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Gewerkschaftspluralität im Betrieb. Die Problematik beim Schaffen und Anwenden tariflicher Betriebsnormen

Das BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

AutorCarina Schobloch
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl35 Seiten
ISBN9783668220607
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis15,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 15 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis: Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Einleitung B. Zum Sachverhalt der Entscheidung des BAG - 4 AZR 190/08 C. Tatsächliche Ausgangslage: Gewerkschaftspluralität im Betrieb D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen I. Tarifpluralität 1. Definition 2. Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb II. (Betriebsweite) Tarifkonkurrenz 1. Definition 2. (Betriebsweite) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis E. Betriebsnormen I. Gegenstand und Wirkungsweise II. Konkretisierungsansätze des BAG III. Die besondere Tarifbindung des § 3 II TVG IV. Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen V. Vertretensein der Gewerkschaft im Betrieb F. Tarifkollision bei Betriebsnormen G. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage i.S.v. § 9 TVG/Feststellungsklage durch Nichttarifvertragsparteien anhand BAG - 4 AZR 190/08 H. Die Verhinderung/Auflösung von Tarifkonkurrenzen anhand BAG - 4 AZR 190/08 I. Verhinderung von Tarifkonkurrenzen 1. Das Für und Wider der Zwangstarifgemeinschaft 2. Zwischenergebnis II. Auflösung von Tarifkonkurrenzen 1. Unwirksamkeit aller Tarifverträge und Betriebsratskompetenz 2. Spezialitätsprinzip 3. Prioritäts- und Posterioritätsprinzip 4. Günstigkeitsprinzip 5. Wahlrecht der Arbeitnehmer 6. Mehrheitsprinzip und normzweckorientierte Differenzierung a) Maßstab für die Ermittlung der Mehrheit b) Das Für und Wider des Mehrheitsprinzips c) Methode und Zeitpunkt der Ermittlung der Mehrheit d) Normzweckorientierte Differenzierung aa) Doppelmitgliedschaft des Arbeitgebers bb) Vertikale Tarifkonkurrenz cc) Allgemeinverbindlichkeit, § 5 IV TVG dd) Nachwirkung, § 4 V TVG I. Fazit A. Einleitung Das deutsche Gewerkschaftswesen befindet sich im Wandel: Entgegen dem traditionellen Organisationsgrundsatz 'Ein Betrieb - Eine Gewerkschaft' haben die DGB-Gewerkschaften zunehmend mit sich überschneidenden Tarifzuständigkeiten im Betrieb zu kämpfen, sei es seitens der Spartengewerkschaften, sei es seitens der Richtungsgewerkschaften des CGB. Die damit einhergehende Gewerkschaftspluralität im Betrieb bringt vermehrt Tarifkollisionen mit sich. Bezeichnend hierfür ist die Anzahl der rund 68.000 Tarifverträge, die im April 2013 als gültig in das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführte Tarifregister eingetragen waren. Grund genug, der Frage nachzugehen, wann es einer Auflösung von Tarifkollisionen bedarf und nach welchen Grundsätzen diese zu erfolgen hat. (...)

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