. Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden. Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Erster Teil: Einführung
14
A. Ausgangslage14
B. Die Veränderungsgenehmigung als Frage des „Bestandsschutzes“
16
C. Kategorien von Veränderungsmaßnahmen18
D. Gang der Untersuchung20
Zweiter Teil: Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für wesentliche Veränderungen
21
A. Veränderung21
I. Die Anlage und ihr Betrieb als Gegenstand der Veränderung21
1. Unterscheidung21
2. Der Anlagenbegriff als Bezugspunkt22
a) Allgemeines22
b) Insbesondere: Um- oder Zubauten zur Brennelementlagerung23
II. Vergleichsmaßstab: die Genehmigung27
III. Insbesondere: Rahmenbestimmungen der Genehmigung30
1. Allgemeines30
2. Festlegung von Parametern32
B. Wesentlichkeit der Veränderung34
I. Der Wesentlichkeitsbegriff nach der Rechtsprechung34
II. „Wesentlichkeit“ als „Eignung“, das Sicherheitsniveau zu berühren36
III. Maßstab der Wesentlichkeit: jede Auswirkung37
IV. Anwendung40
1. Maßnahmen, die offenkundig keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau haben
40
2. Aufeinanderfolgen unwesentlicher Veränderungen42
3. Der Katalog des § 4 II 3 AtVfV42
C. Beteiligung der Öffentlichkeit43
I. Allgemeines43
II. § 4 IV 1 i.V.m. § 4 II AtVfV44
1. Satz 1 und 2 des § 4 II AtVfV44
a) Besorgnis von nachteiligen Auswirkungen für Dritte45
b) Ergänzung durch die Regelbeispiele des Satzes 247
c) Bezugnahme auf den Sicherheitsbericht48
d) Zusammenfassung: der Tatbestand des § 4 II 1 AtVfV49
e) Das Rechtsfolgeermessen im Rahmen des § 4 II 1 AtVfV49
2. Satz 3 des § 4 II AtVfV
50
3. Satz 4 des § 4 II AtVfV51
III. § 4 IV 2 AtVfV51
D. Fallgruppen für wesentliche Veränderungen und Öffentlichkeitsbeteiligung
52
I. Fälle des § 4 II 3 AtVfV52
1. Erhöhung der Aktivitätsabgaben und Immissionen (§ 4 II 3 Nr. 1 AtVfV)52
2. Änderung der Konzeption der Anlage oder der räumlichen Anordnung von Bauwerken, die sich auf die Störfallsicherheit auswirkt (§ 4 II 3 Nr. 2 AtVfV)
53
3. Änderungen an Sicherheitssystemen, die zu einer nicht unwesentlichen Minderung der Zuverlässigkeit führen können (§ 4 II 3 Nr. 3 AtVfV)
54
4. Erhöhung der thermischen Leistung oder des maximalen Spaltproduktinventars um mehr als 10% (§ 4 II 3 Nr. 4 AtVfV)
54
5. Erhöhung der Lagerkapazität für bestrahlte Brennelemente um mehr als 10% (§ 4 II 3 Nr. 5 AtVfV)
55
II. Sonstige Maßnahmen56
1. Einsatz andersartiger Brennelemente56
2. Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes58
E. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe im Hinblick auf Entscheidungen der Behörde zum Veränderungsgenehmigungsverfahren59
I. Entscheidung über die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens
59
II. Verzicht auf Öffentlichkeitsbeteiligung60
Dritter Teil: Genehmigungsfähigkeit
62
A. Prüfungs- und Regelungsumfang62
I. Allgemeine Abgrenzung63
II. Beschränkung des Regelungsgehalts durch die bestandskräftige Erstgenehmigung
66
1. Allgemeines66
2. Insbesondere: Rahmenbestimmungen der Genehmigung67
III. Abgrenzung zu § 17 AtG70
IV. Kriterien für die Festlegung des Regelungsumfangs bei Veränderungsgenehmigungen
72
1. „Qualitative“ und „quantitative“ Veränderungen: eine ungeeignete Unterscheidung
72
2. Ursache-Wirkungs-Zusammenhang73
3. Keine Anforderungen „anläßlich“ des Veränderungsgenehmigungsverfahrens
75
4. Unmaßgeblichkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als Grenze des Prüfungs- und Regelungsumfangs
77
B. Materiellrechtliche Voraussetzungen78
I. Struktur des § 7 II 1 Nr. 3 AtG79
1. Der Risikobegriff79
2. Darstellung des Streitstandes80
a) Die Rechtsprechung des BVerfG80
b) Die Rechtsprechung des BVerwG82
aa) Das Wyhl-Urteil83
bb) Die weitere Rechtsprechung des BVerwG und der Instanzgerichte89
c) Literatur92
3. Eigene Auffassung97
a) Die tatbestandliche Schadensvorsorge97
aa) Keine Pflicht zur unbeschränkten Schadensvorsorge im Sinne einer „Optimierung“
