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Hexerei und Magie im Strafrecht

Historische und dogmatische Aspekte

AutorVerena J. Dorn-Haag
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2016
ReiheStudien und Beiträge zum Strafrecht 4
Seitenanzahl499 Seiten
ISBN9783161548185
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis114,00 EUR
Noch im 21. Jahrhundert ist der Glaube an Hexerei und Magie verbreitet. In jüngerer Zeit ergangene Judikate belegen, dass es sich hierbei um ein ernstes gesellschaftliches Problem handelt, dem sich die Strafrechtswissenschaft bislang weitgehend entzogen hat. Im Kern geht es um die Strafbarkeit magischer Praktiken wegen Betrugs, abergläubischen Versuchs, Nötigung und Bedrohung, Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz. Verena Dorn-Haag hinterfragt kritisch, ob es dem dogmatisch ausdifferenzierten, geltenden Strafrecht gelingt, Irrationales systematisch konsequent zu beurteilen. Zugleich ordnet sie die aktuellen Fragen in einen dogmenhistorischen Kontext ein: Seit Abschaffung des Hexereidelikts im Zeitalter der Aufklärung stellten Sachverhalte mit Bezug zum Übersinnlichen eine Herausforderung für das Strafrecht dar. Die Autorin zeigt auf, dass bei der Beurteilung von Hexerei und Magie Kontinuitäten bestehen, die bis heute die dogmatische Diskussion prägen.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg; Erstes juristisches Staatsexamen; seit 2010 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte an der Universität Augsburg.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis22
Einleitung28
Erstes Kapitel: Hexerei und Magie – alte und neue Perspektiven33
A. „Jenseits der Lehrbuchkriminalität“ – Hexerei und Magie vor deutschen Gerichten im 20. und 21. Jahrhundert33
B. Die „Mühsal der Definitionen“ – der Hexerei- und Magiebegriff als Problem36
I. Probleme bei der Konturierung des Hexerei- und Magiebegriffs37
II. Der Hexereibegriff38
1. Der elaborierte Hexereibegriff38
2. Verhältnis zum Begriff der Zauberei39
III. Magiedefinitionen in Gegenwart und Vergangenheit40
1. Überblick40
2. Abstrakte Definitionsversuche40
3. Definition der Magie in Abgrenzung zur Religion41
4. Offener Magiebegriff42
5. Notwendige Abgrenzungen43
a) Überblick43
b) Magia naturalis und magia daemonica43
c) Weiße Magie und schwarze Magie44
d) Volksmagie und Gelehrtenmagie45
e) Aberglaube und Volksglaube46
f) Zusammenfassung47
IV. Ausgewählte magische Praktiken im Zeitalter der Hexenverfolgung48
1. Magie als Bedrohung – die Schadenszauberei48
2. Zauberei als Rettung – Heilungs-, Schutz- und Abwehrzauber49
3. Schatzgräberei50
4. Wahrsagerei51
5. Zusammenfassung52
V. „Im Schatten der Aufklärung“ – Hexerei und Magie im 20. und 21. Jahrhundert52
1. Überblick52
2. Hexerei heute53
a) Hexenglaube in Deutschland und Europa im 20. und 21. Jahrhundert53
b) Hexerei und Magie in anderen Kulturen – ein neues Zeitalter der Hexenverfolgung?54
3. Okkultismus, Esoterik und Parapsychologie57
4. Zusammenfassung60
VI. Fazit60
C. Hexerei und Magie als Forschungsgegenstand der Kriminalwissenschaften61
I. Fehlende umfassende Auseinandersetzung in der Strafrechtsdogmatik61
II. Kriminologische und kriminalistische Erkenntnisse zur strafrechtlichen Relevanz von Hexerei und Magie63
1. Überblick63
2. Forschungsstand und Fragestellung64
3. Die Okkulttat65
4. Okkulttäter und Okkultopfer66
D. Fazit und Fragestellung67
