Abschied muss sein
Ganz gleich, wie kurz oder lang, schmerzhaft, erfolgreich oder auch enttäuschend eine Therapie war, irgendwann geht sie zu Ende. In den Therapierichtlinien wird zwischen Beendigung einer Therapie und Abbruch unterschieden, so will ich es im folgenden Kapitel auch handhaben.
Für das normale Ende einer Therapie gibt es nur zwei Gründe – und im besten, dritten, Fall treffen diese beiden Gründe zusammen, nämlich, dass der erwünschte Erfolg erreicht ist, und zwar innerhalb des von der Krankenkasse bewilligten Zeitraumes.
1. Der gewünschte Erfolg ist erreicht
In der Regel haben Sie die Therapie mit einem konkreten Konflikt oder Symptom angetreten, wie zum Beispiel »In meiner Beziehung fühle ich mich zu abhängig und ängstlich« oder einer Depression mit ihren verschiedenen Symptomen. Dann mindern sich die Symptome, Ihr Leidensdruck lässt nach, Sie fühlen sich wieder wohler oder ganz wohl in Ihrer Haut. Manchmal haben Sie gar keine Lust mehr auf Ihre Therapiestunde, Sie brauchen Ihre Therapie nicht mehr. Um das Erreichte zu stabilisieren, können Sie mit Ihrer Therapeutin vereinbaren, die Zwischenräume zwischen den einzelnen Sitzungen zu verlängern, vielleicht die letzten acht Sitzungen vierzehntägig durchzuführen. Und dann ist es so weit. Auch wenn ein leicht wehmütiges Gefühl auftritt (siehe Abschnitt: »Was lasse ich zurück«), wissen Sie, dass Sie Ihre Therapeutin nicht mehr brauchen. Sie wird Ihnen nicht böse sein, wenn Sie ihr das so sagen. Schließlich gehört es zu ihrer Arbeit, sich überflüssig zu machen.
Unter uns gesagt: Ein bisschen Wehmut gibt es auch bei Ihrer Therapeutin. Erstens wird Sie immer von Menschen zurückgelassen, denen es gerade gut geht – in Beziehungen, die draußen in der Welt stattfinden, fängt jetzt ein besserer Teil an. Für die Therapie ist es das Ende der Beziehung. Zweitens sind Sie ihr natürlich nicht gleichgültig, schließlich kennt sie Sie schon lange und hat einiges mit Ihnen zusammen durchgestanden. Die meisten Therapeuten freuen sich daher, auch nach Beendigung einer Therapie noch mal von Ihnen zu hören, besonders, wenn eine wichtige Veränderung in Ihrem Leben eingetreten ist oder Sie an irgendeiner Stelle den Therapieerfolg besonders genießen konnten.
Natürlich sind Sie in keiner Weise verpflichtet, sich jemals wieder zu melden, Ihr Arbeitsbündnis ist einfach beendet. Und wenn Sie sich melden – mit einer kleinen Ansage auf die Sprachbox oder einer Ansichtskarte –, kann es sein, dass Ihre Therapeutin nicht antwortet. Ich bin sicher, sie hat sich trotzdem gefreut …
Sollte Ihnen im Nachhinein noch etwas einfallen, was Sie gern noch geklärt hätten, ist der gerade Weg, einen Termin für eine einzelne Stunde zu vereinbaren, die Sie gegebenenfalls selbst bezahlen müssen.
2. Kleiner Rückfall
Manchmal treten gegen Ende die Konflikte, weshalb Sie eine Therapie angefangen haben, erneut oder sogar verstärkt auf. Wir können hier von einer Abschlussverschlimmerung sprechen (analog der Erstverschlimmerung in der Homöopathie). Es ist, als sei die Stimme des inneren Kindes erwacht, die da sagt: »Hilfe, nein! Ich schaffe es noch nicht allein. Ich möchte noch ein bisschen hierbleiben.« Mit dem Ende einer Therapie wird auch deutlich, dass nicht alle Probleme des Lebens gelöst sind. Diese Erkenntnis kann uns für einen Augenblick in eine Abschlusspanik versetzen. Und natürlich kann uns immer wieder etwas passieren. Wenn die Zeit bleibt, kann dieser Rückfall noch in der Therapie thematisiert werden.
In den meisten Fällen reicht es, wenn Sie sich klarmachen, mit welchem Gefühl Sie sich entschieden haben, die Therapie zu beenden: Sie fühlen sich stabil und sind durchaus in der Lage, Ihr Leben ohne einen Therapeuten zu bewältigen. Alltagshilfen finden Sie ausreichend in Ihren Freundschaften.
Anmerkung: Es kann auch sein, dass ein Thema tatsächlich nicht ausreichend bearbeitet worden ist oder erst gegen Ende der Therapie auftaucht, weil es etwa hinter einem anderen Konflikt verborgen war. Davon mehr im Service-Kapitel.
