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Gemeindenachbarklagen im öffentlichen Baurecht.

Interkommunaler Rechtsschutz im Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsrecht nach den »Zweibrücken«- und »Mülheim-Kärlich«-Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und den BauGB-Novellen 2004 und 2007.

AutorChristian Hug
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1114
Seitenanzahl622 Seiten
ISBN9783428527557
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis119,90 EUR
Baurechtliche Entscheidungen für das Gebiet einer Gemeinde beeinflussen häufig Nachbarkommunen. Da die materiellrechtlichen und prozessualen Maßstäbe für die Beurteilung daraus folgender Konflikte durch Entscheidungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung jüngst an Konturenschärfe verloren haben, untersucht der Verfasser den Umfang des Rechtsschutzes gegen Akte der Bauleitplanung und gegen Baugenehmigungen. Die traditionelle Auffassung, das interkommunale Abstimmungsgebot erhalte 'Richtung und Gehalt' aus dem allgemeinen Abwägungsgebot und komme bei 'unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art' zum Tragen, wird dabei modifiziert. Präventiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne wird ebenso wie die unmittelbare Durchsetzung von Abstimmungsansprüchen abgelehnt. Mit Folgen für die Normenkontrolle wird vorgeschlagen, die Rechtsnatur von Flächennutzungsplandarstellungen differenziert neu zu bestimmen. Unter kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung ('Weichenstellungsbild') wird für den Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen ein auch auf Art. 28 Abs. 2 GG aufbauendes Modell entwickelt.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis12
Einleitung26
Erstes Kapitel: Subjektive Rechte der Nachbargemeinde in Bezug auf die Bauleitplanung der Standortgemeinde34
§ 1 Die Primärrechte der Nachbargemeinde aus §§ 2 Abs. 2, 4 BauGB34
A. Recht auf interkommunale Abstimmung i. e. S. (§ 2 Abs. 2 S. 1 BauGB)34
I. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB in Rechtsprechung und h. L.35
1. Die Bedeutung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB beim Rechtsschutz gegen Bauleitpläne35
a) Die Krabbenkamp-Entscheidung des BVerwG aus dem Jahre 197235
b) Die Bemühungen um eine Präzisierung der Krabbenkamp-Rechtsprechung von 1972 bis 200239
aa) Die Funktion der Krabbenkamp-Formel – Begründung des Abstimmungsbedarfs39
bb) Der Schutzgegenstand der Krabbenkamp-Formel – Städtebauliche Belange41
cc) Die Ermittlung des Schutzbedarfs – „Unmittelbar“ und „gewichtig“42
c) Die „Klarstellung“ der Krabbenkamp-Rechtsprechung im Jahre 200248
2. Die Bedeutung des § 2 Abs. 2 BauGB außerhalb des Rechtsschutzes gegen Bauleitpläne: von „Zweibrücken“ nach „Mülheim-Kärlich“50
a) Die Zweibrücken-Entscheidung aus dem Jahre 2002 – § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Vorhabenzulassung50
b) Die Mülheim-Kärlich-Entscheidung aus dem Jahre 2003 – § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB bei der Begründung von Planungspflichten51
3. Fazit – Klärungsbedarf zur Bedeutung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB für den Rechtsschutz gegen Bauleitpläne52
II. Kritik zum Schutzbedarf – Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB53
1. Die Problemstellung – „Krabbenkamp-Formel“ oder „Bagatellgrenze“?53
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB55
a) Die grammatische Interpretation55
b) Die systematische Interpretation im Lichte der BauGB-Novellen 2004 und 200756
c) Einwände aus der „Entstehungsgeschichte“ der Krabbenkamp-Formel?60
d) Einwände aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG?66
e) Einwände aus einer Folgenbetrachtung zur Heranziehung der Geringfügigkeitsschwelle?68
3. Ergebnis – Eröffnung des Anwendungsbereichs schon bei „nicht unwesentlichen“ (geringfügigen) Auswirkungen72
III. Kritik zur Schutzweise – Die These von § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB als „Ausprägung“ des allgemeinen Abwägungsgebots nach dem EAG Bau73
1. Die Problemstellung – „Richtung und Gehalt“ aus dem allgemeinen Abwägungsgebot74
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB80
a) Die grammatische Interpretation80