Zweites Kapitel: Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie im Zeitalter der Hexenverfolgung69
A. Überblick69
B. Zahlen und Fakten69
I. Verfolgungszeitraum und Opferzahlen69
II. Mögliche Ursachen der Verfolgung71
C. „Konstruktion der Intellektuellen“? Die Entwicklung des frühneuzeitlichen Hexerei- und Magiedelikts72
I. Hexerei- und Magiedelikt im Spiegel des frühneuzeitlichen theokratischen Strafverständnisses Benedict Carpzovs72
II. Der Schadensrealismus als ursprünglicher Strafgrund: Magie als reale Bedrohung74
III. Die Herausbildung von Hexerei und Magie als Religionsdelikt76
1. Die Lehre vom Dämonenpakt als Grundlage für die Spiritualisierung des Hexereidelikts76
2. Ausdifferenzierung der Hexen- und Magielehre in der Dämonologie78
a) Abfall vom Glauben als entscheidendes Strafbarkeitskriterium78
b) Aufrechterhaltung des Schadensrealismus im Malleus Maleficarum79
c) Gegenströmung zum Schadensrealismus: Fiktionalismus und Versuchslösung80
D. Die Strafbarkeit von Hexerei und Magie in gemeinrechtlichen Kodifikationen80
I. Überblick80
II. Strafbarkeit des elaborierten Hexereidelikts81
1. Materiell rechtliche Grundlagen der Hexenverfolgung:Der Tatbestand des Hexereidelikts in frühneuzeitlichen Kodifikationen81
a) Schadensrealismus in der Constitutio Criminalis Carolina81
b) Teufelspakt als allein konstitutive Strafbarkeitsvoraussetzung in den Kursächsischen Konstitutionen von 157283
c) Eingang der elaborierten Hexenlehre in die Spruchpraxis85
2. Der Hexenprozess85
3. Zusammenfassung90
III. Strafbarkeit der Magie in gemeinrechtlichen Kodifikationen und Policeyordnungen90
E. Fazit95
Drittes Kapitel: Die Abschaffung des Hexerei- und Magiedelikts im Zeitalter der Aufklärung96
A. Überblick96
B. Die Strafbarkeit von Hexerei und Magie im Zeitalter der Aufklärung96
I. Anna Göldi – Hexerei als „Justizmord“96
II. Gesetzliche Normierung des Hexerei- und Magiedelikts im Zeitalter der Aufklärung97
III. Letzte Hexenprozesse im 18. Jahrhundert100
IV. Zusammenfassung103
C. „Befreiung vom Aberglauben heißt Aufklärung“? Hexerei und Magie im Spiegel der Aufklärungsphilosophie104
I. Kernforderungen der Strafrechtsphilosophie im Zeitalter der Aufklärung104
II. Zweifel an Magie und Hexerei am Vorabend der Aufklärung106
1. Überblick106
2. Kritik an der Dämonologie und am Wesen der Hexerei107
3. Verfahrenskritik109
4. Konsequente Ablehnung des Hexereidelikts: Christian Thomasius und Balthasar Bekker111
III. Zusammenfassung114
D. Hexerei, Magie und Strafrechtsreform114
I. Überblick114
II. Strafrecht als „Modeerscheinung“: Das Berner Preisausschreiben als gesamteuropäisches Phänomen114
III. Frontalangriff der europäischen Aufklärungsliteratur116
1. Prominente Aufklärer zur Haltlosigkeit der Hexerei116
2. Der deutsche Aufklärer Karl Ferdinand Hommel zu Magie und Hexerei118
3. Der Umgang mit Hexerei und Magie in Reformentwürfen119
a) Pathetische Kritik am Hexerei- und Magiedelikt in deutschen Reformentwürfen119
b) Letzte Spuren des Magieglaubens121
4. Exkurs: Vom Bayerischen Hexenkrieg zum Gassnerstreit – Hexerei und Magie als Gegenstand der Satire122
IV. Fortbestand des Glaubens an Hexerei und Magie als neue Gefahr123
E. Strafrechtliche Neubewertung von Hexerei und Magie im Zeitalter der Aufklärung126
I. Überblick126
II. Die „Umschiffung abgeschmackter Gesetze“ am Beispiel des Art. 109 CCC127
III. Regelungsvorschläge der Aufklärungsliteratur128
1. Hexerei und Magie als Religionsdelikt128
