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Indoktrination auf der Schulbank: Wie das NS-Regime seine Schüler auf den Krieg vorbereitete

AutorChristoph Hendrichs
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl34 Seiten
ISBN9783958206427
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Bis zum heutigen Tag lösen die Erinnerungen an den Zweiten Weltkrieg und seine insgesamt 62 Millionen Todesopfer allgemeine Betroffenheit aus. Auf die späteren Generationen wirkt es geradezu unbegreiflich, dass Hitler so viele Menschen zu einem Krieg bewegen konnte, der die 'rassische Neuordnung Europas' sowie die Eroberung einer deutschen Weltmachtstellung verfolgte. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Beantwortung der Frage, ob und wie das totalitäre System des Nationalsozialismus auch Schule und Unterricht erfasste und diese letztlich in den Dienst einer Vorbereitung auf diesen ideologisch motivierten Krieg stellte. Hierfür werden zunächst die in Mein Kampf dargelegten Vorstellungen Hitlers über den 'völkischen Staat' dahingehend untersucht, welche Rolle Schule und Unterricht in ebendiesem spielen sollten. Anschließend wird auf Grundlage von ab 1933 verabschiedeten schulpolitischen Erlassen, Gesetzen und Richtlinien geprüft, ob die hiermit zusammenhängenden strukturellen Veränderungen im Schulwesen auf den zu untersuchenden Zweck hindeuten. Die Arbeit schließt mit einer umfassenden Untersuchung von Lehrplänen, Handreichungen für den Unterricht und Schulbüchern.

Christoph Hendrichs, B. Ed., wurde 1987 in Bamberg geboren. Sein Studium der Fächer Geschichte, Philosophie/Ethik und Bildungswissenschaften schloss er im Jahr 2012 mit dem Bachelor of Education erfolgreich ab. Voraussichtlich im September 2014 wird er de

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3, Die Absichten nationalsozialistischer Schulpolitik: Untersucht man die schulpolitischen Richtlinien, Erlasse und Gesetze, die seit 1933 durch die Regierung der Nationalsozialisten erlassen wurden, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Absichten heraus, die sie mit ihren Änderungen im Schulwesen verfolgten. Im Folgenden sollen diese Intentionen und die ihnen zugrunde liegenden schulpolitischen Maßnahmen dargelegt werden. Hierbei soll der Frage nachgegangen werden, ob die Schule hinsichtlich dieser Neuerungen letztlich in den Dienst der Kriegsvorbereitung gestellt wurde. 3.1, Die Verdrängung jüdischer Lehrer und Schüler: Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.April 1933 markierte den ersten großen Einschnitt für das Leben jüdischer Beamter und somit auch Lehrer. Diese und andere politisch missliebige Beamte schieden hierdurch aus dem Schuldienst aus. Betroffen waren insgesamt 3000 Lehrer, wobei sich das Ausmaß regional stark unterschied. Das Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen aus dem Jahr 1933 schränkte neben der 'deutschen' weiblichen Bevölkerung auch die Juden massiv in der Möglichkeit ein, höhere Schulen und Hochschulen zu besuchen. Im Rahmen von Erlassen zur Schülerauslese in den höheren Schulen fielen jüdische Schüler dieser Bildungsanstalt schließlich dem Postulat einer völkischen Auslese zum Opfer. Das zunehmend antisemitisch werdende Klima im nationalsozialistischen Deutschland verursachte in den ersten Jahren, dass jüdische Eltern ihre Kinder vermehrt auf jüdische Schulen schickten. Eine Stigmatisierung erfuhren diese Schüler dort jedoch dadurch, dass sie bei einem Besuch einer jüdischen höheren Schule im Jahr 1934 keine Reifeprüfungen ablegen durften. Im Jahr 1935 wurde dieses Verbot unter der Auflage aufgehoben, dass diese Reifeprüfungen entsprechend gekennzeichnet werden mussten. Noch