b) Die systematische Auslegung im Lichte der BauGB-Novellen 2004 und 200780
aa) Eigenständiger Regelungsgehalt in der ersten Phase (Ermitteln von Belangen)?81
bb) Eigenständiger Regelungsgehalt in der zweiten Phase (Einstellen von Belangen)?82
cc) Eigenständiger Regelungsgehalt in der dritten Phase (Gewichtung von Belangen)?83
dd) Eigenständiger Regelungsgehalt in der vierten Phase (Planungsentscheidung)?84
ee) Eigenständiger Regelungsgehalt in subjektivrechtlicher Hinsicht?88
ff) Fazit zur systematischen Auslegung89
c) Die historische Auslegung91
d) Einwände aus der bisherigen Rechtsprechung?91
e) Einwände aus einer Folgenbetrachtung?93
3. Ergebnis – Emanzipierung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB von der Schutzweise des durch das EAG Bau modifizierten § 1 Abs. 7 BauGB94
IV. Fazit – Der materielle Abstimmungsanspruch der Nachbargemeinde94
B. Recht auf interkommunalen Funktionsschutz (§ 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB)95
I. Die Rolle der Gemeinden im zentralörtlichen System96
II. Der Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB101
1. Die Problemstellung – Störungsabhängiger oder -unabhängiger Anspruch?101
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB102
a) Die systematische, teleologische und historische Interpretation103
b) Einwände aus der historischen Interpretation?107
c) Einwände aus einem Vergleich mit der „Schicksalsgemeinschaft“ der Bebauungsplanunterworfenen?108
d) Die erforderliche Beeinträchtigungsintensität109
3. Ergebnis – Gleichlauf im Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB110
III. Die Schutzweise bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB111
1. Die Problemstellung – Berücksichtigungs- oder Beachtenspflicht?111
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB112
a) Die systematische, teleologische und historische Interpretation112
b) Einwände aus der grammatischen Interpretation?117
c) Einwände aus der systematischen Interpretation?117
3. Ergebnis – Beachtens-, nicht lediglich Berücksichtigungspflicht118
IV. Fazit – Dogmatisch eigenständiges Recht auf interkommunalen Funktionsschutz119
C. „Recht auf interkommunalen Versorgungsbereichsschutz“? (§ 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB)119
I. Der Schutz zentraler Versorgungsbereiche in der Gesetzgebung119
II. Der Schutzgegenstand bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB122
1. Bestehende Versorgungsbereiche122
2. In der Entwicklung begriffene Versorgungsbereiche?124
III. Die Schutzweise bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB127
IV. Der Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB128
1. Tatsächlicher oder vermuteter Schutzbedarf?128
2. Ergebnis – Erforderlichkeit tatsächlich feststehender Auswirkungen130
V. Fazit – Unterfall des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB mit klarstellendem Charakter130
D. Recht auf verfahrensmäßige Beteiligung (§ 4 BauGB)131
§ 2 Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde bei Primärrechtsverletzungen132
A. Beseitigungsansprüche bei Primärrechtsverletzungen132
I. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB133
1. Absolute Rechte und ihr sekundärrechtlicher Schutz133
2. Die Planungshoheit als Grundlage von Abwehrrechten134
a) Die „institutionelle Garantie“ der kommunalen Selbstverwaltung (h. M.)135
b) Würdigung – Die Planungshoheit als absolutes Recht139
c) Einwände aus der Rechtsnatur des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG?143
aa) Gefährdung der Grundrechtsträger?146
bb) Fehlen „rechtsstruktureller“ Voraussetzungen für ein subjektives Recht?150
3. Beseitigungsansprüche gegen normative Akte der Standortgemeinde?155
4. Fazit – Beseitigungsansprüche aus § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB i.V. m. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG159
II. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB159
III. Verletzung von § 4 BauGB161
B. Unterlassungsansprüche bei Primärrechtsverletzungen164
I. Die Planungshoheit als Grundlage von Unterlassungsansprüchen164
II. Unterlassungsansprüche gegen normative Akte der Standortgemeinde?165
III. Fazit zu etwaigen Unterlassungsansprüchen gegen Bauleitpläne173