a) Hexerei und Magie als Gotteslästerung bzw. Delikt gegen die Religionsgesellschaften128
b) Säkularisierung der Religionsdelikte129
2. Hexerei und Magie als Betrug132
a) Praktische Relevanz einer Betrugsstrafbarkeit132
b) Dogmengeschichtlicher Abriss: Gemeinrechtliche Betrugsdoktrin133
aa) Gesetzeslage im 18. Jahrhundert133
bb) Falsum und Stellionat im römischen Recht133
cc) Rezeption im gemeinen Strafrecht134
c) Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Betrug in Reformschriften136
d) Zusammenfassung140
3. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als abergläubischer Versuch nach deutschen Reformentwürfen140
a) Praktische Relevanz140
b) Dogmengeschichtliche Hintergründe141
c) Die ungelöste Frage des untauglichen, abergläubischen Versuchs in den Reformentwürfen145
d) Zusammenfassung147
4. Gefahren von Hexerei und Magie für Leib und Leben147
a) Bedeutung der Thematik147
b) Hexerei und Magie als Angriff gegen Leib und Leben im Pflaum?schen Entwurf147
c) „Entzauberung“ des Veneficiums in den Reformschriften148
d) Magie als strafbare Quacksalberei150
5. Hexerei und Magie als Gegenstand einer strafrechtlich relevanten Drohung?151
6. Zusammenfassung151
IV. Praktische Umsetzung der wissenschaftlichen Reformarbeiten am Beispiel des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten152
1. Hexerei und Magie als strafbarer Aberglaube152
2. Hexerei und Magie als Betrug152
3. Strafbarkeit magischer Praktiken als abergläubischer Versuch155
4. Gefahren für Leib und Leben156
a) Relevanz der Schadenszauberei im Rahmen des Vergiftungstatbestands156
b) Strafbarkeit weißer Magie als Kurpfuscherei oder Quacksalberei?157
F. Fazit157
Viertes Kapitel: Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie zwischen Aufklärung und Reichsgründung158
A. Aberglaube und Strafrecht in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts158
I. Praktische und dogmatische Relevanz der Thematik158
II. Entstehung einer neuen Strafrechtswissenschaft und Strafgesetzgebung159
B. „Ausbeutung der Leichtgläubigkeit“: Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie im Rahmen des Betrugs160
I. Überblick160
II. Die Weichenstellung für eine einheitliche Betrugsdogmatik161
1. Entstehung eines abstrakten Betrugstatbestands161
a) Dogmatische und rechtspolitische Fragen161
b) Abgrenzungsschwierigkeiten zu Beginn des 19. Jahrhunderts161
c) Ursprünge eines abstrakten Betrugstatbestands162
2. Zwischen verbotenem Betrug und erlaubter Geschäftstüchtigkeit164
a) Begrenzung des Strafrechtsschutzes als kriminalpolitische Ausgangsfrage164
b) Übersicht zu den Abgrenzungskriterien164
III. Hexerei und Magie als Relikte der gemeinrechtlichen Betrugskasuistik zu Beginn des 19. Jahrhunderts bei ausgewählten Autoren166
1. Das teilweise „Überleben“ der Kasuistik in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts166
2. Erfordernis einer Gegenleistung als Strafbarkeitsvoraussetzung des abergläubischen Betrugs167
3. Differenzierung zwischen unterschiedlichen Formen der Hexerei und Magie bei der Strafzumessung168
IV. Hexerei und Magie im Rahmen des Betrugs vor dem Hintergrund der Reformansätze in der juristischen Literatur des 19. Jahrhunderts169
1. Gefährdung der Allgemeinheit als quantitatives Strafbarkeitskriterium169
2. Die qualifizierte Täuschungshandlung als Restriktionsansatz170
a) Die Geburt des Opfermitverschuldens beim Betrug170
