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Frauenhandel und Gegenmaßnahmen in Europa: Mit besonderem Fokus auf Prostitutionshandel

AutorMarina Jelovcan
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl103 Seiten
ISBN9783842844254
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Menschenhandel ist heute, wie auch schon vor 100 Jahren, ein aktuelles Problem, welches nur schwer zu kontrollieren und einzugrenzen ist. Männer, Frauen und auch Kinder werden tagtäglich auf menschenunwürdige Weise sexuell, psychisch und auch physisch ausgebeutet. Mit der Öffnung der Grenzen hat vor allem in Europa der Frauenhandel wieder kontinuierlich zugenommen und mit der zunehmenden Globalisierung müssen immer neue und verstärkte Maßnahmen getroffen werden. Mit der Hoffnung der Arbeitslosigkeit in ihrem Heimatland zu entkommen, entscheiden sich viele Frauen dazu ins Ausland zu gehen. Nur zu oft wird diese Hoffnung von MenschenhändlerInnen erkannt und sie werden in einem fremden Land zur Prostitution gezwungen. Der Handel in die Prostitution ist jenes Ziel, welches am häufigsten von Menschenhändlern verfolgt wird. Aus diesem Grund liegt der Fokus in diesem Buch auf dem Frauenhandel in Europa und der Schwerpunkt überwiegend auf dem Prostitutionshandel, der innereuropäisch stattfindet. Da die Autorin dafür eintritt diese menschenverachtende Form von Gewalt und Sklaverei zu unterbinden, wird untersucht, welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels getroffen werden und wie den Opfern geholfen wird. Um diese Maßnahmen nachvollziehbar zu gestalten, werden besonders auch die Ursachen herausgearbeitet. Ziel ist es weiterhin die Herausforderung für die soziale Arbeit darzustellen und zu klären, inwieweit die Sozialpädagogik Opfer des Frauenhandels unterstützen kann.