§ 3 Beschränkung der Sekundärrechte der Nachbargemeinde durch §§ 214 f. BauGB?173
A. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB174
I. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 1 BauGB?174
II. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 3 BauGB?175
III. Unbeachtlichkeit nach § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB?180
IV. Fazit zu § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB180
B. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB180
C. Verletzung von § 4 BauGB181
D. Fazit zum Umfang der Beschränkung der Sekundärrechte181
Zweites Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Bebauungspläne der Standortgemeinde183
§ 4 Repressiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne183
A. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags183
B. Begründetheit des Normenkontrollantrags186
§ 5 Präventiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne186
A. Vorbeugender Normenkontrollantrag?186
B. Vorbeugende Unterlassungsklage?190
I. Die Krabbenkamp-Entscheidung190
II. Zulässigkeit der Unterlassungsklage vor den Verwaltungsgerichten192
1. Verwaltungsrechtsweg?192
2. Statthaftigkeit?195
a) Junktim zwischen der präventiven und repressiven Verfahrensart?196
b) Umgehung der besonderen Voraussetzungen des § 47 VwGO?196
c) Umgehung der (restriktiven) Wertung des § 47 VwGO?198
d) Vorrang der Feststellungsklage aus der „Systematik der VwGO“?199
e) Vorrang der Feststellungsklage zur „Schonung“ des Normgebers?199
f) Fazit – Keine durchschlagenden Bedenken gegen die Statthaftigkeit201
3. Klagebefugnis?201
4. Rechtsschutzbedürfnis?201
III. Fazit – Unzulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage207
C. (Vorbeugende) Feststellungsklagen?207
I. Feststellung der Nichtberechtigung zur Fortführung der Ortsplanung?207
II. Feststellung eines etwaigen Unterlassungsanspruchs in Bezug auf nicht abgestimmte Festsetzungen?209
§ 6 Rechtsschutz gegen Maßnahmen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans?209
A. Rechtsschutz gegen den Planaufstellungsbeschluss?210
I. Anfechtungs- oder Leistungsklage gegen den Aufstellungsbeschluss?210
II. Feststellung der Nichtigkeit des Aufstellungsbeschlusses?211
B. Rechtsschutz gegen etwaige Plangenehmigungen?212
I. Anfechtungsklage gegen die Plangenehmigung?212
1. Meinungsstand212
2. Statthaftigkeit214
3. Klagebefugnis?215
4. Unzulässigkeit isolierter Rechtsbehelfe (§ 44a VwGO)?215
5. Rechtsschutzbedürfnis?219
6. Ergebnis – Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung der Plangenehmigung220
II. Feststellung der Nichtigkeit der Plangenehmigung?220
§ 7 Rechtsschutz zur unmittelbaren Durchsetzung der Primäransprüche221
A. Durchsetzung des Abstimmungsanspruchs aus § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB?221
I. Unzulässigkeit isolierter Rechtsbehelfe i.S.d. § 44a S. 1 VwGO222
II. Rechtsschutzbedürfnis226
B. Durchsetzung des Abstimmungsanspruchs aus § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB?226
C. Durchsetzung des Beteiligungsanspruchs aus § 4 BauGB?227
Drittes Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Flächennutzungspläne der Standortgemeinde228
§ 8 Die Rechtsnatur von Flächennutzungsplänen228
A. Die traditionelle These der h.M. vom nicht-normativen „Rechtsinstitut sui generis“229
I. Keine Statthaftigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO230
II. Keine Statthaftigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO231
1. Der Begriff der „Rechtsvorschrift“231
2. Argumente gegen eine Rechtsvorschrift im formellen Sinne233
3. Argumente gegen eine Rechtsvorschrift im materiellen Sinne234
a) Darstellungsargument234
b) Verhältnisargumente235
c) Mittelbarkeitsargument236
d) Abhängigkeitsargument237
4. Argumente aus der historischen Interpretation238
5. Behandlung etwaiger Einwände239
III. Fazit240
B. Darstellungen zum Außenbereich mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB240
I. „Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung“240
II. Das Meinungsspektrum zur Behandlung von Darstellungen nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB245
1. Die Entwicklung in der Rechtsprechung246
2. Die These von der Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1 VwGO248