b) Bestimmung des Opfermitverschuldens anhand der objektiven Vermeidbarkeit des Irrtums171
c) Bestimmung des Opfermitverschuldens anhand eines individuellen Maßstabs172
aa) Gründe und Ausformung172
bb) Folgen für die Strafbarkeit des Okkultbetrugs173
d) Ablehnung des Opfermitverschuldens als Restriktionsansatz174
e) Zusammenfassung175
V. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Betrug nach den Territorialgesetzen bis zum Erlass des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851176
1. Die Frage nach einer ausdrücklichen Regelung von Hexerei und Magie im Rahmen des Betrugs176
2. Neubewertung von Hexerei und Magie in eigenständigen Betrugsregelungen176
3. Strafbarkeit trotz Fehlens einer ausdrücklichen Regelung178
4. Zusammenfassung179
VI. Differenzierung zwischen strafbarem und straflosem Okkultbetrug anhand einer sich entwickelnden allgemeinen Betrugsdogmatik180
1. Überblick180
2. Restriktive Auslegung des Okkultbetrugs mithilfe der allgemeinen Betrugsdogmatik180
a) Kriminalpolitische Ausgangsfrage180
b) Dogmatische Lösungsansätze in der Wissenschaft181
c) Gesetzesauslegung im Lichte der allgemeinen Betrugsdogmatik am Beispiel Bayerns183
d) Fälle aus der Rechtsprechung Bayerns und Württembergs185
3. Wahrsagerei, Kartenschlagen und Zeichendeuterei als Gegenstand des Polizeistrafrechts186
4. Zusammenfassung187
VII. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Betrug seit Erlass des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851187
1. Entstehung und Regelungsgehalt des § 241 PrStGB187
2. Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie nach preußischer Betrugsdogmatik189
a) „Sieg“ des Tatsachenbegriffs als Restriktionsansatz189
b) Unbeachtlichkeit des Opfermitverschuldens192
c) Zusammenfassung193
3. Strafbarkeit von Hexerei und Magie nach dem Bayerischen Strafgesetzbuch von 1861193
4. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Betrug nach dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund194
VIII. Fazit195
C. Strafbarkeit magischer Praktiken als abergläubischer Versuch?196
I. v. Feuerbachs „Wallfahrt eines Baiern“ als Beginn der Dogmatik zum abergläubischen Versuch196
II. Untauglicher und abergläubischer Versuch im Kontext der Strafrechtsreform197
1. Versuchsdogmatik als straftheoretische Grundentscheidung197
2. Der Strafgrund des Versuchs198
a) Überblick198
b) Die älteren abstrakt-objektiven Theorien199
c) Subjektive Theorien202
d) Zusammenfassung203
III. Strafrechtliche (Ir-)Relevanz des abergläubischen Versuchs nach Ansicht der Literatur im 19. Jahrhundert204
1. Überblick204
2. Begründungen für die Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs nach Auffassung der „älteren objektiven Theorie“204
a) Überblick204
b) Ablehnung des (absolut) untauglichen und somit des abergläubischen Versuchs mangels Gefährlichkeit205
c) Straflosigkeit mangels Ausführungshandlung207
d) Perspektivwechsel: Auswirkungen des Beispiels vom Totbeten auf den dogmatischen Diskurs der Objektivisten und Kritik207
3. Straflosigkeit nach überwiegender Auffassung der Subjektivisten208
a) Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs als argumentatives Problem208
b) Übernatürliches als grundsätzlich rechtlich irrelevantes Verhalten209
c) Beteiligungslösung209
d) Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs mangels bösen Willens210
4. Strafbarkeit des abergläubischen Versuchs211
5. Relevanz des abergläubischen Versuchs nach Polizeistrafrecht?213