einschneidender war jedoch ein nun auch jüdische Schüler an Volksschulen betreffendes Verbot, das in der Folge der Novemberprogrome 1938 erlassen wurde. Hiernach durften jüdische Schüler 'deutsche Schulen' überhaupt nicht mehr besuchen, sodass jüdische Bildungseinrichtungen einen noch größeren Zulauf nach 1938 erfuhren. Diese Schulen trugen den neuen Entwicklungen dahingehend Rechnung, dass sie ihre Schüler nun verstärkt auf Auswanderung und ein Leben im Ausland vorbereiteten. Eine endgültige Verdrängung der Juden aus dem Schulwesen wurde durch ein im Jahr 1942 erlassenes generelles Beschulungsverbot von jüdischen Schülern erlassen. Die schrittweise Verdrängung jüdischer Schüler und Lehrer aus dem Schulwesen und somit aus der Volksgemeinschaft hatte selbstverständlich auch Auswirkungen auf die nichtjüdischen Schüler. Durch diese Maßnahmen wurde zweifelsohne beabsichtigt, das von Hitler geforderte Bewusstsein über rassische Unterschiede und einer hierzu gehörigen feindseligen Haltung insbesondere gegenüber der jüdischen Bevölkerung zu schaffen. Im Folgenden Unterpunkt soll dargelegt werden, durch welche Maßnahmen eine Indoktrination der Schüler gezielt forciert wurde. 3.2, Indoktrination: Die nationalsozialistische Regierung verabschiedete verschiedene Erlasse, die eine weltanschauliche Prägung der Schüler forderten. Erfahrbar sollte hierbei z.B. die Idee der Volksgemeinschaft werden, indem die Bildungsanstalten dazu angehalten wurden, das Schulleben vermehrt durch Schulfeiern, Rituale und Gedenktage zu gestalten. Die Propaganda ideologischer Inhalte sollte durch die 'Gründung der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm im Juni 1934 sowie die Einrichtung bzw. den Ausbau von Landes- und Kreisbildstellen zur Ausstattung der Schulen mit Dias, Filmen und Geräten' gewährleistet werden. Der Einsatz dieser Medien sollte ausdrücklich 'gerade bei den neuen Unterrichtsgegenständen der Rassen- und Volkskunde' eingesetzt werden. Zunächst auf Landesebene wurde zudem durch die preußische Kultusverwaltung am 13. September 1933 der Erlass Vererbungslehre und Rassenkunde verabschiedet. Er forderte die Einbindung 'rassenkundlicher Themen' in die Unterrichtsfächer Biologie, Deutsch, Geschichte und Erdkunde und die Einräumung von zwei bis drei Unterrichtsstunden pro Woche für diesen Zweck. Nach der Gründung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung am 1.Mai 1934 galt der genannte Erlass schließlich reichseinheitlich. Ebenfalls von der preußischen Kultusverwaltung wurden Richtlinien für den Geschichtsunterricht verabschiedet, die sich die forcierte Förderung des Nationalstolzes zum Ziel setzten. Ähnliche Regelungen wurden in der Folge auch in anderen Ländern erlassen. Somit wurden auf schulpolitischer Ebene Hitlers Vorstellungen aus Mein Kampf bezüglich der Ideologisierung des Schulunterrichts umgesetzt. Für die angestrebte Indoktrination mussten neben den Inhalten auch die Lehrer auf dieses Ziel 'eingestellt' werden. Der folgende Unterpunkt soll darlegen, welche Maßnahmen hierzu gefällt wurden. 3.3, Organisatorische Erfassung der Lehrerschaft: Bereits im Jahre 1929 wurde durch den republikfeindlichen Nationalsozialisten Hans Schemm der nationalsozialistische Lehrerbund gegründet. Dies geschah zu dem Zweck, einen organisierten Rückhalt im Bereich der Erziehung für die Umsetzung nationalsozialistischer Ideen zu gewinnen. Nach der 'Machtergreifung' kam es zu einer Gleichschaltung bzw. Selbstgleichschaltung der übrigen Lehrerverbände, sodass im Dezember 1933 bereits fünfundneunzig Prozent aller Lehrer dem NSLB angehörten. Dieser fungierte schließlich, wie von Schemm anfänglich intendiert, als Instrument zur Umsetzung