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Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz.

Zur Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz resultierenden Nutzungskonflikte.

AutorDieter Weiblen
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2019
ReiheTübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht 61
Seitenanzahl368 Seiten
ISBN9783428493012
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Nutzungskonflikte zwischen der Bauleitplanung der Gemeinden und den von Naturschutzbehörden erlassenen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz erlangen in der Praxis eine immer größere Bedeutung. Der Autor zeigt Möglichkeiten und Grenzen sowohl einvernehmlicher Lösungen als auch gegenläufiger Planungen auf und belegt die weitgehende Unanwendbarkeit allgemein anerkannter Vorrang- und Kollisionsregelungen. Demzufolge entscheidet über den Vorrang der Planung eine Abwägung der berührten Belange auf der Grundlage des kompetenzrechtlichen Grundsatzes der Rücksichtnahme, wobei den Naturschutzbehörden eine Entscheidungsprärogative zur Seite tritt. Anschließend wendet sich Dieter Weiblen den rechtlichen Grenzen zu, die sich im Falle der Überplanung gesetzlich geschützter Biotope zum Zwecke der Bebauung ergeben. Er gelangt zu dem Ergebnis, eine solche Planung werde nicht stets, aber regelmäßig dem Grundsatz der Durchführbarkeit widersprechen und sich auf diesem Wege als rechtswidrig erweisen.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Erster Teil: Einführende Bemerkungen22
A. Einleitung22
B. Problemstellung und Zielsetzung26
C. Zum Gang der Untersuchung31
Zweiter Teil: Grundstrukturen einer Abstimmung zwischen gemeindlicher Bauleitplanung und Maßnahmen des naturschutzrechtlichen Flächen- und Objektschutzes mit dem Ziel der Vermeidung von Nutzungskonflikten33
A. Grundlagen der Abstimmung raumbedeutsamer (flächenbeanspruchender) Maßnahmen33
I. Das Abstimmungsgebot des § 14 ROG33
II. Verfahrensrechtlicher Inhalt des Abstimmungsgebots37
1. Unterrichtung der abstimmungsberechtigten Planungs- und Maßnahmeträger durch den jeweiligen Vorhabensträger38
2. Abgabe einer Stellungnahme durch den abstimmungsberechtigten Planungsund Maßnahmeträger39
3. Erörterung der vorgebrachten Belange und Versuch einer einvernehmlichen Lösung39
4. Abschluß des Abstimmungsverfahrens41
III. Materiellrechtlicher Inhalt des Abstimmungsgebots42
1. Umfassende Abwägung und größtmögliche Rücksichtnahme auf konkurrierende Planungen und Maßnahmen42
2. Möglichst weitgehende inhaltliche Verträglichkeit der Planungen und Maßnahmen aller Beteiligten als Ziel der Abstimmung44
IV. Zwischenbetrachtung45
B. Abstimmung der Bauleitplanung mit naturschutzrechtlichen Flächen- und Objektschutzmaßnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 BauGB46
I. Sinn und Zweck der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Verfahren der Bauleitplanung46
II. Naturschutzbehörden als am Bauleitplanungsverfahren zu beteiligende Träger öffentlicher Belange47
III. Inhaltliche Aspekte der Beteiligung49
1. Möglichst frühzeitige und umfassende Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange49
a) Zeitpunkt der Unterrichtung49
b) Art der Unterrichtung51
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange52
3. Kooperative Strukturen des Beteiligungsverfahrens als Instrumente der Abstimmung der Bauleitplanung mit Maßnahmen anderer öffentlicher Planungsträger53
IV. Die Abstimmungsfunktion des Beteiligungsverfahrens in ihrer praktischen Umsetzung55
C. Die Beteiligung der Gemeinde an Schutzgebietsausweisungsverfahren der Naturschutzbehörden59
I. Unterrichtung und Anhörung der Gemeinde59
II. Kooperatives Zusammenwirken zwischen Naturschutzbehörde und Gemeinde mit dem Ziel der Abstimmung ihrer Planungen und Maßnahmen61
Dritter Teil: Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen resultierenden Nutzungskonflikte64
A. Einführung in die Problematik64
B. Planerische (einvernehmliche) Konfliktlösungen68