6. Zusammenfassung213
IV. Strafrechtliche Irrelevanz des abergläubischen Versuchs nach den Territorialgesetzen bis zum Inkrafttreten des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851213
1. Überblick213
2. Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs214
a) Straflosigkeit trotz Fehlens einer eindeutigen Regelung214
b) Eindeutige Regelung der Straflosigkeit217
3. Eingeschränkte Strafbarkeit des abergläubischen Versuchs?221
4. Zwischenfazit224
V. Strafrechtliche Relevanz des abergläubischen Versuchs seit Erlass des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851224
1. Der abergläubische Versuch nach dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851224
2. Unterschiedliche Weiterentwicklung des Versuchsverständnisses am Beispiel Bayerns und Sachsens227
VI. Fazit228
D. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Religionsdelikt229
E. Hexerei und Magie im Bereich der Delikte gegen Leib und Leben231
I. Umdeutung des Veneficiums in Mord und Körperverletzung231
II. Rechtliche Relevanz magischer Heilung232
F. Fazit234
Fünftes Kapitel: Strafbarkeit von Hexerei und Magie seit der Reichsgründung235
A. Hexerei und Magie im Strafrecht des 20. und 21. Jahrhunderts235
B. Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie als Okkultbetrug seit der Reichsgründung237
I. Überblick237
II. Praktische Relevanz von Hexerei und Magie im Bereich des Betrugstatbestands seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuchs238
1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs238
2. Untergerichtliche Rechtsprechung241
III. Strafbarkeit des Okkultbetrugs nach h. M. unter Geltung des RStGB und StGB245
1. Das Wesen des Betrugs seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuchs245
2. Zurückdrängung des Opfermitverschuldens auf Tatbestandsebene seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuchs246
3. Keine besondere Qualität der Täuschungshandlung248
4. Scheitern des Tatsachenbegriffs als Restriktionsansatz für den Okkultbetrug249
a) Hexerei und Magie als Gegenstand der Täuschungshandlung249
b) Mögliche Gegenstände der Tatsachenbehauptung250
c) Die Entwicklung des Tatsachenbegriffs seit 1871251
d) Hexerei und Magie als äußere Tatsachen253
aa) Extension des Begriffs der äußeren Tatsachen durch Wahrunterstellung253
bb) Notwendigkeit der exakten Bestimmung des Täuschungsgegenstands255
cc) Fallgruppen von Hexerei und Magie als äußere Tatsachen256
dd) Zusammenfassung257
e) Hexerei und Magie als innere Tatsachen257
f) Exkurs: Die Ausscheidung von Magie und Hexerei aus dem Tatsachenbegriff in anderen Bereichen des materiellen Strafrechts und Strafprozessrechts258
g) Zusammenfassung260
5. Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums260
6. Das Problem des Vermögensschadens263
a) Überblick263
b) RGSt 44, 230 – „Eine Revolution in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zum (Okkult-, V. D.-H.) Betrug“263
c) Der Vermögensschaden beim Okkultbetrug vor RGSt 44, 230264
d) Der Vermögensschaden beim Okkultbetrug seit RGSt 44, 230 bis 1945268
aa) Der wirtschaftliche Vermögens- und Schadensbegriff des Reichsgerichts268
bb) Konsequenzen für den Okkultbetrug269
cc) Kausalitätsprobleme im Bereich des Vermögensschadens270
e) Vermögensschaden beim Okkultbetrug seit 1945271
aa) Vermögenslehren und Schadensbegriff271
bb) Vermögensschaden bei der unmöglichen, nicht gesetzes- oder sittenwidrigen magischen Leistung273
