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Grundpfandrechte im Insolvenzverfahren.

Eine Untersuchung der Auswirkungen des Insolvenzplanverfahrens auf die Rechtsstellung der Grundpfandgläubiger.

AutorIngo Kindler
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 388
Seitenanzahl257 Seiten
ISBN9783428529803
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Die große wirtschaftliche Bedeutung der Grundpfandrechte als Sicherungsobjekte resultiert aus der Wertbeständigkeit der Immobilien, die einen hohen Sicherungsstandard gewährleisten. Mit Einführung der Insolvenzordnung wurden die gesicherten Gläubiger in das Insolvenzverfahren eingebunden, um die Chancen einer Unternehmensreorganisation zu steigern. Der Insolvenzplan soll dabei die Gestaltungsfreiheit der Beteiligten zusätzlich erhöhen. Ingo Kindler beschäftigt sich im Kern mit der Frage, ob sich das deutsche Kreditsicherungswesen durch die Insolvenzordnung und den Insolvenzplan in einem grundlegenden Wandel befindet. Ausgangspunkt ist die Erörterung der Rechte der Grundpfandgläubiger im Insolvenzverfahren. Im Wesentlichen werden ihre Verwertungsrechte und Erlöserwartungen in dreierlei Hinsicht eingeschränkt. Die zeit- und kostensparende Forderungspfändung wird zeitlich begrenzt bzw. kann nach Insolvenzeröffnung nicht mehr wirksam eingeleitet werden. Auch ein laufendes Zwangsvollstreckungsverfahren kann gegen entsprechende Ausgleichszahlungen zur Sicherung der Unternehmensfortführung einstweilig eingestellt werden. Darüber hinaus werden die Grundpfandgläubiger bei der Zwangsversteigerung an den Verfahrenskosten beteiligt. An die Erläuterung der zulässigen Umgestaltungen in Bezug auf die Grundpfandrechte schließt sich die Darstellung der Einflussmöglichkeiten dieser Gläubiger in den einzelnen Verfahrensabschnitten an. Als Modifikationen sind insbesondere Verzichte, Stundungen und Umwandlungen in andere Vorrechte oder in Eigenkapital denkbar. Bei der Betrachtung der Rechte der Absonderungsberechtigten steht deren Einteilung in die Gläubigergruppen und die damit verbundene Auswirkung auf die Abstimmungsmehrheit und die Teilhabe am Verteilungserlös im Vordergrund. Der Liquidationserlös ist den Grundpfandgläubigern dabei immer sicher. Ob sie auch den darüber hinausgehenden Fortführungsmehrwert erhalten, hängt von den Abstimmungsergebnissen ab.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis18
§ 1 Einführung22
I. Der Insolvenzplan als Mittel der Unternehmensreorganisation22
II. Kreditsicherung durch Grundpfandrechte25
III. Problemstellung und Ziel der Untersuchung26
IV. Aufbau und Gang der Untersuchung28
§ 2 Rechtsstellung der Grundpfandgläubiger29
A. Absonderungsberechtigung der Grundpfandgläubiger29
I. Arten der Absonderungsberechtigung31
II. Entstehung der Absonderungsrechte32
1. Erwerb von Kreditsicherheiten in der Krise des Schuldners32
2. Erwerb von Kreditsicherheiten nach Insolvenzeröffnung33
3. Anfechtbarkeit der Sicherheitenbestellung33
III. Umfang des Rechts34
IV. Rangordnung unter den Absonderung35
V. Die Ersatzabsonderung im Insolvenzverfahren36
VI. Die Ausfallforderung nach § 52 InsO38
VII. Mitwirkungsrechte der Gläubiger39
B. Durchsetzung der Absonderungsrechte40
I. Verwertung durch den Insolvenzverwalter41
1. Zwangsversteigerung42
2. Zwangsverwaltung46
3. Freihändige Veräußerung47
4. Freigabe aus der Insolvenzmasse49
5. Kalte Institutsverwaltung50
6. Kalte Zwangsverwaltung51
7. Verwertung der mithaftenden Gegenstände52
8. Einzug der Miet- bzw. Pachtzinsen57
9. Verwertung der sicherungsübereigneten Gegenstände57
II. Verwertung durch den Grundpfandgläubiger60
1. Zwangsversteigerung60
2. Zwangsverwaltung61
3. Dingliche Mietzinspfändung62
a) Keine Kollision mit dem Vollstreckungsverbot des § 89 InsO
64
b) Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung65
c) Kein Verstoß gegen die guten Sitten65
d) Vergleich mit der früheren Rechtslage65
e) Forderungspfändung außerhalb des Insolvenzverfahrens66
