Der Bedarf einer Energiebilanz ist abhängig davon, was ein Bauherr von einer Sanierung erwartet. Energiebilanzen sind sinnvoll, um den zukünftigen Energiebedarf, die Kosten und damit auch die ökologische Bedeutung zu prognostizieren. Eine Energiebilanz erfasst alle Energien, die über eine bestimmte Zeitspanne verbraucht werden. Dabei werden sowohl eintretende als auch austretende Energien bilanziert. Die eintretenden Energien kommen in Form von Elektrizität, Wärmeenergie (z.B. Fernwärme, Personenwärme), Strahlungswärme (Solarwärme) oder chemisch gebundener Energie (z.B. Öl, Gas, Holz) vor. Der Energieaustritt erfolgt in Form von Wärmeenergie. Es wird unterschieden zwischen Energiebedarfsbilanzen und Energieverbrauchs-bilanzen. Bei der Energieverbrauchsbilanz kann anhand von bereits verbrauchter Energie über Abrechnungen und Messdaten die Bilanz erstellt werden. Dieses Verfahren kommt im Gebäudebestand zur Anwendung. Bei der Gebäudeplanung wird eine Energiebedarfsbilanz erstellt, da in diesem Stadium noch keine bestehenden Verbräuche vorliegen. Anhand des Gebäudetyps werden die Bedarfskennwerte ermittelt. Zusammen betrachtet ergeben sie den Energiebedarf.[30]
Der Gebäudeenergieausweis dient zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden. Er soll dem Interessenten eine Aussage über die Höhe des Energiebedarfs eines Gebäudes liefern, ähnlich wie es bei Kühlschränken oder dem Durchschnittsverbrauch von Autos schon lange Praxis ist. Derzeit besteht für die meisten Gebäude nur eine „Ausweispflicht“, wenn sie verkauft oder vermietet werden sollen. Dieser Energieausweis enthält wichtige Daten zum Energiebedarf des Gebäudes. Damit soll es ermöglicht werden, Häuser aus dem Bestand hinsichtlich ihrer energetischen Qualität zu vergleichen. Energetische Qualität bezeichnet, wie ein Gebäude die eingesetzte Energie ausnutzt. Die energetische Qualität wird hauptsächlich durch die Wärmedämmung des Gebäudes sowie durch die Art und den Wirkungsgrad der Heizungsanlage bestimmt.
Abbildung 6: Beispiel eines Energieausweises
Abbildung 7: Übergangsfristen für den Energieausweis[31]
Der Energieausweis soll – soweit möglich – Maßnahmen empfehlen, die den Energieverbrauch des Gebäudes senken können. Diese werden in zwei Modernisierungsvarianten kombiniert und der Umfang der damit möglichen Einsparungen beziffert.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen: für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. In beiden Fällen kann der Ausweis auf der Grundlage von errechneten Bedarfswerten oder nach dem gemessenen Verbrauch erstellt werden.[32]
Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der innerhalb eines Jahres tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt.
Das Problem: Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Alleinstehende in einem Haus wohnen, beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.
Eine extreme Verzerrung könnte auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen: Verbringen die Bewohner etwa den ganzen Winter im Ausland anstatt in ihren vier Wänden in Deutschland, wäre ein Null-Energie-Haus die Folge bei der Berechnung der Energieeffizienz ihres Hauses.
Aussagekräftiger ist deshalb der bedarfsorientierte Ausweis, der eine Bestandsaufnahme der Dämmung, der Baumaterialien und des Heizsystems erfordert. Daraus wird errechnet, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten verbraucht.[33]
Seit dem 01. Oktober 2008 ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Wärmeschutz nicht mindestens dem der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, der Energieausweis auf Bedarfsbasis vorgeschrieben.
Der Ausweis soll Gebäudenutzern einen transparenten Wert bezüglich des Energieverbrauches liefern. Dadurch werden die wichtigsten energetischen Eigenschaften von Immobilien miteinander vergleichbar. Der Energiepass ist für Neubauten in jedem Fall vorgeschrieben, bei Altbauten muss er nur bei wesentlichen Änderungen erstellt werden. Wird die 40-%-Regel angewandt, muss in jedem Fall ein Energiebedarfsnachweis wie bei Neubauten geführt werden, da die benötigten Berechnungen sowieso vorliegen.[34]
Inhalt eines Energiebedarfsausweises:
Objektbeschreibung
Nutzart
Baujahr und Jahr der Sanierung
Wärmeübertragende Umfassungsfläche [A]
Beheiztes Gebäudevolumen [Ve]
Verhältnis A/Ve
Art der Beheizung und Art der Warmwasserbereitung
Energiebedarf
Zulässiger Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs
Berechneter Jahres-Primärenergiebedarf
Energiebedarf nach eingesetzten Energieträgern
Weitere energiebezogene Merkmale
Zulässiger Höchstwert des Transmissionswärmeverlustes und berechneter Wert
Aufwandszahl der Anlage
Berücksichtigung von Wärmebrücken
Dichtheit des Gebäudes
Art der Lüftung
Verantwortlich für die Angaben
Name, Firma, Anschrift
Ausstellungsdatum des Ausweises[35]
Für den Nachweis zum Energiebedarf eines bestehenden Gebäudes stehen nach der EnEV zwei Methoden zur Verfügung. Bei nur geringen Änderungen oder neu eingebauten Teilen an Gebäuden gelten die bauteilbezogenen Anforderungen der in Anlage 3 der EnEV genannten Wärmedurchgangskoeffizienten, durch die die energetische Beschaffenheit der Gebäudehülle überprüft wird. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ist ein Jahres-Primärenergienachweis wie bei Neubauten durchzuführen. In der EnEV ist das vereinfachte Verfahren für Wohngebäude näher beschrieben. Es stehen jedoch noch andere Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Monatsbilanzverfahren oder Heizperiodenbilanzverfahren, auf die an dieser Stelle jedoch nicht näher eingegangen wird.
Bei einem Gebäudenachweis mit dem vereinfachten Verfahren stehen zu Beginn umfassende Untersuchungen des Gebäudes und der Anlagentechnik an. Bei der Alternative, dem Bauteilverfahren, kann es zu sehr hohen Investitionskosten führen, da alle erneuerten Bauteile die vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten der EnEV erfüllen müssen.[36]
Die Gebäudegeometrie hat einen wesentlichen Einfluss auf den Energieverbrauch. Das Verhältnis zwischen der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A des Gebäudes und dem davon umschlossenen Volumen des Bauwerks Ve ist die Kennzahl, mit der die EnEV den maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes bestimmt. Je kleiner das Verhältnis zwischen A und Ve ist, umso geringer ist der Transmissions-wärmeverlust durch die Gebäudehülle.[37]
Der Jahres-Primärenergiebedarf setzt sich aus der Energiemenge zusammen, die den Jahres-Heizenergiebedarf und den Warmwasserbedarf deckt. Wird die Anlagenaufwandszahl ep miteinbezogen ergibt sich folgende Gleichung:
[38]
Nutzwärmebedarf für Warmwasserbereitung
Der Wärmebedarf der Wassererwärmung QW wird in der EnEV mit 12,5 kWh/(m²a) angegeben. Dieser Wert entspricht etwa 23 Liter Wasserbedarf bei 50°C pro Person und Tag.
[39]
Anlagen-Aufwandszahl
Die Anlagen-Aufwandszahl ep kann durch mehrere Verfahren bestimmt werden. Sie stellt das Verhältnis zwischen der aufgenommenen Primärenergie der technischen...