98
bb) Die Wahrscheinlichkeit als Grenze der tatbestandlichen Schadensvorsorge
100
cc) Schadensvorsorge als einheitliche Gefahrenabwehr105
dd) Kriterien zur Bestimmung der Grenze der tatbestandlichen Schadensvorsorge
111
b) Ermessensabhängige Restrisikominimierung112
c) Drittschutzfragen115
II. Einordnung von Anforderungen119
1. Anforderungen aus normativen Grenzwerten119
a) Dosisgrenzwerte nach § 45 StrlSchV119
aa) Objektiv-rechtliche Geltung119
bb) Drittschutz121
b) Störfallplanungsdosen, § 28 III StrlSchV122
aa) Objektiv-rechtliche Geltung122
bb) Drittschutz124
c) Strahlenminimierungsgrundsatz, § 28 I Nr. 2 StrlSchV124
aa) Objektiv-rechtliche Geltung124
bb) Drittschutz127
2. Generelle Anforderungen an die Anlagenauslegung128
a) Das kerntechnische Regelwerk128
b) Merkmale der sicherheitstechnischen Auslegung eines Kernkraftwerks130
c) Vorsorge gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse132
3. Konkrete Anforderungen auf der Grundlage tatsächlicher Wahrscheinlichkeiten
137
III. Zusammenfassung138
C. Anforderungen an Altanlagen140
I. Rechtliche Anforderungen im Wandel der Zeit141
1. Einführung141
2. Veränderungsgenehmigung und Bestandsschutz142
3. Anlässe für eine Änderung der tatbestandlichen Anforderungen146
II. Grundlagen des Bestandsschutzes148
1. Einführung149
2. Bestandsschutz aus Art. 14 GG?150
3. Bestandsschutz aufgrund der Bindungswirkung der Ausgangsgenehmigung?
157
4. Eigener Ansatz: Der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz als Auslegungskriterium
159
a) Die Auslegung der einfachgesetzlichen Regelung als Ausgangspunkt159
b) Vertrauensschutz162
III. Die Fortentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik als Grundlage und Bedingung einer veränderten Risikobeurteilung
164
1. Ausgangspunkt: Grundsätzliche Maßgeblichkeit der nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge
164
2. Einschränkungen169
a) Keine völlige Dynamisierung169
b) Ausprägungen des Bestandsschutzes gegenüber einer neuen Risikobeurteilung
173
aa) Keine über das Bestehende hinausgehende ermessensabhängige Restrisikominimierung bei Altanlagen
173
bb) Wandel der Sicherheitsphilosophie nicht maßgeblich176
(1) Allgemeines176
(2) Fallgruppen178
(3) Änderung des Regelwerkes180
(4) Ergebnis181
c) Entschädigung nach § 18 AtG?182
IV. Mäßigung der Anforderungen: der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
184
1. Einführung184
2. Geltung186
a) Verfassungsrechtliche Geltung186
b) Einfachrechtliche Geltung: § 7 II 2 AtG190
3. Ansatzpunkt der Anwendung190
4. Anwendungsbereich191
a) Bereich der tatbestandlichen Schadensvorsorge191
aa) Kategorisch gebotene Schutzmaßnahmen gegen Gefahren i. e. S.191
bb) Bereich der sonstigen tatbestandlichen Vorsorge193
b) Bereich der Restrisikominimierung194
5. Anwendung im Einzelnen195
a) Geeignetheit195
b) Erforderlichkeit197
c) Verhältnismäßigkeit in engerem Sinne197
aa) Technische Unmöglichkeit197
bb) Sonstige Unverhältnismäßigkeit in engerem Sinne199
(1) Gewicht der Sicherheitsverbesserung bei der Abwägung199
(a) Erkenntnisfortschritt200
(b) Wissenschaftlich-technische Neuentwicklungen201
(2) Berücksichtigung von Betreiberinteressen202
V. Anforderungen während der Restlaufzeiten204
VI. Das Versagungsermessen bei der Veränderungsgenehmigung206
D. Kriterien für Nachrüstungsmaßnahmen207
I. Einleitung207
II. Sicherheitsverbessernde Maßnahmen bei Altanlagen: die schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks
209
III. Wege zur Bestimmung der Schadensvorsorge: Deterministik und Probabilistik
212
1. Deterministik und Probabilistik allgemein213
2. Grundsätzliches Verhältnis beider Methoden214
3. Besonderheiten von Deterministik und Probabilistik bei Altanlagen216
a) Die Funktion der Probabilistik bei Altanlagen217
b) Keine „Unfehlbarkeit“ der Deterministik219
c) Voraussetzungen für die Anwendung der Probabilistik220
IV. Die Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ)221
1. Allgemeines221
2. Die deterministische Sicherheitsstatusanalyse: Schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerkes
223
3. Probabilistische Sicherheitsanalyse225
4. Umsetzung der Ergebnisse227
E. Genehmigungsfähigkeit einzelner Veränderungsmaßnahmen
228
I. Kompaktlagerung von Brennelementen228
II. Leistungserhöhung229
III. Verwendung andersartiger Brennelemente230
IV. Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes231
Vierter Teil: Veränderungsgenehmigung und nachträgliche Auflage
232
A. Allgemeine Voraussetzungen der nachträglichen Auflage
232
I. Maßgeblichkeit der nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden
233
II. Unzulässigkeit einer nachträglichen Auflage bei einem Wandel der Sicherheitsphilosophie
234
III. Unzulässigkeit einer nachträglichen Auflage im Restrisikobereich
236
IV. Verhältnismäßigkeit238
V. Entschädigung nach § 18 III AtG240
B. Die Verknüpfung von nachträglicher Auflage und Veränderungsgenehmigung
241
I. Die Genehmigungsbedürftigkeit von Ausführungsmaßnahmen241
II. Besondere Anforderungen an die nachträgliche Auflage244
1. Bestimmtheit der nachträglichen Auflage244
2. Frist245
3. Inhalt der nachträglichen Auflage246
III. Genehmigungsfähigkeit der Ausführungsmaßnahme247
IV. Ergebnis: Gleichlauf und Zusammenspiel von nachträglicher Auflage und Veränderungsgenehmigung
249
1. Gemeinsamkeiten249
2. Unterschiede250
Fünfter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse
252
Literaturverzeichnis255
Stichwortverzeichnis268

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