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Grundsätzliche Aspekte der monetären Schutzrechtsbewertung: Aktuelle Fachmeinungen

AutorVolker Dietz
Verlagdisserta Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl129 Seiten
ISBN9783954252831
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis39,99 EUR
Die vorliegende Studie stellt Evaluationsaspekte hinsichtlich bilanzieller, erfindungsspezifischer und monetärer Methoden dar. Auch interdisziplinäre Aspekte wie die Vereinbarkeit mit dem in Anwaltsfachkreisen bekannten Verfahren der Lizenzwertanalogie und den kapital- bzw. ertragswertorientierten Methoden aus der Betriebswirtschaftslehre finden dabei Berücksichtigung. Vorrangiges Ziel ist es, gängige monetäre Bewertungsansätze für Erfindungen, Patente und Marken aufzugreifen und aus Expertensicht zu beleuchten, um nachfolgend eine Skalierung herzustellen. Zudem sollen bisher gängige Bewertungsansätze für Patente und Marken in Richtung interdisziplinärer Anwendbarkeit weiterentwickelt werden. Dabei steht die Patentbewertung im Vordergrund.

Volker Dietz, geb. 1977 in Erlangen, ist Ingenieur mit den Zusatzausbildungen Wirtschaftsingenieur sowie Wirtschaftsjurist. Zudem ist er als Verfasser und Erfinder mehrerer Patentanmeldungen im Bereich der (automobiltechnischen) Antriebstechnik und der erneuerbaren Energien im Patentwesen tätig.

