Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Die Anlagen der Einkommensteuererklärung sind nur ein Bestandteil. Abhängig davon, welche Einkünfte Sie hatten müssen Sie eine entsprechende Anlage ausfüllen. Das Kapitel4 soll Ihnen ein Wegweiser seiner, welche Anlagen speziell Sie für Ihre Einkommensteuererklärung brauchen.
Unabhängig davon welche Anlagen Sie ausfüllen, beginnt jeder Einkommensteuererklärung mit dem Mantelbogen, den sogenannten Hauptvordruck. Der Hauptvordruck muss von jedem Steuerpflichtigen ausgefüllt werden.
Nun widmen wir uns dem Ausfüllen des Hauptvordruckes. Nachdem Sie alle Ihre Unterlagen und Rechnungen des Veranlagungsjahres zusammen haben, können wir mit dem ausfüllen der Einkommensteuererklärung beginnen.
Für das Zusammenstellen Ihrer Unterlagen können Sie, unter anderem die Checkliste der Werbungskosten und die Checkliste der Außergewöhnlichen Belastungen zu rate ziehen, die wir Ihnen in Kapitel 7 zusammengestellt haben. Außerdem benötigen Sie alle Bescheinigungen über Ihre Einkünfte. Diese sind zum Beispiel für Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder die Bescheinigung für Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen. Für Erträge aus Beteiligungen, die Ihnen zugesandten Bescheinigungen. Für selbstständige Arbeitnehmer, Gewerbebetriebe und Land- und Forstwirte, Ihre kompletten Ausgangs- und Eingangsrechnungen die mit Ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Nachdem Sie sich entweder das Programm ElsterFormular gedownloadet haben oder sich einen Papiervordruck vom Finanzamt besorgt haben, werden Sie am besten zuallererst den Hauptvordruck ausfüllen. Die Nummern links an der Erklärung geben die Zeilennummer an, in der Sie sich befinden. Mit diesen fortlaufenden Zeilennummern werden wir Ihnen beschreiben, was Sie, wann und in welcher Zeile einzutragen haben.
· Das Ausfüllen des Hauptvordruckes
Eintragung in Zeile 1 und 2:
Zuerst wird die Frage gestellt, was Sie mit dem Ausfüllen des Hauptvordrucks bewirken wollen.
Kreuz setzen bei:
· Einkommensteuererklärung | | Sie geben Ihre Einkommensteuererklärung ab |
· Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage | | Wer in einen VWL-Vertrag einzahlt, bekommt eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Im ElsterFormular wird das Kreuz automatisch gesetzt, wenn Beiträge zu VWL-Verträgen eingetragen werden. |
· Erklärung zur Festsetztung der Krichensteuer auf Kapialerträge | | Wer Kaptialerträge hatte und zudem Kirchensteuer-pflichtig ist, muss auf die Kapitalerträge Kirchensteuer bezahlen. Wurde die Krichensteuer noch nicht von dem Unternehmen, die Ihnen Kapitalerträge bringt, einbehalten, so muss nun die Festsetzung erfolgen. |
· Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags | | Wenn Sie einen Verlustvortrag feststellen wollen, ist ein Kreuz zu setzen. Beschreibung dazu in Kapitel 6. |
Eintragung in Zeile 3 bis 35:
Weiter geht es mit Ihren persönlichen Daten.
Dazu geben Sie bitte Ihre Steuernummer in Zeile 3 an. Wenn Sie noch keine Steuernummer zugeteilt bekommen haben, können Sie mit dem ElsterFormular eine Steuernummer beantragen.
Benennen Sie das Finanzamt in Zeile 4, an das die Einkommensteuererklärung gesendet werden soll. Bei Wohnsitzwechsel, das Finanzamt dem Sie bisher Ihre Einkommensteuererklärung zu gesendet haben in Zeile 5.
Die Identifikationsnummer ist in Zeile 7 einzutragen. Diese haben Sie von Ihrer Gemeinde zugeteilt bekommen.
Ihren Namen, Vornamen und Ihre aktuellen Adressdaten sind in den Zeilen 8 bis 13 einzutragen. Weiterhin Ihr Geburtsdatum, Ihre Religion, Ihren Beruf und Ihren Familienstand in den folgenden Zeilen 14 und 15.
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten eine zusammenveranlagte Einkommensteuererklärung abgeben, muss in den folgenden Zeilen die persönlichen Daten des Ehegatten eingetragen werden. Wenn Sie getrennt veranlagen, ist dies nicht notwendig, da jeder seine eigene Einkommensteuererklärung abgibt.
Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern bestimmt sich wer Lebenspartner A und B ist, nach der alphabetischen Reihenfolge des Nachnamens. Ist es derselbe Nachname wird die Reihenfolge anhand des Vornamens festgestellt. Ist es auch derselbe Vorname dann gehen Sie bitte nach dem Alter der Lebenspartner vor.
Weiterhin tragen Sie bitte Ihre Telefonnummer ein, unter der Sie tagsüber erreichbar sind ein.
Wenn Sie den Steuerbescheid an jemand anderen senden wollen, als an sich selbst, nehmen Sie die entsprechende Eintragung in Zeile 31 bis 35 vor.
Der letzte Punkt der ersten Seite des Hauptvordrucks endet mit der Frage, ob Sie Unterstützung durch beispielsweise einen Steuerberater hatten. Wenn Sie Ihre Erklärung selbst ausfüllen, ist demnach hier nichts anzugeben.
Eintragung in Zeile 37:
Ein Eintrag in Zeile 37 ist nur notwendig, wenn Sie von einem Angehörigen im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge bereits,
· einen Mitunternehmeranteil
· einen Betrieb oder Teilbetrieb
· mindestens 50% Anteile einer GmbH, in welcher der Vererbte Geschäftsführer war und Sie nun Geschäftsführer sind
erhalten haben und für die Übertragung eine Rente an den Vererbten bezahlen. Die Möglichkeit diese Renten als Sonderausgaben abzuziehen, betreffen nur Renten die nach dem 31.12.2007 vereinbart worden sind. Für alle zuvor vereinbarten Renten bleibt die alte Regelung bestehen.
Damit die Renten als Sonderausgaben vor dem Finanzamt erklärt werden können, legen Sie bitte bei erstmaliger Eintragung eine Kopie des Vertrages bei.
Wenn die bezahlte Rentenzahlung für Sie eine grundsätzliche Pflicht ist, unabhängig von der Übertragungen der vorweggenommenen Erbfolge, sind die Unterhaltsrentenzahlungen in späteren Zeilen einzutragen.
Eintragung in Zeile 38:
Dauernde Lasten sind wiederkehrende Zahlungen im Rahmen von Versorgungsleistungen. Versorgungsleistungen stehen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge.
Eine Versorgungsleistung bemisst sich immer nach den Bedürfnissen des Berechtigten und nach der wirtschaftlichen Lage des Verpflichteten.
Eine Eintragung von Dauernde Lasten wie oben beschrieben, kann nur dann erfolgen wenn der Verpflichtete (Erbe, demjenigen dem das Vermögen übertragen wurde) mit dem Vermögen Erträge erwirtschaftet und an den Berechtigten (Übergeber des Vermögens) weiterleitet.
Eintragung in Zeile 40 und 41:
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, können bis zu einem jährlichem Höchstbetrag von 13.805,00 € als Sonderausgaben gelten gemacht werden. Allerdings muss der...