Maga Jelovcan Marina wurde 1987 in Villach, Österreich geboren. Ihr Studium der Sozial- und Integrationspädagogik an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt schloss die Autorin im Jahre 2012 erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin umfassende praktische Erfahrungen und beschäftigte sich intensiv mit dem Thema des Menschenhandels. Unter anderem besuchte sie Seminare, die die alltägliche Arbeit mit den Opfern zum Thema hatte. Der Respekt vor der Arbeit gegen diese Art der Menschenrechtsverletzung zu kämpfen, war die Hauptmotivation, die dieses Buch entstehen ließ.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 5.2.2, Europäische Union: Die Öffnung der Grenzen hatte auch einen raschen Anstieg des Frauenhandels zur Folge. Die europäischen Institutionen kamen so zu dem Schluss, dass der Frauenhandel nur durch internationale Maßnahmen bekämpft werden kann. Der Schwerpunkt in der Arbeit liegt vor allem bei den Maßnahmen in der Strafverfolgung und auch bei der innereuropäischen, justitiellen Zusammenarbeit. Der Opferhilfe wird nach wie vor wenig Aufmerksamkeit geschenkt. (vgl. Rolf 2005, S. 114f) Trotzdem betont das Europäische Parlament, dass es notwendig ist, Informationskampagnen zu unterstützen, Rehabilitationsprogramme zu entwickeln und auch den Zugang zu Sozialversicherungen zu gewährleisten (vgl. Kartusch/knaus/Reiter 2000, S. 81). Einer der bedeutendsten Beschlüsse ist aus dem Jahre 2002: Der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels. Dieser Beschluss ist für jedes Mitgliedsstaat der Europäischen Union verbindlich. Das Hauptziel liegt darin, dass rechtliche Unterschiede abgebaut werden und dadurch eine effektivere Zusammenarbeit gewährleistet werden kann. Aber auch hier gibt es keine Maßnahmen, die die Opfer schützen (vgl. Rolf 2005, S. 123f). 5.2.3, Europarat: Bei der Ausarbeitung der Konvention und der Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels in der Prostitution aus dem Jahre 1997 gibt der Europarat unter anderem Empfehlungen weiter, dass die Zeuginnen und ihre Familien geschützt werden müssen, es sollte alternative Aussagemöglichkeiten geben, um nicht mit dem TäterInnen konfrontiert zu werden und es soll auch die Möglichkeit zu Zeuginnenschutzprogrammen bestehen (vgl. Kartusch/Knaus/Reiter 2000, S. 78ff). Im Jahre 2005 kam es zu dem aktuellsten Übereinkommen, dem Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels. Dieses möchte ich jetzt kurz genauer anführen. Dieses Übereinkommen trat im Jahre 2008 in Kraft und es berücksichtigt unter anderem die Opferhilfe, so wird zum Beispiel eine verpflichtende psychologische Betreuung vorgeschrieben (Vgl. Benedek 2009, S. 183). Wenn man als Gegenzug das Palermo-Protokoll (siehe S. 49) der Vereinten Nationen nimmt, welches sich hauptsächlich auf die TäterInnen konzentriert, sieht man da schon einen entscheidenden Unterschied (vgl. Planitzer 2007, S. 107). Bei dem Übereinkommen des Europarates versucht man sich sowohl täter-, als auch opferorientiert vorzugehen. Es ist auf der einen Seite ein Hauptziel, dem Menschenhandel vorzubeugen, auf der anderen Seite soll Betroffenen mehr Schutz gewährleistet werden (vgl. Benedek 2009, S. 183). Es gilt vor allem als hinderlich, dass bei den Frauen oft der illegale Aufenthaltsstatus im Vordergrund steht und nicht das Opfer des Frauenhandels (vgl. Faerber-Husemann 1989, S. 8f). Nach dem Übereinkommen des Europarates muss gewährleistet werden, dass die Frauen nicht abgeschoben werden und eine Grundversorgung, nämlich Unterkunft und auch medizinisch, gewährleistet ist. Es wird auch beachtet, dass diese Grundsicherung auch jene Frauen bekommen, die nicht bereit sind, gegen ihre TäterInnen auszusagen (vgl. Planitzer 2007, S. 108). Des Weiteren bekommen die Frauen eine Bedenkzeit von 30 Tagen zugesprochen, in denen sie sich überlegen können, ob sie bereit sind, eine Anzeige zu machen. Experten kritisieren dieses Modell aber, da dies zu wenig Zeit ist, um die Frauen zu stabilisieren. Allerdings verpflichten sich die Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, dazu, dass eine Frau auch eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung ausgesprochen wird, wenn es ihre Situation erfordert. Trotzdem kann es doch noch zu oft dazu kommen, dass diese Genehmigung nur dann erteilt wird, wenn die Frauen bereit sind, mit den Behörden zusammenzuarbeiten (vgl. ebd., S. 108f). Zusammengefasst kann man zum Schluss noch sagen, dass das Übereinkommen des Europarates wichtige Fortschritte im Bereich der Opferhilfe gebracht hat und das alle internationalen Organisationen die Wichtigkeit der grenzüberschreitenden Arbeit erkannt haben. Trotzdem muss es noch weitere Neuerungen geben, so soll meiner Meinung nach die Bedenkzeit von 30 Tagen noch einmal überdacht werden.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Frauenhandel und Gegenmaßnahmen in Europa1
Inhaltsverzeichnis3
1. Vorwort5
2. Einleitung6
2.1 Erkenntnisinteresse6
2.2. Aufbau des Buches7
3. Frauenhandel – ein Überblick9
3.1 Historisches10
3.2 Frauenhandel im Kontext der Migration15
3.3 Freiwillige vs. gezwungene Prostitution22
4. Frauenhandel in Europa33
4.1 Russland als Beispiel für ein osteuropäisches Land33
4.2 Deutschland als Beispiel für ein westeuropäisches Land36
4.3 Frauenhandel in Österreich38
5. Politische Strategien zur Bekämpfung von Frauenhandel47
5.1 Möglichkeiten der Prävention in Europa47
5.2 Aktuelle, internationale Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels und zum Schutz der Betroffenen49
5.3 Rechtspraxis zu Menschenhandel am Beispiel Österreich53
6. Interventionsstellen im deutschsprachigem Europa56
6.1 Der Verein LEFÖ – Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels56
6.2 FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration72
6.3 Jadwiga – Fachberatungsstelle80
7. Die sozialpädagogische Arbeit der Interventionsstellen85
7.1 Theorie zur multiperspektivischen Fallarbeit85
7.2 Fallbeispiel 187
7.3 Selbstfürsorge des Beraters94
8. Resumee96
9. Literaturverzeichnis98
9.1 Bücher98
9.2 Internetquellen101

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