f) Vereinbarkeit mit der Rangordnung des ZVG67
g) Zusammenfassung und eigener Ansatz68
h) Falllösung71
III. Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 30d ZVG71
1. Eröffnungsverfahren, § 30d Abs. 4 ZVG72
2. Eröffnetes Insolvenzverfahren, § 30d Abs. 1 ZVG73
a) Einstellung vor dem Berichtstermin74
b) Einstellung nach dem Berichtstermin75
3. Schutz der gesicherten Gläubiger (Nachteilsausgleich)76
a) Zahlung der laufend geschuldeten Zinsen76
b) Ausgleich für den Wertverlust78
c) Werthaltigkeit des Grundpfandrechts79
4. Aufhebung der einstweiligen Einstellung80
5. Rechtsmittel gegen die einstweilige Einstellung81
IV. Einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung, §§ 153b, 153c ZVG81
1. Eröffnetes Insolvenzverfahren, § 153b ZVG82
a) Einstellungsvoraussetzungen82
b) Nachteilsausgleich82
c) Aufhebung der einstweiligen Einstellung82
d) Rechtsmittel gegen die einstweilige Einstellung83
2. Eröffnungsverfahren83
a) Ablehnende Ansicht83
b) Entsprechende Anwendung des § 30d Abs. 4 ZVG84
c) Analoge Anwendung des § 30d Abs. 4 ZVG bzw. des § 153b ZVG85
aa) Planwidrige Regelungslücke85
bb) Normzweck und Interessenlage87
cc) Eigene Ansicht88
d) Einschränkung89
V. Zusammenfassung90
C. Kostenbeiträge der Grundpfandgläubiger90
I. Kostenbeitrag in Bezug auf das Grundstück90
1. Massekostenbeitrag90
2. Umsatzsteuerbelastung der Insolvenzmasse92
II. Kostenbeitrag hinsichtlich der mithaftenden Gegenstände93
1. Verwertungskostenbeitrag93
2. Feststellungskostenbeitrag, § 10 Abs. 1 Nr. 1a ZVG94
a) Bemessungsgrundlage95
b) Anspruchsvoraussetzungen97
c) Umsatzsteuer auf den Kostenbeitrag98
3. Umsatzsteuerbelastung der Insolvenzmasse99
III. Sonstige Kosten100
IV. Zusammenfassung100
§ 3 Grundzüge des Insolvenzplans101
A. Allgemeines101
I. Anwendungsbereich des Insolvenzplans103
1. Persönlich-gegenständlicher Anwendungsbereich103
2. Territorialer Anwendungsbereich104
II. Ziele und Grundsätze des Insolvenzplanverfahrens106
III. Praktische Bedeutung des Insolvenzplanverfahrens107
1. Disziplinierung von Akkordstörern109
2. Eigensanierung des Schuldners109
IV. Rechtsnatur des Insolvenzplans109
1. US-amerikanisches Reorganisationsverfahren110
2. Zwangsvergleich und Vergleich als „Vorgänger“110
3. Einordnung des Insolvenzplans112
B. Aufbau und Inhalt des Plans115
I. Der darstellende Teil des Insolvenzplans, § 220 InsO116
1. Darstellung des Unternehmens117
2. Das Sanierungskonzept118
3. Darlegung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen119
a) Finanzwirtschaftliche Pläne119
b) Leistungswirtschaftliche Pläne120
4. Vergleichsrechnung121
5. Sonstige Angaben121
a) Insolvenzstraftaten121
b) Beteiligungen der Gläubiger122
c) Sanierung des Schuldners122
d) Behördliche Genehmigungen bzw. Erklärungen Dritter122
II. Der gestaltende Teil des Insolvenzplans, § 221 InsO123
1. Die Planbeteiligten123
2. Die Plantype126
a) Sanierungsplan127
b) Übertragungsplan127
c) Liquidationsplan128
d) Moratoriumsplan128
e) Mischformen128
f) Single asset real estate129
3. Grenzen zulässiger Planregelungen129
4. Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Gläubigerrechte131
a) (Teil-) Verzicht132
b) Stundung der Sicherheitenverwertung134
c) „Sonstige Regelungen“ i. S. d. § 223 Abs. 2 InsO
134
aa) Austausch der Sicherheit134
bb) Austausch gegen eine andere Art bevorzugter Behandlung135
cc) Bildung einer Verwertungsgemeinschaft (Poolbildung)
136
dd) Umwandlung der Sicherheit in Eigenkapital („debt-equity-swaps“)136
ee) Verzicht auf Zins- bzw. Ausgleichszahlungen137
ff) Übernahme höherer Verwertungskostenbeiträge138
gg) Lastenfreie Veräußerung138
5. Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse, § 228 InsO139
6. Verfassungsmäßigkeit der Eingriffe in Absonderungsrechte139
a) Absonderungsrechte als Schutzgut des Art. 14 Abs. 1 GG140
b) Eingriffsmöglichkeiten des Gesetzgebers141
c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung143
d) Verfassungskonforme Rechtsanwendung und -auslegung145
e) Zusammenfassung und Stellungnahme145