3. Das Ende der bewilligten Sitzungen ist erreicht
Nach den Therapierichtlinien gibt es klare Höchstgrenzen für die Dauer einer Therapie, das heißt für die Anzahl der bewilligten Sitzungen. Diese Sitzungen werden in Abschnitten beantragt und bewilligt. Die Höchstgrenze ist in den drei anerkannten Richtlinien-Therapien unterschiedlich. Diese und die jeweiligen Höchstgrenzen sind im Service-Teil beschrieben.
In manchen Fällen scheint diese rigorose Begrenzung hart und ungerecht. Sie ist es auch! Bisher galt immer der Satz: »Therapie ist keine Lebensbegleitung.« Jetzt hat ein Gerichtsurteil diese Grenzen aufgeweicht: Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Therapie sollte über die Richtlinien hinaus verlängert werden, muss Ihre Therapeutin derselben Meinung sein, da sie den Verlängerungsantrag und vielleicht auch eine Widerspruchsbegründung schreiben muss. Dieses Verfahren ist möglich, wenn ein psychisches Leiden besonders massiv ist oder wenn eine Mehrfach-Diagnose vorliegt. Wahrscheinlich (und Gott sei Dank) treffen diese Gründe nicht auf Sie zu. Wenn Sie das deutliche Gefühl haben, ein paar Stunden mehr würden Ihren Therapieerfolg deutlich verbessern oder um das noch nötige Maß stabilisieren, können Sie mit Ihrem Therapeuten vereinbaren, noch ein paar Sitzungen anzuhängen.
Möglich ist natürlich auch ein Ende der Therapie, bevor die bewilligte Stundenzahl ausgeschöpft ist, weil Sie Ihr Problem gelöst haben. Das ist doch wunderbar!
4. Therapieabbruch
Es gibt ein Ende der Therapie, im gegenseitigen Einverständnis oder auch nicht, vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes und bevor das erwünschte Ziel auch nur annähernd erreicht ist. Manchmal gibt es Unverträglichkeiten, die auch bei intensiver Arbeit daran nicht geklärt werden können. Vielleicht beendet Ihre Therapeutin die Therapie, ohne dass Sie diesen Wunsch haben. In der Regel wird sie sich dann für zwei oder drei Abschlusssitzungen Zeit nehmen, um Ihnen ihre Gründe zu erklären. Aber: Ganz gleich, ob Sie diese Gründe nachvollziehen können oder nicht, es geht nicht ohne schmerzhafte Gefühle ab. Sie werden sich unverstanden, zurückgewiesen oder ungeliebt fühlen. Alte Kindheitsgefühle werden ganz massiv wieder aktiviert.
Bevor Sie sich eine neue Therapeutin suchen, warten Sie am besten, bis sich diese Gefühle ein wenig beruhigt haben. Diese Zeit und die damit einsetzende Distanzierung vom Geschehen ist notwendig und geschieht auch zu Ihrem Schutz. Wenn Sie mit all Ihrer Wut und Enttäuschung eine andere Therapeutin aufsuchen, wird diese Sie mit Sicherheit auffordern, Ihren Konflikt vor Ort zu klären. Im schlimmsten Fall gibt sie der Kollegin innerlich recht und hält Sie für einen besonders schwierigen Fall.
Es gibt Gründe für Therapeuten, die Therapie zu beenden, die gar nichts mit Ihnen persönlich und nichts mit Sympathie oder Antipathie der Therapeutin für Sie zu tun haben. So ist zum Beispiel ein Grund für eine Kurzzeittherapie, die Angemessenheit des Verfahrens zu überprüfen. Dann sagt Ihre Therapeutin nach einigen Stunden (gerade haben Sie sich an sie gewöhnt), dass Sie bei Ihr nicht richtig sind. Oder die Therapeutin fühlt sich in Ihrem Krankheitsbild nicht kompetent. Wenn Sie Ihnen dann kündigt, ist das ein Zeichen von Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Wahrscheinlich sind Sie trotzdem gekränkt. Gleichzeitig können Sie jetzt gezielter nach dem richtigen Platz für sich suchen.
Natürlich können auch Sie Ihrerseits die Therapie abbrechen, Gründe gibt es viele. Sie werden es selbst spüren, wenn gar nichts mehr geht. Deshalb wende ich mich hier den Gründen zu, aus denen Sie Ihre Therapie nicht sofort beenden sollten:
1. »Ich habe kein Vertrauen zu der Therapeutin, ganz wichtige Dinge kann ich ihr nicht erzählen.« Wenn Sie im Erstgespräch und in den probatorischen Sitzungen ein gutes Gefühl gehabt haben, sich aber dann dieses Bedenken einstellt, ist das kein Grund, die Therapeutin zu wechseln. Vertrauen ist ein Gefühl, das wachsen muss und auf positiven Erfahrungen beruht. Dieses Gefühl von Anfang an haben zu müssen, ist eine (Selbst-)Überforderung. Warten Sie einfach noch ein bisschen. Die erste Zeit der Therapie dient sehr dem Aufbau der Arbeitsbeziehung und der Überprüfung, ob das...