I. Nachrichtliche Übernahme bestehender Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützter Landschaftsbestandteile in die Bauleitplanung68
II. Integration naturschutzrechtlich geschützter Flächen und Objekte in die Bauleitplanung69
1. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB70
2. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB70
3. § 9 Abs. 1 Nr. 25 Alt. b BauGB75
4. Exkurs: Praktische Grenzen der städtebaulichen Integration naturschutzrechtlich geschützter Rächen und Objekte76
III. Erteilung einer Befreiung von den Regelungen einer naturschutzrechtlichen Verordnung für Bauleitpläne?77
IV. Vorbehaltsregelungen in naturschutzrechtlichen Verordnungen zugunsten einer späteren Bauleitplanung85
1. Vorbehaltsregelungen der Praxis und Probleme ihrer Auslegung85
2. Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Vorbehaltsregelungen zugunsten einer zeitlich nachfolgenden Bauleitplanung87
V. Aufhebung einer naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnung bzw. Entlassung von Flächen aus ihrem Geltungsbereich zugunsten der Bauleitplanung einer Gemeinde durch die zuständige Naturschutzbehörde90
1. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung naturschutzrechtlicher Verordnungen90
2. Probleme der Grenzziehung bei der Entlassung von einzelnen Flächen aus dem Schutzbereich einer naturschutzrechtlichen Verordnung94
C. Rechtliche Grenzen einer abweichenden Beplanung naturschutzrechtlich geschützter Flächen und Objekte im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung95
I. Naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnungen als höherrangiges Recht96
II. Ausweisung eines Baugebiets im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung als Verstoß gegen höherrangiges Recht?98
1. Bauflächenausweisungen in Flächennutzungsplänen98
2. Baugebietsausweisungen in Bebauungsplänen101
III. Exkurs: Überplanung der im Wege gemeindlicher Satzung geschützten Landschaftsbestandteile102
D. Gesetzliche Vorrang- und Kollisionsregelungen im Bereich des Bauplanungs- und Naturschutzrechts104
I. § 38 BauGB104
II. § 7 BauGB106
1. Naturschutzbehörden als öffentliche Planungsträger i. S. v. § 7 BauGB106
2. Sinn und Zweck des § 7 BauGB107
3. Unanwendbarkeit des § 7 BauGB bei bereits rechtsverbindlich abgeschlossenen Planungen der zu beteiligenden öffentlichen Planungsträger108
4. § 7 BauGB und seine Bedeutung bei der Bewältigung von Nutzungskonflikten aus der räumlichen Überlagerung eines bereits rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans mit im Verordnungswege ergehenden Flächen- und Objektschutzmaßnahmen110
a) Ausweisung eines Schutzgebiets im Bereich einer Bauflächendarstellung, der die Naturschutzbehörde bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans nicht widersprochen hatte110
b) Ausweisung eines Schutzgebiets im Bereich der Bauflächendarstellung eines Flächennutzungsplans, bei dessen Aufstellung die Naturschutzbehörde der konkreten Darstellung rechtswirksam widersprochen hatte112
aa) Rechtliche Folgen eines Widerspruchs für die Flächennutzungsplanung der Gemeinde112
bb) Rechtliche Folgen des Widerspruchs für eine von den Naturschutzbehörden beabsichtigte Schutzgebietsausweisung114
5. § 7 BauGB und seine Bedeutung bei der Bewältigung von Nutzungskonflikten aus der räumlichen Überlagerung eines Bebauungsplans mit verordnungsrechtlichen Flächen- und Objektschutzmaßnahmen116
a) Meinungsstand116
b) Stellungnahme118
III. § 29 Abs. 2 BauGB als Vorrang-und Kollisionsregelung?120
1. Rechtsprechung122
2. Lehre123
3. Stellungnahme125
IV. Aufgehobene Vorrang- und Kollisionsregelungen127
1. § 5 Abs. 6 BBauG 1960127
a) Anwendungsbereich128
b) Voraussetzungen128
c) Rechtsfolgen130
d) Gesetzgeberische Beweggründe bei der Aufhebung des § 5 Abs. 6 BBauG 1960131
e) Zur verbleibenden praktischen Bedeutung des § 5 Abs. 6 BBauG 1960132
2. § 25 Abs. 7 NatSchG BW a. F.133
V. Exkurs: Art. 31 GG134
E. Nutzungskonflikte zwischen Bebauungsplänen und den auf der Grundlage des Naturschutzrechts erlassenen Schutzgebietsverordnungen in ihrer Behandlung durch Rechtsprechung und Lehre136
I. Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen136
1. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v. 18. 12. 1987 – 4 NB 1 / 87 – , NVwZ 1988, 728 ff.136
2. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v. 28. 11. 1988 – 4 ? 212/88 – , NVwZ 1989, 662 f.138
3. Entscheidungen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Nutzungskonflikten naturschutzrechtlicher Verordnungen mit in Gesetzesform erlassenen Bebauungsplänen141
a) Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 1. 2. 1990 – OVG Bf II 2 und 12/86 ?-,NuR 1991, 239 ff.142
b) Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v. 24. 10. 1990 – 4 NB 29.90 – , UPR 1991, 111 f.145
II. Ansichten der Lehre147
1. Vorrang naturschutzrechtlicher Schutzgebietsverordnungen gegenüber Bebauungsplänen147
a) § 29 Abs. 2 BauGB als Vorrang- und Kollisionsregelung147
b) Naturschutzrechtliche Verordnungen als ranghöheres Recht148
aa) Rechtliche Konsequenzen148
bb) Stellungnahme150
2. Vorrang der zeitlich früheren Planung153
a) Rechtliche Konsequenzen153
b) Stellungnahme155
III. Sonstige ungeschriebene Kollisionsgrundsätze und Vorrangregelungen156
1. Vorrang naturschutzrechtlicher Verordnungen als der spezielleren Planung („lex specialis derogat legi generali")?156
2. Vorrang naturschutzrechtlicher Verordnungen als überörtliche Planung?157
3. Vorrang des späteren gegenüber dem früheren Recht („lex posterior derogat legi priori")?160
IV. Zusammenfassende Würdigung der bisherigen Lösungsansätze und Ausblick160
F. Eigener Ansatz162
I. Allgemeine Grundlagen des Verhältnisses des Bauplanungsrechts zum Naturschutz- und Landschaftspflegerecht162
1. Kompetenzrechtliche Einordnung natur- und landschaftsschutzrechtlicher Vorschriften der Länder163
a) Zur (kompetenzrechtlich veranlaßten) Unterscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen funktionellem und optischem Landschaftsschutz163
aa) Die Argumentation des Gerichts163
(1) Rechtliche Konsequenzen der Zuordnung des funktionellen Landschaftsschutzes zum Bodenrecht i. S. d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG164
(2) Rechtliche Konsequenzen der Zuordnung des optischen Landschaftsschutzes zum Naturschutz- und Landschaftspflegerecht i. S. d. Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG167
bb) Kritische Stimmen in der Literatur167
b) Stellungnahme: Das Natur- und Landschaftsschutzrecht als nicht-bodenrechtliche und dem Bauplanungsrecht selbständig gegenüberstehende Rechtsmaterie168
2. Allgemeiner Vorrang des Bauplanungsrechts gegenüber landesrechtlichen Vorschriften des Natur-und Landschaftsschutzes?171
a) Landschaftsschutzrecht als ein dem Planungsrecht gedanklich nachgeordnetes und im Rang unterlegenes Recht?172
aa) Art. 31 GG172
bb) Vorrang des ranghöheren gegenüber dem rangniederen Recht173
cc) § 5 Abs. 6 BBauG 1960174
b) Das Bauplanungsrecht als eine für die Frage der Zulässigkeit der Bebaubarkeit von Grundstücken abschließende bundesrechtliche Regelung?176
aa) In Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansichten176
(1) Außenbereich177
(2) Unbeplanter Innenbereich178
(3) Geltungsbereich eines (qualifizierten) Bebauungsplans181
bb) Stellungnahme182
3. Vorrangentscheidung auf der Grundlage einer Abwägung der widerstreitenden Belange durch den mit Abwägungskompetenz und Entscheidungsprärogative ausgestatteten Planungs- und Maßnahmeträger187
a) Einführung in die Problematik187
b) Berücksichtigung fachlicher Wertungen und planerischer Zielvorstellungen des anderen Planungs- und Maßnahmeträgers im Rahmen der Abwägung188
c) Das Problem der Entscheidungsprärogative190
II. Ausweisung eines Baugebiets innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs einer naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnung192
1. Einführung192
2. Vorrangentscheidung auf der Grundlage einer von den Naturschutzbehörden durchgeführten Abwägung194
a) Entscheidungskompetenz der Naturschutzbehörden194
