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Grenzen der Staatsverschuldung: Theoretische Begründungen und politische Umsetzungen

AutorDominik Ziegner
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl43 Seiten
ISBN9783955495527
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Die Staatsverschuldung ist ein umstrittenes Thema. Obwohl die Diskussion über das Thema der Staatsverschuldung seit langem besteht, ist dieses heute wieder höchst aktuell und zum wichtigsten Punkt der politischen Tagesordnung geworden. In den Nachrichten wird fast täglich über Staaten, die kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen, über Sparpakete und über den Zerfall des Euros berichtet. Im Mai 2010 wurde von der Europäischen Kommission der sogenannte Rettungsschirm, European Financial Stability Facility (EFSF), verabschiedet, welcher 2013 durch den European Stability Mechanism (ESM) abgelöst werden soll. Der EFSF und der ESM sollen Staaten finanziell unterstützen, die Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der hohen Verschuldung haben. Griechenland, Irland und Portugal wurden bereits durch den EFSF finanziell unterstützt und sind somit verpflichtet, strikten Sparprogrammen zu folgen. Doch die Schuldenentwicklung sieht in vielen anderen europäischen Staaten nicht viel besser aus. Die durchschnittliche Schuldenquote aller 27 europäischer Mitgliedstaaten betrug im Jahr 2011 82,5 Prozent und überschritt deutlich die Begrenzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts von derzeit 60 Prozent. Damit stellen sich folgende Fragen: Warum gehen Staaten überhaupt eine Staatverschuldung ein, welche Folgen zieht sie nach sich und welche Grenzen bzw. welche Maßnahmen zur Begrenzungen der Staatsverschuldung gibt es? Die vorliegende Arbeit geht auf die oben genannten Fragen ein und diskutiert diese kritisch. Sie gliedert sich dabei in zwei Teile. Der erste Teil der Arbeit geht auf die Theorie der Staatsverschuldung ein, wobei zunächst die Staatsverschuldung definiert wird. Daraufhin werden die Hauptargumente, die eine Staatsverschuldung rechtfertigen, erläutert, kritisch hinterfragt und auf deren Praxistauglichkeit hin untersucht. Anschließend wird auf die negativen Folgen einer Staatsverschuldung eingegangen. Im zweiten Teil der Arbeit wird auf die politischen Umsetzungen eingegangen. Dabei wird zunächst die Entwicklung der Staatsverschuldung in Europa und in ausgewählten Ländern anhand von Grafiken dargestellt. Darauf werden die bisherigen Maßnahmen zur Begrenzung der Staatsverschuldung erläutert und deren Schwächen dargestellt. Hier sollen insbesondere die politischen Reaktionen auf diese Schwächen deutlich werden. Am Schluss der Arbeit werden die Fakten zusammengefasst und einen Ausblick wird gegeben.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2.2.2, Steuerglättung: Bei dem Ansatz der Steuerglättung stehen die verzerrenden Steuern im Mittelpunkt. Ähnlich wie bei der Stabilisierungsfunktion, die zum Ziel hat, die Konjunkturschwankungen auszugleichen, versucht der Ansatz der Steuerglättung die Steuern konstant zu halten. Der Staat versucht optimale Steuersätze und die damit verbunden Budgetdefizite herzuleiten, die den Wohlfahrtsverlust minimieren. Beim Auftreten von Konjunkturschwankungen werden, statt die Steuern zu erhöhen, Kredite aufgenommen, um die Schwankung zu glätten. Hieraus ergeben sich zwei Vorteile. Zum einen ist es nicht erforderlich, im Konjunkturverlauf ständig die Steuern zu verändern, welches erhebliche Zusatzkosten durch die Bindung von Personal und Zeit mit sich bringt. Zum anderen wirkt es sich positiv auf die Wirtschaft aus, da durch die Kreditaufnahme Investitionen getätigt werden können und somit die Wirtschaft angekurbelt wird. Die Steuerglättung wurde sowohl als eine positive als auch eine normative Theorie verstanden. Das bedeutet, dass sie nicht nur erklärt, wie sie entsteht, sondern auch, wie sie angewendet werden sollte. Das Standard-Modell sieht den Staat als einen wohlwollende sozialen Planer, der den Nutzen eines repräsentativen Bürgers maximiert. Der Staat finanziert seine Ausgaben durch eine Einkommenssteuer. Diese Steuern wirken