7. Haftung des Schuldners, § 227 InsO146
8. Gleichbehandlungsgrundsatz, § 226 InsO146
9. Bildung von Abstimmungsgruppen, § 222 InsO148
a) Gesetzliche Mindestanforderungen149
b) Rechte der Absonderungsberechtigten, § 223 InsO153
aa) Allgemeines153
bb) Reduktion des Gruppenbildungsermessens155
cc) Stellungnahme155
dd) Einzelgruppen für Grundpfandgläubiger156
ee) Stellungnahme157
c) Einfluss des Planerstellers auf das Abstimmungsergebnis
159
d) Falllösung161
III. Plananlagen161
1. Vermögensübersicht162
2. Planbilanzen163
3. Plan-Gewinn- und Verlustrechnung163
4. Planliquiditätsrechnung163
5. Weitere Anlagen, § 230 InsO163
IV. Zusammenfassung164
§ 4 Grundpfandrechte im Insolvenzplanverfahren165
A. Aufstellungsverfahren165
I. Die Planinitiative, §§ 218, 240 InsO166
1. Vorlage durch den Gemeinschuldner167
2. Vorlage durch den Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter167
a) Originärer Verwalterplan168
b) Derivativer Verwalterplan169
II. Strategien bei der Planerstellung170
III. Gerichtliches Vorprüfungsverfahren, § 231 InsO170
1. Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften171
2. Offensichtliche Aussichtslosigkeit172
3. Offensichtliche Nichterfüllbarkeit der Ansprüche173
4. Erneute Planvorlage durch den Schuldner174
B. Abstimmungsverfahren174
I. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO178
1. Terminvorbereitung178
2. Erörterungstermin179
II. Stimmrechte der verschiedenen Gläubiger, §§ 237, 238 InsO
182
1. Gruppe der Insolvenzgläubiger183
2. Gruppe der absonderungsberechtigten Gläubiger184
III. Abstimmung nach Gruppen, § 243 InsO185
IV. Zustimmung aller Gläubigergruppen, § 244 InsO186
V. Mehrheitserfordernisse innerhalb einer Gruppe, § 244 InsO187
1. Kopfmehrheit189
2. Anspruchssummenmehrheit190
VI. Das Obstruktionsverbot nach § 245 InsO190
1. Keine wirtschaftliche Schlechterstellung191
a) Bewertung der Zerschlagungslösung193
b) Bewertung des Erlöses einer Gesamtveräußerung des Unternehmens193
c) Bewertung der Planlösung195
d) Bewertung der Grundpfandrechte197
2. Angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Wert197
3. Zustimmung der Mehrheit der abstimmenden Gruppen199
4. Beweislast201
a) Formelle Beweislast201
b) Materielle Beweislast202
5. Salvatorische Klauseln zur Vermeidung der Schlechterstellung202
VII. Minderheitenschutz nach § 251 InsO203
1. Formelle Voraussetzungen des Minderheitenschutzes205
a) Rechtzeitiger Widerspruch, § 251 Abs. 1 Nr. 1 InsO205
b) Glaubhaftmachung, § 251 Abs. 2 InsO206
2. Materielle Voraussetzungen, § 251 Abs. 1 Nr. 2 InsO206
3. Suspensiveffekt207
VIII. Widerspruchsrecht des Gemeinschuldners, § 247 InsO212
1. Voraussetzungen212
2. Einschränkungen213
IX. Gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans, § 248 InsO214
1. Allgemeines214
2. Anhörung vor der Entscheidung215
3. Bestätigungsvoraussetzungen215
a) Annahme des Plans und Zustimmung zum Plan215
b) Kein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften216
c) Keine unlautere Einwirkung auf das Zustandekommen des Plans217
d) Versagung mangels Bedingungseintritts, § 249 InsO218
e) Versagung auf entsprechenden Gläubigerantrag nach § 251 InsO218
4. Bestätigung bei Annahme mehrerer Pläne218
5. Bekanntgabe der Entscheidung220
6. Rechtsmittel, § 253 InsO220
X. Zusammenfassung221
C. Wirkungen des Insolvenzplans222
I. Materielle Wirkungen222
1. Allgemeine Wirkungen222
2. Planerfüllung224
II. Prozessuale Wirkungen227
1. Vollstreckung aus dem Insolvenzplan227
a) Vollstreckung gegen den Insolvenzschuldner227
b) Vollstreckung gegen Dritte229
c) Vollstreckung aus wiederauflebenden Forderungen i. S. d. § 255 InsO229
2. Aufhebung des Insolvenzverfahrens229
a) Aufhebung durch gerichtlichen Beschluss230
b) Wirkung der Verfahrensaufhebung231
§ 5 Zusammenfassung und Schlussbetrachtung232
I. Zusammenschau der Untersuchungsergebnisse232
II. Wertende Schlussbetrachtung240
Literaturverzeichnis241
Gesetzesmaterialien255
Sachverzeichnis256

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