nationalsozialistischer Ideale. So beabsichtigte er, durch die Herausgabe von Lehrerzeitschriften und die Organisation von verbindlichen Lagerschulungen die Lehrerschaft weltanschaulich zu prägen. Neben der Erfassung der berufstätigen Lehrer durch den NSLB führten die Nationalsozialisten auch Änderungen in der Lehrerausbildung durch. So benannten sie die für die Ausbildung von Volkschullehrern zuständige 'Preußische pädagogische Akademie' in 'Hochschule für Lehrerbildung' um und änderten gleichzeitig ihre Zielsetzung. Durch die Hinzunahme von Lehrgebieten der Volkskunde, Wehrgeographie, Grenzlandkunde und Rassenkunde sollten die HfL 'eine Lehrerpersönlichkeit [...] schaffen, die - 'wurzelnd in der nationalsozialistischen Weltanschauung'- eine ideologiekonforme Erziehung der Schüler in der Volksschule garantiere.' Im Jahr 1941 wurden die HfL im Rahmen einer Reform der Volksschullehrerbildung in 'Lehrerbildungsanstalten' umbenannt und die ideologische Ausbildung nochmals verschärft. Die Ausbildung, die nun auch Absolventen von Volks- und Mittelschulen offen stand, fand in Internaten statt und war 'durch politische Auslese und Kontrolle sowie durch die Elemente der nationalsozialistischen Formationserziehung' geprägt. Ab 1936 sollte sichergestellt werden, dass auch künftige Lehrer der höheren Schulen die weltanschaulichen Ansprüche erfüllten, sodass man sie dazu verpflichtete, die ersten zwei Semester ihres Studiums an einer HfL abzuleisten. Am 7.Juni 1937 wurde zudem die Reichsordnung der Pädagogischen Prüfung erlassen, nach welcher jede angehende Lehrkraft für höhere Schulen darauf geprüft werden sollte, ob sie sich 'in die Aufgaben und Grundsätze der Jugenderziehung und -bildung in der Höheren Schule im Geiste nationalsozialistischer Weltanschauung eingelebt hat' . Im Falle 'politische[r] Unzuverlässigkeit' wurde die Prüfung demnach untersagt. Es zeigt sich also, dass die Lehrer als Multiplikatoren der nationalsozialistischen Weltanschauung in die Pflicht genommen wurden und somit alle mit der Lehrerbildung zusammenhängenden schulpolitischen Maßnahmen letztlich dem Zweck derer Indoktrination dienen sollten. Der folgende Unterpunkt soll zeigen, wie die Nationalsozialisten durch das Mittel der Vereinheitlichung erreichen wollten, dass sich auch die Schüler dieser Indoktrination nicht entziehen konnten. 3.4, Vereinheitlichung: Mit der Einrichtung des oben bereits erwähnten Reichministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung am 1.Mai 1934 beschnitten die Nationalsozialisten die traditionelle Hoheit der Kultusministerien der Länder in Fragen der Bildung. Sie etablierten somit ein Instrument, mit dem die Bildungspolitik zentral gesteuert werden konnte. Es ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass das REM den Anspruch der totalen zentralen Steuerung nie verwirklichen konnte, da die Länder auf ihre Mitspracherechte in Fragen der Bildung nicht ohne weiteres verzichteten. Dennoch übte es einen maßgeblichen Einfluss auf alle Schulen des Reichs aus. So erließ das REM 1938 im Rahmen des Einführungserlasses zur Neuordnung des Höheren Schulwesens und 1939 durch den Erlass über die Richtlinien für die Volksschule Vorschriften, die Leitlinien für den konkreten Schulalltag bieten sollten. Weiterhin verabschiedete das REM noch Erlasse, die auf die strukturelle Vereinheitlichung der Schullandschaft zielten. Mit dem Reichschulpflichtgesetz vom 6.Juli 1938 wurde verfügt, dass fortan alle Kinder des Reiches ab dem sechsten Lebensjahr einer achtjährigen Schulpflicht unterstehen. Etwas mehr als zwei Jahre zuvor, am 4.März 1936, löste das REM per Erlass private Vorschulen auf, sodass alle Kinder die ersten vier Jahre