verzerrend, weil sie das Arbeitsangebot beeinflussen. Da der Staat und der repräsentative Bürger einen unendlichen Zeithorizont haben, müssen die Effekte der intergenerativen Lasteffekte und der endlichen Legislaturperioden nicht mehr berücksichtigt werden. Die Nutzenfunktion hängt nicht von den öffentlichen Gütern, sondern vom privaten Konsum und Freizeit des repräsentativen Bürgers ab. Das Ziel der Regierung ist nun, die Steuern konstant zu halten. Da die Budgetrestriktion eingehalten werden muss, muss die Steuerhöhe so hoch sein wie die Ausgaben, die exogen gegeben sind. Um die Steuer nun im Zeitablauf konstant zu halten, nimmt der Staat in Rezessionen Kredite auf und im Boom bildet er Überschüsse. Hierdurch minimiert er die Wohlfahrtsverluste der Bürger, die durch eine Steuererhöhung resultieren würden. Die normative Begründung findet recht viel Zustimmung. In Krisen sollen Defizite und im Boom Überschüsse gebildet werden. Die positive Begründung hingegen weniger. Sie kann nicht den ständigen Anstieg der Staatsverschuldung erklären. In der Realität taucht hier wieder dasselbe Problem wie in der Stabilisierungsfunktion auf. Der Staat bildet keine Überschüsse in guten Zeiten. 2.2.3, Intergenerative Lastverschiebung: Musgrave war der Meinung, dass die Finanzierungsart sich nach dem Nutzen der Investition richten sollte. Bleibt der Nutzen einer Investition für nur eine Periode erhalten, so soll diese auch durch eine Steuererhöhung finanziert werden, damit sie nur die gegenwärtige Generation belastet. Entsteht aber durch die Investitionsausgabe ein langfristiger Nutzen, der auch künftigen Generationen zugute kommt, so soll sie kreditfinanziert werden. Dadurch wird die Last auf den Nutzungszeitraum gerecht verteilt. Der positive Effekt der Investition auf das zukünftige Produktionspotenzial gleicht die negative Wirkung der Kreditfinanzierung auf Wachstum und das Einkommen aus. Dieses Prinzip ist allerdings nicht der einzige Grund für eine Lastverschiebung. Größere Investitionen kommen nur zustande, wenn die Politiker und die Wähler auch dafür sind. Dieses ist allerdings nur der Fall, wenn die Investition über einen langfristigen Kredit finanziert wird. Sonst müsste die Investition durch Steuern finanziert werden. Solche Investitionen würden keine Mehrheiten bekommen und so nicht zustande kommen. Scheint die Kernaussage auch einleuchtend zu sein, ist die Umsetzung in die Praxis umso problematischer. Es gibt zwei wesentliche Probleme, einerseits den konkreten Investitionsbegriff und andererseits die korrekte Messung der Produktivitäts- und Nutzensteigerung zu finden. Es stellt sich die Frage, welche Investitionsausgaben Nutzen-wirksam und welche nur konsumtiv sind. Infrastrukturinvestitionen, die als Vorleistung für die private Produktion gesehen werden können, haben in der Regel auch einen positiven Einfluss auf die Kapitalproduktivität privater Investitionen. Ebenso können Lehrtätigkeiten als Investition in Humankapital gesehen werden, wenn von diesen ein positiver Einfluss auf die Produktivität des Faktors Arbeit zu erwarten ist. Mit der Erhöhung der Faktorproduktivität lässt sich in den angeführten Fällen ein in der Zukunft zu erwartender positiver Effekt auf das Volkseinkommen begründen. Mangels der Möglichkeit der Zuordnung und Quantifizierbarkeit dieser Effekte in der Retroperspektive lassen sich die Begründungen nur schwer be- oder widerlegen. In der Praxis ist somit eine Definition oder Abgrenzung von zur Kreditfinanzierung zugelassenen Ausgaben anhand des zukünftigen Nutzens schwierig. Die Schwierigkeit besteht hier nicht nur in der Erfassung des Nutzens öffentlicher Ausgaben, sondern auch in der Erfassung der durch die Kreditaufnahme entstandenen Belastungen. Des Weiteren haben zukünftige Generation oft andere Präferenzen als die gegenwärtige, welches ebenfalls zu einem Problem führt. Beispielsweise gab es in Frankreich eine größere Investition in den Wasserverkehrswegebau, der heute nur noch als Touristenattraktion dient und den Steuerzahlern nicht mehr im vorgesehenen Sinne nützt. Wohingegen die Zins- und Tilgungslast wie geplant weiterlaufen.
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