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»Humanistisches Appeasement«?

Hans Barions Kritik an der Staats- und Soziallehre des Zweiten Vatikanischen Konzils.

AutorWolfgang Spindler
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSozialwissenschaftliche Schriften 48
Seitenanzahl462 Seiten
ISBN9783428535880
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
'Im Kampf um Rom / siegt Rudolph Sohm.' In diesem Epigramm fing Carl Schmitt (1888-1985) die Krise ein, die Kirche und Kirchenrecht im 20. Jahrhundert erfaßt hat. Hans Barion (1899-1973), einer der schillerndsten Theologen jener Zeit, Freund und Widerpart Schmitts, gewinnt aus Sohms Entgegensetzung von Pneuma und Tradition, Kirche und Recht den 'korrekten', jede politische Theologie ausschließenden katholischen Kirchen(rechts)begriff. An ihm mißt er auch das Vaticanum II. Seine ätzende Kritik zielt auf die 'wissenschaftliche Vernichtung der Konzilskirche' ab. Das Buch erschließt die ideengeschichtlichen Hintergründe und unterzieht Barions Thesen, insbesondere zur konziliaren Staats- und Soziallehre, einer umfassenden Prüfung, um sie für die Diskussion um die authentische Auslegung des Konzils fruchtbar zu machen. Größe und Grenze eines außergewöhnlichen Rechtsdenkers kommen zum Vorschein.