cc) Vermögensschaden bei rechts- oder sittenwidrigem Vertrag über magische Leistungen273
dd) Kausalität zwischen Irrtum und Vermögensverfügung bzw. Vermögensschädigung als Tatfrage275
f) Zusammenfassung276
7. Beweisprobleme im Vorsatzbereich276
8. Okkultbetrug und Strafzumessung277
9. Berechtigte Sonderstellung des Okkultbetrugs innerhalb der herrschenden Betrugsdoktrin279
IV. Tatbestandsrestriktion als Ausnahmephänomen unter Geltung des Reichsstrafgesetzbuchs281
1. Geringe Berücksichtigung des Opfermitverschuldens unter Geltung des Reichsstrafgesetzbuchs281
2. Restriktionsansätze im Bereich der Täuschungshandlung und des Tatsachenbegriffs282
3. Irrtumserregung283
4. Restriktionsansätze im Bereich des Vermögensschadens284
5. Zusammenfassung285
V. Strafbarkeit des Okkultbetrugs vor dem Hintergrund neuerer Restriktionsbemühungen285
1. Überblick285
2. Die Wiedergeburt der Opfermitverantwortung in Viktimologie und Viktimodogmatik286
3. Restriktionsansätze im Bereich der Täuschungsqualität288
a) Viktimologisch?normative Einbeziehung des Opfermitverschuldens288
b) Normativ-dogmatische Abgrenzung betrugsrelevanter von betrugsirrelevanten Täuschungshandlungen anhand der Bestimmung von Zuständigkeitsbereichen290
c) Kritische Würdigung293
4. Straflosigkeit des Okkultbetrugs mangels Tatsachenbehauptung294
a) Unterschiedliche Restriktionsansätze im Bereich des Tatsachenbegriffs294
b) Subsumtion von Hexerei und Magie als Wortlautüberdehnung des herrschenden Tatsachenbegriffs294
c) Ausscheidung von Hexerei und Magie über eine Normativierung des Tatsachenbegriffs296
d) Zusammenfassung300
5. Opfermitverantwortung im Irrtumsbereich300
6. Opfermitverantwortung im Bereich der Kausalität zwischen Täuschung und Irrtum303
7. Objektive Zurechnung als universeller Restriktionsansatz305
8. Restriktion des Vermögensschadens beim Okkultbetrug308
a) Vorteile des Restriktionsansatzes308
b) Begrenzung des Schadensbegriffs mittels der Figur des Opfermitverschuldens308
c) Subjektivierung des Schadensbegriffs309
d) Kritische Würdigung311
9. Restriktion auf Strafzumessungsebene312
VI. Fazit314
VII. Exkurs: Strafrechtliche Neubewertung von Hexerei und Magie in Gaukeleiparagraphen und Wahrsageverordnungen bis Mitte des 20. Jahrhunderts315
1. Gaukelei als landesstrafrechtlicher Auffangtatbestand zum Betrug315
2. Gaukelei als „Frucht der Aufklärungszeit“316
3. Strafbarkeitsvoraussetzungen317
a) Strafbare Hexerei und Magie317
b) Das „Sich-Abgeben“ mit Gaukeleien319
c) Fehlendes Erfordernis einer Täuschungshandlung oder eines Vermögensschadens nach h. M321
4. Abschaffung der Gaukeleivorschriften324
5. Strafbarkeit der Wahrsagerei nach den „Wahrsageverordnungen“324
6. Zusammenfassung326
C. Die Ausübung von Hexerei und Magie als grober Unfug gem. § 360 I Nr. 11 Alt. 2 RStGB/StGB a. F.326
I. Der Spuk von Resau326
II. Gesetzlicher Tatbestand327
1. Bedeutung für die Neubewertung von Hexerei und Magie327
2. Die Definition der herrschenden Meinung328
III. Probleme bei der Subsumtion magischer Praktiken331
1. Hexerei und Magie als Gefahr für die öffentliche Ordnung331
2. Spuk als grober Unfug331
3. Spiritismus als Belästigung des Publikums?333
4. Wahrsagen als Sonderproblem333
5. Sonstige Magie336
6. Strafbarkeit von Hexerei und Magie im Rahmen des § 118 OwiG seit 1975336
7. Zusammenfassung337
D. Strafbarkeit magischer Praktiken als abergläubischer Versuch seit der Reichsgründung?338