b) Anspruch der Gemeinde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Naturschutzbehörde über eine Aufhebung oder Änderung der Schutzgebietsverordnung zugunsten der Bebauungsplanung195
c) Abwägungsrelevante Gesichtspunkte199
aa) Berücksichtigung fachlicher Wertungen und planerischer Zielvorstellungen der Gemeinde200
bb) Verhältnismäßigkeitserwägungen201
3. Durchsetzung eines Vorrangs der Bebauungsplanung der Gemeinde203
a) Verwaltungsinterne Lösungen204
aa) Einschaltung der Fachaufsichtsbehörden204
bb) Informelle Einflußnahmen der Rechtsaufsichtsbehörden205
cc) § 61 Abs. 1 NatSchG BW205
b) Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz207
aa) Überprüfung der Entscheidung der Naturschutzbehörde, die Schutzgebietsverordnung nicht zugunsten der Gemeinde zu ändern oder aufzuheben208
bb) Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Schutzgebietsverordnung im Wege der abstrakten Normenkontrolle209
4. Ergebnis211
III. Schutzgebietsausweisungen innerhalb des Geltungsbereichs noch nicht (vollständig) vollzogener rechtsverbindlicher Bebauungspläne212
1. Überblick und Einführung in den Gang der Prüfung212
2. Schutzgebietsausweisungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ihre Vereinbarkeit mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG215
3. Das Problem der Abwägungskompetenz220
4. Der kompetenzrechtliche Grundsatz der Rücksichtnahme226
a) Sachlicher Gehalt und Anwendungsbereich226
b) Dogmatische Ableitung228
c) Kompetenzrechtlicher Grundsatz der Rücksichtnahme und Unterschutzstellung von Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans231
aa) Anwendungsfälle232
bb) Lösungsansätze233
(1) Änderung der Schutzgebietsgrenzen233
(2) Änderung der Schutzgebietskategorie233
(3) Änderung des Schutzzwecks einer Schutzgebietsverordnung234
(4) Ausklammerung von Rächen innerhalb des Geltungsbereichs einer Schutzgebietsverordnung234
5. Eigentumsrechtliche Grenzen bei der Unterschutzstellung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegener und dort zur Bebauung vorgesehener Flächen235
a) Durch Bebauungsplan festgelegte Bebaubarkeit eines Grundstücks als konkrete, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Rechtsposition235
b) Bauverbote und andere bebauungsbeschränkende Anordnungen naturschutzrechtlicher Verordnungen für Rächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans in ihrer eigentumsrechtlichen Beurteilung239
aa) Zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Lehre239
bb) Stellungnahme241
cc) Schlußfolgerungen244
c) Interessenabwägung249
aa) Bewertung der Nutzungsinteressen der Grundstückseigentümer249
bb) Bewertung der Naturschutz- und Landschaftspflegeinteressen250
cc) Grundsätze einer Abwägung bei der Unterschutzstellung von Rächen und Objekten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans253
(1) Ausweisung eines Naturschutzgebiets254
(2) Ausweisung eines Naturdenkmals256
(3) Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils257
(4) Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets263
d) Verhältnismäßigkeitsausgleich266
aa) Kompensation unverhältnismäßiger Härten durch die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs266
bb) Vermeidung unverhältnismäßiger Härten über Ausnahme- und Befreiungsregelungen in Schutzgebietsverordnungen270
(1) Ausnahmen und Befreiungen von Ge- und Verbotsregelungen: Eine begriffliche Klärung270
(2) Ausnahme- und Befreiungsregelungen in Baumschutz Verordnungen und -Satzungen zugunsten der Bebauungsinteressen der Eigentümer272
e) Zwischenbetrachtung277
6. Durchsetzung eines Vorrangs der Natur- und Landschaftsschutzinteressen277
a) Grundsätzlich denkbare Lösungen278
aa) Derogation des Bebauungsplans279
bb) Beeinträchtigung der Durchführbarkeit der Bebauungsplanung279
cc) Inkrafttreten einer Schutzgebietsverordnung nach erfolgter Anpassung oder Aufhebung des entgegenstehenden Bebauungsplans - Verpflichtung der Gemeinde zur Vornahme gebotener Änderungen284
b) Durchsetzung einer Verpflichtung der Gemeinde zur Anpassung ihrer Bauleitplanung287