3. Die Verfechter der traditionellen Auffassung249
III. Stellungnahme zum intrakommunalen Verhältnis251
1. Außenwirksamkeitsanspruch von Konzentrationszonendarstellungen251
a) Die Problemstellung – Entscheidende Bedeutung des „in-der-Regel“-Vorbehalts in § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB253
b) Die teleologische Interpretation des „in-der-Regel“-Vorbehalts in § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB257
c) Die systematische Interpretation des § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB260
d) Fazit – Die Außenwirksamkeit von Konzentrationszonendarstellungen263
2. Abstrakt-genereller Charakter von Konzentrationszonendarstellungen264
3. Zu etwaigen Einwänden264
a) Einwände aus dem Darstellungsargument?265
b) Einwände aus den Verhältnisargumenten?266
c) Einwände aus dem Mittelbarkeitsargument?268
d) Einwände aus dem Abhängigkeitsargument?269
e) Einwände aus dem Anpassungsargument?271
f) Einwände aus dem Verkündungsargument?272
g) Einwände aus dem Rechtszersplitterungsargument?272
4. Fazit zum intrakommunalen Verhältnis273
IV. Bedeutung im interkommunalen Verhältnis273
C. Darstellungen zum Außenbereich ohne die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB275
I. Die Rechtsfigur der „nachvollziehenden Abwägung“275
1. Die „nachvollziehende Abwägung“ bei Weyreuther276
2. Die „nachvollziehende Abwägung“ in Rechtsprechung und Literatur277
3. Analyse – Zwei Vorgänge unter einem Namen280
II. Die Rechtswirkung des Flächennutzungsplans gegenüber nicht privilegierten Vorhaben286
III. Die Rechtswirkung des Flächennutzungsplans gegenüber privilegierten Vorhaben292
IV. Einwände aus § 15 Abs. 3 BauGB?293
V. Fazit zur Rechtsnatur von Außenbereichsdarstellungen295
D. Darstellungen zum unbeplanten Innenbereich295
I. Betrachtung des intrakommunalen Verhältnisses295
II. Betrachtung des interkommunalen Verhältnisses296
III. Fazit zum unbeplanten Innenbereich300
E. Darstellungen zu Planbereichen eines qualifizierten Bebauungsplans300
F. Darstellungen zu Planbereichen eines einfachen Bebauungsplans301
G. Fazit – Die Notwendigkeit differenzierter Betrachtung302
§ 9 Rechtsschutz gegen normative Flächennutzungsplandarstellungen303
A. Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO304
I. Statthaftigkeit des Normenkontrollverfahrens304
1. Meinungsstand304
2. Stellungnahme306
II. Antragsbefugnis der Nachbargemeinde310
III. Präklusion nach § 47 Abs. 2a VwGO 2007?312
IV. Fazit zum Normenkontrollverfahren313
B. Die Rechtsschutzmöglichkeiten der Nachbargemeinde im Übrigen313
§ 10 Repressiver Rechtsschutz gegen nicht-normative Flächennutzungsplandarstellungen314
A. Allgemeine Leistungsklage auf Darstellungsbeseitigung314
I. Verwaltungsrechtsweg315
II. Statthaftigkeit315
III. Klagebefugnis317
IV. Rechtsschutzbedürfnis318
V. Fazit320
B. Feststellungsklagen?321
I. Feststellung der Nichtigkeit der Darstellungen?321
II. Feststellung des Beseitigungsanspruchs?322
III. Feststellung des Nichtbestehens der Beachtenspflicht?324
IV. Feststellung der Nichtberechtigung zur Planaufstellung?327
V. („Atypische“) Feststellung der „normbedingten Rechtsverletzung“?328
VI. Fazit zum Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage334
C. Normenkontrolle des aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplans?334
I. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags334
II. Begründetheit des Normenkontrollantrags335
1. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 1 BauGB?336
2. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB?341
3. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB?344
4. Heilung durch erneute Abstimmung im Bebauungsplan?345
5. Unbeachtlichkeit nach § 215 Abs. 2 Nr. 2 BauGB346
III. Fazit zur Relevanz der bebauungsplanbezogenen Inzidentkontrolle347
§ 11 Präventiver Rechtsschutz gegen nicht-normative Flächennutzungsplandarstellungen348
Viertes Kapitel: Der Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen350
§ 12 Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur350
A. Stand der Rechtsprechung351
I. Grundlegende Entscheidungen351
1. Das Schlachthof-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1989351
2. Das Baumarkt-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1993352