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Leseprobe
Textprobe: 1.3.1.1, Kostenorientiertes Verfahren (engl.: 'cost approach'): Prof. Ensthaler und Strübbe behandeln in deren Standardwerk zur Patentbewertung kostenorientierte Verfahren eher ablehnend und nur knapp mit Verweis auf Rings (in: GRUR) und mit dem Hinweis: '[...] kostenorientierte Verfahren erscheinen [...] ungeeignet [...]. [Anm. d. Verf.: Es ist] festzustellen, dass kostenorientierte Verfahren rechtliche Wertfaktoren und wesentliche Marktgegebenheiten weitestgehend außer Betracht lassen und zudem kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Patentwert [Anm. d. Verf.: nachfolgend mit Abk.: 'PW' bezeichnet] und den Patentkosten besteht. [...]' Prof. Ensthaler und Strübbe fassen zusammen und räumen ebenfalls ein: 'Der Aussagewert dieser [Anm. d. Verf.: Kosten-] Methode ist somit begrenzt und der dadurch ermittelte Patentwert muss als regelmäßig zu niedrig eingestuft werden.' 'Stehen jedoch detaillierte Kostengrößen zur Verfügung, so kann eine derartige Bewertung als erster Richtwert und untere Schwelle für einen Wertansatz der Patentschrift dienen. [...]'. Der Aussage von Ensthaler/Strübbe steht jedoch das dreistufige Bewertungskonzept zur Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen nach Prof. Dr. Dirrigl gegenüber, vgl. Abschnitt 1.5.2, welche kostenorientierte Verfahren als durchaus valides Verfahren zur Durchführungen von Plausibilitätsüberlegungen (siehe: 'Stufe 3: Kostenorientierte Verfahren') vorsieht bzw. vorschlägt. Jedoch schränkt auch Prof. Dr. Dirrigl unter Berufung auf den Standard IDW S 5 ein: 'Dieses Verfahren [Anm. d. Verf.: Es ist die Rede vom Kostenorientierten Verfahren] zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte umfasst die Reproduktions-kostenmethode und die Wiederbeschaffungskostenmethode. Es hat allerdings eine wesentliche konzeptionelle Schwäche, da der zukünftige Nutzen aus dem immateriellen Vermögenswert allenfalls mittelbar im Bewertungskalkül berücksichtigt wird. Kostenorientierte Methoden werden daher i.d.R. nur für Plausibilitätsüberlegungen (z.B. anhand von Anschaffungskosten für immaterielle Werte] eingesetzt oder wenn andere Verfahren nicht oder nicht hinreichend sicher anwendbar sind.' Das europäische Patentamt hingegen findet Worte über eine in der Praxis, insbesondere im Rechnungswesen und der Buchhaltung, vorhandene Verfolgung des kostenorientierten Verfahrens bzw. der zugehörigen Kostenmethode zur Bewertung von immateriellen VGG, insbesondere von Patenten, mit dem Hinweis, dass [Anm. d. Verf.: nur/ausschliesslich] diese Methode die Möglichkeit bietet einen 'nützlichen Wertindikator' von solchen Patenten [Anm. d. Verf.: mittels Niederschreibung jeweils entstandener Kostenaufwände], deren künftiger Nutzen noch unklar ist, in die Finanzbetrachtungen aufzunehmen. [Anm. d. Verf.: Aus der Praxis ist darüber hinaus bekannt, dass ein Großteil aller angemeldeten Patente zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keinen völlig klaren zukünftigen Nutzen erkennen lassen. Vielmehr wird ein Großteil aller Patente lt. h.M deshalb angemeldet, um sich zukünftige Verwertungsoptionen an der zum Patent angemeldeten technischen Erfindung 'zu sichern' und/oder zu 'reservieren'. Der Anteil derjenigen Patente, die in der Praxis tatsächlich einen wirtschaftlichen Erfolg beschert, liegt entsprechend den Erfindungen jeweils zugrundeliegenden (technischen) Innovationen bei nur einem geringen Bruchteil der Gesamtheit aller Patentanmeldungen. Prof. Dr. Dirrigl klärt ferner auf, dass kostenorientierte Verfahren im Rahmen der Methodenstetigkeit für Werthaltigkeitsprüfungen nicht zulässig ist (vgl. IAS 36.BCZ29). Zusammenfassend wird festgehalten, dass kostenorientierte Verfahren insbesondere dann zur monetären Bewertung von immateriellen VGGs anwendbar und gerechtfertigt sind, wenn keine anderen, mutmaßlich zielführenderen, Ansätze oder Methoden oder monetäre (Patent-) Bewertungsverfahren greifen. Dennoch ist eine monetäre Bewertung nach dem zugehörigen Kostenansatz vorteilhafterweise vergleichsweise einfach bzw. trivial.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliche Aspekte der monetären Schutzrechtsbewertung: Aktuelle Fachmeinungen1
Inhaltsverzeichnis3
Abkürzungsverzeichnis5
Abbildungsverzeichnis9
Tabellenverzeichnis9
0 Vorwort und Einführung11
a. Die Entwicklung der Bedeutsamkeit von Immaterialgüterrechten, insbesondere von Patenten und Marken11
b. Wirtschaftliche Gründe für Patente in der Industrie13
c. Einsatzmöglichkeiten von Patenten in Unternehmen15
d. Das große Problem der wertgerechten Evaluation16
e. Einführungsbeispiel: Markenbewertung „Top 40 Ranking - Deutsche Luxusmarken 2009“21
f. Zielsetzung und Fokus der vorliegenden Arbeit23
1 Assetbewertung nach aktuellem Bilanzrecht (HGB/IAS)25
1.1 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB)25
1.2 Die Wertermittlung nach dem Vorsichtsprinzip28
1.3 Bilanzgliederung nach §§ 248 , 266 HGB30
1.3.1 Grundlegende Wertermittlungsverfahren und -methodiken31
1.4 Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB40
1.4.1 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte41
1.4.2 Entgeltlich erworbene Schutzrechte42
1.5 Ausblick: Internationale Praktiken nach IAS (im vgl. mit HGB)42
1.5.1 Bilanzierung nach IAS 3844
1.5.2 Bewertungskonzept nach IFRS 3 (Beispiel)46
2 Etablierte Erfindungswertberechnungsgrundsätze nach ArbnErfG48
2.1 Die Grundsätze der Arbeitnehmererfindervergütung48
2.2 Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst49
2.2.1 Erfindungswertermittlung nach dem betrieblichen Nutzen53
2.2.2 Erfindungswertschätzung versus umsatzbasierte Wertermittlung55
3 Aktuelle Aspekte und Meinungen zur „Bewertung immaterieller Rechte des geistigen Eigentums“ (Primärdatenerhebung unter Experten)68
3.1 Studie als Primärdatenerhebung mit dem Ziel: Aggregation und Verdichtung von Expertenmeinungen68
3.2 Fragebogen (Online-Studie)69
3.3 Durchführung der Primärdatenerhebung Zeitdauer Zielgruppe (Experten)70
3.4 Ergebnisse und Aspekte der Primärdatenerhebung nach Beendigung75
3.4.1 Personenprofil sowie Verteilung der Auswahlantworten77
3.4.2 Wiedergabe ausgewählter freier Antworten (sog. „Freitexteingaben“)98
4 Zusammenfassung und Ausblick100
4.1 Stichpunktartige Zusammenfassung signifikanter Aspekte und aktueller Meinungen zur Bewertung immaterieller Rechte100
4.2 Vorschlag weiterführender Forschung und Studien101
4.3 Herleitung einer vereinfachten Formel zur Berechnung des monetären Patent, Lizenz- oder Erfindungswertes102
4.4 Fazit und Ausblick107
Literatur-/Quellenverzeichnis sowie weiterführende und/oder ergänzende Quellen109
Rechtsprechungs- und Gesetzestextverzeichnis128

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