aa) Einschaltung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde287
bb) Einstweilige Sicherstellung der für eine Unterschutzstellung vorgesehenen Flächen290
cc) Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes291
c) Ergebnis292
7. Durchsetzung eines Vorrangs individueller Bebauungsinteressen bei der nachträglichen Unterschutzstellung von der Gemeinde bereits beplanter Flächen293
a) Konfliktbewältigung im Rahmen eines der Schutzgebietsausweisung nachgelagerten gesonderten Genehmigungsverfahrens293
b) Zum Rechtsschutz des Eigentümers gegenüber baumschutzrechtlich bedingten Bebauungsbeschränkungen296
c) Ergebnis297
Vierter Teil: Bauleitplanung und gesetzlicher Biotopschutz298
A. Einführung in die Problematik298
B. Überplanung gesetzlich geschützter Biotope im Zuge einer Bebauungsplanung der Gemeinde302
I. Planerische Integration besonders geschützter Biotope zum Zwecke ihrer Sicherung302
1. Festsetzungen zur Einbeziehung gesetzlich geschützter Biotope303
a) § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB303
b) § 9 Abs. 1 Nr. 25 Alt. b BauGB304
2. Den gesetzlichen Biotopschutz verstärkende Festsetzungen304
II. Baulandausweisungen im Bereich gesetzlich geschützter Biotope306
1. Der gesetzliche Biotopschutz in seinen rechtlichen Auswirkungen auf eine konkurrierende Bebauungsplanung der Gemeinde306
a) Zum Meinungsstand307
b) Stellungnahme308
2. Gesetzlicher Biotopschutz und Bebauungspläne mit unmittelbaren Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope311
3. Gesetzlicher Biotopschutz und Bebauungspläne ohne unmittelbare Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope312
a) Vorbemerkungen312
b) Lösungen313
aa) In Rechtsprechung und Literatur313
bb) Stellungnahme und eigener Lösungsansatz315
4. Bewertung baulicher Nutzungen im Bereich gesetzlich geschützter Biotope - Zu den Anforderungen des biotopschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalts323
a) Ausgleichbarkeit des zu erwartenden Eingriffs324
b) Legitimation des zu erwartenden Eingriffs durch überwiegende Gemeinwohlinteressen324
5. Unmittelbar wirkender Biotopschutz als gesetzgeberische Wertentscheidung327
6. Abschließende Betrachtung328
C. Anwendbarkeit des gesetzlichen Biotopschutzes auf vor seinem Inkrafttreten erlassene Bauleitpläne?329
I. Flächennutzungspläne329
II. Bebauungspläne330
1. Vorrang des gesetzlichen Biotopschutzes330
2. Formen des Verhältnismäßigkeitsausgleichs331
D. Entwicklung besonders geschützter Biotope nach dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans auf den für eine Bebauung vorgesehenen Flächen335
I. Vorhabenbezogene Beurteilung336
1. Zur Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern336
2. Zur Rechtslage in den anderen Bundesländern337
II. Planungsrechtliche Beurteilung338
1. Funktionsloswerden des Bebauungsplans?338
2. Pflicht der Gemeinde zur Planänderung?340
3. Ergebnis342
Zusammenfassung der Ergebnisse344
Grundstrukturen der Abstimmung zwischen gemeindlicher Bauleitplanung und Maßnahmen des naturschutzrechtlichen Flächen- und Objektschutzes (S. 32 ff.)344
Planerische Konfliktlösungen und deren rechtliche Grenzen (S. 67 ff.)345
Rechtliche Grenzen einer abweichenden Beplanung naturschutzrechtlich geschützter Flächen und Objekte im Wege der Bauleitplanung (S. 94 ff.)347
Vorrang- und Kollisionsregelungen des Bauplanungs- und Naturschutzrechts (S. 103 ff.)347
Anwendung ungeschriebener Kollisionsgrundsätze? (S. 135 ff.)348
Kompetenzrechtliche Überlegungen (S. 162 ff.)349
Materiell-rechtliche Beurteilung (S. 186 ff.)350
Ausweisung eines Baugebiets unter Inanspruchnahme von unter Natur- oder Landschaftsschutz stehender Flächen und Objekte (S. 191 ff.)350
Unterschutzstellung von der Gemeinde bereits abweichend beplanter Flächen und Objekte (S. 212 ff.)352
Durchsetzung des Vorrangs einer Planung (S. 277 ff.)355
Bauleitplanung und gesetzlicher Biotopschutz (S. 298 ff.)356
Literaturverzeichnis360

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