auf einer öffentlichen und somit staatlichen Zugriffen ausgesetzten Grundschule verbringen mussten. In dem durch das REM herausgegebenen Werk Erziehung und Unterricht in der Volksschule wird hierzu betont, dass der Volksschule daher die besondere Pflicht zukomme, 'bei allen deutschen Kindern den Grund zum gemeinsamen Leben in der Volksgemeinschaft zu legen.' Strukturelle Veränderungen erfuhr auch die Höhere Schule zunächst durch den Erlass zur Vereinheitlichung des höheren Schulwesens vom 20. April 1936 und der zwei Jahre später inhaltlich hieran anschließenden Neuordnung des höheren Schulwesens. Diese enthielt strukturelle Anordnungen, wie etwa die Verkürzung der Schulzeit von neun auf acht Jahre, die Zusammenfassung in die 'Hauptform' 'Oberschule für Jungen', deren obere drei Klassen entweder einem sprachlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig folgten. Humanistische Gymnasien wurden durch den Erlass und der Neuordnung zunächst zu 'Neben-', schließlich zu 'Sonderformen' degradiert und standen zudem nur Jungen offen. In der Folge verloren sie zunehmend an Bedeutung in der Schullandschaft. Alle aufgeführten strukturellen Änderungen dienten letztlich der Vereinheitlichung und Vereinfachung des Schulwesens. Die Vereinheitlichung wiederum unterstand dem Zweck einer besseren Erfassung und Indoktrination aller Schüler und war zudem selbst Ausdruck einer Ideologie, zu deren Bestandteil ein ausgeprägter Antiindividualismus zählte. 3.5, Auslese: In den schulpolitischen Maßnahmen nationalsozialistischer Zeit schlug sich auch die von Hitler in Mein Kampf dargelegte Vorstellung einer Auslese der fähigsten Kräfte nieder. Unter den Begriff 'Auslese' sollen in diesem Unterpunkt jedoch auch die Schüler Berücksichtigung finden, die gemessen an Hitlers Zwecken aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen als besonders 'unfähig' gelten mussten. Im Folgenden soll dargelegt werden, wie in nationalsozialistischer Zeit die Auslese von Schülern beider Attribute gehandhabt wurde und welche Konsequenzen sich für jene hieraus ergaben. Auslese 'unbrauchbarer' Schüler: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.Juli 1933 nahm unter anderem auch unmittelbaren Einfluss auf die Schullandschaft. In erster Linie verordnete es die Sterilisation von Menschen, die aufgrund psychischer Auffälligkeiten, körperlicher Erkrankungen oder 'angeborenen Schwachsinns' als erbkrank galten. Nach Ansicht der Nationalsozialisten unterliefen die Medizin und die Fürsorge für 'erbkranke' Menschen eine natürliche Auslese im sozialdarwinistischen Sinne. Sie beabsichtigten daher politisch Einfluss zu nehmen, um der natürlichen Auslese 'nachzuhelfen'. Die Sonderschule sollte in diesem Zusammenhang das 'Sammelbecken' für erbkranke Schüler bilden. So wurde die Überstellung 'sozial, psychisch und physisch Abweichender[n]' von den Volksschulen auf die Hilfsschulen vereinfacht. Durch die am 27.April 1938 erlassene Allgemeine Anordnung in Preußen, die circa zwei Monate später im Rahmen des Reichsschulpflichtgesetzes reichseinheitlich wurde, wurden die Hilfsschulen zudem explizit in die Pflicht genommen, 'erb- und rassebiologische Maßnahmen' zu unterstützen. Daneben teilte die Anordnung ihnen die Aufgabe zu, die Volksschulen zu entlasten und ihre Schüler zu brauchbaren Mitgliedern der Volksgemeinschaft zu erziehen. Hieraus ergibt sich, dass die sozialdarwinistische Dimension der NS-Ideologie sowie ihre Idee einer exklusiven Volksgemeinschaft Niederschlag in der Gesetzgebung zur Auslese beeinträchtigter Schüler fand. Dass die Überstellung 'erbkranker' Schüler auf Hilfsschulen als 'Entlastung der Volksschulen' deklariert wurde und sie gleichzeitig als