Wolfgang Spindler, Dipl.-Jurist Univ., Dr. theol.; Abitur in Ellwangen/Jagst; 1988 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg; 1993 bis 2001 Studium der katholischen Theologie, der Philosophie und der Politikwissenschaft in Würzburg, München und Wien; 2002 Berufung in die Stiftung Professor Dr. A. F. Utz in Freiburg/Schweiz, seit 2005 ihr Präsident; seit 2003 im Vorstand des Instituts für Gesellschaftswissenschaften in Bonn, seit 2007 Stellvertretender Vorsitzender; seit 2008 Redakteur der sozialethischen Zweimonatsschrift »Die Neue Ordnung« (Bonn); seit 2013 Professor für Politische Philosophie und Sozialethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Pölten; seit 2014 Stiftungsrat der Internationalen Stiftung Humanum in Lugano.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis15
Hinweise zur Zitation17
Einleitung18
A. Motivation, thematische Eingrenzung, Methodik20
I. Barions Kritik als Beitrag zu einer differenzierten Betrachtung des Zweiten Vatikanischen Konzils20
II. Staatslehre und „politische Theologie“ als Gegenstand der katholischen Soziallehre25
III. Zum Verhältnis von katholischer Soziallehre und katholischem Kirchenrecht29
IV. Weiterer Fortgang der Arbeit35
B. Hans Barion und das Konzept des göttlichen Kirchenrechts38
I. Biographische Skizze38
II. Das rechtstheologische Konzept des göttlichen Kirchenrechts43
1. Der sachliche Gegensatz zu Rudolph Sohm43
2. Die Konsequenzen aus der Rezeption des Sohmschen Kirchenbegriffs47
a) Recht vor Gewissen48
b) Notwendigkeit der Rechtsform49
c) Rechtscharakter des Kirchenrechts und der Dogmen52
3. Das System des göttlichen Kirchenrechts56
4. Kritische Würdigung61
C. Barions Lehre über das Verhältnis von Kirche und Staat bis zum Vorabend des Zweiten Vatikanischen Konzils75
I. „Monotheletischer Dyophysitismus“ – der rechtsgeschichtliche Zugang zur Theorie des Verhältnisses von Kirche und Staat75
1. Autonomie des Staates? Die mittelalterliche Hierokratie auf dem Prüfstand77
2. Streitfall Novit ille (Innozenz III.) – die Kontroverse mit Friedrich Kempf79
II. Methodische und systematische Schlußfolgerungen aus der rechtsgeschichtlichen Problemklärung83
III. Die Scheidung von Ius publicum ecclesiasticum externum und katholischer Staatslehre88
1. „Glaubensstaat“? Die staatsrechtliche Tragweite des positiven kanonischen Rechts89
2. Die zulässige konkordatäre Variierung des CIC-Programms92
3. Die Klärung des Staat-Kirche-Verhältnisses in der Neuzeit und die gebliebene „Lücke“93
4. Die methodische und inhaltliche Trennung der katholischen Staatslehre vom Ius publicum ecclesiasticum externum als Reflex der Scheidung von Moral(theologie) und (kanonischem) Recht98
5. Die methodische und inhaltliche Trennung der katholischen Staatslehre vom Ius publicum ecclesiasticum externum als Reflex der Scheidung von natur- und offenbarungsrechtlicher Betrachtung der kirchlichen Gemeinschaft103
IV. Der Begriff der Potestas indirecta als Begründung der lehramtlichen Theorie des Staat-Kirche-Verhältnisses108
V. Kritische Würdigung117
1. Bilanz117
2. Ideengeschichtliche Einordnung132
D. Auf dem Weg zu einer „Topographie des konziliaren Utopia“139
I. Barions Erwartungen an das Zweite Vatikanische Konzil139
1. Eindeutigkeit in der Frage nach dem geistlichen Charakter des Strafrechts und nach dem Brachium saeculare142
2. Naturrechtliche Bestimmung des Verhältnisses von Kirche, Gesellschaft und Staat in der Moderne143
3. Klärung des Verhältnisses der Kirche zur politischen Form144
4. Entscheidung über den richtigen ökumenischen Weg145
II. Das Genre der wissenschaftlichen Konzilsberichterstattung146
III. „Was wird hier gespielt?“ Die Themen von Barions Konzilsberichterstattung149
1. Aufwertung der Bischofskonferenzen150
2. Explikation des offenbarungsrechtlichen Anspruchs auf freie Verkündigung151
3. Ekklesiologische Akzentverschiebungen152
a) Die Subsistit-in-Formel152
b) Die psychologische Verhüllung der Scheidung von Klerus und Laien sowie Welt- und Klosterleuten156
c) Die Verunklärung der hierarchischen Dichotomien durch die Rezeption des Begriffs des Bischofskollegiums157
d) Die Anerkennung gleichberechtigter Teilkirchenzusammenschlüsse und die amphibologische Verwendung des Plural-Begriffs „Kirchen“169
4. Zusammenfassung: Barions Bewertung des konziliaren „Spielplans“171
IV. Kritische Würdigung172
1. Gedämpfte und enttäuschte Erwartungen172
2. Zur Wissenschaftlichkeit der Konzilsberichterstattung175
3. Gewicht und Grenze der rechtlichen Konzilsbetrachtung176
4. Der Übergang von der Konzilsberichterstattung zur Prophetie der Konzilsfolgen182
E. „Schwindel über die richtige politische Ordnung“ – Barions Kritik an der Staatslehre des Zweiten Vatikanischen Konzils187
I. Hermeneutische Vorüberlegungen188
1. „Bruch“ mit der katholischen Soziallehre?189
2. Zum Verständnis der „Zeichen der Zeit“205
3. Pastoralkonstitution – Die Frage des literarischen Genus und der Lehrverbindlichkeit215
II. Politische Theologie als Theologie? Zu Barions Makrokritik220
1. Ausgang und Abstand von Carl Schmitt220
2. Exkurs: „Römischer Katholizismus und politische Form“ im Kontext der Politischen Theologie Schmitts223
a) Souveränität als Zentralthema der Politischen Theologie223
b) Die römisch-katholische Kirche als victoire de la raison226
c) Das Kriterium des Politischen232
3. Barions Begriff der politischen Theologie237
4. Die konziliare Staats- und Verfassungslehre als politische (Nicht-)Theologie242
III. Politische Theologie in Gaudium et spes? Zu Barions Mikrokritik243
1. Soziologie des öffentlichen Lebens (GS 73)243
2. Das „magische Dreieck“ der konziliaren Staatslehre (GS 74)245
a) Pluralistischer Gemeinwohlbegriff?245
aa) Gemeinwohl bei Thomas von Aquin248
bb) Rationalistische Einflüsse in der katholischen Soziallehre252
cc) „Soziale Belastung“ – Vermeidung des Traditionsbruchs261
dd) Rationalistischer Rückfall in Gaudium et spes?265
b) „Politische Gemeinschaft“ – ein Begriff zur Destruierung des „Leviathan“-Staates?270
c) „Öffentliche Autorität“ – eine illiberale Entscheidung für die rousseauistische Volonté générale?273
aa) Legitimität in GS 74,2278
bb) Legitimität in GS 74,4278
3. Die weltliche Verfassungslehre (GS 75)282
a) Plädoyer für Liberalismus und Demokratie?283
b) Widerspruch zur sonstigen konziliaren und postkonziliaren Lehrverkündigung?289
4. Konziliarer Dezisionismus als Erkennungsmerkmal politischer Theologie?295
a) „Katholischer“ Staatstraditionalismus in Gaudium et spes296
b) „Kirche oder Partei?“300
IV. Ergebnis: Barions Mikro- und Makrokritik in kritischer Zusammenschau312
F. „Schuß ins Zentrum“ – Barions Kritik an der Soziallehre des Zweiten Vatikanischen Konzils319
I. Hermeneutische Vorüberlegungen324
1. Die Heilige Schrift als alleiniger Maßstab?324
2. Theologische versus politische Anthropologie?327
3. Ergebnis329
II. Die Kritik an der Mitbestimmungslehre330
1. Vorgeschichte330
2. Die korrekte Exegese von GS 68,1332
a) Zum funktionalen Verständnis der Unitas directionis operis333
b) Zum juridischen Verständnis der Participatio actuosa333
c) Letzter Aufschluß aus der Lehrtradition der Päpste341
aa) Mater et magistra Nr. 32342
bb) Mater et magistra Nr. 92342
cc) Mater et magistra Nrn. 106–109345
dd) Quadragesimo anno Nr. 65346
ee) Ansprache Pius’ XII. vom 3. Juni 1950347
ff) Ansprache Pauls VI. vom 8. Juni 1964348
gg) Fazit350
3. Die sozialethische Integrationsidee und ihre Anwendung auf das Mitbestimmungsrecht351
III. Die Kritik an der Eigentumslehre356
1. Isolierung und Problematik des Superfluum-Begriffs357
2. Die Frage nach dem Zusammenhang mit der universalen Bestimmung und dem Gemeingebrauch der irdischen Güter360
3. Rechter Gütergebrauch nach dem Neuen Testament360
4. Reintegration des Superfluum-Begriffs in die Argumentationskette von GS 69,1363
a) Der Obersatz vom Usus communis363
b) Wandelbare Eigentumsformen unter steter Beachtung der universalen Güterbestimmung366
c) Das Menschenrecht auf hinreichenden Anteil an den Gütern369
d) Die vorbildliche Lehre der Kirchenväter und der Kirchenlehrer: Armenfürsorge non tantum ex superfluis370
5. Ergebnis374
IV. Die Mitbestimmungs- und Eigentumslehre als „christliche Soziallehre mit Gospel truth“?377
G. Schlußreflexion380
Literaturverzeichnis386
Personenverzeichnis439
Sachverzeichnis451

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