Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahl der Eheschließungen in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Die Quote der Scheidungen hingegen ist stetig gestiegen. Der Trend geht eindeutig weg von der Institution der Ehe. Viele Paare leben auch ohne Trauschein glücklich. Sollte man sich doch überlegen, sich standesamtlich oder kirchlich trauen zu lassen, so hat man bestimmt im Hintergedanken, dass eine Eheschließung helfen kann, Steuern zu sparen. Das stimmt jedoch so nicht ganz. Der 'angebliche' steuerliche Vorteil bzgl. der Splittingtabelle ist an sich eigentlich gar kein Vorteil, sondern eher dazu da, um Nachteile zu vermeiden. Wenn z.B. nur der Ehemann verdient und die Ehefrau sich ausschließlich um die Kinder und um den Haushalt kümmert, dann wäre es nicht gerecht, wenn dieser Mann genauso besteuert werden würde, wie ein Single-Mann ohne Unterhaltsverpflichtungen. Der Gesetzgeber hat die Splittingtabelle geschaffen, um den gerade genannten Nachteil aus dem Weg zu räumen. Beim Splittingverfahren wird das Einkommen rechnerisch auf beide Ehepartner umgelegt. Bei einem gemeinsamen Einkommen von ? 70.000, welches nur ein Ehegatte verdient hat, beträgt das Einkommen also für jeden Ehegatten ? 35.000 und unterliegt damit einer niedrigeren Steuerprogression. Verdient der andere Ehegatte mit, dann verringert sich der Vorteil im Vergleich zu unverheirateten Paaren. Bei einer gleichmäßigen Einkommensverteilung der Partner bleibt die Heirat steuerlich bedeutungslos. Wie die Veranlagung von Ehegatten aussieht, welche Bedingungen man erfüllen muss, was man zu berücksichtigen hat und wie sich die verschiedenen Veranlagungsformen auswirken, wird im folgendem näher erläutert.
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