vorläufig 'unbrauchbar für die Volksgemeinschaft' diffamiert wurden, muss sowohl bei den 'aussortierten' als auch bei den übrigen Schülern einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben. Auf diese Weise wurde schließlich verdeutlicht, was es im nationalsozialistischen Deutschland bedeutete, einer Volksgemeinschaft anzugehören. Somit waren auch diese Maßnahmen gleichzeitig Ausdruck und erfahrbare Realität der NS-Ideologie. Auslese 'brauchbarer' Schüler: Im Jahr 1935 wurden die Erlasse zur Schülerauslese in den höheren Schulen verabschiedet. Die Kriterien, die einer solchen Auslese zugrunde gelegt wurden, entsprachen Hitlers Programmatik für schulischen Unterricht und Erziehung. Neben dem Postulat einer völkischen Auslese forderten sie zudem eine Förderung von Schülern, die aufgrund körperlicher, charakterlicher oder geistiger Stärken besonders auffielen. Schwächen in den genannten Kategorien sollten hingegen den Besuch einer höheren Schule unmöglich machen. Die Kriterien waren wie in Mein Kampf hinsichtlich ihrer Relevanz gemäß der oben formulierten Reihenfolge gestaffelt, sodass geistige Unzulänglichkeiten durch körperliche Stärken ausgeglichen werden konnten, körperliche Unzulänglichkeiten jedoch zum sofortigen Ausschluss führten. Auf die Erkennung und Förderung von im nationalsozialistischen Sinne begabten Volksschülern reagierte man 1941 mit der Einführung der Hauptschule, die auf 'Führerbefehl' erfolgte. Kriterien waren wie in den höheren Schulen körperliche, charakterliche und geistige Eigenschaften, die die Überstellung von einer Volks- auf eine Hauptschule ermöglichen sollte. Diese neue gebührenfreie Schulform sollte es ihren Absolventen ermöglichen, bis in den Hochschulbereich aufzusteigen, damit sie letztlich der Partei als 'loyale[r] mittlere[r] Führungskader' dienen konnten. Wenngleich sich die Hauptschule vor dem Hintergrund des Krieges nie richtig etablierte, lässt sich die Absicht feststellen, die mit der Neugründung dieser Schule verfolgt wurde: die Auslese von für nationalsozialistische Ziele geeignete Schüler. Ferner wurden bereits ab dem Jahr 1933 erste 'Nationalpolitische Erziehungsanstalten', ab dem Jahr 1937 erste 'Adolf-Hitler-Schulen' und schließlich ab 1939 die 'Reichsschule der NSDAP Feldafing' als Ausleseschulen eingerichtet. Alle Schulformen sollten zum Abitur führen und eine politische Führungsschicht für Staat und Partei bereitstellen. Hitlers Vorstellungen aus Mein Kampf entsprechend ignorierte das Aufnahmeverfahren für diese Schulformen wenigstens offiziell die soziale und wirtschaftliche Herkunft der Schüler und verpflichtete sich dem Ziel, die 'besten rassischen Elemente' auszulesen, um diese anschließend auszubilden. Diese Auslese berücksichtigte zunächst formale Voraussetzungen, wie 'Erbgesundheit', Ahnennachweis oder Betätigung der Eltern in der 'völkischen Gemeinschaft', später erfolgte sie durch einen Aufnahme- sowie einen permanenten Prüfungsprozess im Schulalltag. Hier sollten die Schüler auf körperliche, charakterliche und geistige Eigenschaften geprüft werden. Schafften Schüler die Aufnahme in eine dieser Ausleseschulen, wurden sie an den AHS unentgeltlich, an den NPEA oder der 'Reichsschule der NSDAP Feldafing' unter Zahlung eines am Einkommen der Eltern bemessenen Beitrages ausgebildet. Da es sich bei diesen Schultypen um Internatsschulen handelte, verfügten Staat und Partei über eine umfassende Kontrolle der Sozialisation ihres 'Führungsnachwuchses'. Es ist also festzuhalten, dass die Nationalsozialisten durch die Gründung eigener Schulen den politischen Nachwuchs gezielt erfassen und in ihrem Sinne bilden wollten.
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