3. Der Multiplex-Kino-Beschluss des VGH München aus dem Jahre 1999355
4. Das Zweibrücken-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 2002356
5. Die Aufnahme der Zweibrücken-Entscheidung in der Rechtsprechung360
a) Der Nahversorgungsmarkt-Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2002360
b) Der Stuhr-Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2005362
6. Der Werk-III-Beschluss des OVG Weimar aus dem Jahre 2004363
II. Fazit – „Die Weichenstellerthese“: Abwehrrechte bei „vorwerfbarem“ Tun und „missbräuchlichem“ pflichtwidrigem Unterlassen366
B. Vorschläge der Literatur369
I. Unmittelbare oder analoge Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB369
II. Ansätze zur (ergänzenden) Heranziehung des Art. 28 Abs. 2 GG373
C. Würdigung376
I. Zur These von der unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB377
II. Zum Ansatz der Rechtsprechung (Analogie bei „Weichenstellungen“ und u.U. bei „vorwerfbarem“ Unterlassen)380
III. Fazit389
§ 13 Zur Zulässigkeit der Ableitung von Abwehrrechten gegen Baugenehmigungen aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG389
A. Baugenehmigungen als Eingriffe in die Planungshoheit391
I. Das Meinungsspektrum im Grundrechtsbereich391
1. Die Rechtsprechung von BVerwG und BVerfG392
a) Die Haltung des BVerwG zu Art. 14 Abs. 1 GG392
b) Die Haltung des BVerfG zu Art. 2 Abs. 2 GG395
2. Die restriktive Eingriffsthese396
3. Die erweiterte Eingriffsthese399
4. Die restriktive Schutzpflichtthese401
5. Die erweiterte Schutzpflichtthese403
6. Die Ausgestaltungsthesen405
7. Fazit für den interkommunalen Konflikt407
II. Die Einordnung einer Baugenehmigung als Eingriff in die Planungshoheit407
1. Ausgestaltung durch Konstituierung und Konturierung408
2. Die §§ 29 ff. BauGB als Konstituierung des Eigentumsgrundrechts und Konturierung der Selbstverwaltungsgarantie410
3. Konturierung als „Zurechnungsgrund“411
III. Konturierung als Mittel der Eingriffsbestimmung414
1. Die §§ 29 ff. BauGB als Konstituierung der Planungshoheit?415
2. Der konturierende Einfluss des Gesetzgebers417
a) Konturierung als rechtfertigungsbedürftige Gesetzgebung417
b) Konturierungsgesetzgebung als auslegungsbedürftiger Eingriffsmaßstab420
IV. Fazit – Auslegungsabhängige Eingriffsbestimmung424
B. Die Rechtfertigung von baugenehmigungsbedingten Eingriffen in die Planungshoheit425
I. Die Konzeption des Gesetzesvorbehalts im interkommunalen Konflikt425
II. Die Rechtfertigung von gesetzmäßigen Baugenehmigungen426
III. Die Rechtfertigung von gesetzeswidrigen Baugenehmigungen427
1. Die „Elfes“-Rechtsprechung des BVerfG und ihre prozessualen Folgen428
2. Die Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG434
3. Die Haltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG440
a) Die Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht440
b) Die Rechtsprechung zum Fachplanungsrecht441
c) Fazit448
4. Das Meinungsspektrum in der Literatur zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG448
a) Befürwortende Stimmen448
b) Ablehnende Stimmen452
5. Stellungnahme454
a) Übertragbarkeit der „Elfes“-Formel auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG455
b) Einschränkungen der „Elfes“-Formel im interkommunalen Konflikt?462
aa) Unanwendbarkeit der „Elfes“-Formel bei faktischen Eingriffen?462
bb) Erfordernis eines Rechtswidrigkeitszusammenhangs?464
6. Fazit zur Rechtfertigung gesetzwidriger Baugenehmigungen465
C. Einwände gegen den normexternen Rückgriff auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG466
I. Überspielung der „Rahmenhaftigkeit“ des Verfassungsrechts?466
II. „Versteinerung“ der Rechtsordnung?472
III. Missachtung des funktionellrechtlichen Verhältnisses der Fachgerichte zum Bundesverfassungsgericht?473
IV. Verstoß gegen den grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt?474
D. Fazit476
§ 14 Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen im Einzelnen477
A. Baugenehmigungen im unbeplanten diffusen Innenbereich (§ 34 Abs. 1 u. 3 BauGB)477
I. Abwehrrecht aus dem einfachen Gesetzesrecht (§ 34 Abs. 3 BauGB)480
1. Schutzgegenstand – „Zentrale Versorgungsbereiche der Nachbargemeinde“480
a) Nahversorgungszentren als „zentrale Versorgungsbereiche“?481
b) „Künftige zentrale Versorgungsbereiche“?483