I. Überblick338
II. Jenseits des „Kuriositätenkabinetts“: Totbeten als praktisches und dogmatisches Problem339
III. Abergläubischer Versuch, irrealer Versuch, Wahndelikt und grob unverständiger Versuch341
1. Abergläubischer und irrealer Versuch341
2. Grob unverständiger Versuch343
3. Wahndelikt344
IV. Das Schweigen des Gesetzes zum abergläubischen Versuch346
1. Überblick346
2. Regelung im RStGB und im StGB a. F.346
3. Regelung de lege lata347
4. Fazit349
V. Versuchstheorien seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuchs350
1. Überblick350
2. Objektive Theorien350
a) Neuere objektive Theorie350
b) Die Lehre vom Mangel am Tatbestand353
c) Modifizierte objektive Theorien355
3. Subjektive Theorien356
a) Grundlagen der subjektiven Versuchstheorie356
b) Die subjektive Theorie in Rechtsprechung und h. M.357
4. Gemischte Theorien359
a) Die (herrschende) Eindruckstheorie359
b) Expressiv-Werden des Normbruchs359
c) Roxins Vereinigungstheorie360
5. Neuere Ansichten361
6. Zusammenfassung363
VI. Strafrechtliche Relevanz des abergläubischen Versuchsnach § 43 RStGB und § 43 StGB a. F.363
1. Überblick363
2. Strafrechtliche Irrelevanz von Hexerei und Magie als abergläubischer Versuch nach Ansicht des Reichsgerichts364
3. Gründe für die Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs nach Ansicht der zeitgenössischen Literatur365
a) Überblick365
b) Straflosigkeit mangels objektiver Gefährlichkeit der Handlung366
c) Verneinung des Vorsatzes mangels Verursachungswillens367
d) Verneinung des Vorsatzes mangels Gefährlichkeit des bösen Willens368
5. Zusammenfassung370
4. Strafbarkeit des abergläubischen Versuchs als Konsequenz des Subjektivismus369
VII. Strafrechtliche Relevanz des abergläubischen Versuchs seit Inkrafttreten des § 23 III StGB n. F.371
1. Überblick371
2. Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs aufgrund fehlender Subsumierbarkeit unter §§ 22 ff. StGB n. F.372
a) Dogmatische Anknüpfungspunkte372
b) Kategorischer Ausschluss von den Versuchsregelungen372
c) Materiell?rechtliche Begründung einer Straflosigkeit373
aa) Vorzugswürdigkeit dieses Ansatzes373
bb) Straflosigkeit aufgrund fehlenden Deliktsverwirklichungswillens373
cc) Differenzierung zwischen passivem und aktivem abergläubischem Versuch375
dd) Exkurs: Strafrechtliche Relevanz des abergläubischen Versuchs der Anstiftung, § 30 I 1 Alt. 1 StGB n. F. bzw. der abergläubischen versuchten mittelbaren Täterschaft?377
ee) Fehlender Vorsatz bezüglich eines kausalen Verhaltens378
ff) Fehlender Vorsatz bezüglich eines objektiv zurechenbaren Verhaltens bzw. Erfolgs380
gg) Straflosigkeit mangels unmittelbaren Ansetzens382
d) Straflosigkeit mangels rechtserschütternden Eindrucks383
e) Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs nach neueren Versuchstheorien384
f) Zusammenfassung385
3. Der abergläubische Versuch als Unterfall von § 23 III StGB n. F.385
a) Überblick385
b) Gründe für die Subsumtion unter § 23 III StGB n. F.385
c) Obligatorische Straflosigkeit bzw. fakultative Strafmilderung gem. § 23 III 2 StGB n. F387
d) Differenzierte Beurteilung des abergläubischen Versuchs: Tatbestandsausschluss vs. Subsumtion unter § 23 III StGB n. F.389
e) Zusammenfassung390
4. Kritische Würdigung390
VIII. Fazit391
IX. Exkurs: Strafrechtliche (Ir-)Relevanz des abergläubischen Irrtums?393
1. Überblick393
2. Das dogmatische Potential des „Sirius-“ und „Katzenkönigfalls“394