2. Schutzbedarf – „Schädliche Auswirkungen“486
a) „Schädliche“ Auswirkungen als „vermutete“ Auswirkungen?489
b) „Schädliche“ Auswirkungen als „nicht geringfügige“ Auswirkungen?494
c) „Schädliche“ Auswirkungen als „unzumutbare“ Auswirkungen?497
d) „Schädliche“ Auswirkungen als „unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art“?500
3. Fazit – Der Umfang des einfachgesetzlichen Abwehrrechts im Innenbereich506
II. Abwehrrecht analog § 2 Abs. 2 BauGB?506
III. Abwehrrecht aus Verfassungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)507
1. Objektiv gesetzeswidrige Baugenehmigung507
2. Gesetzesgemäße Baugenehmigung für Vorhaben mit unzumutbaren Auswirkungen510
a) Die Erstplanungspflicht der Standortgemeinde511
b) Aussetzungs- oder Fristausnutzungsanspruch der Nachbargemeinde?517
c) Erstplanungsanspruch der Nachbargemeinde?520
aa) Meinungsspektrum520
bb) Stellungnahme523
(1) Objektive Schutzpflicht der Standortgemeinde525
(2) Subjektiver Anspruch der Nachbargemeinde auf normative Schutzgewährung529
cc) Die Bedeutung des Erstplanungsanspruchs in der Vorhabenzulassung531
d) Fazit – Rechtsschutz der Nachbargemeinde bei unzumutbaren Vorhaben im Innenbereich532
B. Baugenehmigungen im unbeplanten baugebietsgleichen Innenbereich (§ 34 Abs. 2 u. 3 BauGB)533
I. Abwehrrecht aus dem einfachen Gesetzesrecht533
1. Abwehrrecht aus § 34 Abs. 3 BauGB533
2. Abwehrrecht aus § 11 Abs. 3 BauNVO533
a) Der Schutzgegenstand – Die „Interessen“ der Nachbargemeinde534
b) Die begünstigten Personen – Die Interessen der „Nachbar“-Gemeinde537
c) Der Schutzzweck538
d) Fazit – Der Umfang des einfachgesetzlichen Abwehrrechts aus § 11 Abs. 3 BauNVO542
II. Abwehrrecht aus Verfassungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)542
C. Baugenehmigungen für nicht-privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 u. 3 BauGB)543
I. Das „Planungsbedürfnis“ als „öffentlicher Belang“544
II. Die Subjektivierung eines „öffentlichen Belangs“?545
III. „Unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art“ bei Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO?548
IV. Abwehrrechte nur bei zuvor erfolgter Weichenstellung?552
V. Befriedigung des Planungsbedürfnisses durch abgestimmte, aber dennoch unwirksame Bebauungspläne?553
VI. Fazit – Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde gegen nicht-privilegierte Vorhaben im Außenbereich555
D. Baugenehmigungen für privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 u. 3 BauGB)556
E. Baugenehmigungen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB)558
I. Baugenehmigung im Bereich eines wirksamen Bebauungsplans558
1. Abwehrrechte aus § 11 Abs. 3 BauNVO559
2. Abwehrrechte aus den Festsetzungen des Bebauungsplans?560
3. Abwehrrechte nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO?561
4. Rechtsschutz aus bzw. analog § 31 Abs. 2 BauGB?563
a) Genehmigung mit Befreiung563
aa) Abwehrrecht über die „nachbarlichen Interessen“?563
bb) Rechtsschutz über die „öffentlichen Belange“?564
b) Genehmigung ohne Befreiung566
5. Fazit568
II. Baugenehmigung im Bereich eines unwirksamen erstmaligen Bebauungsplans569
1. Nicht abgestimmter Bebauungsplan569
2. Abgestimmter, aber aus anderen Gründen unwirksamer Bebauungsplan571
III. Baugenehmigung im Bereich eines unwirksam geänderten Bebauungsplans572
1. Nicht abgestimmte Planänderung573
2. Abgestimmte, aber aus anderen Gründen unwirksame Planänderung576
F. Baugenehmigungen im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 3 BauGB)577
G. Baugenehmigungen bei planreifen Bebauungsplanentwürfen (§ 33 BauGB)577
I. Fehlende materielle Planreife mangels interkommunaler Abstimmung577
II. Fehlen von sonstigen Voraussetzungen des § 33 BauGB578
Zusammenfassende Thesen580
Erstes Kapitel: Subjektive Rechte der Nachbargemeinde in Bezug auf die Bauleitplanung der Standortgemeinde580
Zweites Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Bebauungspläne der Standortgemeinde582
Drittes Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Flächennutzungspläne der Standortgemeinde583
Viertes Kapitel: Der Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen584
Literaturverzeichnis590
Sachverzeichnis618

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