3. Abergläubischer Erlaubnis(tatbestands)? und Verbotsirrtum im „Katzenkönigfall“ (BGHSt 35, 347)395
a) Fragestellung395
b) Annahme eines vermeidbaren Verbotsirrtums durch den Bundesgerichtshof395
c) Irrelevanz des abergläubischen Irrtums als Folge der Irrelevanz abergläubischen Versuchens nach Ansicht der Literatur396
d) Relevanz des abergläubischen Irrtums außerhalb des Versuchs398
e) Kritische Würdigung400
4. Abergläubischer Irrtum analog § 16 I StGB im „Siriusfall“ (BGHSt 32, 38)402
5. Konsequenzen der Auffassungen für die Relevanz abergläubischer Rettungsbemühungen403
E. Hexerei und Magie als Gegenstand einer strafrechtlich relevanten Drohung405
I. Drohung mit Hexerei und Magie als praktisches und dogmatisches Problem405
1. Bloße Theorie oder praktische Relevanz?405
2. Dogmatische Fragestellung406
II. Übersinnliches als Gegenstand einer Drohung407
1. Die Tatbestandsmerkmale des Drohens und Bedrohens im Besonderen Teil des StGB407
2. Hexerei und Magie als Gegenstand einer strafrechtlich relevanten Drohung am Beispiel der Nötigung (§ 240 StGB)408
a) Hexerei und Magie als Übel408
b) Empfindlichkeit des Übels bei Drohung mit Hexerei und Magie409
aa) Psychologische vs. normative Betrachtung des Rechtsguts der Willensfreiheit409
bb) Individuell-normativer Maßstab der Rechtsprechung und h. L.410
cc) Individuell-objektiver Maßstab411
dd) Objektivierte Ansätze411
ee) Normativierung: Nötigung als vertypte mittelbare Täterschaft412
ff) Rein subjektiver/individueller Ansatz414
c) Zwischenfazit414
d) Krank- und Tothexen als Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben415
3. Straflosigkeit der Bedrohung mit Hexerei gem. § 241 StGB416
III. Fazit419
F. Strafrechtlicher Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch Hexerei und Magie420
I. Hexerei und Magie als (mittelbare) Gefahr für Leib und Leben420
II. Strafrechtliche Relevanz der heilenden Magie nach § 5 Heilpraktikergesetz422
1. Regelungsgehalt und dogmatische Probleme422
2. Abschaffung des Kurierzwangs423
a) Diskussion in Wissenschaft und Praxis423
b) Kurierfreiheit und magische Heilung424
3. „Ausübung der Heilkunde“ im Sinne von § 1 II HeilprG426
a) Der verwaltungsrechtliche Heilkundebegriff426
b) Der strafrechtliche Heilkundebegriff des Bundesgerichtshofs427
c) Zusammenfassung428
4. Magische Heilung als Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 II HeilprG428
a) Die Rechtsprechung der Strafgerichte428
b) Verwaltungs- und Zivilrechtsprechung431
c) Auffassung in der Literatur433
d) Zusammenfassung434
5. Ausschluss der Geistheilung aus dem Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes434
a) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004434
b) Auswirkungen auf die Praxis436
c) Kritische Würdigung437
d) Überlegungen de lege lata und de lege ferenda438
6. Exkurs: Verbotene Werbung mit Geistheilung und anderen magischen Praktiken439
III. Strafbarkeit im Rahmen der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte441
1. Mittelbare Gefahren durch Geist- und Wunderheilung441
2. Strafbarkeit gefährlicher Behandlungsmethoden von Geist- und Wunderheilern sowie sonstiger magischer Praktiken443
3. Hexerei und Magie als Tatmotiv und Tathandlung für Körperverletzung und Fremdtötung444
4. Exkurs: Magischer „Wahn“ und Schuld?445
IV. Fazit446
Zusammenfassung und Ausblick448
Literaturverzeichnis454
Personenregister494
Sachregister496

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